Bilstein Fahrwerk in Fahrzeugschein eintragen lassen?

BMW 3er E46

Diesen April steht bei mir wieder mal die HU & AU an. Als ich den letztem TÜV vor 2 Jahren hatte, gab es Probleme mit dem vom Vorbesitzer verbauten Bilstein Fahrwerk. Im Fahrzeugschein stand noch das alte BMW Fahrwerk drin und ich hatte auch kein Gutachten für das neue. Daraufhin bekam ich natürlich keinen TÜV, musste mir das Gutachten bei Bilstein ausdrucken und ein 2. mal dort antanzen. Dann passte auch alles. Mir wurde gesagt, dass ich das Gutachten immer dabei haben sollte, falls es zu einer Kontrolle käme. Nun zu meiner Frage: Ist es Pflicht, dass ich das neue Sportfahrwerk in den Schein eintrage und würde es beim neuen TÜV Termin Probleme geben wenn nicht oder reicht es, nur das Gutachten wieder mit dabei zu haben? Ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber ich denke, dass der Prüfer damals meinte, dass nur das mitführen des Gutachtens ausreicht.

46 Antworten

Die Antwort hatte ich bereits aus dem Gutachten zitiert.
Du mußt das derzeit nicht in die Papiere eintragen lassen.
Du mußt, bis zur Eintragung in die Papiere, lediglich das Gutachten, samt Bestätigung über die Änderungsabnahme, mitführen.

Zitat:

@dawies schrieb am 7. März 2021 um 15:01:58 Uhr:


Kann man sagen was so eine Eintragung ungefähr kostet?

Eintragung einer technischen Änderung kostet bei uns von 11,70 € bis 28,10 €.

Feder Veränderungen sind eintragungspflichtig nur Stoßdämpfer sind nicht eintragungspflichtig da diese nicht die fahrzeughöhe beeinflussen.

Zitat:

@dawies schrieb am 7. März 2021 um 15:48:57 Uhr:



Zitat:

@Lupo16v schrieb am 7. März 2021 um 15:43:31 Uhr:


Dann nur noch die 19(3) Abnahme durch einen Prüfer und dann das alte bei der Zulassung austragen und das neue eintragen lassen

Hast du schon gelesen was ich geschrieben habe? Ich hab bereits eine Abnahme für das Fahrwerk gehabt 2019, beim letzten TÜV. Mir ging es nur darum ob ich es jetzt in den Schein eintragen lassen muss, wenn der neue Termin bald ansteht.

Nein du hast geschrieben dass dir das Gutachten fehlte und es dann besorgt hast.

Von einer Änderungsabnahme stand dort nix.

Habe mich zwar gewundert, wie blöde der Prüfer war und dich mit dem TGA hat durchgewunken hat.

Okay dann alles i.o.

Wie bereits geschrieben, muss dass alte Fahrwerk ausgetragen werden.

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Zitat:

@Philyk8 schrieb am 7. März 2021 um 16:28:20 Uhr:


Feder Veränderungen sind eintragungspflichtig nur Stoßdämpfer sind nicht eintragungspflichtig da diese nicht die fahrzeughöhe beeinflussen.

Falsch..

H&R bietet seit Jahren Federn mit ABE an

Auflage nur Achsvermessung

Zitat:

@Lupo16v schrieb am 7. März 2021 um 17:47:55 Uhr:



Zitat:

@Philyk8 schrieb am 7. März 2021 um 16:28:20 Uhr:


Feder Veränderungen sind eintragungspflichtig nur Stoßdämpfer sind nicht eintragungspflichtig da diese nicht die fahrzeughöhe beeinflussen.

Falsch..

H&R bietet seit Jahren Federn mit ABE an

Auflage nur Achsvermessung

Das stimmt.

Auch Eibach bietet solche, aber bei weiten nicht (für) alle Typen, ich habe in 4 ganz unterschiedlichen Fahrzeugen (BMW, Opel, Peugeot) den Eibach Pro-Kit verbaut, bei einem sind die mit ABE, bei den beiden anderen sind sie Eintragungspflichtig.

Ich vermute es kommt darauf an wie die Federn für das Jeweilige Fahrzeug ausgelegt sind, der Pro-Kit soll eigentlich nur so leicht tiefer legen das die Höhe nachher vergleichbar mit einem besetzten Fahrzeug ist, die Federn aber so viel Steifer sind das der Wagen jetzt durch beladen kaum noch tiefer wird.

Wenn das nicht garantiert werden kann oder der Wagen sowieso wesentlich tiefer gelegt wird müßen die Federn wohl weiterhin eingetragen werden.

Zitat:

Okay dann alles i.o.

Wie bereits geschrieben, muss dass alte Fahrwerk ausgetragen werden.

@Lupo16v Ja, aber erst bei der nächsten Ummeldung bzw. beim Halterwechsel.

Dann hat der Prüfer nicht ordentlich gearbeitet

Zitat:

@Lupo16v schrieb am 8. März 2021 um 10:07:31 Uhr:


Dann hat der Prüfer nicht ordentlich gearbeitet

Wieso denn das?

Weil nur ein Fahrwerk eingetragen sein darf.
Daher hätte er bei dem Passus Änderung der Fahrzeugpapiere nicht bei nächster Befassung sondern unverzüglich schreiben müssen.

Und der schreibt dann streiche Eintrag: Federn XYZ

Hast du gelesen, was dazu im Gutachten unter IV. Hinweise und Auflagen steht?

Ich habe mein Bilstein Fahrwerk mit Eibach Federn im Fahrzeugschein stehen und fahre damit sorgenfrei.

Da spricht auch nichts dagegen, das war aber nicht die Frage.
Der TE kann ebenfalls sorgenfrei fahren, wenn er die Unterlagen mitführt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. März 2021 um 19:36:10 Uhr:


Da spricht auch nichts dagegen, das war aber nicht die Frage.
Der TE kann ebenfalls sorgenfrei fahren, wenn er die Unterlagen mitführt.

Dann wollen wir Mal hoffen dass das jeder TÜV Prüfer auch so sieht, da gibt's solche und solche.

Da hat der Prüfer keinen negativen Ermessensspielraum.
Das steht eindeutig so im vom TÜV Nord erstellten Teilegutachten, was soll da ein kleiner Prüfer dran rummäkeln.

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