Betrug BMW Autohaus (2 Unfälle wurden vertuscht)
Hallo zusammen.
Im Januar 2010 habe ich in einem BMW Autohaus in Nordrhein Westfalen einen 320 D Touring gekauft.Der Autoverkäufer musste Unfallwagen ankreuzen,da beim Vorbesitzer Stosstange und Kühler getauscht wurden.Zeugin beim Autokauf war meine Verlobte.Nun ist letztes Jahr im Sommer hinten rechts am Radkasten eine Rostblase zum Vorschein gekommen,worauf der Werkstattmeister meinte dass dies unnormal sei und man auf einen schlecht reparierten Unfallschaden schliessen könnte.Eine Lackdichtenmessung brachte dann auch das Ergebnis.Ich hab daraufhin ein Vollgutachten im Auftrag gegeben was einen starken Frontschaden mit beiden Airbagauslösungen usw .aufdeckte.Schaden bei Unfall 1 war demnach um die 12000 Euro.Richtbank da Rahmenverformung gehörte dazu.Mein Anwalt schrieb Vorbesitzer und Autohaus an,worauf der Vorbesitzer den Unfall einräumte.Der Witz ist aber dass es noch einen 2.Unfall gab der eine Nachfrage bei der Internationalen Versicherungsauskunft ergab.Auch diesen gab der Vorbesitzer zu.Das Autohaus im Gegenzug meinte der müsse bei mir entstanden sein.Vom Autohaus war bis zu diesen Zeitpunkt keine Kooperation o.ä zu erwarten.
Klage ist eingereicht und Mitte September 2013 ist Verhandlung.Vom Autohaus kommt keiner und die Anwälte vom Vorbesitzer sind meiner Seite als Streithelfer beigetreten.Mein Anwalt meint, dass es vor allem auf die Aussage meiner Verlobten ankommt.
Mein Anwalt besteht auf Rückabwicklung wegen 2 fachen Betruges und verschwiegener Unfallschäden.
Was meint Ihr ? Zurückgeben oder eine Entschädigung erstreiten und das Auto weiterfahren,wobei es als Privatperson nahezu unverkäuflich sein dürfte.
Danke und Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eugen
Mir wären es die 4000€ nicht Wert. Und Ruhe würde es mir auch nicht lassen, also auf Wandlung bestehen.
Was man gerne hätte und was man im Endeffekt zugesprochen bekommt, sind leider 2 Paar Stiefel.
Sicherlich wäre eine Wandlung die beste Alternative für den TE. Wie viel wird ihm aber in dem Fall für die Nutzung abgezogen??? Schließlich fährt der TE seit 3,5 Jahren mit dem Fahrzeug. Was soll denn da noch übrig bleiben? Das Fahrzeug ist Bj. Aug. 2006, der Zeitwert beläuft sich in unfallfreiem Zustand auf ca. 10 t Euro. Mit den jetzt bekannten Vorschäden wird der Zeitwert mit Sicherheit auch nicht unter 8500 Euro fallen. Was ist also besser?????
Des Weiteren kann man viel spekulieren, wenn man die genauen Einzelheiten nicht kennt:
-was wurde im Kaufvertrag vermerkt? Nur, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt oder wurden die Beschädigungen genau aufgelistet (Stoßstange/Kühler)??
-wie alt war das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs?
-wie hoch war der Kaufpreis?
-war der Verkäufer auch die Person, die das Fahrzeug Inzahlung genommen hat?
-hat der Vorbesitzer die Unfallschäden bei Abgabe ans Autohaus genau angegeben? Ist er noch im Besitz des Kaufvertrags??
Ich gehe davon aus, dass es auf einen Vergleich hinauslaufen wird, das machen die Gerichte in solchen Angelegenheiten sehr gerne. Wenn sich der Verkäufer nicht saudumm anstellt, wird es wohl fast unmöglich sein, ihm einen vorsätzlichen Betrug nachweisen zu können. Man kann für den TE nur hoffen, dass er einen engagierten RA hat.
