BGH-Urteil Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Zitat "Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe."
hier der ganze Artikel Klick
Finde Ich sehr gut , je mehr Leute Kameras haben desto eher wird es sich auf den Straßen bessern .
Zumindest Hoffe Ich das
Beste Antwort im Thema
Das Recht am eigenen Bild usw. Man, man, man. Wenn ihr Urlaubsfotos schiesst und dann spaeter die Aufnahmen anschaut, dann sind sicher bei allen fremden Leuten schwarze Balken ueber die Augen. Es duerften gar keine Kameras und Handys in den Staedten und auf beliebten Plaetzen erlaubt sein. 😉
Jetzt kann/koennte man legal Beweisen das der dreiste Kackfreche Vordermann rueckwaerts fuhr und nicht ich ihm drauf, so wie er behauptet. Das ist doch das was wir wollen. Oder gibt es hier paar die jetzt Angst haben das sie mit Luegen nicht weiter kommen?
134 Antworten
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 15. Mai 2018 um 14:23:57 Uhr:
informatiker haben es geschaft, zwei von drei radarmeßgeräte-typen zu manipulieren, so dass statt 80 km/h
plötzlich 103 km/h eingeblendet wurden. und da die privaten betreiber der radargeräte am umsatz
verdienen ...
quelle??
peso
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 15. Mai 2018 um 18:20:23 Uhr:
Kleiner Tip um Manipulationsvorwürfen entgegenzuwirken.
Den Polizeibeamten am Unfallort die Speicherkarte als Beweismittel übergeben und eintüten lassen.Aber es stimmt kaum ein Unfallzeuge hält an und bei Unfällen mit Spurwechsel behaupten immer beide Seiten das die Gegenseite schuld war.
Jedenfalls dürften die Versicherungsbeiträge sinken und die Unfallzahlen auch.
Ebenfalls würden viele Gerichtsverfahren gar nicht mehr geführt werden müssen.
Positiver Nebeneffekt : Die Aufzeichnung könnte auch Fehlverhalten des Aufzeichnenden festhalten.
Also fährt man mit eingeschalteter Dashcam dann eher Gesetzeskomform.Trotzdem sollte man als Unfallzeuge ( auch wenn man keine Zeit hat ) BEIDEN/ ALLEN Unfallbeteiligten zumindest seine Visitenkarte übergeben. ( Ich hab immer welche im Handschuhfach )
mich wundert das urteil wirklich. immerhin werden jetzt einige verfahren hinfaellig und die anwaelte verdienen nichts
peso
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Mai 2018 um 16:51:19 Uhr:
Genau dies meinte ich vorher, es gibt jetzt Mitbürger die sich als Hilfspolizei aufspielen und jede Verfehlung zur Anzeige bringen. Leider fühlen sich diese Kleingeister durch dieses Urteil ermutigt, dabei hat der Bundesgerichtshof genau dies verhindern wollen. Eine Anzeige mit zugänglich machen des Bildmaterials ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und man kann nur hoffen, dass der hier beschuldigte Lenker des Touareg dies auch zur Anzeige bringen wird.
Ist es nicht, da die Anzeige m.E. nur von der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen wird.
Tatbestand Verkehrsgefährdung und Nötigung und vielleicht ist es bekannt, das man Straftaten auch schon vor dem Urteil des BGH per Video oder per Kamera dokumentieren durfte.
Diese erhebt Anklage wenn sie es für richtig hält. ( Kein Staatsanwalt verliert gerne einen Prozess )
Bleibt bei meinem Post und begreift einfach, das ich von Nötigung und Verkehrsgefährdung schreibe - und nicht von geringfügigen Verstössen.
Oberlehrer und Co braucht man nicht auf der Strasse.
Ebensowenig Fahrer, die unter grober Missachtung der Verkehrsregeln Unfälle in Kauf nehmen.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Mai 2018 um 16:51:19 Uhr:
Genau dies meinte ich vorher, es gibt jetzt Mitbürger die sich als Hilfspolizei aufspielen und jede Verfehlung zur Anzeige bringen.
Darf ich fragen, was du im Zusammenhang mit jojos Aussage mit "jede Verfehlung" meinst? Da geht es doch "nur" um Verkehrsgefährdung, nicht um Ordnungswidrigkeiten.
Allerdings hätte ich an jojos Stelle die Anzeige ohne Video gemacht und nur bei Bedarf herausgerückt.
