betrug beim autoverkauf

BMW 3er E36

hilfe,
habe mein auto "verkauft", d.h. ich habe mit dem käufer auf vertrauensbasis mündlich und unter zeugen ausgemacht, daß er mir in den nächsten tagen nach dem kauf den kaufpreis von 2.200,- gibt (ich bin mit ihm weitläufig bekannt).
er hat mir einen formlosen kaufvertrag unterschrieben, in dem lediglich steht, daß er den kauf des wagens bestätigt, keine preisangabe, keine angabe zur übergabe der papiere und der schilder.
das ist jetzt schon 2 monate her. er hat mir den kaufpreis noch immer nicht übergeben und auch das auto nicht umgemeldet. ich kann jetzt den wagen noch nichtmal abmelden, da ich keine bestätigung für die übergabe der fahrzeugpapiere und -schider habe.
kann ich das geld einklagen?
was kann ich tun, um das fahrzeug möglichst schnell abgemeldet zu kriegen?
wäre sehr dankbar über antworten!!

Beste Antwort im Thema

Warum bitte gibst du Ihm, einem Fremden, alle Papiere, den Schlüssel und den Wagen, ohne Geld bekommen zu haben?

Das habe ich ja noch nie gehört 😕

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Wenn Dir bei den Behörden nicht SOFORT geholfen werden kann, dann würde ich auch eines dunklen abends mal die Nummernschilder "etwas näher betrachten".
Allerdings darf die Polizei ein Auto ohne Nummernschilder nach einiger Zeit abholen. (Wenn auf Straße geparkt)

Freund der Nichte. Aha. na ja. Deshalb ändert sich die Bezeichnung für solch ein Verhalten nicht. Naiv. Wie alt bist du wenn man fragen darf. Was möchtest du denn hier als Tipp hören. Wenn er nicht auf deine Anfragen reagiert gibt es nur noch den Weg zum Anwalt basta. Oder willst es aussitzen. Keine Sekunde länger warten. Ihm scheints ja egal zu sein und er denkt sich sein Teil über dich, falls du verstehst was ich Dir damit sagen möchte. LG und ab zum Anwalt.😉

ontips Rat ist meiner Meinung nach der Beste: Hol Dir Deine Nummernschilder! So zwei Tage später siehst Du zu, dass Du mit Deinem Zeugen vor ihm stehst. Auge in Auge wird er sich für irgendwas entscheiden müssen. Vielleicht kriegst Du Dein Geld, ich glaub es aber nicht, der hat keinen Knopp am Ar*ch. Am einfachsten ist es dann, die Kiste zurrückzunehmen und seinen Kaufvertrag dazu. Ist er nicht einsichtig, kannst Du ihm immer noch anbieten, die Kiste als gestohlen zu melden. Spätestens dann dürftest Du ihn weichgekocht haben.

Achja und nächstes Mal: Zug um Zug mit ordentlichem Kaufvertrag. Vordrucke gibt's auch beim ADAC.

Gruß
WA

Ja genauso würd ichs auch machen

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Zitat:

Original geschrieben von Wandlerautomatik


ontips Rat ist meiner Meinung nach der Beste: Hol Dir Deine Nummernschilder! So zwei Tage später siehst Du zu, dass Du mit Deinem Zeugen vor ihm stehst. Auge in Auge wird er sich für irgendwas entscheiden müssen. Vielleicht kriegst Du Dein Geld, ich glaub es aber nicht, der hat keinen Knopp am Ar*ch. Am einfachsten ist es dann, die Kiste zurrückzunehmen und seinen Kaufvertrag dazu. Ist er nicht einsichtig, kannst Du ihm immer noch anbieten, die Kiste als gestohlen zu melden. Spätestens dann dürftest Du ihn weichgekocht haben.

Achja und nächstes Mal: Zug um Zug mit ordentlichem Kaufvertrag. Vordrucke gibt's auch beim ADAC.

Gruß
WA

Mit dem als Gestohlen melden gibts nur ein Problem: Derjenige, der den KFZ-Brief hat, gilt laut Gesetz als Eigentümer und den hat der "Käufer" ja schon.

Das Problem, dass der Typ die Papiere schon hat, wirkt sich aber auch auf die Version mit den Nummernschildern aus. Es bringt nix.

