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BGH-Urteil Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 11:48

Zitat "Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

hier der ganze Artikel Klick

Finde Ich sehr gut , je mehr Leute Kameras haben desto eher wird es sich auf den Straßen bessern .

Zumindest Hoffe Ich das

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2018 um 16:09

Das Recht am eigenen Bild usw. Man, man, man. Wenn ihr Urlaubsfotos schiesst und dann spaeter die Aufnahmen anschaut, dann sind sicher bei allen fremden Leuten schwarze Balken ueber die Augen. Es duerften gar keine Kameras und Handys in den Staedten und auf beliebten Plaetzen erlaubt sein. ;)

Jetzt kann/koennte man legal Beweisen das der dreiste Kackfreche Vordermann rueckwaerts fuhr und nicht ich ihm drauf, so wie er behauptet. Das ist doch das was wir wollen. Oder gibt es hier paar die jetzt Angst haben das sie mit Luegen nicht weiter kommen?

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am 15. Mai 2018 um 16:09

Das Recht am eigenen Bild usw. Man, man, man. Wenn ihr Urlaubsfotos schiesst und dann spaeter die Aufnahmen anschaut, dann sind sicher bei allen fremden Leuten schwarze Balken ueber die Augen. Es duerften gar keine Kameras und Handys in den Staedten und auf beliebten Plaetzen erlaubt sein. ;)

Jetzt kann/koennte man legal Beweisen das der dreiste Kackfreche Vordermann rueckwaerts fuhr und nicht ich ihm drauf, so wie er behauptet. Das ist doch das was wir wollen. Oder gibt es hier paar die jetzt Angst haben das sie mit Luegen nicht weiter kommen?

am 15. Mai 2018 um 16:20

Kleiner Tip um Manipulationsvorwürfen entgegenzuwirken.

Den Polizeibeamten am Unfallort die Speicherkarte als Beweismittel übergeben und eintüten lassen.

Aber es stimmt kaum ein Unfallzeuge hält an und bei Unfällen mit Spurwechsel behaupten immer beide Seiten das die Gegenseite schuld war.

Jedenfalls dürften die Versicherungsbeiträge sinken und die Unfallzahlen auch.

Ebenfalls würden viele Gerichtsverfahren gar nicht mehr geführt werden müssen.

Positiver Nebeneffekt : Die Aufzeichnung könnte auch Fehlverhalten des Aufzeichnenden festhalten.

Also fährt man mit eingeschalteter Dashcam dann eher Gesetzeskomform.

Trotzdem sollte man als Unfallzeuge ( auch wenn man keine Zeit hat ) BEIDEN/ ALLEN Unfallbeteiligten zumindest seine Visitenkarte übergeben. ( Ich hab immer welche im Handschuhfach )

 

am 15. Mai 2018 um 16:26

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Mai 2018 um 18:20:23 Uhr:

 

Jedenfalls dürften die Versicherungsbeiträge

Mit Sicherheit nicht. Wer verzichtet schon freiwillig auf Geld ;)

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 15. Mai 2018 um 13:59:27 Uhr:

aber mich beschäftigt eine andere Frage: wer stellt sicher, dass ein Video, das vor Gericht verwendet wird,

nicht manipuliert wurde?

Es ist schon schwierig genug, Standbilder zu manipulieren, ohne dass verraeterische Spuren zurueck bleiben. Unmoeglich ist es nicht.

Videos dagegen sind bis auf weiteres noch nicht ohne Spuren manipulierbar.

Hat ein Gegner Zweifel an der Authentizitaet einer Aufnahme, kann er das Material (erstmal auf seine Kosten) untersuchen lassen. Findet sich was verdaechtiges, hat der Faelscher ein noch groesseres Problem. Das Juristische ueberlasse ich hier paul.

am 15. Mai 2018 um 18:01

Zitat:

@mattalf schrieb am 15. Mai 2018 um 18:26:48 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Mai 2018 um 18:20:23 Uhr:

 

Jedenfalls dürften die Versicherungsbeiträge

Mit Sicherheit nicht. Wer verzichtet schon freiwillig auf Geld ;)

In England sind Dashcams schon lange als Beweismittel erlaubt.

Sogar die englischen Versicherungen haben bestätigt das die Unfallzahlen zurückgegangen sind und haben deshalb die Beiträge gesenkt.

Genaue Zahlen hab ich nicht im Kopf aber es ging um 10 bis 20 %.

Ausserdem gibt es hier in D auch Konkurrenzkämpfe zwischen den Versicherungen, die sich auf die Beiträge auswirken.

Würde mich nicht wundern wenn es in Zukunft einen Dashcamrabatt gibt.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 15. Mai 2018 um 14:11:48 Uhr:

genau da ist das problem: du kannst die filme weitergeben und vorher manipulieren

Warum schließt du deine Haustür ab ? Böse Menschen knacken eh das Schloss.

Genauso ist es mit den Aufzeichnungen, klar wird es ein paar schwarze Schafe geben.

am 15. Mai 2018 um 18:50

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Mai 2018 um 20:25:16 Uhr:

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 15. Mai 2018 um 14:11:48 Uhr:

genau da ist das problem: du kannst die filme weitergeben und vorher manipulieren

Warum schließt du deine Haustür ab ? Böse Menschen knacken eh das Schloss.

Genauso ist es mit den Aufzeichnungen, klar wird es ein paar schwarze Schafe geben.

Genau deshalb hatte ich geschrieben : Speicherkarte nach dem Unfall der Polizei übergeben und als Beweismittel eintüten lassen.

Da wird die Polizei mit der Zeit auch drauf kommen und danach fragen. :-)

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 15. Mai 2018 um 14:15:59 Uhr:

Ich wüsste nicht wie man das manipulieren sollte wenn einem zb. die Vorfahrt genommen wird etc.

