Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf

Guten Tag,

Nachdem in diesem, sowie in anderen Foren sehr häufig nachgefragt wird, ob ein Angebot auf einer der bekannten Automobilhandelsplattformen der Realität entspricht und leider auch mittlerweile Betrugsopfer bei MT vorhanden sind, möchte Ich diese Problematik hier einmal zusammenfassen.

Vermutlich werde ich nicht in der Lage sein diesen Beitrag "erfüllend" zu schreiben und werde sicherlich die ein oder andere Masche nicht aufzählen, die da noch existieren mag.

Doch fangen wir mal an.

In der Regel findet man solche Angebote auf den am stärksten frequentierten Automobil-Handelsseiten wie z.B. Autoscout24.de oder mobile.de, doch auch auf Ebay.de wurden schon entsprechende Angebote gesehen.

Ein solches Angebot sieht meist wie folgt aus. Ein allgemein auf dem deutschen bzw. europäischen Markt stärker nachgefragtes Fahrzeug wird deutlich unterhalb seines üblichen Marktpreises zum Verkauf ausgeschrieben.

Hierbei fallen mir folgende Fahrzeuge ein, bei welchen Ich bereits solche "Fakeangebote" gesehen habe, zum einen handelt es sich um die volle Bandbreite an Sportwagen vom Alfa Romeo Spider bis hin zum japanischen Tuningkultobjekt Toyota Supra. Aber auch "solide" Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse, wie aktuelle E-Klassen oder 5er BMW tauchen hierbei häufig auf. Die vom Verkäufer aufgerufenen Verkaufspreise erscheinen vom Standpunkt des normalen Marktpreises her als lächerlich. Oftmals handelt es sich hierbei um Preise, die sogar deutlich unter denen für verunfallte Fahrzeuge zum Ausschlachten liegen. So tauchten bereits 530er Diesel von BMW der aktuellen Baureihe für unter 10.000 Euro in der Angebotspalette der Automobilbörsen auf.

Sehr häufig fallen diese Angebote dem Aufmerksamen Interessenten hier bereits auf. So haben die Fahrzeuge oftmals keine europäischen Kennzeichen, oder es handelt sich sogar um Pressefotos des Herstellers. Weiterhin ist in der Regel kein NAME und KEINE Adresse angegeben, oftmals gibt es nur eine Angabe der Stadt (oftmals die wenigen International bekannten wie Hamburg, München, Berlin, Köln). Eine angegebene Telefonnummer passt nicht zum Ort und entspricht meist auch keiner deutschen Handynummernvorwahl.

Schickt man dem Anbieter per Email einige Fragen, erhält man in der Regel eine Antwortemail auf englisch.

In dieser steht sinngemäß immer das das Auto in BESTZUSTAND sei, keinerlei Kratzer oder Beulen habe und selbstredend auch unfallfrei sei. Als Grund für den sehr niedrigen Verkaufspreis sind z.B. persönliche Schicksale (Vater gestorben, Bruder verunfallt) oder spontane berufliche Veränderungen (Neuer Beruf in Angola, Australien etc.pp.) und die Unmöglichkeit das Fahrzeug einzuführen oder ähnliches (z.B. weil es Linkslenker sei etc.pp.). Das Fahrzeug, welches natürlich eine deutsche Zulassung hat, steht aber in Spanien oder England oder oder oder (Warum wenn es ein deutsches Auto ist ???). Sollte Interesse vorhanden sein, dann würde man das Auto zum Interessenten bringen.

Antwortet man und zeigt weiterhin interesse, dann wird einem angeboten, das das Fahrzeug zu einem gebracht wird. Ab hier unterscheiden sich die vorgehensweisen dann z.T. im Detail. In einem Fall wird man gebeten eine Anzahlung zur Deckung der Transportkosten treuhänderisch über Western Union zu leisten, welche man selbstredend bei Nichtgefallen zurückerstattet bekäme. Ein zweiter Weg sagt aus, das man bitte eine Anzahlung oder den vollen Betrag auf ein Treuhänderkonto (meist in GB) zahlen solle, oder aber diesen Betrag zu einer treuhänderischen Transportfirma (z.B. Automovers24.com) überweisen solle. Sobald das Geld eingegangen ist, werde das Fahrzeug dann zu einem gebracht, das Geld wieder ausgezahlt, wenn das Auto nicht gefallen sollte.

