Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf
Guten Tag,
Nachdem in diesem, sowie in anderen Foren sehr häufig nachgefragt wird, ob ein Angebot auf einer der bekannten Automobilhandelsplattformen der Realität entspricht und leider auch mittlerweile Betrugsopfer bei MT vorhanden sind, möchte Ich diese Problematik hier einmal zusammenfassen.
Vermutlich werde ich nicht in der Lage sein diesen Beitrag "erfüllend" zu schreiben und werde sicherlich die ein oder andere Masche nicht aufzählen, die da noch existieren mag.
Doch fangen wir mal an.
In der Regel findet man solche Angebote auf den am stärksten frequentierten Automobil-Handelsseiten wie z.B. Autoscout24.de oder mobile.de, doch auch auf Ebay.de wurden schon entsprechende Angebote gesehen.
Ein solches Angebot sieht meist wie folgt aus. Ein allgemein auf dem deutschen bzw. europäischen Markt stärker nachgefragtes Fahrzeug wird deutlich unterhalb seines üblichen Marktpreises zum Verkauf ausgeschrieben.
Hierbei fallen mir folgende Fahrzeuge ein, bei welchen Ich bereits solche "Fakeangebote" gesehen habe, zum einen handelt es sich um die volle Bandbreite an Sportwagen vom Alfa Romeo Spider bis hin zum japanischen Tuningkultobjekt Toyota Supra. Aber auch "solide" Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse, wie aktuelle E-Klassen oder 5er BMW tauchen hierbei häufig auf. Die vom Verkäufer aufgerufenen Verkaufspreise erscheinen vom Standpunkt des normalen Marktpreises her als lächerlich. Oftmals handelt es sich hierbei um Preise, die sogar deutlich unter denen für verunfallte Fahrzeuge zum Ausschlachten liegen. So tauchten bereits 530er Diesel von BMW der aktuellen Baureihe für unter 10.000 Euro in der Angebotspalette der Automobilbörsen auf.
Sehr häufig fallen diese Angebote dem Aufmerksamen Interessenten hier bereits auf. So haben die Fahrzeuge oftmals keine europäischen Kennzeichen, oder es handelt sich sogar um Pressefotos des Herstellers. Weiterhin ist in der Regel kein NAME und KEINE Adresse angegeben, oftmals gibt es nur eine Angabe der Stadt (oftmals die wenigen International bekannten wie Hamburg, München, Berlin, Köln). Eine angegebene Telefonnummer passt nicht zum Ort und entspricht meist auch keiner deutschen Handynummernvorwahl.
Schickt man dem Anbieter per Email einige Fragen, erhält man in der Regel eine Antwortemail auf englisch.
In dieser steht sinngemäß immer das das Auto in BESTZUSTAND sei, keinerlei Kratzer oder Beulen habe und selbstredend auch unfallfrei sei. Als Grund für den sehr niedrigen Verkaufspreis sind z.B. persönliche Schicksale (Vater gestorben, Bruder verunfallt) oder spontane berufliche Veränderungen (Neuer Beruf in Angola, Australien etc.pp.) und die Unmöglichkeit das Fahrzeug einzuführen oder ähnliches (z.B. weil es Linkslenker sei etc.pp.). Das Fahrzeug, welches natürlich eine deutsche Zulassung hat, steht aber in Spanien oder England oder oder oder (Warum wenn es ein deutsches Auto ist ???). Sollte Interesse vorhanden sein, dann würde man das Auto zum Interessenten bringen.
Antwortet man und zeigt weiterhin interesse, dann wird einem angeboten, das das Fahrzeug zu einem gebracht wird. Ab hier unterscheiden sich die vorgehensweisen dann z.T. im Detail. In einem Fall wird man gebeten eine Anzahlung zur Deckung der Transportkosten treuhänderisch über Western Union zu leisten, welche man selbstredend bei Nichtgefallen zurückerstattet bekäme. Ein zweiter Weg sagt aus, das man bitte eine Anzahlung oder den vollen Betrag auf ein Treuhänderkonto (meist in GB) zahlen solle, oder aber diesen Betrag zu einer treuhänderischen Transportfirma (z.B. Automovers24.com) überweisen solle. Sobald das Geld eingegangen ist, werde das Fahrzeug dann zu einem gebracht, das Geld wieder ausgezahlt, wenn das Auto nicht gefallen sollte.
