Bestellter Motor nicht mehr lieferbar

Hallo allerseits,
Ich habe die Frage bereits im Peugeot Forum gestellt, aber ich finde, dass Sie eher hier hingehört:
Meine Bekannte hat sich im Dezember 17 einen neuen Peugeot 108 mit der 1.2 Liter Maschine mit 82 PS bestellt. Dieser sollte in kW 12 2018 ausgeliefert werden. Gestern rief sie der Verkäufer an, dass diese Motor nicht mehr lieferbar sei, da dieser Wagen auf Euro 6 dtemp umgestellt wurde und es nur noch eine 1 Liter Maschine mit 72 PS gäbe. Sie hat sich seinerzeit bewusst für die größere Maschine entschieden, da sie deutlich mehr Fahrspaß bietet. Der Verkäufer bot ihr an, vom Vertrag zurückzutreten. Jetzt hat sie schon 15 Wochen auf den Wagen gewartet und sich natürlich darauf gefreut.
Zu was soll man ihr raten?
Gruß, Mario

Beste Antwort im Thema

Der Motor ist nicht mehr lieferbar. Fertig. Schadensersatz? Wo ist messbarer Schaden entstanden? Immer diese Mentalität des mitnehmens..... bescheuert.

52 weitere Antworten
52 Antworten

Zitat:

@camper0711 schrieb am 18. März 2018 um 19:46:42 Uhr:


nein - PEUGEOT soll die Autos, für die sie Bestellungen angenommen haben = die sie (mittelbar durch ihre Vertragshändler) bereits verkauft haben, auch fertigen!

Machen sie ganz offensichtlich nicht, man muss sich also eine pragmatische Lösung überlegen.

ja ...

... und man braucht dabei m.E. kein schlechtes Gewissen zu haben, den vertragsbrüchigen Geschäftspartner bestmöglich in Regress zu nehmen 😉

Der Vertragspartner ist der Händler vor Ort und nicht Peugeot oder PSA. Schadenersatz kann nur gefordert werden, wenn ein Schaden entstanden ist und hier wird es sehr schwierig.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 18. März 2018 um 20:9:09 Uhr:


Schadenersatz kann nur gefordert werden, wenn ein Schaden entstanden ist

Nö, hier wird es sehr einfach. Auto nicht lieferbar, aber Ersatzbeachaffung alles andere als Unmöglich.

Ähnliche Themen

Welcher Schaden ist denn entstanden?

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 18. März 2018 um 20:24:57 Uhr:


Welcher Schaden ist denn entstanden?

Der Händler ist verpflichtet den bestellten Wagen zur Verfügung zu stellen. Kann oder will er das nicht, kann der TE respektive der Käufer eine Ersatzbeachaffung vornehmen.
Ist diese günstiger, alles OK. Ist diese gleich teuer, alles OK. Ist diese teurer, entspricht die Differenz dem entstandenen Schaden. So einfach ist das.

Du hattest doch gerade behauptet, dass ein Schaden entstanden sei und jetzt kommt eine laienhafte Erklärung. Auf welcher Grundlage man einen Schaden geltend machen kann ist mir klar, ich sehe bisher nur noch keinen Schaden eingetreten.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 18. März 2018 um 20:30:23 Uhr:


Du hattest doch gerade behauptet, dass ein Schaden entstanden sei

Wo habe ich das behauptet?

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. März 2018 um 20:19:07 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 18. März 2018 um 20:9:09 Uhr:


Schadenersatz kann nur gefordert werden, wenn ein Schaden entstanden ist

Nö, hier wird es sehr einfach.

Hier, ich zweifle sehr oft inzwischen am Kurzzeitgedächntnis von so manchem Benutzer.

Was soll dieses ganze fordern von Peugeot? Es gibt das Auto einfach nicht!! Das kann man drehen udn wenden wie man will. iIst für den Kunden blöd aber was soll man machen? Sich eins schnitzen?

Entweder Rücktritt oder anderes Auto. Wenn das Angebot stimmt kann man das auch machen. Eine weitere Alternative gibt es nicht.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 18. März 2018 um 20:44:05 Uhr:


Hier, ich zweifle sehr oft inzwischen am Kurzzeitgedächntnis von so manchem Benutzer.

Selektive lesen? Oder nur das lesen was man will? Tipp: ließ auch mal den folgenden Satz.

Und aus der Ersatzbeachaffung ergibt sich numal ein Schadenersatz.

Ich zweifle hier an ganz anderen Sachen von manch einem User...

Auch da widersprichst du dir schon wieder selbst, wenn der Kundin durch die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges keine Kosten entstehen, so begründet sich dadurch selbstverständlich auch kein Schadenersatz. Es scheint bisher nicht einmal sicher zu sein, dass ein Kaufvertrag im Sinne des Gesetzes geschlossen wurde.
Man darf nicht vergessen, dass der Händler als Vertragspartner in diesem Fall keine Schuld trifft, wenn der Hersteller das Produkt aus der Produktion nimmt.

Gegenfrage:
Wenn die Kundin plötzlich ihren Job verloren hat - und wegen verschlechterter finanzieller Lage den Wagen nicht mehr abnehmen will - oder wenn sie mit Zwillingen schwanger ist - und plötzlich was größeres braucht ...

... wie würde der Händler dann reagieren?????????

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 18. März 2018 um 21:51:57 Uhr:


Auch da widersprichst du dir schon wieder selbst, wenn der Kundin durch die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges keine Kosten entstehen, so begründet sich dadurch selbstverständlich auch kein Schadenersatz. Es scheint bisher nicht einmal sicher zu sein, dass ein Kaufvertrag im Sinne des Gesetzes geschlossen wurde.

Gut, dass ich beides genau so bereits vorher geschrieben habe. Aber ist OK. Du musst ja nicht alles lesen und verstehen. Bloß unterstelle mir dann keine Aussagen, welche ich nicht getätigt habe.

Tipp: auch mal die Beiträge lesen, welche bevor Du dazu gestoßen bist verfasst wurden.

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. März 2018 um 21:55:36 Uhr:



Gut, dass ich beides genau so bereits vorher geschrieben habe. Aber ist OK. Du musst ja nicht alles lesen und verstehen. Bloß unterstelle mir dann keine Aussagen, welche ich nicht getätigt habe.

Wenn man sich wie du ständig selbst widerspricht, dann hat man den Vorteil immer behaupten zu können, dass man das passende zuvor schon gesagt hat. Funktioniert auch in der Politik hervorragend.

Deine Antwort
Ähnliche Themen