49 Antworten
Hallo zusammen,
habe einen ganz ähnlichen fall,
im januar 2013 habe ich meinen e93 bei einem bmw händler gekauft, laut verkäufer wurde nur die hintere stoßstange neu lackiert, jetzt wollte ich den e93 bei einem anderen bmw autohaus in zahlung geben. der hat aber in der fahrzeughistorie und nach einer prüfung festgestellt, dass fahrertür, seitenteil, heckklappe, stoßstange und sogar eine felge erneuert wurden. Scheint ja ganz schön gekracht zu haben. im kaufvertrag steht leider nicht unfallfrei wegen ( angeblich nur stoßstange) habe aber einen zeugen der betättigen kann, dass der verkäufer nur von der stoßstange sprach. BMW autohaus meint von nichts gewusst zu haben und will sich jetzt an den vorbesitzer wenden, habe ich da chancen an einen wertausglich zu kommen, wandlung kommt für das autohaus nicht in frage.
Mittlerweile liest man immer wieder von "ähnlichen" Fällen, bei dem ein Fahrzeug vom Autohaus mit verstecktem Unfallschaden gekauft wurde.
Vielleicht passt daher die Aussage nicht immer, dass man ein Fahrzeug in höherer Preislage besser beim Händler kaufen sollte. 😕
Solange das Fahrzeug als Vorführwagen etc. im Besitz des Autohauses war, sollten eigentlich alle Mängel bekannt sein. Schwieriger wird wenn ein Fahrzeug in Zahlung genommen wird. Warum gab der Vorgänger sein Fahrzeug für einen so günstigen Kurs in Zahlung, vielleicht ist auch hier der Verursacher zu suchen.
Ich glaub nicht, dass sich ein seriöses Autohaus den Imageverlust leisten kann und daher sowas aktiv betreibt.
Unfallwagen wurde angekreuzt da laut Aussage Stosstange und Kühler getauscht wurden.Zeuge hab ich für die Aussage.
Es geht nicht um Imageverlust eines Autohauses.Die Zahl der Käufer die sich wehrt ist gering,den Rest sitzen die Autohäuser einfach aus.Der Gewinn unter dem Strich dürfte gross sein.
Zudem darf man über die schwarzen Schafe eh nicht sprechen und kann zukünftige Käufer nicht schützen.
Zentrale der Versicherungen lautet: kostenfreien Service-Rufnummer 0800 - 2502600
Einfach vom Vorbesitzer laut Fahrzeugbrief das Kennzeichen nehmen und fragen ob mit diesem ein Unfall war.
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Ich fande einfach die Headline etwas zu einseitig. Klar soll jeder Käufer gewarnt werden, aber das geht ja erst wenn alle Fakten auf den Tisch gekommen sind.
Am Ende will auch jeder Verkäufer am meisten für seine alte Karre haben und ich glaube da wird auch dieser nicht immer ganz detailliert antworten.
In Deinem Fall müsste ein Händler das Fahrzeug für einen sehr guten Preis eingekauft haben, da dieser auch gegenüber dem Verkäufer alle Vorschäden mit einkalkuliert haben wird. Dann wurde das Auto für den höchsten Preis an Dich verkauft und der Gewinn war gemacht. Als Laie würde ich nun sagen, wenn der Händler den Einkaufspreis offen legt, sollte man der Wahrheit schon sehr nahe kommen.
Bin aber dennoch auf das Ergebnis gespannt und wünsche Dir viel Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von excelon
Hallo zusammen,habe einen ganz ähnlichen fall,
im januar 2013 habe ich meinen e93 bei einem bmw händler gekauft, laut verkäufer wurde nur die hintere stoßstange neu lackiert, jetzt wollte ich den e93 bei einem anderen bmw autohaus in zahlung geben. der hat aber in der fahrzeughistorie und nach einer prüfung festgestellt, dass fahrertür, seitenteil, heckklappe, stoßstange und sogar eine felge erneuert wurden. Scheint ja ganz schön gekracht zu haben. im kaufvertrag steht leider nicht unfallfrei wegen ( angeblich nur stoßstange) habe aber einen zeugen der betättigen kann, dass der verkäufer nur von der stoßstange sprach. BMW autohaus meint von nichts gewusst zu haben und will sich jetzt an den vorbesitzer wenden, habe ich da chancen an einen wertausglich zu kommen, wandlung kommt für das autohaus nicht in frage.
MMn schwierig, viele AGB und /oder Vertragstexte selbst schliessen mündliche Nebenabreden aus (nachschauen...),
da wird's meines Erachtens schwierig mit der Wirksamkeit einer ergänzenden Zeugenaussage.