Bis hierhin könnte man meinen, handelt es sich um einen normalen Geschäftsablauf. Dem wäre auch so, wenn nicht Western Union oder "Treuhänderkonten" nur eine trügerische Sicherheit vorgaukeln. Denn einmal per Western Union angewiesenes Geld ist weg und kann nicht mehr zurückgebucht werden, ebenso können Treuhänderkonten von den entsprechenden berechtigten kurzerhand leergeräumt werden, so dass kein Geld mehr vorhanden ist. Selbstredend wird man das Auto niemals sehen und das Geld verschwindet in dunklen Kanälen.
Ein weiterer Trick ist, das bei solchen Angeboten Handynummern oder andere unverfängliche Nummern angegeben sind. Diese Nummern sind jedoch entweder nur dazu da, um ankommende Anrufe auf teure kostenpflichtige Nummern umzuleiten oder stellen selbst oftmals gut getarnte häufig sehr kostenintensive ausländische Servicenummern dar. Die Überraschung kommt dann spätestens 4 Wochen später mit der Telefonrechnung. Mir sind Fälle bekannt, wo einzelne Anrufe deutlich über 100 Euro kosten sollten.
Kommen wir zur Abzocke beim Autoverkauf. Man inseriert sein Fahrzeug im Internet. Insbesondere bei Fahrzeugen die aufgrund spezieller Ausstattungsmerkmale (z.B. fehlende Klima, ungünstige Farbe) oder sehr hoher km-Leistung oder sonstiger Gründe schwer verkäuflich sind kann es einem passieren, das man auf einmal Emails oder SMS bekommt.
z.B. erhält man eine Email, wo ein Herr im Ausland Interesse am Fahrzeug zeigt. Dieser Herr kann jedoch nicht persönlich vorbeikommen, sondern würde gerne einen Beauftragten vorbeischicken. Dies passiert in der Regel auch, der Ankäufer zahlt jedoch z.B. mit einem ausländischen Check, mit einer Western Union Anweisung oder auch mit Falschgeld (jedoch in letzter Zeit eher ungewöhnlich). Der Käufer hat jedoch in der Regel einen Check dabei der höher ist, als der Kaufpreis (oftmals im Bereich 500-2000 Euro). Dann folgt die Bitte doch den Überhang auszuzahlen, weigert man sich, wird einem schmackhaft gemacht, das man nur 50% ausgezahlt haben möchte. Hat man dies getan, sind Auto und Geld weg. Der Betrag des Western Union / ausländischen Checks wird auch erstmal gutgeschrieben, alles sieht aus wie man sich das Vorstellt. Das böse erwachen kommt erst mehrere Tage bis Wochen später. Der Check platzt dann und man sieht weder Auto noch Geld jemals wieder.
Eine weitere derzeit beliebte Abzockmethode ist das man eine SMS einer "Maklerfirma" erhält, die sagt, sie habe mehrere Interessenten für GENAU dieses Fahrzeug. Es müßten noch ein paar Formalitäten erledigt werden dann könne das Auto vermittelt werden. Ruft man dort an, erhält man nach einigen Tagen eine Rechnung, welche man begleichen solle. Hat man dies getan, hat die Firma ihre Schuldigkeit getan, stellt das Fahrzeug oftmals im eigenen Internetauftritt ein. Da in den AGBs eine ERFOLGREICHE Vermittlung nicht garantiert wird, ist das Geld, egal ob das Auto jemals verkauft wird ... weg. Ein Inserat in einer Tageszeitung, im Internet oder in Anzeigenzeitungen erreicht wesentlich mehr Interessenten als diese Makler und verspricht auch mehr Erfolg.