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Zitat:
@Pasha78 schrieb am 16. Mai 2018 um 08:28:31 Uhr:
Ich habe nur darauf gewartet - am Tag nach dem Urteil kam heute in der Tagesschau, dass die Versicherer sich zu Wort melden und auch auf diese Daten zugreifen wollen..... 🙄Mich stört an dieser Kamera-Diskussion bissl, dass sich diejenigen, die so ein Ding in ihr Auto gebastelt haben, immer so tun, als wären sie die "Guten" und an Unfällen sind immer nur die "Anderen" ohne Kamera schuld. Was ist denn, wenn man mal in einen Unfall verwickelt wird, bei dem der Kamera-Fahrer der Schuldige ist und der Geschädigte keine Kamera hat? Ich hätte mir gewünscht, dass der BGH für so einen Fall auch klargestellt hätte, dass es einen Herausgabeanspruch für alle Beteiligten gibt, wenn so eine Kamera in einem Unfallfahrzeug auftaucht. Schließlich fordern die Kamera-Fahrer doch immer Aufklärung. So, wie das jetzt wieder entschieden wurde, ist das nichts halbes und nichts ganzes.
das gibt es. einfach die beamten informieren, dass beweismittel vorhanden sind.
peso
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Mai 2018 um 12:09:29 Uhr:
Ich bin aus prinzipiellen Überlegungen heraus strikt gegen überbordende Überwachung, leider wird man durch die zunehmende Aufrüstung der anderen Verkehrsteilnehmer beinahe gezwungen sich ebenfalls solch eine Kamera in sein Fahrzeug zu montieren.
Wichtig ist jedoch, dass der Bundesgerichtshof explizit auf das Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen hat. Man kann nur hoffen, dass Anzeigen ohne Unfall aufgrund von Videos aus solchen Kameras ein entsprechendes Bußgeld für den Besitzer der Kamera nach sich ziehen.
definitiv nicht. ich hand eine solche anzeige gefertigt und den film nur erwaehnt. eine herausgabe wuerde nur auf richterliche weisung erfolgen. diese ist erfolgt und wir haben einen fussgaenger mehr. ohne den film waere das verfahren wohl eingestellt worden, weil drei insassen des bmw was anderes ausgesagt haben. jetzt haben wir einen verurteilten und drei verfahren wegen falschaussage.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 17. Mai 2018 um 17:06:52 Uhr:
mich wundert das urteil wirklich. immerhin werden jetzt einige verfahren hinfaellig und die anwaelte verdienen nichtspeso
Nicht nur Anwälte werden Arbeitslos, Auch Gutachter und Sachbearbeiter bei Versicherungen haben weniger zu tun.
Im Endeffekt werden die Versicherungsprämien sinken und wenn dann noch einige vorsätzliche Unfälle von Autobumsern wegfallen, dann ist das schlecht für die Werkstätten.
Dann könnte der Finanzminister noch auf die Idee kommen die Kilometerpauschale zu kürzen.
Oh mein Gott .... Das Bruttosozialprodukt wird sinken und Deutschland ist dem Untergang geweiht ...
Hoffen wir das der nächste Verkehrsgerichtstag den Parteien Vorschläge macht den bösartigen Oberlehrern die Kameras wegzunehmen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 17. Mai 2018 um 15:57:11 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 17. Mai 2018 um 14:14:22 Uhr:
Eine Anzeige ist noch lange keine Veröffentlichung von Bildmaterials im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ....
Deiner Meinung nach sollten also Diejenigen geschützt werden, die sich auf der Autobahn wie die Wildsau benehmen indem dem Anzeigeerstatter ein Bussgeld angedroht wird ???
Ich hab meine Dashcamaufnahme von gestern abgespeichert, als mich ein VW Touareg in der Autobahneinfahrt rechts auf der Sperrfläche überholen wollte. Dann hat er weiter beschleunigt und auf der Standspur versucht noch dem LKW vor mir zu überholen bis dort eine Fahrbahnverengung wegen eines Brückenpfeilers kam.
Eine Brandgefährliche Situation und wenn der LKW Fahrer neben Ihm nicht nach links ausgewichen wäre und ich eine Vollbremsung gemacht hätte - wäre es schlimm ausgegangen.
Und genau so eine Scheisse kommt dabei raus. Oberlehrer und Möchtegernpolizisten haben Hochkonjunktur. Deine Fehler werden natürlich nie von dir zur Anzeige gebracht, aber sobald mal ein anderer gegen die StVO verstößt, wirst du mit deiner Speicherkarte bei der Polizei vorstellig?Echt klasse, ist natürlich für euch Moralapostel jetzt innerer Reichsparteitag.
Oh man...
