Bilstein Fahrwerk in Fahrzeugschein eintragen lassen?

BMW 3er E46

Diesen April steht bei mir wieder mal die HU & AU an. Als ich den letztem TÜV vor 2 Jahren hatte, gab es Probleme mit dem vom Vorbesitzer verbauten Bilstein Fahrwerk. Im Fahrzeugschein stand noch das alte BMW Fahrwerk drin und ich hatte auch kein Gutachten für das neue. Daraufhin bekam ich natürlich keinen TÜV, musste mir das Gutachten bei Bilstein ausdrucken und ein 2. mal dort antanzen. Dann passte auch alles. Mir wurde gesagt, dass ich das Gutachten immer dabei haben sollte, falls es zu einer Kontrolle käme. Nun zu meiner Frage: Ist es Pflicht, dass ich das neue Sportfahrwerk in den Schein eintrage und würde es beim neuen TÜV Termin Probleme geben wenn nicht oder reicht es, nur das Gutachten wieder mit dabei zu haben? Ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber ich denke, dass der Prüfer damals meinte, dass nur das mitführen des Gutachtens ausreicht.

46 Antworten

Der Prüfer muss das Fahrzeug im aktuellen Zustand prüfen.
Weiter muss er die ZB1 überprüfen, weil er alles in der ZB1 berücksichtigen muss.
Und wenn da schon ein Fahrwerk drin ist dann muss er das berücksichtigen.

Vorangegangene Änderungen die berücksichtigt wurden.....
Vorgeführt/Geprüft auf ....... Rädern
Und da er das Fahrwerk nicht berücksichtigen kann weil es ja nicht mehr verbaut ist, muss er das entsprechend Vermerk.

Sonst wäre den Stufeneintragung Tor und Tür offen

Bei Rädern kann er wahlweise schreiben, bei Spurplatten auch

Das ist deine Meinung, die ich nicht teile.
Bei vielen Änderungen genügt es, diese gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt eintragen zu lassen.

Warten wir ab, welche Reaktion der TE bei der HU bekommt, wenn er das Gutachten samt Abnahmebescheinigung vorlegt.

Hab gerade nochmal mit meinem TÜV Teamleiter gesprochen

Die Eintragung des neuen ist nicht korrekt gelaufen, er hätte das alte streichen müssen.

Die neue Eintragung ist aber ausreichend bei nächster Befassung der Papiere zu ändern

Wir kommen schon noch auf einen Nenner 😉

Hier ist es doch wohl so, dass vorher das Serienfahrwerk verbaut war, weshalb gar keine Fahrwerkseintragung in dem Papieren vorhanden ist, also auch nicht gestrichen werden kann.

Dazu steht im Gutachten folgender Eintragungsvorschlag für das Feld 22:
Eintragung
M. SONDERFAHRWERKSFEDERN HEINRICH EIBACH GmbH,
TYP:......................., KENNZ. V/H : ........................../ ..................................***

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AHR Werksfedern stehen im Schein.

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Zitat:

@dawies schrieb am 9. März 2021 um 15:03:13 Uhr:


AHR Werksfedern stehen im Schein.

😁

Wo ist das "F" wohl geblieben 😎

Lösung: im Schein sind KAW Fahrwerksfedern eingetragen 🙂

Ja 😁

Und die sind Standard ab Werk, oder?

Zitat:

@dawies schrieb am 9. März 2021 um 18:11:15 Uhr:


Ja 😁

Und die sind Standard ab Werk, oder?

Nöö, normalerweise steht da nix, wenn es Serienstand ist.

Ist dann die Abänderung des Scheins Pflicht? Oder bleibt sich das gleich?

Ich glaube, da könnte Lupo recht haben, bin mir aber nicht sicher.

Wenn die Eintragung bei der Zulassungsstelle kein größeres Problem darstellt, würde ich das in Erwägung ziehen.

Ja aber er meinte ja zum Schluss auch noch

Zitat: Die neue Eintragung ist aber ausreichend bei nächster Befassung der Papiere zu ändern

Das wäre ja dann erst beim ummelden bzw. beim Halterwechsel.

Weil er ja garnicht gepeilt hat dass du schon FW drin hast.

Somit hat er dir ja auch nicht in die Änderungsabnahme reingeschrieben: Zu Feld 22 Streich... KAW Fahrwerksfedern

Seies drum, wichtig ist dass du bei dem nächsten ändern nicht zwei Fahrwerke drin hast

Vielleicht machst du noch ein Foto der Bestätigung über die Änderungsabnahme, bisher weiß ich nicht, was genau da vermerkt wurde.

Anbei mal die Bilder der TÜV Bescheinigung.

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So also alles richtig

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