Fazit : Beim Kauf und Verkauf von Gebrauchten Fahrzeugen sollte man sich NIEMALS von sehr niedrigen Angebotspreisen blenden lassen. Es sind zwar durchaus Schnäppchen MACHBAR, jedoch hat niemand etwas zu verschenken (Auch Tante Amelie in Argentinien nicht!). Im Falle des Fahrzeugkaufes gilt FAHRZEUG und PAPIERE gegen Bares (Ausser vielleicht bei einem Autohaus !). Im Falle eines Verkaufes gilt ebenfalls BARES gegen Fahrzeug und Papiere. Eine ABSOLUTE Sicherheit hat man leider auch in diesen Fällen nicht. Daher noch einige kleine Empfehlungen ... zum Fahrzeugkauf niemals viel Bargeld an der Person mitsich führen und Geld und Fahrzeugübergabe nur an SICHEREN Orten durchführen (z.B. nicht auf einem Autobahnparkplatz...) zur Sicherheit immer einen Zeugen mitnehmen.
MFG Kester
P.S.: Bitte weitere Maschen können gerne ergänzt werden.
8731 Antworten
...und das ist nach 200km kaputt...
Ist es das? Das Prinzip basiert doch darauf, dass dem Verkäufer ein möglichst teurer Schaden vorgegaukelt wird, aufgetreten bei der Überführungsfahrt oder nach nur wenigen km, der Käufer die Reparaturkosten tragen oder die Kiste zurück nehmen soll und im gleichen Atemzug mit einem Anwalt "gedroht" wird. Wobei der auch nur Briefe schreibt und als Drohkulisse wenig geeignet ist.
Der Käufer hat gerade angerufen.. er wollte nochmal wissen, wie das jetzt weiter geht..
ich habe ihm gesagt, dass ich das Motorrad nicht zurück nehmen kann, selbst wenn ich wollte, ich habe
gar nicht das Geld.
Daraufhin hat sich sein Ton schnell geändert.. er wird das Motorrad zerlegen lassen, einen Gutachter beauftragen und einen Anwalt. Die sollen dann wohl beweisen, dass der Schaden bei mir schon war.
Die rede war von arglistiger Täuschung.
Ich MUSS wohl auf das alles reagieren meinte er.
er hat das Geld, ist ihm sche*ß egal, so seine letzte aussage.
gestern meinte er, er sei 200km gefahren, heute am Telefon waren es 400km..
leider habe ich das nicht schriftlich, wurde nur am Telefon besprochen.
Bin ziemlich verunsichtert...
Am ende entscheiden Gutachter, was damit ist, und das nicht zu meinen gunsten..
und dann muss ich das alles doch noch Zahlen.
Zitat:
@ickee327 schrieb am 6. Juni 2023 um 17:50:14 Uhr:
Der Käufer hat gerade angerufen.. er wollte nochmal wissen, wie das jetzt weiter geht..
ich habe ihm gesagt, dass ich das Motorrad nicht zurück nehmen kann, selbst wenn ich wollte, ich habe
gar nicht das Geld.
Daraufhin hat sich sein Ton schnell geändert.. er wird das Motorrad zerlegen lassen, einen Gutachter beauftragen und einen Anwalt. Die sollen dann wohl beweisen, dass der Schaden bei mir schon war.
Die rede war von arglistiger Täuschung.
Ich MUSS wohl auf das alles reagieren meinte er.
er hat das Geld, ist ihm sche*ß egal, so seine letzte aussage.
gestern meinte er, er sei 200km gefahren, heute am Telefon waren es 400km..
leider habe ich das nicht schriftlich, wurde nur am Telefon besprochen.Bin ziemlich verunsichtert...
Am ende entscheiden Gutachter, was damit ist, und das nicht zu meinen gunsten..
und dann muss ich das alles doch noch Zahlen.
Wie schon mehrmals behauptet, bei mir war gar nichts!
ich habe wirklich nichts verschwiegen, hab ihm beim Kauf auf jeden noch so
kleinen Kratzer hingewiesen, um Stress zu vermeiden..
Naja, auch Käufer, die anfangs symphatisch erscheinen, werden schnell anders..
