Betrug mit Vorkaufvertrag

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Audi A4 B7/8E

Hallo Leute hab heute einen Kuriosen Fall erlebt habe ein Auto bei mobile reingesetzt zum Verkauf. ein Käufer hat sich gemeldet und hat mit mir per E-MAIL einen Vorvertrag gemacht und wollte das Auto inerhalb von 7 Tagen abholen was er nicht gemacht hab also hab ich Ihn wieder reingesetzt und siehe da nun meldet sich der ehmalgie Käüfer und will das Auto nun am Montag abholen was ich Ihm untersagt habe weil er in der vereinbarten Zeit das KFZ nicht geholt hat. Nun will er mir die Kosten für die angebliche Verschiffung in Rechnung stellen. Ik musste ein bischen lachen wie seht Ihr die Sache hat der eine Chance???

Beste Antwort im Thema

Also hier wird glaube ich einiges durcheinander geworfen, hier meine Meinung

1. der Kaufvertrag ist gültig, aber
2. der Käufer (!!!) hat seinen verpflichtenden Teil nicht eingehalten was bedeutet
3. du musst gar nichts mehr liefern und wenn überhaupt
4. kannst du Ihn auf Schadensersatz verklagen, weil er mit der Zahlung in Verzug ist.

Bei nem fixen Termin ("innerhalb von 7 Tagen"😉 brauchst du auch keine Nachfrist setzen. Du bist aus dem Schneider, einzig und allein der Käufer muss damit rechnen, dass du ihm wegen Nichteinhaltung des Vertrages einen reinwürgst.

Aber, ich vermute, dass ist tatsächlich so ne Abzockgeschichte. Der geht davon aus das du dich einschüchtern lässt. Ich würde die Sache vergessen, und fertig.

@mic
Das hat nichts mit "altem" Wissen zu tun. Auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist in vielen Fällen gültig, Formgebundenheit (schriftlich oder notariell) ist eher die Ausnahme denn die Regel. Das Problem weshalb fast alles schriftlich gemacht wird liegt darin, dass mündliche Absprachen i.d.R. nicht nachweisbar sind.

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Eine Frage wurde noch garnicht gestellt bzw. beantwortet oder ich hab's überlesen:

Der Käufer schickt eine Vorvertrags-e-Mail, hast Du die denn bestätigt? Also ein unterschriebenes Fax zurück gesandt oder ähnliches???

Wie "fix" war der Abholtermin am 17.08.2010? Hast Du ihm eine Nachfrist gesetzt?
Allerdings ist dieser zweite Punkt nur wirksam bzw. wichtig, wenn vorher (s.o.) der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist!

Ansonsten kann ich mir ebenfalls gut vorstellen was GaryK hier just schrieb, nämlich Abzocke vom Feinsten...

nee hab nichts unterschrieben und in den AGB s stand das auch ohne unterschrift gültig ist und das es kein rücktrittsrecht gibt habe nur meine daten eingetragen. und wie gesagt er hat ja in den vertrag reingeschrieben das er das auto bis zum 20.08 abholt und erst wollte er es am 16 abholen dann am 18 und danach hab ich nichts mehr von ihm gehört und da der Vertrag sozusagen am 21.08 ungültig wird brauch ich ja nichtmal zurücktetten da er ja eh abgelaufen ist

Zitat:

Original geschrieben von GaryK


Um wie bereits vermutet einen angeblich entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Mach das etliche hundert mal in der Woche, bei ein paar Prozent klappt es ... gibt gut Kohle. Bis er an die falschen kommt.

Leider ist aber er der, der den Vertrag gebrochen hat 😕

Würd mich mal interessieren ob zu den "Ersatzleistungen" irgendwas im "Vertrag" niedergeschrieben ist.

nee steht nichts dazu noch dazu kommt das in den ganzen schreiben nichts von Vertrag steht sonder nur KFZ Email Bestätigung und erst unter Verkäufer steht dann:
Der Verkauf des unten genannten KFZ wird bestätigt von ...................................

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Zitat:

Original geschrieben von mik222


Eine Frage wurde noch garnicht gestellt bzw. beantwortet oder ich hab's überlesen:

Der Käufer schickt eine Vorvertrags-e-Mail...

auf meinen Audi hat ein Deutscher i.S. d. GG mir geschrieben, der wollte nur meine E-Mail-Adresse, dann bekam ich Viagrangebote zu Hauf.

