Betrug beim Autokauf
Ich habe mir im Juni 2014 einen VW Golf 6 zugelegt.
Bisher war ich eigentlich damit zufrieden, bis mir auffiel, dass die Stoßstange an der linken Seite ein Stück ab stand. Die Ursache dafür war, dass die Stoßstange nicht in der Schiene eingeclipst war.
Nachdem ich den Verkäufer kontaktiert hatte, wurde ich mit meinem PKW nach Schwalmstadt geordert um sich ein Bild davon zu machen. Nachdem das Autohaus meinte, dass dies im Toleranzbereich sei, war man nicht zu einer Nachbesserung bereit. Erst nachdem ich mich an die Presse gewandt habe, ist das Autohaus eingeknickt und man übernahm die Kosten. Dabei ist aufgefallen, dass der Golf einen Unfallschaden durch den Vorbesitzer hatte. Dieses wurde jedoch beim Kauf verschwiegen. Der Höhepunkt ist, dass man den Vorschaden in diesem Autohaus hat reparieren lassen und diese von dem Unfallschaden wußten. Der Vorbesitzer hat mir alle Unterlagen zu dem Unfall zugeschickt. (Kopierechnung, Fotos, Unfallhergang)
Was würdet Ihr für weitere Schritte einleiten?
Beste Antwort im Thema
Um den Schaden selbst geht es gar nicht, vielmehr um die fehlende Unfallfreiheit des Fahrzeugs.
Durch Nachbesserung kann keine Unfallfreiheit hergestellt werden.
Unfallfahrzeuge haben immer einen erheblich verminderten Wiederverkaufswert, der die hier in Rede stehende Wertminderung ganz wesentlich übersteigt.
An der Arglist des Verkäufers besteht - ausweislich der Ausführungen des TE i.V.m. der einschlägigen Judikatur - keinerlei Zweifel. Die Anfechtungsfrist ist noch nicht abgelaufen.
Es müsste eine anwaltliche Pflichtverletzung darstellen, diese Anfechtung vorliegend nicht zu erklären.
Weswegen der TE keine Anzeige wegen des Verdachts eines Betruges zu seinem Nachteil stellen sollte, erschließt sich vorliegend nicht. Erledigt er das selbst, kostet es ihn nichts.
Das Autohaus wird er ohnehin nie wieder aufsuchen.
Die strafrechtlichen Ermittlungen erfreuen den bzw. die rechtlichen Vertreter des Autohauses normalerweise sehr.
Erforderlichenfalls vorher eruieren, wie der/die zuständige Staatsanwalt/in derartige Angelegenheiten beurteilt.
Das kann bei Anzeigeerstattung zur Niederschrift in der Geschäftsstelle erfolgen.
Die kennen die Vorlieben/Abneigungen "ihrer" Staatsanwälte/innen.
Bei klarer Sachlage ist es ein Erfolg für die StA, der ohne Aufwand - en passant - mitgenommen werden kann.
Natürlich kann das Strafgericht ggfls. sogar einstellen.
Das Risiko hat der Anzeigeerstatter in Sachen dieser Größenordnung immer.
Wenn die örtliche Presse, unter Angabe des Aktenzeichens, Kenntnis davon erhält, ist wieder "eine Spalte" der Zeitung gefüllt. Derlei Unterlagen wecken z.B. bei VW etwas mehr Aufmerksamkeit.
Gleiches gilt für einen öffentlichen Prozeß, bei dem Pressevertreter anwesend sein dürfen.
Unterm Strich wird der TE wegen seiner bereits teilweise geschilderten Aufwendungen u.a. für den Erhalt des Fahrzeuges, keine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben.
Das ist ein Rechenexempel.
Das muss hier im Thread nicht auf den Cent genau entschieden werden.
Dem TE sei angeraten, den Anwalt nur unter der Maßgabe zu bevollmächtigen, keine Vergleiche ohne seine schriftliche bzw. zu Protokoll des Gerichts gegebene Einwilligung schließen zu dürfen.
Normalerweise werden Vergleiche ohnehin nie über die Köpfe des/der Mandanten hinweg geschlossen.
Schlußendlich wird der TE berichten, wie es ausgegangen ist.
P.S.
Strafrechtliche und zivilrechtliche Seite pflegen voneinander unabhängig zu sein.
P.P.S.
Wenn sich ohne Termin im Vergleich geeinigt wird, entfällt die Terminsgebühr.
Absahneranwälte: Im Termin, in streitiger Verhandlung mit Vergleich bei Gericht.
46 Antworten
Keine Sau setzt sich bei VW 2 Stunden hin und beult ne Tür aus, wenn die Versicherung ne neue Tür bezahlt.
Warum, haste nicht in dem AH gefragt, wo du den Wagen her hast? Der hätte dir vlt. nen guten Preis trotz des Schadens gemacht. Und getäuscht worden bist du nicht. Die Vorschäden wurden dir ja mitgeteilt. Als ich meinen A3 als Anzahlung für meinen GTD abgegeben hatte (Audi-AH) wollte der in dem Kaufvertrag auch "Unfallfrei" schreiben, obwohl ich einen Wildschaden (6500€) hatte. Habe dann selber im Kaufvertrag unter "Sonstiges" geschrieben, das der Wagen einen Wildschaden hatte und die Rechnung mit den Fahrzeugpapieren übergeben wurde. Wenn der Händler ihn dann als "unfallfrei" verkauft, sein Problem. Nicht, daß der Nachbesitzer mich verklagen will.
Natürlich macht das keine Sau. Trotzdem könnte man es dann korrekt in den KV eintragen. Komme gerade erst vom Bewerten - und den Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, werde ich morgen anrufen. Ich wollte nur mal vorfühlen, ob so etwas vergleichbares, einem anderen schon mal passiert ist und wie dabei vorgegangen wurde bzw. was eure Einschätzung ist. Einen besseren Preis aushandeln ist da schon mal ein guter Anfang in Richtung Einschätzung/Meinung.