betrug beim autoverkauf
hilfe,
habe mein auto "verkauft", d.h. ich habe mit dem käufer auf vertrauensbasis mündlich und unter zeugen ausgemacht, daß er mir in den nächsten tagen nach dem kauf den kaufpreis von 2.200,- gibt (ich bin mit ihm weitläufig bekannt).
er hat mir einen formlosen kaufvertrag unterschrieben, in dem lediglich steht, daß er den kauf des wagens bestätigt, keine preisangabe, keine angabe zur übergabe der papiere und der schilder.
das ist jetzt schon 2 monate her. er hat mir den kaufpreis noch immer nicht übergeben und auch das auto nicht umgemeldet. ich kann jetzt den wagen noch nichtmal abmelden, da ich keine bestätigung für die übergabe der fahrzeugpapiere und -schider habe.
kann ich das geld einklagen?
was kann ich tun, um das fahrzeug möglichst schnell abgemeldet zu kriegen?
wäre sehr dankbar über antworten!!
Beste Antwort im Thema
Warum bitte gibst du Ihm, einem Fremden, alle Papiere, den Schlüssel und den Wagen, ohne Geld bekommen zu haben?
Das habe ich ja noch nie gehört 😕
37 Antworten
Versteh dich schon Schorre . Nur wer ist jetzt Eigentümer? Was steht im Kaufvertrag? Wird der Käufer jemals zahlen? Im Beispiel mit der Briefaufbietung muss der TE nun mal 4 Wochen schwitzen und hoffen der Käufer der nicht zahlt schlägt auf der Zulassungsstelle auf. Ich glaub aber nicht drann das der Käufer auf der Zulassungsstelle aufschlägt ohne Papiere und ohne Kennzeichen wird er aber warscheinlich Gesprächsbereiter werden. Ich sehe es so der TE bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Fahrzeugs.
Unterschlagung: Ich würd behaupten ich hab den Käufer mehrmals angemahnt zu zahlen oder den Wagen zurückzugeben. Nix passiert. Der Käufer behält den Wagen. Das wäre Unterschlagung.
Anzeige wegen Betrug? Der Käufer hat wissentlich, daß er nix in der Tasche etwas gekauft obwohl er weiss er kann nicht zahlen. Was bringts dem TE?
Mahnbescheid , der TE kann die Kohle einklagen der Käufer kann nicht zahlen. Was bringts dem TE.
Der TE kann nur im halblegalen Bereich arbeiten oder muss beim Käufer mal richtig auftreten damit er wieder an sein Auto kommt. Denn er war so blöd und hat ein Auto ohne Bezahlung übergeben.
Vielleicht sollte er auch einfach mal zum Anwalt und zur Polizei gehen und fragen welche Möglichkeiten für ihn Konkret bestehen.
Auch n nettes Geschenk für Arschlöcher: http://cgi.ebay.de/.../380183947830?...
Fakt ist kurzfristige Erfolge wird der TE nicht erzielen können wenn er nicht definitive Maßnahmen ergreift.
Ein schriftlicher Kaufvertrag existiert nicht, nur ein Papier, dass praktisch die Übernahme protokolliert, ohne Angabe eines Kaufpreises. Aber lt. TE gibt es eine mündliche Vereinbarung mit Zeugen, somit gibt es nur den mündlichen Kaufvertrag. Letzendlich ist dieser Wohl der Eigentumsnachweis, auch wenn er nur mündlich ist, und damit die Sache natürlich richtig kompliziert macht.
Damit fällt das wichtigste Merkmal der Unterschlagung weg. Das Auto ist für den Käufer damit keine fremde bewegliche Sache (siehe auch Link von wbf325i), sondern seine Eigene. Im mündlichen Vertrag fehlt natürlich auch der Eigentumsvorbehalt, nämlich das der Käufer erst Eigentümer ist, wenn er den vollen Kaufpreis bezahlt hat. Hab grad nochmal nachgeschaut. Wenn beide ein Zahlungsziel vereinbart haben, (z.B. Zahlung bis 12.01.2011) dann befindet sich der Käufer in dem Beispiel automatisch ab dem 13.01.2011 im Zahlungsverzug. Eher unwahrscheinlich beim mündlichen Kaufvertrag (Ich bring Dir das Geld nächste Woche hat keine rechtliche Bedeutung). Heißt: TE muss eine Mahnung schreiben (z.B. zahle die vereinbarten 2200 € bis zum 26.01.2011). Damit wäre der Käufer ab dem 27.01.2011 im Zahlungsverzug, und ab da könnte TE einen Mahnbescheid vereinbaren. Quelle:http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html
Betrug ist es auch nicht, da ja erstens bisher keine Fälligkeit des Betrages vereinbart wurde, und der Käufer ja auch nicht gesagt hat: "Ich zahl nix".