Bis hierhin könnte man meinen, handelt es sich um einen normalen Geschäftsablauf. Dem wäre auch so, wenn nicht Western Union oder "Treuhänderkonten" nur eine trügerische Sicherheit vorgaukeln. Denn einmal per Western Union angewiesenes Geld ist weg und kann nicht mehr zurückgebucht werden, ebenso können Treuhänderkonten von den entsprechenden berechtigten kurzerhand leergeräumt werden, so dass kein Geld mehr vorhanden ist. Selbstredend wird man das Auto niemals sehen und das Geld verschwindet in dunklen Kanälen.

Ein weiterer Trick ist, das bei solchen Angeboten Handynummern oder andere unverfängliche Nummern angegeben sind. Diese Nummern sind jedoch entweder nur dazu da, um ankommende Anrufe auf teure kostenpflichtige Nummern umzuleiten oder stellen selbst oftmals gut getarnte häufig sehr kostenintensive ausländische Servicenummern dar. Die Überraschung kommt dann spätestens 4 Wochen später mit der Telefonrechnung. Mir sind Fälle bekannt, wo einzelne Anrufe deutlich über 100 Euro kosten sollten.

Kommen wir zur Abzocke beim Autoverkauf. Man inseriert sein Fahrzeug im Internet. Insbesondere bei Fahrzeugen die aufgrund spezieller Ausstattungsmerkmale (z.B. fehlende Klima, ungünstige Farbe) oder sehr hoher km-Leistung oder sonstiger Gründe schwer verkäuflich sind kann es einem passieren, das man auf einmal Emails oder SMS bekommt.

z.B. erhält man eine Email, wo ein Herr im Ausland Interesse am Fahrzeug zeigt. Dieser Herr kann jedoch nicht persönlich vorbeikommen, sondern würde gerne einen Beauftragten vorbeischicken. Dies passiert in der Regel auch, der Ankäufer zahlt jedoch z.B. mit einem ausländischen Check, mit einer Western Union Anweisung oder auch mit Falschgeld (jedoch in letzter Zeit eher ungewöhnlich). Der Käufer hat jedoch in der Regel einen Check dabei der höher ist, als der Kaufpreis (oftmals im Bereich 500-2000 Euro). Dann folgt die Bitte doch den Überhang auszuzahlen, weigert man sich, wird einem schmackhaft gemacht, das man nur 50% ausgezahlt haben möchte. Hat man dies getan, sind Auto und Geld weg. Der Betrag des Western Union / ausländischen Checks wird auch erstmal gutgeschrieben, alles sieht aus wie man sich das Vorstellt. Das böse erwachen kommt erst mehrere Tage bis Wochen später. Der Check platzt dann und man sieht weder Auto noch Geld jemals wieder.

Eine weitere derzeit beliebte Abzockmethode ist das man eine SMS einer "Maklerfirma" erhält, die sagt, sie habe mehrere Interessenten für GENAU dieses Fahrzeug. Es müßten noch ein paar Formalitäten erledigt werden dann könne das Auto vermittelt werden. Ruft man dort an, erhält man nach einigen Tagen eine Rechnung, welche man begleichen solle. Hat man dies getan, hat die Firma ihre Schuldigkeit getan, stellt das Fahrzeug oftmals im eigenen Internetauftritt ein. Da in den AGBs eine ERFOLGREICHE Vermittlung nicht garantiert wird, ist das Geld, egal ob das Auto jemals verkauft wird ... weg. Ein Inserat in einer Tageszeitung, im Internet oder in Anzeigenzeitungen erreicht wesentlich mehr Interessenten als diese Makler und verspricht auch mehr Erfolg.

