ForumVolvo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. Bevor ich mit dem Ordnungsamt diskutiere, hier mal Eure "Meinung" -> Parksünde oder?

Bevor ich mit dem Ordnungsamt diskutiere, hier mal Eure "Meinung" -> Parksünde oder?

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 18:10

Hi zusammen,

im Bild seht Ihr einen Volvo parken. Ich kenne weder das Fahrzeug noch den Fahrer und will auch durch die Diskussion keine Rückwirkungen auf diese ;-))

Die Frage: Steht der Wagen korrekt oder ist mit einem Knöllchen zu rechnen?

Meine Meinung etwas später, erst mal völlig unbelastet Euer Input bitte!

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und Ordnungsfanatiker ;-)

Ähnliche Themen
31 Antworten

wenn die umwelt kein øl mag, sollte man aber møglichst woanders den ølwechsel machen... :D

lieb gruss

oli

Multifunktionsrandstreifen??

 

Wer hat sich denn das Wort "Multifunktionsrandstreifen" ausgedacht? In der StVO steht davon nichts. Nur das hier zum Parken:

Zitat:

StVO § 12 Halten und Parken

[...]

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Dann könntest du (bzw. der, den du nicht kennst ;)) m.E. dort parken Aber:

Zitat:

(3) Das Parken ist unzulässig

[...]

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

Leider definiert die StVO den Begriff der "schmalen Fahrbahn" nicht. Insofern ist es wieder fraglich, ob du (bzw. dein Nicht-Bekannter) dort parken darf.

aber eine schmale fahrbahn muesste doch theoretisch darueber zu definieren sein, dass sie schmaler ist, als die mehrheit aller wege - was hier der fall wære. oder aber so, dass zwei autos nicht ohne benutzen des lenkrades aneinander vorbeifahren kønnen, was hier auch der fall ist... wir sprechen ja nicht vom volvo tandem-konzept... ;)

lieb gruss

oli

Zitat:

Original geschrieben von oli

aber eine schmale fahrbahn muesste doch theoretisch darueber zu definieren sein, dass sie schmaler ist, als die mehrheit aller wege - was hier der fall wære. oder aber so, dass zwei autos nicht ohne benutzen des lenkrades aneinander vorbeifahren kønnen, was hier auch der fall ist...

Ja, da hast du nicht ganz Unrecht.;) Wobei ich aber - ehrlich gesagt - an keinem Auto vorbeifahren kann ohne das Lenkrad zu benutzen. Das habe ich eigentlich immer in den Händen.:)

Die StVO spricht noch an einer anderen Stelle von einer "schmalen Fahrbahn", nämlich hier:

Zitat:

StVO § 3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(meine Hervorhebung)

So schmal ist die von XC-Fan fotografisch festgehaltene Fahrbahn, denke ich, schon. Und wenn sie damit als "schmal" gilt, dürfte XC-Fans unbekanntes bekanntes Alter Ego nach §12 Abs. 3 Satz 3 StVO eben nicht dort parken.

Zitat:

Original geschrieben von V50RR

Und wenn sie damit als "schmal" gilt, dürfte XC-Fans unbekanntes bekanntes Alter Ego nach §12 Abs. 3 Satz 3 StVO eben nicht dort parken.

Genau auf Grund dieser Überlegung bin ich anfangs ebenfalls zu der Überzeugung gekommen, daß das Parken dort nicht zulässig ist.

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 18:54

... also ich habe die betreffende Straße mal gaaaanz exakt nachgemessen ;-) Demnach sind selbst nach großzügigem Abstand von 8cm zum rechten Zaun noch "locker" über 3m Restfahrbahn frei ;-))

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und soll ich das mit Bandmasstab in natura auch noch mal machen? Der Müllwagen kommt jedenfalls vorbei ;-)

Zitat:

... also ich habe die betreffende Straße mal gaaaanz exakt nachgemessen ;-)

gibt nur ein unikat, der sowas macht - und ich dachte, das wære dein parkender freund... :D :p also fuer mich ist eine strasse schmal, wenn ich am entgegenkommenden nicht mit 80km/h vorbeifahren kann, als beispiel zusætzlich zum oben geschriebenen. und, v50rr, du weisst genau, was ich meine... :D

lieb gruss

oli

Mensch, Mensch,

also die Stelle ist mal eng.

Auch wenn 3m bleiben (was ich nicht glauben kann), ist die Stelle wohl so eng, das es unter StVO §12 Abs. 1 fällt. Der sagt:

"Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen."

Jeder Fussgänger müsste um das Auto umzulaufen und in den Verkehr treten.