Auf legale Art kann man nichts machen. Es läuft dann auf das Gleiche raus wie bei ner unbezahlten Handyrechnung. Fristen setzen, die sowieso verstreichen usw. Dafür interessiert sich auch keine Polizei. Es ist ein normaler Zahlungsverzug.

Die Nummer mit den Kennzeichen würde ich nicht empfehlen. Denn wenn die Karre sichergestellt und abgeschleppt wird siehts schlecht aus, wenn man nicht selbst auslösen will.

Zitat:

Original geschrieben von trazzie


was muß nachgewiesen werden und was ist ein ausschluß der gewährleistung?
amsonsten danke für deine antwort.

Alles was im Kaufvertrag steht. Als erstes, dass Du das Auto überhaupt verkauft hast, der Kaufpreis, und evtl. die Zahlungsmodalitäten (z.B. voller Kaufpreis zahlbar bis 31.01.2011) etc.

Beim Kauf zwischen Privatleuten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Hast Du nicht, also kann er beim Auftreten eines Mangels von Dir verlangen, dass Du den Mangel auf Deine Kosten beseitigst, bzw. beseitigen lässt. Teures Beispiel: Nach einem Monat geht das Getriebe kaputt, wenn Du nicht nachweisen kannst (kannst Du in der Regel nicht), dass beim Kauf der Mangel noch nicht da war, hast Du das Problem.

Ich weiß ganz ehrlich gesagt nicht, was als Eigentumsnachweis gilt, möglicherweise der Kaufvertrag, aber bei den neuen "Briefen" steht explizit drauf, dass er nicht als Eigentumsnachweis gilt.
Das holen der Kennzeichen wäre Diebstahl, deswegen würde ich davon abraten, es zu raten. Obwohl ich mir vorstellen könnte, mir in so einem Fall auch die Schilder zu holen.

Theoretisch müßte er auch bei einem mündlichen Vertrag mit Schlüsselübergabe im Zahlungsverzug sein. Ich würde ihn aber trotzdem nochmal mit einer Frist von 14 Tagen in Verzug setzen und mit einem Mahnbescheid drohen.

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM


Das Problem, dass der Typ die Papiere schon hat, wirkt sich aber auch auf die Version mit den Nummernschildern aus. Es bringt nix.

Hi,

ich hake jetzt hier doch mal ein ...

Richtig, wer den Fzg-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II vorweisen kann, ist der "Besitzer", egal wie er (ausser durch Diebstahl, der nachzuweisen waere) in deren Besitz gelangt ist 🙁

Die einzige Moeglichkeit fuer Dich, Du hast ja Zeugen und den "Kaufvertrag" (wenn auch nicht sehr aussagekraeftig) ueber den Deal mit ihm, waere, ihn evtl. wg. Unterschlagung dran zu kriegen. - Das setzt aber eine entsprechende Anzeige und einen guten Rechtsanwalt voraus, sonst bist vllt. wieder Du der Dumme bei der Sache ...

Eines wuerde ich an Deiner Stelle dennoch auf jeden Fall tun:
Kuendige die Versicherung, die ja immer noch auf Deinen (?) Namen laeuft (und von Dir bezahlt wurde!), bevor der irgend einen Mist baut, der Dir im Nachhinein bei Deiner Versicherung durchaus erhebliche Nachteile fuer zukuenfige Fahrzeugversicherungen etc. (nicht nur bei Deiner jetzigen Versicherung) einbringen kann!

Dann wird das Fahrzeug von "Amtes wegen" ueber kurz oder lang stillgelegt / zwangsabgemeldet!

Er ist in der Folge genoetigt, den Wagen auf sich zu zulassen, dann hast Du auch das latente Problem vom Hals, das Verwarnungen und Bussgeldbescheide ueber, mit dem (eigtl. noch Deinem) Fahrzeug begangene, Verkehrssuenden in Deinem Briefkasten landen und Du Dich auch nicht mehr dafuer gegenueber den Behoerden rechtfertigen musst!

