Bin ich im Recht oder nicht?

Hallo zusammen,

bei uns an dieser Kreuzung bzw. dem Strassenabschnitt kommt es immer zu Unfallsituationen.
Ich bin z.Bp. rotfahrendes Fahrzeug und ich möchte geradeaus oder nach rechts fahren.

Wer hat hier Vorfahrt, wenn ein blaufahrendes Fahrzeug nach links abbiegen möchte?

Vielen Dank für eure Meinung.

Kreuzung
Vorfahrschild
Stopschild
41 Antworten

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 21. März 2021 um 15:28:58 Uhr:


Wir haben das ja nur eingebracht, weil nun schon zweimal der, erklärungslose, Verweis auf das Stopschild kam, was dann ja suggeriert, das ja Blau alleine des Stopschildes wegen, Rot den Vorrang gewähren muss.

Das Stopschild wurde von mir in die Runde gebracht.

Stopschilder sind dort, wo man anhalten muss, um die Verkehrslage zu beobachten. Dabei sieht man doch das entgegenkommende Fahrzeug. Will ich links abbiegen weiß ich, dass der andere Wagen vorfahrt hat. Die Frage rot vor blau stellt sich daher für mich erst gar nicht.

Anders wäre es, wenn rot links abiegen würde.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. März 2021 um 17:39:57 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 21. März 2021 um 15:28:58 Uhr:


Wir haben das ja nur eingebracht, weil nun schon zweimal der, erklärungslose, Verweis auf das Stopschild kam, was dann ja suggeriert, das ja Blau alleine des Stopschildes wegen, Rot den Vorrang gewähren muss.

Das Stopschild wurde von mir in die Runde gebracht.

Stopschilder sind dort, wo man anhalten muss, um die Verkehrslage zu beobachten. Dabei sieht man doch das entgegenkommende Fahrzeug. Will ich links abbiegen weiß ich, dass der andere Wagen vorfahrt hat. Die Frage rot vor blau stellt sich daher für mich erst gar nicht.

Anders wäre es, wenn rot links abiegen würde.

Aber wenn der noch weit genug weg ist, brauche ich doch nicht, wegen des Stopschildes, auf den warten, sondern fahre kurz nach dem Stop, wenn kein Querverkehr ist, weiter.

Da sehe ich das Problem eher andersrum. Der mit dem Stopschild ist Rechtabbieger, oder Geradeausfahrer und der andere will links rum, das der andere einfach noch schnell rumfährt, weil der mit dem Stopschild sowieso erst mal anhalten muss.
Wird dann nämlich knifflich, wenn der mit dem Stopschild, nur ganz kurz steht, weil nichts weiter kommt, dem er Vorfahrt gewähren muss und er es auch schnell realisiert.

Schon interessant, woraus man alles ein Problem machen kann, wenn man nur will. 😉

Grüße vom Ostelch

Ein Stop-Schild regelt VorFAHRT, nicht VorRANG.
Vorfahrt hat alles auf der bevorrechtigten Straße im Verhältnis zu rot und blau, Vorrang regelt z.B. das Verhältnis der beiden Fahrer untereinander in diesem Beispiel.

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Zitat:

@JumpingJack schrieb am 22. März 2021 um 11:41:45 Uhr:


Ein Stop-Schild regelt VorFAHRT, nicht VorRANG.
Vorfahrt hat alles auf der bevorrechtigten Straße im Verhältnis zu rot und blau, Vorrang regelt z.B. das Verhältnis der beiden Fahrer untereinander in diesem Beispiel.

So ist es. Da es zwischen den beiden (Rot und Blau) um den Vorrang beim Abbiegen geht spielt das Stoppschild hier keine Rolle.

Grüße vom Ostelch

Wir haben so eine ähnliche Kreuzung 2 Dörfer weiter.
Nur dass die beiden Seitenstraßen, hier Kampgasse, etwas weiter versetzt sind, nicht viel, aber etwas.