Fazit : Beim Kauf und Verkauf von Gebrauchten Fahrzeugen sollte man sich NIEMALS von sehr niedrigen Angebotspreisen blenden lassen. Es sind zwar durchaus Schnäppchen MACHBAR, jedoch hat niemand etwas zu verschenken (Auch Tante Amelie in Argentinien nicht!). Im Falle des Fahrzeugkaufes gilt FAHRZEUG und PAPIERE gegen Bares (Ausser vielleicht bei einem Autohaus !). Im Falle eines Verkaufes gilt ebenfalls BARES gegen Fahrzeug und Papiere. Eine ABSOLUTE Sicherheit hat man leider auch in diesen Fällen nicht. Daher noch einige kleine Empfehlungen ... zum Fahrzeugkauf niemals viel Bargeld an der Person mitsich führen und Geld und Fahrzeugübergabe nur an SICHEREN Orten durchführen (z.B. nicht auf einem Autobahnparkplatz...) zur Sicherheit immer einen Zeugen mitnehmen.

MFG Kester

P.S.: Bitte weitere Maschen können gerne ergänzt werden.

8731 Antworten

Gute Idee - über die einschlägigen Börsen ein Motorrad suchen und das Suchgebiet auf den Wohnort des Käufers beschränken. Und dann Kumpel telefonieren lassen. Würde mich nicht wundern, wenn das fragliche Motorrad bereits wieder angeboten wird.

glaube ich nicht. Im Zweifelsfall müsste er ja davon ausgehen, dass der Verkäufer das Krad zurück nimmt und das Geld bietet. Das geht dann nicht mehr.

Hab mal ein Bild von dieser Klausel eingefügt.
Das ist dieses neue Gesetz, was der Käufer meinte. Dass man als Privatperson wohl auch haftet, wenn man das nicht in die Anzeige mit einfügt.

Ihr habt mir jetzt schon mehrmals gesagt, dass ich nichts zu befürchten habe…
Interessant wäre es trotzdem zu wissen, was es damit auf sich hat, falls sich wer damit auskennt.

Img

was da steht ist juristisch absoluter Quatsch, jedenfalls dann wenn man wirksam die Sachmängelhaftung beim Privatverkauf ausschließen möchte. Diesen Millionenfach kopierten Absatz klatscht jeder drunter bei Kleinanzeigen weil die Leute keine Ahnung haben.

Es gibt nur eine rechtlich haltbare Formulierung & die lautet so:

„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“

wenn du einen Mobile/ADAC ect. Standartkaufvertrag für Privat benutzt ist diese Formulierung bereits eingefügt siehe Bild

Kauf
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Diese Klausel kann einem schon Angst machen. Angenommen ein Privatmann verkauft ein Motorrad mit einem Defekt, von dem er nichts weiß, und der Käufer stürzt deswegen und verletzt sich - dann muss der Verkäufer dafür haften?

Der Käufer will nur Druck machen und hat keine juristische Ahnung. Lass es wirklich auf dich zukommen und entspann dich, du hast nichts zu befürchten, außer du verschweigst hier was.
Letztlich ist nur bindend was im Kaufvertrag steht bezüglich der Sachmängelhaftung und des Gewährleistungsanspruchs. Hat der Benutzer in dem Beitrag vor mir auch schon geschrieben.

Und nein, auch dann haftet der Verkäufer nicht.

Wie mehrmals geschrieben.
Telefonnummer sperren, keinen Kontakt. Auf schriftlichen Kram auch nicht reagieren, ausser es kommt vom Gericht.

Du hast das Motorrad ohne arglistige Täuschung verkauft.
Du hast Bestätiungen das es in Ordnung war.

Ignorieren.

Höchstwahrscheinlich ist eh überhaupt nichts mit dem Moped.
Es ist in letzter Zeit immer wieder zu lesen, das durch diesen Trick nachverhandelt werden soll.
Unter Druck setzen und gegen Geld dann von der Klage absehen.

Alles unschön. Du brauchst jetzt einfach gute Nerven.
Wenn du den strikt ingnoriest, am Telefon sperrst, wird der zu 99% aufgeben.
Wenn er vor der Tür steht hinhalten und die Polizei rufen.

