Besteuerung nach Gewicht - FA Köln stellt sich stur.

VW Touareg 1 (7L)

Hallo Kollegen,

ich erhielt 4 Wochen nach Zulasung meines R5 TDI den Steuerbescheid: 410 Euro.

Da zahlreiche Touareg-Besitzer es geschafft haben, die Steuer für ihren T nach Gewicht zu begleichen, habe ich brav Einspruch gegen den Bescheid eingelegt mit Verweis auf BFH-Urteil.

Gestern erhielt ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass der T. ein PKW sei und kein Kombinationskraftwagen. Man könne den Bescheid nur ändern, wenn ich den Beamten nachweise, dass es sich doch um einen Kombinationswagen handelt. Ich könne das tun durch

a) Bestätigung des Herstellers

b) Vorlage eines Fotos

c) Vorführung des Fahrzeugs bei der Amtsstelle

Habt Ihr ähnliche Erahrungen ?

Grüße aus Köln

Micha

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nielemic


Hi,

in meinem KFZ Brief steht PKW geschlossen. Ich bin nicht der Erstbesitzer, kann ich das ändern lassen? Im Strassenverkehrsamt oder beim FA?

Du müsstest ebenfalls den Vermerk "...nach EG-Richtlinie KOMBILIMOUSINE..." im Fz-Brief/Schein stehen haben. Damit und mit dem zul. Gesamtgewicht von mehr als 2.800 Kg ist das Fahrzeug nach Gewicht zu besteuern.

Ich kämpfe zwar gerade noch mit meinem FA, bin aber zuversichtlich, das durchgesetzt zu bekommen.

Micha

Es steht in meinem Brief unter Pos. 1: PKW geschlossen, Schlüssel 0102, dann in der 2.ten Zeile 98/69/EG I;B und im letzten Feld 65.

Ist das der EG Hinweis wie Du ihn anführst?

Zitat:

Original geschrieben von nielemic


Es steht in meinem Brief unter Pos. 1: PKW geschlossen, Schlüssel 0102, dann in der 2.ten Zeile 98/69/EG I;B und im letzten Feld 65.

Ist das der EG Hinweis wie Du ihn anführst?

Nein, der Vermerk sollte im Freitextfeld stehen, nicht bei den Schlüsselnummern...

Danke, dann ist dieser Eintrag im Brief/ Schein nicht vorhanden. Ich werde ihn dann umschreiben lassen müssen.

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