Bestellter A4 verloren gegangen DRINGEND!
Ich habe bei meinen örtlichen freundlichen einen 6 Monate alten A4 1.8 TFSI S-line bestellt (Vertrag inkl. Finanzierung). Ich hatte schon bei der Beratung darauf hingewiesen, dass ich wegen Motorschaden dringend ein neues Fahrzeug brauche. Mir wurde (leider mündlich) eine Frist von 8 Tagen, bzw. 10 mit Aufbereitung zugesichert.
Heute nach 16 Tagen - ich habe zuletzt täglich angerufen - stellt sich heraus, dass das Fahrzeug doppelt verkauft wurde bzw. einfach weg ist. Mir wurde heute stattdessen ein angeblich absolut baugleiches Fahrzeug bestellt. Allerdings mit 30.000km statt 23.000km, dafür 3 Monate jünger. Dieses soll nun in 7 Tagen kommen. Der Preis soll der gleiche sein, auch nach Nachfrage, denn wenn man den Vertrag neu machen würde bekäme ich die 3,9% Sonderfinanzierung nicht mehr (galten nur bis heute).
Am Donnerstag habe ich Termin mit dem Chef des Autohauses.
Wie sieht das rechtlich aus? Schaden: 7.000km mehr, Anmeldung nun nach den teureren CO2-Gesetzen, angeblich galt 3,9% Sonderfinanzierung auch nur bis heute. Wiegen 3 Monate 7.000km auf? Bis auf weiteres kann er mir kein vergleichbares Fahrzeug besorgen, die haben alle mehr Kilometer.
Bin hier echt am toben, die letzten Wochen sind hier in der Nähe viele vergleichbare Fahrzeuge angeboten worden, die jetzt natürlich alle verkauft sind. D.h. einfach zu anderen Händler gehen is nich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nacht-mensch
Leihwagen würde ich ja ab morgen früh bekommen, bis der andere da ist. Aber das ist dann nicht MEIN Auto.
Guten Morgen!
Nur, damit ich das richtig verstehe:
- Man hat Dir einen (exakt?) gleich ausgestatteten Wagen beschafft bzw. dieser ist bereits im Zulauf.
- Der ersatzbeschaffte Wagen ist drei Monate jünger, hat aber statt 23.000 dann 30.000 km auf dem Tacho.
- Die Inspektion ist ohnehin vereinbart.
- Man stellt Dir kostenlos ein Übergangsfahrzeug zur Verfügung.
- Die steuerliche Frage ist ohnehin nicht relevant, da beide Fahrzeuge vor dem 1.7.09 zugelassen wurden.
Welche materiellen Erwartungshaltungen hast Du noch gegen den Händler?😕 OK, eine ordentliche mündliche Entschuldigung darf man schon erwarten, das ist scheinbar auch schon erfolgt.
Ich bitte um Nachsicht, aber was soll der Händler noch anstellen, um Dich zu befriedigen?
Gruß
Michael
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Werdenfels
Guten Morgen!Zitat:
Original geschrieben von nacht-mensch
Leihwagen würde ich ja ab morgen früh bekommen, bis der andere da ist. Aber das ist dann nicht MEIN Auto.Nur, damit ich das richtig verstehe:
- Man hat Dir einen (exakt?) gleich ausgestatteten Wagen beschafft bzw. dieser ist bereits im Zulauf.
- Der ersatzbeschaffte Wagen ist drei Monate jünger, hat aber statt 23.000 dann 30.000 km auf dem Tacho.
- Die Inspektion ist ohnehin vereinbart.
- Man stellt Dir kostenlos ein Übergangsfahrzeug zur Verfügung.
- Die steuerliche Frage ist ohnehin nicht relevant, da beide Fahrzeuge vor dem 1.7.09 zugelassen wurden.Welche materiellen Erwartungshaltungen hast Du noch gegen den Händler?😕 OK, eine ordentliche mündliche Entschuldigung darf man schon erwarten, das ist scheinbar auch schon erfolgt.
Ich bitte um Nachsicht, aber was soll der Händler noch anstellen, um Dich zu befriedigen?
Gruß
Michael
Genau!
Zitat:
Original geschrieben von Werdenfels
Ich bitte um Nachsicht, aber was soll der Händler noch anstellen, um Dich zu befriedigen?
Moin,
abgesehen davon, dass der TE wohl zufrieden gestellt werden soll, klingen die - 6 Monate alt/ 30 tkm bzw 3 Monate mit 23tkm - für mich eher nach aussortierten Mietwagen denn nach Werks-DW.
Ich würde zunächst beim Händler (des Vertrauens) nachhaken, wer den die jeweiligen Vorbesitzer waren bzw. Einsicht in die Fahrzeughistorie nehmen wollen.
Ansonsten wäre es mir in einigen Jahren und 250 tkm auf der Uhr auch wurscht, ob ich das Auto nun mit 23 oder 30 tkm gekauft habe...
