Betrogen beim Verkauf meines A6 4G

Audi A6 C7/4G

Hallo zusammen, ich habe am Mittwoch meinen 2 Jahre alten A6 Avant 3.0 BiTDI verkauft und wurde dabei leider betrogen. Der Käufer hatte das Auto abends angeschaut, das Geld dann direkt online überwiesen und mir die Überweisungsbestätigung geschickt. Ich habe ihm daraufhin das Auto mitgegeben und den Brief, sowie den Zweitschlüssel einbehalten.

Als ich nach 2 Tagen immer noch keinen Geldeingang feststellen konnte, würde ich skeptisch und habe bei seiner Bank angerufen. Die IBAN des Verkäufers, welche auf dem Beleg zu sehen war, existiert nicht.

Das Ganze habe ich dann direkt bei der Polizei gemeldet.

Habt Ihr zufällig eine Ahnung, ob man den A6 orten kann? Ich bin wirklich verzweifelt...

Vielen Dank

Grüße Daniel

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DanielTSI schrieb am 16. Juni 2018 um 00:36:18 Uhr:


Hallo zusammen, ... Der Käufer hatte das Auto abends angeschaut, das Geld dann direkt online überwiesen und mir die Überweisungsbestätigung geschickt. Ich habe ihm daraufhin das Auto mitgegeben und den Brief, sowie den Zweitschlüssel einbehalten.
Grüße Daniel

Mmh, das wirst Du wohl leider unter "schmerzlich Lehrgeld bezahlt" abhaken müssen, sofern der Wagen nicht doch aufgefunden wird. (Wo wohnst Du?) Du wirst Dir im Nachhinein selbst schon die entscheidenden Fragen gestellt haben:
- Weshalb gibt man einen solchen Wertgegenstand ohne greifbaren Gegenwert aus der Hand?
- Lag Dir nicht ein gültiger Ausweis des "Käufers" vor ?
- Warum hast Du den Wagen nicht abgemeldet verkauft ? Dann könnte man eher nachvollziehen, mit welchen Nummerschildern der Gauner unterwegs ist.
- Wolltest Du Ihm den Brief samt Zweitschlüssel per Post nachsenden ? Ich hätte ihm ein Hotelzimmer bezahlt, damit er wieder auf der Matte stehen kann, wenn der Geldeingang nachweisbar ist.
- War der KP so gut, daß Du auf seinen Willen eingegangen bist ?
- Warum war keine 2. Dir bekannte Person anwesend, die sofort hätte Veto einlegen können?
- Auf welchem Wege wurde Dir die Überweisungsbestätigung geschickt: sms, w-app,
e-Mail ??? Ggf. lässt sich da was nachverfolgen.
- Last but not least: Hoffentlich läuft da nicht noch eine Finanzierung, welche auch ohne Auto weiter bedient werden muß.
Da wurden leider viele Fehler zugleich gemacht ... sorry, meine Meinung.

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Ich drück Dir die Daumen Daniel das du schnell eine Lösung findest bzw. Dir einer aus der Nähe helfen kann...

Zitat:

@DanielTSI schrieb am 16. Juni 2018 um 19:23:59 Uhr:


In Bergisch Gladbach, Stadtteil Herkenrath. Das wäre natürlich das allerbeste... meine Anfahrt wäre knapp 500 Kilometer.

Ich wohne um die Ecke zumindest fahre ich am Wochenende dort vorbei.

Beim Verkauf meines RS6 vor wenigen Wochen hat ein Gauner auch versucht, mit ähnlicher Masche an meinen RS6 zu kommen. Hat mir auch eine Ausweiskopie per Mail geschickt mit der Bitte um Angabe meiner Bankdaten und Anschrift, wo das Auto abgeholt werden kann. Er wolle das Geld überweisen und eine Spedition beauftragen, die den RS6 bei mir zu Hause abholt.
Bin natürlich nicht darauf eingegangen, weil ich natürlich den Braten gerochen habe. Und ein paar Monate versuchte man mit gleicher Masche und gleicher Ausweiskopie das gleiche Spiel ein zweites Mal.