Mir kommt jedenfalls keine Kamera ins Auto und ich werde weiter so fahren wie bisher. Schleicher auf der linken Spur werden rechts überholt usw... Viel Spaß beim Filmen. 🙄
bezeichnende aussage und zeigt wie wichtig dascams sind. ich moechte mit so einem i...... keinen unfall haben. der luegt dann wie gedruckt.
peso
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Mai 2018 um 16:51:19 Uhr:
Genau dies meinte ich vorher, es gibt jetzt Mitbürger die sich als Hilfspolizei aufspielen und jede Verfehlung zur Anzeige bringen. Leider fühlen sich diese Kleingeister durch dieses Urteil ermutigt, dabei hat der Bundesgerichtshof genau dies verhindern wollen. Eine Anzeige mit zugänglich machen des Bildmaterials ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und man kann nur hoffen, dass der hier beschuldigte Lenker des Touareg dies auch zur Anzeige bringen wird.
unsinn. ob ich den so anzeige oder mit film aendert am sachverhalt nichts. ganz im gegenteil. der richter kann sich die situation objektiv anschauen.
im uebrigen ist der touaregfahrer nicht der erwaehnte unbeteiligte, sondern taeter und somit beteiligter. das haette man auch mit einer handkamera filmen duerfen.
peso
Man sollte durchaus verstehen um was es hier geht und nicht pauschal das Urteil des Bundesgerichtshofes mit Absicht missverstehen, wobei ich bei dem Benutzer der den vorigen Beitrag verfasst nicht sicher bin, ob er es wirklich nicht versteht oder nur vorgibt es nicht zu verstehen.
Jedem normalen Menschen muss klar sein, dass eine zunehmende Überwachung durch die Bevölkerung in die falsche Richtung geht und die Freiheit Fehler zu machen für jeden Mitbürger beschneidet. Hat man nun die Menschen, die sich gerne aufspielen und Alles und Jeden anzeigen mit dieser Technik ausstattet, so öffnet man der Gängelung Tür und Tor.
In strafrechtlicher Hinsicht war es schon vor dem aktuellen Urteil gängige Praxis, dass die von Bürger ggf. illegal hergestellten Videoaufnahmen im Strafprozess zulässige Beweismittel darstellten. Das war ebenfalls vom BGH abgesegnet.
Anlasslose Daueraufnahmen waren, sind und bleiben datenschutzrechtlich unzulässig. Zulässig sind temporäre Daueraufnahmen in zeitnahen Überschreibungsraten und ereignisbezogenen (Erschütterung/manuell) Dauerspeicherungen relativ kurzer Sequenzen.
Dann warten wir einmal wie lange das BGH Urteil Bestand hat.
Beim Verkehrsgerichtstag bei dem überwiegend Anwälte mitmischen wird man dann an einer Gesetzesvorlage arbeiten um den Rechtsanwälten Vollbeschäftigung zu sichern.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 17. Mai 2018 um 17:39:50 Uhr:
Man sollte durchaus verstehen um was es hier geht und nicht pauschal das Urteil des Bundesgerichtshofes mit Absicht missverstehen, wobei ich bei dem Benutzer der den vorigen Beitrag verfasst nicht sicher bin, ob er es wirklich nicht versteht oder nur vorgibt es nicht zu verstehen.
Jedem normalen Menschen muss klar sein, dass eine zunehmende Überwachung durch die Bevölkerung in die falsche Richtung geht und die Freiheit Fehler zu machen für jeden Mitbürger beschneidet. Hat man nun die Menschen, die sich gerne aufspielen und Alles und Jeden anzeigen mit dieser Technik ausstattet, so öffnet man der Gängelung Tür und Tor.
Auch nach dem BGH Urteil bleibt es bei einer Abwägung zwischen Datenschutz und Unfallursachenermittlung.
Ohne Video wird gelogen das sich die Balken biegen und dann taucht auch noch ein * Unfallzeuge * auf der die Unschuld des Täters bezeugt.
Mit Video wird dies weniger häufig vorkommen.
Falls Unfallverursacher und Geschädigter die gleichen Aussagen machen bleibt das Video in der Schublade und wird nicht als Beweismittel benötigt.
Bei Straftaten wie Nötigung und vorsätzlicher Verkehrsgefährdung ist der Datenschutz ebenso hintenanzustellen.
Bei einer Anzeige wegen falsch parken oder einem Missverständnis bei der Vorfahrtsregelung ohne Kollision bleibt wie bisher der Datenschutz vorrangig.
Es hat sich also eigentlich nichts geändert, der BGH hat einfach nur Klarheit geschaffen.
Kein Grund sich aufzuregen.
ich stelle mal folgendes in den raum:
1. auch hier im forum wird ueber nachlassende verkehrsdiziplin gejammert und ueber zu wenig ueberwachung.
2. ich bin der auffassung durch vermehrte dashcamverwendung wird die verkehrssicherheit positiv beeinflusst.
3. bei anzeigen durch buerger wird die rechtsfindung bei vorliegen klarer beweismittel sich positiv veraendern, da eine objektive beurteilung moeglich ist. der wert von zeugenaussagen ist allseits bekannt.
4. ich filme immer meine reisen und werde das weiter tun. ob nun mit handcamera oder dashcam ist dabei unbedeutend.
peso