Betrüger gibt es immer, vor 15 Jahren schon bei ebay erlebt, das ich DVDs zurücknehmen sollte, weil angeblich Fälschung, Betrugsanzeige kam jedoch nie. Obwohl ich nicht 80% erstattet habe.
Handy sollte SIMlock haben. Ich nannte dann das gegenteilige Netz, wie ich hatte, um sicher zu gehen. Sollte dann in dem Netz, welches ich nutzte den SIMlock haben. Auch der drohte mit Betrug und blabla.
Beim Auto und Motorrad sollte man schauen, es in Zahlung zu geben. Läuft doch kaum noch was, ohne Betrug. Auf Seiten der Verkäufer, sowie der Käufer gibt es zu viele schwarze Schafe.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 7. Juni 2023 um 11:59:40 Uhr:


Diese Klausel kann einem schon Angst machen. Angenommen ein Privatmann verkauft ein Motorrad mit einem Defekt, von dem er nichts weiß, und der Käufer stürzt deswegen und verletzt sich - dann muss der Verkäufer dafür haften?

Ich weiß, Gesetze sind schon schwerlich zu verstehen.

Aber von grob fahrlässig und oder vorsätzlich ist hier die Rede und das hat schon eine Bedeutung die der TE nicht eingegangen ist.

Also macht den Jung doch nicht bekloppt.

Er hat im besten Wissen und Gewissen mit allen Mangelhinweisen mit Ausschluß der Gewährleistung (Sachmangelhaftung) das Möppi verkauft.

Wenn er uns jetzt nicht angelogen hat und doch arglistig und oder vorsätzlich einen Mangel verschwiegen hat dann soll ihm bitte was passieren???

Lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Der Käufer ist der typische Nachkaterer der jetzt merkt er kommt so einfach nicht weiter und droht jetzt mit allen möglichen aber unhaltbaren Dingen mit der er, soweit alles hier richtig dargestellt wurde, niemals durchkommt.

Nummer sperren und erst wieder hier vorsprechen wenn tatsächlich er so blöd ist und einen Anwalt schreiben lässt.. Aber auch Anwälte sind gierig und machen oft jeden scheiß mit um Kohle zu verdienen, egal ob vom Mandanten selber oder von dem Beklagten. Daher nicht erschrecken wenn doch was kommt.
Erst das schreiben hier vorstellen. Bin dann gespannt was die da schreiben werden.

Ich würde mich jedenfalls gähnend zurücklehnen.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 7. Juni 2023 um 11:59:40 Uhr:


Diese Klausel kann einem schon Angst machen. Angenommen ein Privatmann verkauft ein Motorrad mit einem Defekt, von dem er nichts weiß, und der Käufer stürzt deswegen und verletzt sich - dann muss der Verkäufer dafür haften?

Stopp. In dem Satz steckt schon der Hintergrund der Formulierung bezüglich ihrer Wirksamkeit.
Es geht hierbei darum das zb. jemand eine Sicherheitsüberprüfung unterlässt oder über über bekannte Vorschäden keine Mitteilung macht. Diese unterlassene Information ist eine grobe Pflichtverletzung wodurch die Sachmängehaftung hinfällig wäre.

Heiß konkret zb. du verkaufst ein Fahrzeug wissentlich mit defekten Bremsschläuchen oder ein Motorrad mit Rahmenriss ect. und es passiert im Nachgang was dann kann man ein Problem bekommen.
Wenn er davon aber nichts weiß & es ihm auch nicht nachgewiesen werden kann das er das als Laie hätte wissen müssen ist der Drops gelutscht.
Aber die Messlatte liegt da sehr hoch & es wird schon ein Unterschied gemacht zwischen Privatverkäufer & Gewerblichen Händler. Letzter kann zwar auch nicht alles wissen aber gegenüber dem Privaten befindet er sich trtozdem in einer anderen Position. Letztendlich sind das aber Einzelfälle in denen viele Stimmen mitreden wenn es wirklich mal um die Wurst geht, da kommen Gutachter hinzu usw.