Der TE hat in meinen Augen folgende Möglichkeiten:
1. Den Käufer mal klipp und klar zu rede stellen. Wohl die einzige Möglichkeit das Problem schnell und stressfrei zu lösen.
2. Zum Anwalt (streng theoretisch auch Inkassobüro), der wird aber wohl erstmal auch nix anderes machen können, als den Käufer in Verzug zu setzen/auffordern binnen 14 Tagen zu zahlen. Ein Anwaltsschreiben macht aber meist mehr Eindruck. Weitere Schritte sind mit 2 identisch.
3. Selber mahnen/Käufer in Verzug setzen, --> Mahnbescheid beantragen, bei Widerspruch des Mahnbescheids ---> Klage. Ohne Widerspruch ist der Mahnbescheid rechtskräftig und TE kann einen Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben der 2200 € + sämtlicher Kosten beauftragen.
Das nächste Problem ist aber, wie bekommt er das Auto abgemeldet. Klar, am Einfachsten ist es die Nummernschilder abzumontieren, was er aber nicht darf ("Gültiges Kennzeichen (bestempelt, zugelassen) Eigentum die BRD, Besitzer der Fahrzeughalter Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.
Quelle: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=50&t=179893
Und damit ist das Auto noch nicht abgemeldet, er hat nur verhindert, dass der Käufer auf seinen Kosten mit dem Auto rumfährt.
Ich würde ganz einfach morgen/später bei der Zulassungsstelle und der Versicherung anrufen, den Fall schildern und mir Rat einholen, oder halt zum Fachanwalt, keine Ahnung ob Vetragsrecht oder Verkehrsrecht besser wäre.
P.S: Das Ganze ist natürlich keine Rechtsberatung 😁
glaube mir der schnellste weg das er den wagen wenigstens ummeldet oder du den brief und die zulassung wieder in die hände bekommst ist das demontieren der nummernschilder.
man muss es ja keinem auf die nase binden !!
damit bist du wie gesagt das problem mit der versicherung los, was letztendlich für dich teurer weden könnte als die nichtzahlung des kaufpreises.
ich denke du musst dir jetzt aus den vielen gemachten vorschlägen den fur dich besten raussuchen.
nur solltest du endlich handeln !!
mfg onitp
was ist denn nun bei rausgekommen ??
oder willst du das keinem auf die nase binden ?? ;-))
mfg onitp
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Er hat vielleicht die Nummernschilder abgemacht und wurde dabei erwischt. Es gibt da so einen grün-blauen Verein, dem man nachsagt, dass sie immer nur dann zur Stelle sind, wenn man sie nicht braucht 😁
Sofort zur Polizei und das Fahrzeug als gestohlen melden! Wenn die fragen warum kannst denen alles erklären. Damit wird der andere erstmal unter Druck gesetzt und er muß sich zu den Eigentumsverhältnissen äußern..... dann klärt sich viel...
Und die Versicherung informieren das da ein Problem vorliegt!!!Damit hast du schon mal ein DAtum das wichtig ist wenn der neue Besitzer damit Schei.e baut...
Servus
Zitat:
Original geschrieben von buratino4
Sofort zur Polizei und das Fahrzeug als gestohlen melden! Wenn die fragen warum kannst denen alles erklären. Damit wird der andere erstmal unter Druck gesetzt und er muß sich zu den Eigentumsverhältnissen äußern..... dann klärt sich viel...
Nein, nicht sofort, erst bei mir vorbei. Mag sehen, wenn die Grünen ihn auslachen 🙄
und welche Schritte hast du nun unternommen?