Betrug mit Vorkaufvertrag

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Audi A4 B7/8E

Hallo Leute hab heute einen Kuriosen Fall erlebt habe ein Auto bei mobile reingesetzt zum Verkauf. ein Käufer hat sich gemeldet und hat mit mir per E-MAIL einen Vorvertrag gemacht und wollte das Auto inerhalb von 7 Tagen abholen was er nicht gemacht hab also hab ich Ihn wieder reingesetzt und siehe da nun meldet sich der ehmalgie Käüfer und will das Auto nun am Montag abholen was ich Ihm untersagt habe weil er in der vereinbarten Zeit das KFZ nicht geholt hat. Nun will er mir die Kosten für die angebliche Verschiffung in Rechnung stellen. Ik musste ein bischen lachen wie seht Ihr die Sache hat der eine Chance???

Beste Antwort im Thema

Also hier wird glaube ich einiges durcheinander geworfen, hier meine Meinung

1. der Kaufvertrag ist gültig, aber
2. der Käufer (!!!) hat seinen verpflichtenden Teil nicht eingehalten was bedeutet
3. du musst gar nichts mehr liefern und wenn überhaupt
4. kannst du Ihn auf Schadensersatz verklagen, weil er mit der Zahlung in Verzug ist.

Bei nem fixen Termin ("innerhalb von 7 Tagen"😉 brauchst du auch keine Nachfrist setzen. Du bist aus dem Schneider, einzig und allein der Käufer muss damit rechnen, dass du ihm wegen Nichteinhaltung des Vertrages einen reinwürgst.

Aber, ich vermute, dass ist tatsächlich so ne Abzockgeschichte. Der geht davon aus das du dich einschüchtern lässt. Ich würde die Sache vergessen, und fertig.

@mic
Das hat nichts mit "altem" Wissen zu tun. Auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist in vielen Fällen gültig, Formgebundenheit (schriftlich oder notariell) ist eher die Ausnahme denn die Regel. Das Problem weshalb fast alles schriftlich gemacht wird liegt darin, dass mündliche Absprachen i.d.R. nicht nachweisbar sind.

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Zitat:

Original geschrieben von MosesPelham


WIE BITTE ?? Natürlich sind Verträge in Deutschland per Mail oder Fax rechtsgültig. Bitte denke alleine an ebay oder Amazon. Dort, per Mail geschlossene Kaufverträge, sind selbstverständlich rechtsgültig und können juristisch eingeklagt werden.Und da brauchst du nicht mal eine Unterschrift zu. Habe das schon mehrfach hinter mir ( Patienten die nicht zahlen wollten oder konnten ). Danach brauchst du ja nur zu googlen und findest passende Referenzurteile. Oder klick mal den Link an.

Verträge per Mail

Also für mich "brandgefährliches Halbwissen". Rechtssicherheit kann dir allerdings ein RA geben.

Hm, habe da anscheinend doch ein recht alten Wissenstand, sorry!!! 🙄

Verstehe ich zwar nicht so ganz da mit der Rechtslage Betrug Tür und Tor geöffnet wurde. Aber man lernt eben nie aus!
Hier der Link zu der Antwort eines Anwaltes auf das Problem, anscheinend verdienen mit der Masche einige Leute schon länger Geld!
Die Antwort des Anwaltes steht weiter unten in dem Beitrag.

www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=37032&;

Tja, danach sieht es so aus als ob der Vorvertrag doch gültig ist, sorry nochmal!

Zitat:

Sorry, einmal reicht, der Rechner hatte kurz gesponnen. 😁 

Also hier wird glaube ich einiges durcheinander geworfen, hier meine Meinung

1. der Kaufvertrag ist gültig, aber
2. der Käufer (!!!) hat seinen verpflichtenden Teil nicht eingehalten was bedeutet
3. du musst gar nichts mehr liefern und wenn überhaupt
4. kannst du Ihn auf Schadensersatz verklagen, weil er mit der Zahlung in Verzug ist.

Bei nem fixen Termin ("innerhalb von 7 Tagen"😉 brauchst du auch keine Nachfrist setzen. Du bist aus dem Schneider, einzig und allein der Käufer muss damit rechnen, dass du ihm wegen Nichteinhaltung des Vertrages einen reinwürgst.

Aber, ich vermute, dass ist tatsächlich so ne Abzockgeschichte. Der geht davon aus das du dich einschüchtern lässt. Ich würde die Sache vergessen, und fertig.

@mic
Das hat nichts mit "altem" Wissen zu tun. Auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist in vielen Fällen gültig, Formgebundenheit (schriftlich oder notariell) ist eher die Ausnahme denn die Regel. Das Problem weshalb fast alles schriftlich gemacht wird liegt darin, dass mündliche Absprachen i.d.R. nicht nachweisbar sind.

@ Puma_King,

man kann auch Dinge durcheinander werfen, wenn man nur Halbwissen hat, also eine Meinung oder Vermutung da, wo harte Fakten gefragt sind.

Aber ich gebe Dir Recht: generell ist ein Vertrag gültig, der abgeschlossen wurde.
Hierbei ist es allerdings völlig unerheblich, ob er z.B. mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde!
Problem ist bei mündlichen Verträgen die Beweislast!

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Wie ist das Abenteuer des TE ausgegangen?

Zitat:

Original geschrieben von Chili 911


Wie ist das Abenteuer des TE ausgegangen?

Genau, das würde mich auch interessieren.