Der "echte" Käufer hat den Wagen bar angezahlt, aber alles (Auto, Schlüssel, Brief etc.) blieben bei mir. Erst als komplette Betrag auf meinem Konto war, durfte der Käufer das Auto abholen kommen. Da bin ich konsequent.

Frage: Du hast hoffentlich auch einen Anwalt eingeschaltet?

Kopie-ausweis

Ja, das ist wirklich krass wie dreist manche Leute sind! Ja, ich habe einen Anwalt eingeschaltet und hoffe, dass ich irgendetwas rausbekomme.

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Ich drücke dir alle Daumen, dass alles zum Guten kommt.

Vielen Dank für Eure Anteilnahme und Eure Hilfe! Das Fahrzeug wurde mit Tuttlinger Kennzeichen (TUT) übergeben. Vermutlich ist die Nummer schon lange getauscht, aber man weiß ja nie ..

Ich würde das als Diebstahl bezeichnen und dann müsste die Kasko dafür aufkommen, kann aber sein das ich mich irre

Bei grob fahrlässigem Handeln wird die Versicherung wohl nicht bezahlen.

Aufgrund dessen, dass er keinen Schlüssel mehr hat, glaub ich nicht das die Kasko zahlt??

Zitat:

Frage: Du hast hoffentlich auch einen Anwalt eingeschaltet?

wozu? das geld und auto sind weg. wer soll denn hier was machen ?! mit gefälschten ausweis, einer ausgedachten adresse und sonstigen scherzen (welche man in deutschland wohl ziemlich leicht beschaffen kann) hat die polizei überhaupt nichts, um auch nur 1 finger krumm zu machen. da keine versicherung aufkommt, ist auch hier die sache erledigt.
endweder man kann das auto orten oder die sache ist durch. man kann höchstens seine versicherung fragen, ob das als diebstahl durchgeht und einen kaskoschaden melden, wird es aber sicherlich nicht...

Also ich biete meine Hilfe an bis zum 24.6, denn da fahre ich vorbei wenn du ne Anschrift hast her damit habe einen kräftigen Kollegen dabei der kein spaß versteht.

Nicht so einfach. Betrug nach § 263 SGB ist nicht versichert. Es fehlt an der Wegnahme welche bei Diebstahl eine Rolle spielt.

"Ein nicht versicherter Betrug ist anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer auf Grund einer Täuschung den Gewahrsam über das Kfz endgültig aufgibt."

Das scheint mir hier der Fall. Ich würde mich durch einen RA beraten lassen. Aber ich sehe dass echt problematisch, d.h. nicht versichert. Das hat mit Fahrlässigkeit wenig zu tun. Durch diese Konstellation Abholer/Käufer bin ich nicht ganz sicher, ob es hier andere rechtliche Meinungen und Auswege gibt. Ein Scheckbetrug beim Verkauf ist zB. genau nach dieser obigen Argumentation nicht versichert.

Geht mir nach der Schilderung des Falles schon die ganze Zeit durch den Kopf. So wie das hier geschildert wird, ist auch ein Schadenersatz der Versicherung ausgeschlossen. Bei Entwendung auf einer Probefahrt, wäre dies anders. Der Einbehalt des Briefes rettet dies vermutlich nicht.

der anwalt wäre sicherlich sinnvoll gewesen, BEVOR man zur polizei ging oder ähnliches. dann hätte man die geschichte etwas eleganter ausschmücken können. nun ist der zug abgefahren.

Ja da hast Du wohl Recht...

Naja, aber unter entgültige Aufgabe des Gewahrsam würde ich verstehen, dass auch der Brief und alle Schlüssel abgegeben werden. Von daher könnte man es so sehen das eine endgültige Aufgabe erkennbar nicht vorlag...
Viel Glück jedenfalls, ich halte die Augen nach dem Fahrzeug im Düsseldorfer Raum offen. tut- Kennzeichen fallen hier auf. :-)

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