Dagegen hilft eigentlich nur (zusätzlich zur Untersuchung durch einen SV - vor dem Vertrag), den Umfang der Beschädigung im Vertrag genau zu dokumentieren, darauf
werden sich aber viele Verkäufer -außer bei Jungfahrzeugen- nicht einlassen.
Gerade bei Rechtsschutz würd ich's natürlich notfalls trotzdem versuchen, wenn keine Einigung mit dem Autohaus zustande kommt (dieser Weg ist gerade bei unsicherer Rechtslage vorzuziehen).
Zitat:
Original geschrieben von popolecker
Zentrale der Versicherungen lautet: kostenfreien Service-Rufnummer 0800 - 2502600
Einfach vom Vorbesitzer laut Fahrzeugbrief das Kennzeichen nehmen und fragen ob mit diesem ein Unfall war.
Danke. Man lernt echt nie aus...hätte nicht gedacht, dass das in Deutschland (Datenschutz) so unproblematisch möglich ist!
Dachte, das wäre nur zur Halterermittlung nach Unfallflucht/Feststellung der Versicherung des Gegners nutzbar.
Zitat:
Original geschrieben von popolecker
Zentrale der Versicherungen lautet: kostenfreien Service-Rufnummer 0800 - 2502600
Einfach vom Vorbesitzer laut Fahrzeugbrief das Kennzeichen nehmen und fragen ob mit diesem ein Unfall war.
Genau so hab ich es grad gemacht, und die Dame am Telefon konnte mir nicht weiterhelfen, diese Hotline ist nur dafür da, wenn man selber ein Unfall hatte und seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen möchte, aber nicht weiss welche Versicherung der Gegner hat.
Mein Anwalt hat bei der internationalen Versicherungsauskunft die Mitteilung erhalten dass eben der Vorbesitzer 2 Unfälle bei diesem PKW gemeldet hatte.Sie wurden wahrscheinlich über die Vollkasko abgewickelt.Hätte er es in einer Hinterhofwerkstatt gemacht,wäre kein Eintrag im Verzeichnis.Einen Lckdichtenmesser hat aber jede Werkstatt oder auch jedes Autohaus und kostet quasi Nix.
Der Haken an der Sache für den TE bleibt, daß das Fahrzeug vertraglich als "nicht unfallfrei" ohne genaue Dokumentation gekauft wurde. Und mit den mündlcihen Absprachen ist das halt so 'ne Sache.
Und manch ein Anwalt handelt mitunter ja der öffentlichen Meinung nach nicht völlig uneigennützig, wenn er unbedingt zur Klage rät, er wird ja eben nicht nur im Erfolgsfall bezahlt 😉
Ich würde erstmal versuchen, eine außergerichtliche Einigung anzustreben,
ich könnte besser mit einem Betrag x leben, den ich umgehend erhalte, als mit einem etwas höheren Betrag y, den ich "vielleicht-irgendwann-mal" erhalte.
Edit: erinnere mich gerad, daß hier ja schon Klage eingereicht wurde...hoffe, der TE hält uns im September auf dem laufenden.
...
Okay, dann geht das mit der Versicherungsauskunft nur über den "anwaltlichen" Weg.
Interessant genug, daß es überhaupt geht, ist mir völlig neu.
Das Autohaus hat letzte Woche verloren.Geld wurde zurück überwiesen und nächste Woche wird es abgeholt.Nutzungspauschale für 4 Jahre und 70000 km sind 3800 Euro.Dazu bekomme ich 1049 Euro Zinsen wegen Verzug.
Zitat:
Original geschrieben von popolecker
Das Autohaus hat letzte Woche verloren.Geld wurde zurück überwiesen und nächste Woche wird es abgeholt.Nutzungspauschale für 4 Jahre und 70000 km sind 3800 Euro.Dazu bekomme ich 1049 Euro Zinsen wegen Verzug.
Das heißt ja, dass Du in 4 Jahren "nur" 2650 Euro Wertverlust hattest. Das kompensiert doch den Ärger, den Du hattest. Ein schöner Ausgang für Dich.
Begründung im Urteil beruht darauf dass es nicht ausreicht Unfallwagen anzukreuzen.Der Verkäufer muss detailliert über Umfang und Schadenshöhe aufklären.Urteil von 1992 am OG Köln.