Mehr kann ich dazu nicht sagen. - Bei mir galt und gilt immer noch: Kohle auf die Hand und dann bekommt jener den Brief, egal, was er vorher unterschrieben hatte ...

hast du eine Rechtschutzvers.? Dann sofort zum Anwalt mit Kaufvertrag und Zeugen.
Was genau steht überhaupt im Vertrag drin? "Zahlung in den nächsten Tagen" ist da eine ziemlich schwammige Angabe.
Wurde da auch eine Frist zur Ummeldung angegeben? Wurde angegeben,daß er Fahrzeug,Schlüssel,Papiere erhalten hat?
Wenn nein, kann er ja einfach mit Zeugen auftauchen und behaupten er hätte bezahlt und im Tausch restliche Schlüssel und Papiere erhalten. Und wenn du keine Aufforderung zur Ummeldung gestellt hast und du auch in diesen 2 Monat seelenruhig weiter für ihn Versicherung und Steuer zahlst, was willst du ihm hier vor Gericht vorwerfen. Vor Gericht steht dann schnell Zeugenaussage gegen Zeugenaussage. Und da du auch nicht die Gewährleistung ausgeschlossen hast, stehst du in den nächsten 6 Monaten in der Beweislast wenn ein Defekt auftritt. Er könnte rotzfrech im 5 Monat mit einem grossen Schaden auftauchen und die Reparatur auf deine Kosten verlangen

mal so ne frage. auf wenn ist denn das auto versichert?
wenn auf dich kannst du der versicherung melden das du das auto verkauft hast und ne kopie vom "kaufvertrag" zuschicken. dann erlischt der versicherungsschutz, die versicherung meldet das dem Amt und das Amt legt das auto still.

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i



Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM


Das Problem, dass der Typ die Papiere schon hat, wirkt sich aber auch auf die Version mit den Nummernschildern aus. Es bringt nix.
Hi,
ich hake jetzt hier doch mal ein ...

Richtig, wer den Fzg-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II vorweisen kann, ist der "Besitzer", egal wie er (ausser durch Diebstahl, der nachzuweisen waere) in deren Besitz gelangt ist 🙁

Nö, komplett falsch. als erstes Besitz und Eigentum verwechselt. Wenn Du mir Deinen Autoschlüssel gibst und ich damit fahre, dann bin ich in dem Moment der Besitzer, Du bleibst aber Eigentümer.

Hab mal kurz gegoogelt und die Aussage eines Anwalts gefunden:

"Der KFZ-Brief bietet noch keinen Beweis über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, er ist vielmehr nur ein Indiz dafür. Stehen Sie im Vertrag als Eigentümer, so müssen Sie nunmehr beweisen, dass das Sie dieses auf Ihre Frau übertragen haben. Dies kann nicht nur durch Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung sondern auch durch Zeugenvernahme geschehen. Durch Zeugenvernahme kann sowohl bestätigt werden, dass ein Eigentumsübergang beispielsweise durch Schenkung stattgefunden hat..."

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=47531&

Zitat:

Die einzige Moeglichkeit fuer Dich, Du hast ja Zeugen und den "Kaufvertrag" mit ihm (wenn auch nicht sehr aussagekraeftig) ueber den Deal mit ihm, waere, ihn evtl. wg. Unterschlagung dran zu kriegen. - Das setzt aber eine entsprechende Anzeige und einen guten Rechtsanwalt voraus, sonst bist vll. Du wieder der Dumme ...

Oh Gott, eine Unterschlagung ist wenn man sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, wenn er z.B. sich das Auto leiht, aber nicht wieder zurück gibt. Er ist im Zahlungsverzug, hat seinen Teil des Kaufvertrages (noch) nicht erfüllt.

Zitat:

Eines wuerde ich an Deiner Stelle dennoch auf jeden Fall tun:
Kuendige die Versicherung, die ja immer noch auf Deinen Namen laeuft (und von Dir bezahlt wurde!), bevor der irgend einen Mist baut, der Dir im Nachhinein bei Deiner Versicherung durchaus erhebliche Nachteile fuer zukuenfige Fahrzeugversicherungen etc. (nicht nur bei Deiner jetzigen Versicherung) einbringen kann!

Dann wird das Fahrzeug von "Amtes wegen" ueber kurz oder lang stillgelegt / zwangsabgemeldet!