Das ist richtig, die Klausel muss so oder ähnlich bei Online-Anzeigen stehen, um beim Online-Verkauf die Gewährleistung wirksam auszuschließen.
Nur haben wir hier keinen Online-Kauf, sondern es wurde ein schöner, schriftlicher Vertrag in Anwesenheit beider Vertragsparteien geschlossen. Und darin wurde die Gewährleistung ausgeschlossen....

@keksemann : Nö, zum einen hat der Verkäufer schon mitgeteilt, dass er das Motorrad nicht zurück nimmt und auch das Geld dafür nicht hat. Zum anderen käme dann irgendeine Ausrede des Käufers. Ich hab mir mal den Spaß erlaubt, auf Rücknahme eines Autos (Unfallschaden verschwiegen) zu klagen und noch während des Verfahrens hab ich die Kiste super günstig in Zahlung gegeben. Das Gericht schlug dann eine Kaufpreisminderung vor und dann haben wir einen entsprechenden Vergleich geschlossen. Jeder Verkäufer, der seine Kiste endlich los geworden ist, wehrt sich mit Händen und Füßen gegen eine Rücknahme.

Zitat:

Es gibt nur eine rechtlich haltbare Formulierung & die lautet so:

„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“

wenn du einen Mobile/ADAC ect. Standartkaufvertrag für Privat benutzt ist diese Formulierung bereits eingefügt siehe Bild

Gibt es eigentlich eine Statistik, wie die Gerichte bei Verkäufen von Privatpersonen entschieden haben?
Ich meine in Fällen, wo die Klausel vorhanden war aber nicht korrekt formuliert wurde, aber sinngemäß allen bewusst ist, was gemeint war?

"wenn du einen Mobile/ADAC ect. Standartkaufvertrag für Privat benutzt ist diese Formulierung bereits eingefügt siehe Bild"

Wäre traurig, wenn es anders wäre. Schon die Formulierung "kann ich keine Garantie übernehmen" in der obigen Klausel zeugt von absoluter Ahnungslosigkeit. Erstens "kann" ich immer und für alles eine Garantie übernehmen, wäre aber blöd es zu machen. Und Zweitens geht es um Gewährleistung, nicht um Garantie.

Zitat:

@keksemann schrieb am 6. Juni 2023 um 20:20:01 Uhr:



Zitat:

@ickee327 schrieb am 6. Juni 2023 um 18:10:24 Uhr:


...
Und der Gutachter von dem wird bestätigen, dass er schaden bei mir schon war..
...

Nochmals, ganz isoliert für Dich, obwohl schon mehrfach hier geschrieben: Es ist EGAL ob der Schaden bereits beim Verkauf vorhanden war. EGAL. Er muss Dir (und dem Gericht (!!!)) beweisen, dass du es wusstest. Also:

HOW?

Und jetzt chill mal... sowas passiert Dir einmal oder zweimal im Leben. Da kommst du unbeschadet raus, da bin ich mir sicher. Und och ein Rat: Nummer sperren / blockieren!

Er hat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Selbst wenn er es gewusst hat, udn man ihm das nachweisen könnte, muss er nichts befürchten. Ein verdeckter Motorschaden fällt nicht unter "arglistige Täuschung". Anders sieht es aus bei verschwiegenen Unfallschäden, denn diese sind im Kaufvertrag meldepflichtig, Motorschäden hingegen nicht.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 11. Juni 2023 um 10:51:11 Uhr:


Er hat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Selbst wenn er es gewusst hat, udn man ihm das nachweisen könnte, muss er nichts befürchten. Ein verdeckter Motorschaden fällt nicht unter "arglistige Täuschung". Anders sieht es aus bei verschwiegenen Unfallschäden, denn diese sind im Kaufvertrag meldepflichtig, Motorschäden hingegen nicht.

Ein vorhandener und bekannter Motorschaden muss selbstverständlich angegeben werden, wer dies verschweigt macht sich nicht nur schadenersatzpflichtig sondern auch strafbar. Manchmal wäre es gut den gesunden Menschenverstand benutzen bevor man seine Beiträge abschickt.

@Blackbird39 Deinen Artikel bitte auch als Satire kennzeichnen...!!

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