Also brav mit Fakeadresse antworten besser gar nicht.

Gruß Peter

rick85, kannst Du den Vertrag und die AGB's - natürlich mit geschwärzten oder unleserlich gemachten Angaben - hier rein stellen?
Dann wird's leichter...
Und sonst zum Rechtsanwalt, die paar EUR für eine kurze Beratung gibt Dir Sicherheit.

Sonst lies mal hier, § 145 - 157 BGB "Vertrag": http://www.jusline.de/Buergerliches_Gesetzbuch_(BGB).html

Zitat:

Original geschrieben von rick85


Hallo Leute hab heute einen Kuriosen Fall erlebt habe ein Auto bei mobile reingesetzt zum Verkauf. ein Käufer hat sich gemeldet und hat mit mir per E-MAIL einen Vorvertrag gemacht und wollte das Auto inerhalb von 7 Tagen abholen was er nicht gemacht hab also hab ich Ihn wieder reingesetzt und siehe da nun meldet sich der ehmalgie Käüfer und will das Auto nun am Montag abholen was ich Ihm untersagt habe weil er in der vereinbarten Zeit das KFZ nicht geholt hat. Nun will er mir die Kosten für die angebliche Verschiffung in Rechnung stellen. Ik musste ein bischen lachen wie seht Ihr die Sache hat der eine Chance???

Definitiv nein! Verträge, Abmachungen per Mail oder Fax haben in Deutschland noch keine Rechtskraft. Der Typ will Dich abzocken, Dir Angst machen und dann ein Vergleich ohne Anwälte anbieten.

Gehe mal davon aus das Du dem nichts per Post geschickt hast, sonst kann es schwer werden den Typ los zu werden.

Würde dem Typ klarmachen dass er Glück hat wenn er nicht eine Betrugsanzeige bekommt und ihm unter Androhung rechtlicher Konsequenzen untersagen weiterhin Kontakt mit Dir aufzunehmen.
Tut er es dennoch die Sache einen Anwalt übergeben!

Na, endlich mal jemand mit dem richtigen Studiengang!!! 😁😉😎

Allein der Begriff - VORKAUFVERTRAG... Was soll das sein? 😁

Grundsätzlich können Verträge aber sogar mündlich geschlossen werden, also Vorsicht, nicht alles muss schriftlich erfolgen! Ja, poste doch mal den Schrieb hier, dann wird die Sache einfacher.
Joki

Zitat:

Definitiv nein! Verträge, Abmachungen per Mail oder Fax haben in Deutschland noch keine Rechtskraft. Der Typ will Dich abzocken, Dir Angst machen und dann ein Vergleich ohne Anwälte anbieten.

Gehe mal davon aus das Du dem nichts per Post geschickt hast, sonst kann es schwer werden den Typ los zu werden.

Würde dem Typ klarmachen dass er Glück hat wenn er nicht eine Betrugsanzeige bekommt und ihm unter Androhung rechtlicher Konsequenzen untersagen weiterhin Kontakt mit Dir aufzunehmen.
Tut er es dennoch die Sache einen Anwalt übergeben!

WIE BITTE ?? Natürlich sind Verträge in Deutschland per Mail oder Fax rechtsgültig. Bitte denke alleine an ebay oder Amazon. Dort, per Mail geschlossene Kaufverträge, sind selbstverständlich rechtsgültig und können juristisch eingeklagt werden.Und da brauchst du nicht mal eine Unterschrift zu. Habe das schon mehrfach hinter mir ( Patienten die nicht zahlen wollten oder konnten ). Danach brauchst du ja nur zu googlen und findest passende Referenzurteile. Oder klick mal den Link an.

Verträge per Mail

Also für mich "brandgefährliches Halbwissen". Rechtssicherheit kann dir allerdings ein RA geben.