Auch hier gibt es immer wieder Missverständnisse.
Wenn aus der Seitenstraße, hier blau, jemand auf die Hauptstraße biegt, und der andere, hier rot, raus will, muss rot warten, oder nicht ? Auf Bild eins ist das gut zu sehen.

So ist das jedenfalls hier.
Denn blau BEFINDET sich bereits auf der Hauptstraße, auf die rot erst will.
Das wäre aber jetzt andersrum gedacht wie der TE 😕
Frage dazu: Wieviel darf denn so ein Versatz der Straßen sein ?

Auf unserer Kreuzung würde ich als roter dem blauen Vorfahrt gewähren.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 23. März 2021 um 12:42:57 Uhr:


hen.

So ist das jedenfalls hier.
Denn blau BEFINDET sich bereits auf der Hauptstraße, auf die rot erst will.

Unsinn. Blau ist Linksabbieger. Der ist formal immer bereits auf der Hauptstrasse, wenn er abbiegt, weil die Fahrstreifen nebeneinander liegen. Daraus erwächst kein Vorrang.

Zitat:

@Amen schrieb am 23. März 2021 um 13:08:23 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 23. März 2021 um 12:42:57 Uhr:


hen.

So ist das jedenfalls hier.
Denn blau BEFINDET sich bereits auf der Hauptstraße, auf die rot erst will.

Unsinn. Blau ist Linksabbieger. Der ist formal immer bereits auf der Hauptstrasse, wenn er abbiegt, weil die Fahrstreifen nebeneinander liegen. Daraus erwächst kein Vorrang.

Richtig.
Und in diesen Fall klar.
Aber wie weit gilt der Versatz der Straßen, hier Kampgasse, damit ein Vorteil für blau entstehen würde ? Das ist/wäre ja der Punkt. Auch hier ist ja ein Versatz zu erkennen, nicht viel, ist klar, aber zu erkennen.

Gruß Jörg.

Da gibt es sicher einen Graubereich, wo selbst der eine Richter so rum entscheiden würde und der andere Richter anders herum.
Aber der Fall fällt da sicher noch nicht drunter.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 23. März 2021 um 13:31:22 Uhr:



Zitat:

@Amen schrieb am 23. März 2021 um 13:08:23 Uhr:


Unsinn. Blau ist Linksabbieger. Der ist formal immer bereits auf der Hauptstrasse, wenn er abbiegt, weil die Fahrstreifen nebeneinander liegen. Daraus erwächst kein Vorrang.

Richtig.
Und in diesen Fall klar.
Aber wie weit gilt der Versatz der Straßen, hier Kampgasse, damit ein Vorteil für blau entstehen würde ? Das ist/wäre ja der Punkt. Auch hier ist ja ein Versatz zu erkennen, nicht viel, ist klar, aber zu erkennen.

Gruß Jörg.

Da gibt es keinen Versatz, weil beide Nebenstraßen, kurz vor der Kreuzung, nach links schwenken, so das ihre Fahrtrichtungen geradeaus über den Keuzungsbereich verlaufen.

In dem Fall wird das richtig sein,obwohl es einen Versatz der Fahrbahnen zur Hauptstrasse gesehen gibt.
Sollte der Verlauf der zumündenten Strassen aber so schräg sein das die gegegenüberliegen Fahrbahnen sich,auf die Hauptstrase bezogen im 90° Winkel,nicht mehr treffen sieht die Sache schon ganz andes aus.
Da wäre der Versatz größer als die Fahrbahnbreite und der blaue Wagen beim links abbiegen schon, mit voller Fahrzeuglänge, auf der Hauptstrasse bevor er an der Mündung der schräg gegenüberliegenden Fahrbahn ankäme.
Damit wäre es dann keine Kreuzung mehr,sondern 2 verschiedene Einmündungen auf die Hauptstrasse,selbst wenn die Optik eine Kreuzung suggeriert,da wäre ich schon sehr vorsichtig.

Für mich ist es eine „leichtgedehnte“ Kreuzung, aber definitiv eine Kreuzung.
Die Regelungen sind damit klar.

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