Hallo Leute sorry das ich mich so lang nicht gemeldet hab.
Also erstmal an alle ein Dankeschön für die vielen Informationen und Beiträge war echt Interessant.
Übrigens ist nichts weiter bei rausgekommen hab nie wieder was von dem gehört. BIS JETZT.
Naja vieleicht hat er gemerkt das er das mir mir nicht abziehen kann hatte Ihm damals noch eine letzte Mail geschrieben in der ich Ihm klarmachte das ich mir es vorbehalte Ihn für die unanemlichkeiten eine Rechnung zu schicken. hab dieses Jahr kein Glück mit Auto mir ist vor ein Paar Monaten einer auf nem Parkplatz reingefahren und abgehauen. Da hab ich auch noch eine Menge ärger am hals und 3500 euro Schaden. Aber wenigsten haben sie Ihn Gekriegt. Leider ein Ex Knacki ohne Führerschein und eigenem PKW und der verweigert natürlich die Aussage. Und Geld wird der auch nicht haben. Naja werd ik wohl allein bezahlen müssen. Also ihr seht Auto fängt mit AH an und hört mit OHHHHHHHHH auf. Bis demnächst

@ puma king - rechtlich super erläutert

@ TE - bezüglich des Unfalls: wenn er dir aber mit einem zugelassenen Fahrzeug in deins gefahren ist kommt doch trotzdem die Haftpflichtversicherung zum tragen oder? Würde das ähnlich sehen wenn dir ein loser Anhänger aus irgendwelchen Gründen (war bei mir der Fall dass er nicht richtig angekuppelt war und sich dann selbständig in die Seite meines Golfs rammte) dein Fahrzeug beschädigt.

mfg Mig

Was passiert dann beim losen Anhänger?

Naja problem ist ja das er mit der Sprache nicht rausrückt. er verweigert ja die aussage von wem er das Auto gekriegt hat. Solange er also auf stur stellt hab ik keine Chance hab ja Ihm schon eine Rechnung geschrieben aber hat natürlich nicht bezahlt werd wohl bis zur Zwangsvollstrreckung treiben ist dann aber immernoch nicht klar ob bei Ihm überhaupt wat zu holen ist ist ja ein Arbeitsloser ohne eigenen Wohnsitz

Zitat:

Original geschrieben von 252003


Was passiert dann beim losen Anhänger?

Die Haftpflichtversicherung des Anhängers hätte den Schaden meiner Meinung nach bezahlt, wäre da nicht das Problem gewesen dass der Anhänger auf mich zugelassen war. Täter war in diesem Fall mein Bruder :-) Also die denkbar ungünstigste Konstellation für einen Haftpflichtschaden.

@rick

Ist es bewiesen dass ebendieses Fahrzeug den Schaden an deinem verursacht hat? Die Haftpflichtversicherung ist eigentlich grundsätzlich eine "Pflicht"-Versicherung die jeden durch das Fahrzeug verursachten Schaden decken soll, unabhängig davon wer den versicherten Gegenstand wie und wo benutzt. Meiner Meinung nach müsste also auch der Schaden welcher zB durch einen alkoholisierten Dieb durch Betrieb des Fahrzeuges herbeigeführt wurde gedeckt sein. Aber es gibt sicher Versicherungsexperten hier die Klarstellung bringen können.

mfg Mig

Ist ja alles richtig aber nur der fahrer konnte ermittelt werden nicht das fahrzeug und wie gesagt er verweigert die aussage weil ja der der ihm das auto gegeben hat sich ja auch strafbar gemacht er hätte sich ja vergewissern müssen das der täter einen Führerschein besitzt

kann doch für dich egal sein. kriegst doch das geld von der versicherung ehhh. dei sollen dann selber zusehen, wie die das untereinander handhaben. direkt zum RA und klage vorbereiten lassen.

na teilkasko zahlt sowas nicht und vollkasko hab ik nicht

Zitat:

Original geschrieben von rick85


Ist ja alles richtig aber nur der fahrer konnte ermittelt werden nicht das fahrzeug und wie gesagt er verweigert die aussage weil ja der der ihm das auto gegeben hat sich ja auch strafbar gemacht er hätte sich ja vergewissern müssen das der täter einen Führerschein besitzt

Ist zwar leider Off-Topic interessiert mich aber:

Mir ist schleierhaft wie du beweisen kannst dass diese Person den Schaden herbeigeführt hat aber nicht das frageliche Fahrzeug. Es müsste doch viel eher zu beweisen sein (durch zB Augenzeugen) dass das gegenständliche Fahrzeug mit dem Kennzeichen XYZ den Schaden an deinem KFZ verursacht hat. Wer das Fahrzeug zum gegenständlichen Zeitpunkt mit welcher Genehmigung (oder eben nicht) gelenkt hat ist meiner Meinung nach unerheblich.

Dass die Haftpflichtversicherung dann gesamthändnerisch regressiert und die Schuldigen solidarisch den für den Schaden einstehen müssen steht außer Frage.

Letzlich kann sich die Versicherung des Gegners(Fahrzeugs) also nur schadlos halten wenn nicht beweisbar ist dass ebendieses Fahrzeug für den Schadeneintritt kausal war.

PS: Hast du eine RS-Versicherung, vielleicht streckt sie den Schaden vor wenn sich bei du ein Urteil erwirken kannst aber die Versicherung trotzdem nicht zahlen kann.

mfg Mig

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