Trotzdem , seit wann kommt den der "Käufer" mit einem "Vorkaufvertrag" sowas macht wenn überhaupt nur der "Verkäufer" . Und wenn ich das schon höre als Käufer AGB`s in der e-mail ??
Ich Frage mich echt warum es immer wieder Leute gibt die auf so einen Schmarrn reinfallen, wie schon einige hier schrieben ist das ganz Klar ein fake und dient der Abzocke so nach dem Motto , jeden Tag steht ein Dummer auf.
Die RA Kosten kann der Themenersteller sich sparen , mail an den "Käufer" mit dem freundlichen Hinweis das bei weiteren Belästigungen man Anwalt ec einschalten wird.
Mobile wimmelt nur so von solch dubiosen "Käufern" und "Verkäufer" mit Sitz in England oder sonstwo.
Als Privatkäufer oder Verkäufer würde ich wenn überhaupt nur mit jemanden in Kontakt treten mit dem man per scan oder fax die Personalausweise ausgetauscht hat.
Oder dann doch lieber zum AH zumindest halten die sich in der Regel an deutsche Gesetze oder müssen es tun.

An den Themenersteller:
P.S. Als Privatkäufer kann man garkeine AGB haben , und als Geschäftsmann gilt er dann nicht mehr als Privatperson und das ganze fällt unter das Fernabsatzgesetz.
Der Verbraucher hat bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes eine Widerrufsbelehrung zu erhalten die haste sicher nicht bekommen und ist somit der gesamte "Vertrag" als ungültig anzusehen.
Der Clou ist der "Käufer" ist ja der Verbraucher und da er mit AGB's kommt wird das ganz ad absurdum geführt. Also lass dich nicht beirren von dem Kloppi widerrufe dem angeblichen Vertrag drohe ihm bei weiteren Belästigungen mit rechtlichen Schritten und kack den Typen bei Mobile an der müsste ja dort als Gewerbetreibender angemeldet sein mit seinen AGB's.

Zitat:

Original geschrieben von propeller-head


...Als Privatkäufer oder Verkäufer würde ich wenn überhaupt nur mit jemanden in Kontakt treten mit dem man per scan oder fax die Personalausweise ausgetauscht hat....

Bitte?

Datenschutz?!? Sicherheit?!?

Der Perso ist eines der sicheriheitskritischsten Dokumente, die Du hast.

Und das Ding einfach so kopieren? womöglich noch per Mail oder Fax zusenden?

Ich weiß ja nicht...

Generell geht es hier glaube ich auch nicht um die rechtskräftigkeit des "Vorkaufvertrages". Ob dem so ist, kann und will ich hier nicht beantworten.
Aber wenn er eine in einem von ihm selbst aufgesetzten Vertrag verstreichen läßt, dann ist der Vertrag eben nichtig. Und eine Frist ist nun mal auch eine Deadline. Es ist hier nicht wie in der Schule, wo man argumentieren konnte, "aber es sind doch nur drei Tage drüber..."
Wenn dem so wäre, wozu dann ne Frist setzten? Dann hätte man auch gleich schreiben können "irgendwann nächsten Monat."

Meine Meinung

Zitat:

Bitte?

Datenschutz?!? Sicherheit?!?

Der Perso ist eines der sicheriheitskritischsten Dokumente, die Du hast.

Und das Ding einfach so kopieren? womöglich noch per Mail oder Fax zusenden?

Ich weiß ja nicht...

ach und Du glaubst in dem "Vorkaufvertrag" steht drinnen Donald Duck aus Entenhausen verkauft Wagen XY 😁 na Du bist ja ein Träumer , der Themenersteller hat doch eindeutig geschrieben "hat ausgefüllt"

Sicherheitskritisch ist jeder Kauf per Internet man oh man egal ob in der Bucht und gerade bei so Plattformen wie Mobile.

Wie bitteschön kaufst Du denn zb in der Bucht ein ohne deine Persönlichen Daten preiss zugeben ?

Ich denke nicht, dass in dem Vertrag ein Lichtbild, Staatsangehörigkeit, Personalausweisnummer und ne Unterschrift drauf waren.
Unterschrift könnte noch sein, Rest sicher nicht.
Und mit dem kann man schon eine GNZE Menge Schabernack treiben.
Kleiner Tipp:
Ein Handyvertrag lässt sich durachaus mit einer Persokopie abschliessen. Da reicht die Angabe der Daten nicht.
Was ich meinte, ist dass eine kopie des Persos noch eine ganze Ecke "kritischer" ist, als nur die Daten rausgeben.
Was man allerdings auch nicht machen sollte.

Da sind wir ja Generell einer Meinung deswegen würde ich bstimmte Dinge im Netz weder kaufen noch verkaufen, und sowas wie Vorverträge gerade vom Käufer würden bei mir in der Ablage Rund landen.

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