Munter bleiben
T_L
Naja, ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass ich eine einseitige Änderung des Kaufvertrages einfach hinnehmen muss. Oder sogar dankbar sein muss, dass der Händler so lieb zu mir ist.
Das sind ja grob ein viertel mehr Abnutzung an allen Teilen. Reifen, Ledersitze, Lack, Steinschläge, mechanische Teile, etc. Da mache ich mir dann schon Gedanken, ob man das im schlimmsten Falle nicht sogar gleich mit blosem Auge sieht.
Für mich sind 7.000km eine Jahresfahrleistung. Und für mich wiegen daher die Kilometer schwerer als die 3 Monate. Die Frage ist ja gerade, ob mir eine materielle Erwartungshaltung zusteht. Oder ob das ein fairer Deal ist, der nur mir persönlich etwas faul vorkommt?
Mir geht es darum, dass ich nicht noch eine Woche Zeit verlieren möchte bis nun das Ersatzauto geliefert wird. Zum anderen wurde gesagt: "Man könne über alles Reden, und man werde sich schon einig werden."
Ich wollte hier im Forum einfach einmal in Erfahrung bringen, ob mir etwas zusteht. Eine extra Audi-Kaffeetasse als Wiedergutmachung, oder z.B. mindestens 1000,- Nachlass (diese Zahl wurde mir von einem anderen Händler gestern genannt). Bzw. ob ihr euch an meiner Stelle auf den Deal einlassen würdet?
Hallo,
wie sieht denn die Preisgestaltung bei den üblichen Verdächtigen im Internet aus für vergleichbare Fahrzeuge (Mobile.de, Autoscout)? Dann kann man doch abschätzen, ob die Fahrzeuge in etwa gleich viel Wert sind.
Unterm Strich dürfte das in etwa der Fall sein. Wenn deine Fahrleistung natürlich so niedrig ist, dann "fühlen" sich die 7000 km schon viel an. Andererseits glaube ich nicht, dass sich in 5 Jahren die 7000 km oder die 3 Monate im Preis des Fahrzeugs niederschlagen. Die Preise im Gebrauchtwagenmakrt sind momentan derartigen Schwankungen ausgesetzt, da geht das nach adäquater Zeit schlicht im Rauschen unter.
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Wenn deine Jahresfahrleistung so gering ist... wieso brauchst du dann so dringend einen und warum suchst du nicht direkt einen mit mehr Laufleistung, der weitaus preiswerter wäre und bei Weiterverkauf noch lange keine "kritische" Laufleistung erreicht?
Das Alter ist für dich viel relevanter wenn deine Angaben stimmen.
Mich persönlich würden die wenigen Mehr-km nicht stören. Wenn die Historie des Fahrzeugs vergleichbar ist, also beides keine (oder beide) Mietwägen waren und die Ausstattung sowie Farbe gleich sind, dann wären mir die km egal. Auf der anderen Seite: Die Idee mit der km-Pauschale finde ich nicht verkehrt. Beim Leasingwagen werden Mehr-km ja auch abgerechnet... Ein Bekannter hat soeben seinen BMW zurückgegeben, da waren (glaub ich) 50,- EUR pro 1.000 Mehr-km vereinbart. Die 1.000,- EUR Wertminderung finde ich schon seeeehr großzügig gerechnet... 😉 Ich glaube nicht, dass sich der Händler darauf einlassen wird. 😉
Rechtlich gesehen hast du wohl sowieso schlechte Karten, da die Autohäuser nicht mit Verträgen sondern eher mit Kauf-Angebot und Annahme durch Lieferung arbeiten, oder? So wars zumindest bei mir...
Ich finde die Lösung vom Autohaus auch ok, vergleichbares Kfz, Mietwagen,... Aus den 7.000 km kannst du vielleicht noch den nächsten Kundendienst oder Ölwechsel kostenlos machen, das kostet den Händler nicht wirklich viel und da ist er wohl schon bereit was zuzugeben... 😉
Gruß
Jan
So. Das Thema ist erledigt. Absolut baugleiches Fahrzeug aus der selben Lieferung. Zwar auch 27.000km, dafür 1.500.- billiger. Und inkl. nagelneuer S-Line Felgen und Reifen. Nur eben ein Autohaus weiter. Der stand nur 2 Stunden auf dem Platz, also genau im richtigen Moment angerufen.
Na wer sagts denn... Hast ja noch richtig Glück gehabt, dass der Händler nen Fehler gemacht hat... 😉
Um mal klar zustellen: Das ist zu 99% kein Werksdienstwagen von Audi, da diese nur bis 15000km gefahren werden dürfen, dann muss man sich ein neues Auto aussuchen.
Zitat:
Original geschrieben von powow
Um mal klar zustellen: Das ist zu 99% kein Werksdienstwagen von Audi, da diese nur bis 15000km gefahren werden dürfen, dann muss man sich ein neues Auto aussuchen.
...womit sich meine Vermutung -> ex-Mietwagen <- wohl bestätigen dürfte...
Egal, Hauptsache ist, dass der TE wieder mobil, glücklich und zufrieden ist.
Munter bleiben
T_L