Keine Kommunikation mehr und warten bis was vom Gericht kommt! Er will dich einschüchtern und es gelingt ihm offensichtlich recht gut. Solange du nichts verschwiegen hast passiert dir auch nichts, er muss es vor Gericht nachweisen und zwar das du von wusstest und nicht, dass der Mangel bereits vorhanden war. Mit weiterer Kommunikation verschlechterst du deine Lage!
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Also auch auf keinerlei Anwaltsschreiben, oder Gutachten reagieren?
Er meinte, ich müsse darauf reagieren, sonst wird mir das, wenns vor gericht geht, negativ
angerechnet.
Bin auch verunsichtert, am ende wird das so gedreht, dass ich das Motorrad deswegen nach zwei Monaten verkauft habe, WAS NICHT DER FALL IST.
Und der Gutachter von dem wird bestätigen, dass er schaden bei mir schon war..
Kommunikation wird nicht mehr stattfinden, nach diesem Telefonat..
Sehe ich auch so. Vor allem wenn der so kommt.
Warum soll er dir die Wahrheit sagen? Du musst auf gar nichts reagieren und ich frage mich, warum du nicht verstehen willst, dass es egal ist ob der Schaden bei dir vorgelegen hat sondern nur ob du Kenntnis von hattest.
Die kurze Haltedauer ist ein Indiz und nicht mehr. Bleib ganz entspannt und warte ab was kommt. Ich bezweifle aus eigener Erfahrung mit solchen Menschen das mehr als ein paar Schreiben von einem Anwalt kommen und du niemals was vom Gericht oder vom Gutachter hören wirst.
Wie teuer war das Mopped denn?
Hallo
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kannst du ja mal einen Beratungstermin beim Anwalt machen, oder wenn du in einem Automobilclub z.B. ADAC bist dort mal zur Rechtsberatung vorbeischauen.
Ich glaube das es dich beruhigen würde, aber nötig wird es wahrscheinlich nicht sein.
Je mehr du auf den Käufer eingehst desto mehr wird er versuchen dir Angst vor hohen Kosten zu machen.
Gruß
Didi2708
Zitat:
@ickee327 schrieb am 6. Juni 2023 um 18:10:24 Uhr:
...
Und der Gutachter von dem wird bestätigen, dass er schaden bei mir schon war..
...
Nochmals, ganz isoliert für Dich, obwohl schon mehrfach hier geschrieben: Es ist EGAL ob der Schaden bereits beim Verkauf vorhanden war. EGAL. Er muss Dir (und dem Gericht (!!!)) beweisen, dass du es wusstest. Also:
HOW?
Und jetzt chill mal... sowas passiert Dir einmal oder zweimal im Leben. Da kommst du unbeschadet raus, da bin ich mir sicher. Und och ein Rat: Nummer sperren / blockieren!
Wie gesagt, ich habe wirklich kein Plan davon.
Woher auch? Ich habe bisher kaum Fahrzeuge verkauft.
Als er meine Maschine abgeholt hat vor einem Monat, hat er davon erzählt, das er das bei der letzten Maschine, die er gekauft hat, auch durchgekriegt hat. Da war irgendwas mit der Gabel und es kam zu einem Unfall.
Und er bezog sich die ganze Zeit auf ein Gesetz, welches erst seit 2022 in Kraft getreten ist. Davon habe ich auch schon von vielen gehört, dennoch gilt dies soweit ich weiß nur für Privatkäufer, die von Gewerbetreibenden Kaufen.
Da gefragt wurde, das Fahrzeug wurde für ca 4000€ verkauft.
Ich werde berichten, falls tatsächlich was kommt und/oder es vor Gericht gehen sollte.
Danke für die vielen Antworten, die Sache scheint wohl eindeutig zu sein 🙂
Zitat:
@ickee327 schrieb am 6. Juni 2023 um 20:59:17 Uhr:
Wie gesagt, ich habe wirklich kein Plan davon.