Was lohnt sich aber das Streiten für <25€? Die Kommune freut sich und kann dafür einen neuen Kindergarten bauen. Die Politesse bekommt ihre Kopfprämie :D.

Aber eine Klärung des Sachverhaltes und der Rechtslage ist sicher nötig. Dann wird die Gemeinde sicher für zig Tausende Euros fünf Parkverbotschilder in der Straße aufstellen.

MfG Robin

Zitat:

Original geschrieben von schrapke

Dann wird die Gemeinde sicher für zig Tausende Euros fünf Parkverbotschilder in der Straße aufstellen.

Vielleicht stehen die ja schon dort, nur wir wissen es noch nicht...;)

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan im ganz anderenThread

 

Torsten - der XC-Fan (und bisher noch ohne Rechtschutz im Autobereich ;-)

Siehste! Hättste mal die paar Mark äääh Euro investiert, dann könstest Du den Streit ganz locker beim Anwalt abladen......

Gruß, Hagen

(der da auch nicht parken würde, aber von Berufs wegen das mit den 3 Metern noch mal gaanz genau nachmessen würde....)

Hallo zusammen,

ich glaube so wie unser XC-Fan die Straße vermessen hat, ist nicht korrekt. Der abgetrennte Seitenstreifen ist zwar Bestandteil der Straße (ein echter Bürgersteig jedoch auch), aber was in der StVO gemeint ist, ist etwas anderes.

Zum Fall: Da der Seitenstreifen eindeutig von der Fahrbahn abgegrenzt ist, dient er nicht dem Straßenverkehr, folglich auch nicht zum Parken. Parkt man neben diesem Seitenstreifen-Fußweg, dann müßte dier verbleibende Abstand zwischen Fahrzeug bis zur anderen Straßenseite mindestens 3 m betragen (Fahrbahn nicht Straße). Da es hier offensichtlich nicht so ist, ist Parken in dieser Straße im Sinne der StVO gar nicht gestattet.

Grüße

bkpaul

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 13:21

... also, habe eben noch mal dort geparkt und den verbleibenden Rest der Straße mit dem Zollstock vermessen (hoffentlich hat mich keiner gesehen ;-))

Neben meinem XC70 bleibt ein befahrbarer Teil der Straße von 3,70m frei. Wenn ich nun noch Toleranzen abziehe, bleiben Dicke die erwähnten 3m frei.

Übrigens: Parkverbot Schilder gibt es da nicht, und eine Einbahnstraße ist es auch nicht.

Mir geht es ja auch nur um den MFRS, bzw. dass eben die Regelung dafür bei den Anwohnern und Spaziergängern nicht bekannt ist.

Die oben beschriebene Situation mit der Mutter und dem Kinderwagen hat sich vorgestern übrigens eingestellt. Ich aber gleich die Dame angesprochen und nur die Worte gebraucht, dass ich da parken müsse, schon kam ihre Antwort, dass das schon ok sei und ist am Auto vorbei. Wollte gar keine Erklärung haben. Meinte im weiteren Gespräch, dass die Straße ja zu eng wäre.

Aber das dies ein MFRS ist und kein Bürgersteig, war für sie auch neu. Und das meine ich halt.

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und Nicht-auf-Bürgersteig-Parker ;-))

Hi XC-Fan,

ich weiß nicht, wo du MFRS bzw. Mutlifunktionsrandstreifen aufgeschnappt hast.

Wie ich oben schon geschrieben habe: Den gibts m.E. nicht in den Straßengesetzen. Und einen offiziellen Multifunktionsstreifen auch nicht.

Nur den Randstreifen. Und da musst du drauf parken!

;) :) :D

Gruß

Jürgen

...ist ja spannend der Diskurs hier.

Ich würde gefühlsmäßig halten tolerieren, ausgedehnte Parkbelegung nicht. Aber Gefühle bringen in einem Rechtsstaat nur was für Anwälte, die dann die subjektive Tatseite strapazieren dürfen :)

Schon mal auf die Idee gekommen eines der grünen Männchen/Weiblein nach deren Betrachtungsweise zu fragen; rein propylaktisch? Ich meine, wenn du öfters in die Verlegenheit kommen solltest dein alter ego dort halten/parken zu lassen.

lG Richard

Themenstarteram 21. Oktober 2005 um 7:27

... den Beweis, dass zumindest ein Kleinwagen locker vorbeikommt, bringe ich in diesem Fred -> http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und lag doch richtig, dass ich da so parken MUSS ;-))

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. Bevor ich mit dem Ordnungsamt diskutiere, hier mal Eure "Meinung" -> Parksünde oder?