Er ist in der Folge genoetigt, den Wagen auf sich zu zulassen, dann hast Du auch das latente Problem vom Hals, das Verwarnungen und Bussgeldbescheide ueber, mit dem (eigtl. noch Deinem) Fahrzeug begangene, Verkehrssuenden in Deinem Briefkasten landen und Du Dich auch nicht mehr dafuer gegenueber den Behoerden rechtfertigen musst!

Wenn die Versicherung das Papier nicht als Kaufvertrag anerkennt, dann kündigt er damit den Vertrag zur Frist, also wohl zum 31.12.2011. Nichtsdestotrotz kannst Du der Versicherung mal den Fall schildern, vielleicht wissen die ´ne Lösung, oder sind damit einverstanden, dass der Vertrag sofort gekündigt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28



Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


Hi,
ich hake jetzt hier doch mal ein ...

Richtig, wer den Fzg-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II vorweisen kann, ist der "Besitzer", egal wie er (ausser durch Diebstahl, der nachzuweisen waere) in deren Besitz gelangt ist 🙁

Nö, komplett falsch. als erstes Besitz und Eigentum verwechselt. Wenn Du mir Deinen Autoschlüssel gibst und ich damit fahre, dann bin ich in dem Moment der Besitzer, Du bleibst aber Eigentümer.

Stimmt, ich habe die Spitzfindigkeiten in den §§ 854 ff. BGB nicht wirklich vor Augen gehabt ...

Zitat:

Hab mal kurz gegoogelt und die Aussage eines Anwalts gefunden:
"Der KFZ-Brief bietet noch keinen Beweis über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, er ist vielmehr nur ein Indiz dafür. Stehen Sie im Vertrag als Eigentümer, so müssen Sie nunmehr beweisen, dass das Sie dieses auf Ihre Frau übertragen haben. Dies kann nicht nur durch Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung sondern auch durch Zeugenvernahme geschehen. Durch Zeugenvernahme kann sowohl bestätigt werden, dass ein Eigentumsübergang beispielsweise durch Schenkung stattgefunden hat..."

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=47531&

So kann man das auch interpretieren, der Richter kann da durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen ...

Zum Rest sage ich jetzt nix mehr, wird eh nur wieder sinnfrei zerpflueckt ...

Also das mit der Versicherung nicht bezahlen und Fzg zwangsentstempeln lassen würd ich nicht empfehlen. A sehr teuer . B unterstellt die Polizei fahren ohne Versicherungsschutz und wenn der TE das Auto auch noch einem anderen , wenn auch gegen seinen Willen zur Verfügung gestellt hat... NE is garnich gut, teuer und Behördenärger.

Kennzeichen abmontieren , schon besser , halblegal.

Mit den Kennzeichen würde ich dann auf der Zulassungsstelle aufschlagen und ohne Papiere mein Auto abmelden wollen. Zulassungsbescheinigung 1 und 2 fehlen aber die kann man ja neu beantragen. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht übrigens gross drauf : Gilt nicht als Eigentumsnachweis. Kosten neue Papiere ca. 80 Euro. Papiere werden aufgeboten und TE muss Eidesstattliche Versicherung abgeben der rechtmässige Eigentümer zu sein Dann läuft das Aufbietungsverfahren hier müsste sich dann der Käufer beim KBA melden, was er sicherlich nicht tut um das Verfahren zu kippen. Bleibt allerdings das Schlüsselproblem

Alternativ: Fzg nicht als gestohlen er hat es ja dem "Käufer" überlassen sondern als unterschlagen zu melden.

Möglichkeit 3, Mahnbescheid über Kaufpreis beim Amtsgericht beantragen. Nachteil Verfahren zeitintensiv.

TE, warum fährst Du nicht zu dem Vogel haust mal richtig auf den Tisch und nimmst dem Schlüssel und Papiere ab, am besten noch schön an der Arbeitsstelle da kann er keine grossartige Welle machen. Alle Gespräche oder Diskussionen würde ich zur eigenen Sicherheit nur unter Zeugen führen.

Du vergisst dabei aber eins: Er ist nicht mehr Eigentümer des Autos. Somit wäre die eidesstattliche Versicherung Meineid, und ´ne Anziege wegen Unterschlagung, keine Ahnung. Betrug? Grober Unfug?

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