Eigentlich wurde es ja schon mehrfach gesagt & trotzdem nochmal mit Nachdruck: nicht weiter mit dem VK kommunizieren (!) NICHT heißt GAR NICHT.
warum gehst du ans Telefon? nachdem dir schon gesagt wurde genau das nicht zu tun...😮
ab jetzt Füsse still halten,
& immer dran denken: Er hat dir bereits den Beweis mitgeliefert das die Maschine zum Kaufzeitpunkt ohne Auffälligkeiten war-dümmer kann man ja nicht sein um dann im Nachgang was zu fordern.
Zitat:
Als er meine Maschine abgeholt hat vor einem Monat, hat er davon erzählt, das er das bei der letzten Maschine, die er gekauft hat, auch durchgekriegt hat.
& du hast ihm deine Maschine also allen Ernstes trotzdem verkauft?! 😰 😁
ps.
Zitat:
dennoch gilt dies soweit ich weiß nur für Privatkäufer, die von Gewerbetreibenden Kaufen.
Ja dort geht es um die auf 1 Jahr erweiterte Beweislastumkehr , erst nach dieser Frist muss der Käufer nachweisen das ein Mangel vorlag. Hat mit dir als Privatverkäufer nichts zu tun.
Ein Gutachter kann feststellen, ob ein Schaden vorliegt und abschätzen, seit wann. Ob du den Schaden positiv kanntest, kann er hingegen nicht. Und vor Gericht helfen dir dann die o.g. und von mir bereits zitierten Aussagen.
Gibt übrigens gute Gründe, warum du auf seine Forderungen nicht reagieren sollst, keine Kommunikation mehr mit ihm führst. Was er dir schreibt, musst du gut aufbewahren. Deine Reaktion darauf kann ihm nur nutzen. Hast du ja gemerkt - "selbst wenn ich wollte, ich hab das Geld gar nicht mehr" und schon wird das nächste Geschütz aufgefahren. Bei deiner Antwort "für so was hab ich eine gute Rechtsschutzversicherung" sähe das vielleicht anders aus.
Wenn der Käufer in der Nähe wohnt, würde ich auch mal einen Freund dahin schicken. Vielleicht kann er das Motorrad sehen und kommt mit dem Käufer ins Gespräch.
Nach den letzten Posts von dir muss ich wohl meinen vorherigen Post korrigieren und wir sind in diesem Thread richtig aufgehoben 😉 Ich glaub halt einfach gern ans gute im Menschen 🙂
Das mit dem nicht antworten sehe ich etwas schwierig, erstmal passt das aber, solange es nur Anrufe oder Whatsapp sind. Bei einem Brief vom Anwalt würde ich persönlich aber einmalig schriftlich über den eigenen Anwalt darauf antworten, dass entsprechend des Kaufvertrags Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist und der Käufer dir am XX.XX.XXXX per Whatsapp sogar ausdrücklich bestätigt hat, dass der Motor bei der Prüfung unauffällig war, und er sich dadurch seine "Ansprüche" sonst wohin stecken kann (übersetzt auf Anwalt natürlich). Wohlbemerkt falls überhaupt was von einem Anwalt kommt, wovon hier wohl eher niemand ausgeht.
Aber mach dich nicht verrückt, du hast alles richtig gemacht und als Privatverkäufer wars das dann auch schon 😉
...über den eigenen Anwalt darauf antworten, dass entsprechend des Kaufvertrags Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist und der Käufer dir am XX.XX.XXXX per Whatsapp sogar ausdrücklich bestätigt hat, dass der Motor bei der Prüfung unauffällig war, und er sich dadurch seine "Ansprüche" sonst wohin stecken kann (übersetzt auf Anwalt natürlich)."
Ohne RS-Versicherung kostet dieses Anwaltsschreiben ca. 453,- €. Und Verteidigungsargumente würde ich im Normalfall dem Gegner nicht vorab mitteilen. Sowas bewahrt man sich für die Klageerwiderung auf.
Es sollte aufgrund der hier stehenden Aussagen auch mal geprüft werden ob es sich beim Käufer evtl. um einen verkappten Händler handelt.
Das ändert zwar an der allgemein positiven Situation des Verkäufers nichts würde aber im echten Streitfall nochmals Minuspunkte für den Käufer bringen. Dann hat der Null Chancen.