Besteuerung nach Gewicht - FA Köln stellt sich stur.

VW Touareg 1 (7L)

Hallo Kollegen,

ich erhielt 4 Wochen nach Zulasung meines R5 TDI den Steuerbescheid: 410 Euro.

Da zahlreiche Touareg-Besitzer es geschafft haben, die Steuer für ihren T nach Gewicht zu begleichen, habe ich brav Einspruch gegen den Bescheid eingelegt mit Verweis auf BFH-Urteil.

Gestern erhielt ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass der T. ein PKW sei und kein Kombinationskraftwagen. Man könne den Bescheid nur ändern, wenn ich den Beamten nachweise, dass es sich doch um einen Kombinationswagen handelt. Ich könne das tun durch

a) Bestätigung des Herstellers

b) Vorlage eines Fotos

c) Vorführung des Fahrzeugs bei der Amtsstelle

Habt Ihr ähnliche Erahrungen ?

Grüße aus Köln

Micha

18 Antworten

Hi Mikrosoft,

m.E. solltest Du den Finanzbeamten auf das zulässige Gesamtgewicht Deines T hinweisen.

In Deinem Fahrzeugbrief wird unter Ziffer 15 ein "Zul. Gesamtgewicht von 2850 kg ausgewiesen.

Die Besteuerung (=Gewichtsbesteuerung) erfolgt somit auf Grundlage des Gesamtgewichts !!!!.

Wie lautet es doch im "Rheinland - mir kumme schon parat 😁" und dies sollte Dir auch mit Deinem Finanzamt gelingen.

Grüße aus Berlin
sumlauer

(P.S.
Mein Finanzamt hat die Gewichtsbesteuerung übrigens ohne einen Hinweis meiner Person von sich aus gemacht - geht doch)

Hi sumlauer,

danke für den Hinweis. Habe selbstverständlich auf das zul. Gesamtgewicht in meinem Einspruch hingewiesen...

Stuft das FA Berlin wirklich direkt ohne Zutun als Kombinationskraftwagen ein ? Ich dachte, Du hast Deinen erst gestern abgeholt, hast Du schon einen Steuerbescheid ???

Micha

Anzumerken wäre noch, daß nicht jedes Fahrzeug über 2,8 Tonnen automatisch nach Gewicht besteuert werden kann. Erforderlich ist die Einstufung als "PKW Kombi", nachzulesen im KFZ-Schein und -Brief. Beim Touareg müßte dies aber der Fall sein, daher sollte als Nachweis die Vorlage des KFZ-Scheins genügen...

Gruß

Derk

Zitat:

Original geschrieben von meikrosoft


Hi sumlauer,

danke für den Hinweis. Habe selbstverständlich auf das zul. Gesamtgewicht in meinem Einspruch hingewiesen...

Stuft das FA Berlin wirklich direkt ohne Zutun als Kombinationskraftwagen ein ? Ich dachte, Du hast Deinen erst gestern abgeholt, hast Du schon einen Steuerbescheid ???

Micha

Hi meikrosoft,

da ich im Sommer an die Deutsche Botschaft nach Wien versetzt bin, brauchte ich ein Ausfuhrkennzeichen. Da dieses nur 3 monate steuerfrei ist, mußte vor Zuteilung der Kenzeichen, die Steuer anteilig berechnet werden. Hierzu wurde duch das hiesige FA gleich das Gesamtgewicht des Fahrzeuges berücksichtigt.

Wie lautet es so schön, mann muss nicht alles im Kopf haben, man muss nur wissen wo es steht.
Ich habe mal gesucht und folgendes für den "Tünnes" im Finanzamt gefunden:

GUCKST DU HIER:

KFZ-Steuer Sparen durch Auflastung

"Für Fahrzeuge mit Kombiaufbau kann man beim Finanzamt einen Antrag auf LKW-Besteuerung stellen - wenn das Gesamtgewicht mehr als 2,8 t beträgt.

.....Der Steuersatz für ein Fahrzeug zwischen 2800 und 3000 Kilo Gesamtgewicht liegt bei 172 Euro, zwischen 3000 und 3200 Kilo bei 185 Euro.
.
.
Voraussetzung für einen Erfolgversprechenden Antrag beim Finanzamt auf Gewichtsbesteuerung ist ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen; 2801 Kilo reichen

Quelle: Offroad Extra - automobil OFFROAD '04 - Seite 75

😁 -der Touareg hat bereits ab Werk über 2,8 t- 😁

Falls nötig, gib mir Deine e-mailanschrift dann kann ich Dir die Seite einscannen und per e-mail zusenden.

Grüße
sumlauer

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Bei meinem R5 Schalter hat von Anfang an "PKW Kombinationskraftwagen" im KFZ Brief gestanden. Steuerbescheid des FA FR entsprechend - 172 EUR/Jahr ohne irgendeine Diskussion oder Nachfrage.

Hi mikrosoft

Schau mal im KFZ-Schein nach da müsste der T. schon als Kombinationsfahrzeug eingetragen sein.
Und da das zulässige Gesamtgewicht über 2,8 t liegt kann sich das Finanzamt eigentlich gegen die Besteuerung nach Gewicht nicht sperren.

Wenn du die Zeit hast fahr am besten mal hin und klär das persönlich.

Dann klappt das schon...

MfG

Jens

Besteuerung R5 TDI

Hallo,
es scheint bezüglich der Besteuerung an dem jeweiligen FA zu liegen. ich habe gerade meinen Steuerbescheid erhalten und ohne jegliche nachfrage wurden bei meinem R5 172 Euro zugrunde gelegt.

in meinem Fahrzeugschein steht:

'... Entspr. EG-Richtl.-AC: Kombilimousine ...'

Ist das der Eintrag als Kombinationswagen ?

Bei mir steht im Brief: "FZ entspr. EG-RL: AC=Kombilimousine" (also ähnlich wie bei Dir) und ist ohne Diskussion vom FA anerkannt worden.

Ich probiers mal mit einer Kopie des Fz-Scheins/Briefs.

Vielen Dank für dei Tipps, I keep you posted...

Micha

Ich hatte auch keinerlei Probleme .
Mein FA hat unaufgefordert alles richtig gemacht .

Eine genaue Erklärung der Thematik findet sich übrigens auf der ADAC-Page . Dort ist es ganz genau erklärt .

Die Besonderheit beim Kombifahrzeug ist ja, daß es zwar als LKW besteuert, aber als PKW versichert wird .

Freunlicher Beamter

Bei mir hat der zuständige Finanzbeamte sogar angerufen um mir mitzuteilen, dass nach Gewicht besteuert wird und ein neuer Bescheid in den nächsten Tagen kommt. Zieh doch einfach von Köln nach Olpe.

Hallo zusammen,

habe meinen R5 Anfang März angemeldet.
Habe bei der Zulassung vergessen zu erwähnen,
das ich gerne nach Gewicht besteuern würde.

Letzte Woche habe ich den Steuerbescheid erhalten und...........
siehe da...... AUTOMATISCH wurde hier bei uns
im wilden Südwesten nach Gewicht besteuert.
Ich zahle also NUR EUR 172,00 !!!!

Bei unsren Bürokraten und verkorksten, politischen
Durcheinander erstaunt mich nichts mehr.
Eine Vereinheitlichung in der Bürokratie bundesweit
steht eben genauso noch in den Sternen wie der
viel dikutierte Russpartikelfilter als Serienausstattung.

Hi,

in meinem KFZ Brief steht PKW geschlossen. Ich bin nicht der Erstbesitzer, kann ich das ändern lassen? Im Strassenverkehrsamt oder beim FA?

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