Dann konstruieren wir mal was:

Du gewährst einem wartepflichtigen freundlich winkend die Vorfahrt und gibst dann trotzdem Gas um mit deiner alten Karre ein paar Euro zu verdienen.

 

Oder Du filmst einen lichthupenden Hintermann, „vergisst“ aber aufzuzeichnen, dass Du ihn vorher 2 mal ohne Blinker vor den Karren gefahren bist.

Erkennt man dann natürlich zufällig auch auf keinem Video.

Ich bleibe bei meiner Meinung. Ein Videoclip ohne nachvollziehbare Begleitumstände ist nicht zur Rekonstruktion eines Vorfalls geeignet, dient lediglich zu einer ggf. gesteuerten Meinungsbildung.

Im Idealfall hat man dann Aufnahmen von beiden Dashcams in beiden Fahrzeugen....

 

Ich habe meine Dashcam schon seit 1,5 Jahren drin. Ich habe Sie mir geholt weil Menschen mittlerweile auf so blöde Ideen kommen das es schwer wird so ein Abenteuer vor Gericht glaubhaft zu vermitteln, da sollen die sich lieber das Video angucken....

am 16. Mai 2018 um 6:28

Ich habe nur darauf gewartet - am Tag nach dem Urteil kam heute in der Tagesschau, dass die Versicherer sich zu Wort melden und auch auf diese Daten zugreifen wollen..... :rolleyes:

Mich stört an dieser Kamera-Diskussion bissl, dass sich diejenigen, die so ein Ding in ihr Auto gebastelt haben, immer so tun, als wären sie die "Guten" und an Unfällen sind immer nur die "Anderen" ohne Kamera schuld. Was ist denn, wenn man mal in einen Unfall verwickelt wird, bei dem der Kamera-Fahrer der Schuldige ist und der Geschädigte keine Kamera hat? Ich hätte mir gewünscht, dass der BGH für so einen Fall auch klargestellt hätte, dass es einen Herausgabeanspruch für alle Beteiligten gibt, wenn so eine Kamera in einem Unfallfahrzeug auftaucht. Schließlich fordern die Kamera-Fahrer doch immer Aufklärung. So, wie das jetzt wieder entschieden wurde, ist das nichts halbes und nichts ganzes.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 16. Mai 2018 um 08:28:31 Uhr:

 

Mich stört an dieser Kamera-Diskussion bissl, dass sich diejenigen, die so ein Ding in ihr Auto gebastelt haben, immer so tun, als wären sie die "Guten" und an Unfällen sind immer nur die "Anderen" ohne Kamera schuld. Was ist denn, wenn man mal in einen Unfall verwickelt wird, bei dem der Kamera-Fahrer der Schuldige ist und der Geschädigte keine Kamera hat?

Dann kannst Du zu 100% davon ausgehen, das zufällig und dummerweise in genau diesem Moment nichts aufgezeichnet wurde.

Ich fände so eine Überwachung per se ja nicht mal verkehrt.

Aber dann bitte zugriffs- uns manipulationssicher und verpflichtend.

Dass man je nach Ausgangslage diese Aufnahmen verwenden kann oder eben nicht, um eine Hergangsvermutung dahin zu lenken wo man möchte..das stört mich etwas.

Schau dir die Telematiktarife der Versicherungen an, DA l aufen die gleichen Fahrer seltsamerweise Sturm dagegen.

Warum?

Kann man nur spekulieren.;)

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 16. Mai 2018 um 05:49:18 Uhr:

Ich habe meine Dashcam schon seit 1,5 Jahren drin. Ich habe Sie mir geholt weil Menschen mittlerweile auf so blöde Ideen kommen das es schwer wird so ein Abenteuer vor Gericht glaubhaft zu vermitteln, da sollen die sich lieber das Video angucken....

Solange sich der Ersteller aussuchen kann was dieses Video zeigt, ist das zu 100% sinnbefreit.

Zitat:

@Matsches schrieb am 16. Mai 2018 um 08:51:53 Uhr:

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 16. Mai 2018 um 05:49:18 Uhr:

Ich habe meine Dashcam schon seit 1,5 Jahren drin. Ich habe Sie mir geholt weil Menschen mittlerweile auf so blöde Ideen kommen das es schwer wird so ein Abenteuer vor Gericht glaubhaft zu vermitteln, da sollen die sich lieber das Video angucken....

Solange sich der Ersteller aussuchen kann was dieses Video zeigt, ist das zu 100% sinnbefreit.

Das Video muss schon zum Unfallgeschehen passen, Ort, Zeit, Fahrzeuge......

Ich stelle mir das schon schwer vor ein Video bewusst zu manipulieren.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Mai 2018 um 11:28:30 Uhr:

Ich stelle mir das schon schwer vor ein Video bewusst zu manipulieren.

Ich mir nicht, aber das ist vielleicht einfach eine Frage persönlicher Fähigkeiten / Hobbies / Kenntnisse.

am 17. Mai 2018 um 10:09

Ich bin aus prinzipiellen Überlegungen heraus strikt gegen überbordende Überwachung, leider wird man durch die zunehmende Aufrüstung der anderen Verkehrsteilnehmer beinahe gezwungen sich ebenfalls solch eine Kamera in sein Fahrzeug zu montieren.

Wichtig ist jedoch, dass der Bundesgerichtshof explizit auf das Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen hat. Man kann nur hoffen, dass Anzeigen ohne Unfall aufgrund von Videos aus solchen Kameras ein entsprechendes Bußgeld für den Besitzer der Kamera nach sich ziehen.

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