Bestellter A4 verloren gegangen DRINGEND!
Ich habe bei meinen örtlichen freundlichen einen 6 Monate alten A4 1.8 TFSI S-line bestellt (Vertrag inkl. Finanzierung). Ich hatte schon bei der Beratung darauf hingewiesen, dass ich wegen Motorschaden dringend ein neues Fahrzeug brauche. Mir wurde (leider mündlich) eine Frist von 8 Tagen, bzw. 10 mit Aufbereitung zugesichert.
Heute nach 16 Tagen - ich habe zuletzt täglich angerufen - stellt sich heraus, dass das Fahrzeug doppelt verkauft wurde bzw. einfach weg ist. Mir wurde heute stattdessen ein angeblich absolut baugleiches Fahrzeug bestellt. Allerdings mit 30.000km statt 23.000km, dafür 3 Monate jünger. Dieses soll nun in 7 Tagen kommen. Der Preis soll der gleiche sein, auch nach Nachfrage, denn wenn man den Vertrag neu machen würde bekäme ich die 3,9% Sonderfinanzierung nicht mehr (galten nur bis heute).
Am Donnerstag habe ich Termin mit dem Chef des Autohauses.
Wie sieht das rechtlich aus? Schaden: 7.000km mehr, Anmeldung nun nach den teureren CO2-Gesetzen, angeblich galt 3,9% Sonderfinanzierung auch nur bis heute. Wiegen 3 Monate 7.000km auf? Bis auf weiteres kann er mir kein vergleichbares Fahrzeug besorgen, die haben alle mehr Kilometer.
Bin hier echt am toben, die letzten Wochen sind hier in der Nähe viele vergleichbare Fahrzeuge angeboten worden, die jetzt natürlich alle verkauft sind. D.h. einfach zu anderen Händler gehen is nich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nacht-mensch
Leihwagen würde ich ja ab morgen früh bekommen, bis der andere da ist. Aber das ist dann nicht MEIN Auto.
Guten Morgen!
Nur, damit ich das richtig verstehe:
- Man hat Dir einen (exakt?) gleich ausgestatteten Wagen beschafft bzw. dieser ist bereits im Zulauf.
- Der ersatzbeschaffte Wagen ist drei Monate jünger, hat aber statt 23.000 dann 30.000 km auf dem Tacho.
- Die Inspektion ist ohnehin vereinbart.
- Man stellt Dir kostenlos ein Übergangsfahrzeug zur Verfügung.
- Die steuerliche Frage ist ohnehin nicht relevant, da beide Fahrzeuge vor dem 1.7.09 zugelassen wurden.
Welche materiellen Erwartungshaltungen hast Du noch gegen den Händler?😕 OK, eine ordentliche mündliche Entschuldigung darf man schon erwarten, das ist scheinbar auch schon erfolgt.
Ich bitte um Nachsicht, aber was soll der Händler noch anstellen, um Dich zu befriedigen?
Gruß
Michael
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24 Antworten
Wie jetzt "bestellt"? Werksdienstwagen oder wie? Habt ihr jetzt einen Vertrag gemacht oder nicht? Wenn ja: worüber? Deine Schilderung ist etwas seltsam...
Und wieso wurde der Wagen verkauft, obwohl schon ein gültiger (?) Vertrag bestand?
...das war wirklich ein Audi Autohaus oder Zentrum??
Hört sich ja an wie "Grüne Wiese"... sprich freier Wald- und Wiesenhändler.
Kann man anscheinend nur weiter empfehlen...😁
Ich denke die 3 Monate gleichen die 7TKM aus.
Allerdings würde ich auf die vermutl. fällige Inspektion ohne Mehrkosten bestehen.
Aber was sind das denn für Audis?
Die Werksdienstwagen haben doch normalerweise nur so 6-12TKM drauf.
Zitat:
Original geschrieben von nacht-mensch
...Anmeldung nun nach den teureren CO2-Gesetzen...
Meines Wissens ist für die Besteuerung hier das Datum der Erstzulassung entscheidend. Da auch das "Ersatzfahrzeug" vor dem 01.07.09 angemeldet wurde, dürfte daher weiter die alte Besteuerung gelten.
Zum Rest: Sehr schwer, dazu etwas zu sagen... und im Detail auch gar nicht erlaubt in einem öffentlichen Forum.
Aber mal ganz grob etwas zum Abstraktionsprinzip: Im deutschen Zivilrecht gilt eine strikte Trennung zwischen Schuldrecht und Sachenrecht. Daher ist es ohne weiteres möglich, dass ein Händler zwei Kaufverträge über dieselbe Sache abschließt. Die sind dann auch beide gültig. (Schuldrecht - Verpflichtung zur Lieferung der Sache gegen Kaufpreis)
Davon zu unterscheiden ist das sachenrechtliche Erfüllungsgeschäft. Durch Einigung und Übergabe geht das Eigentum an einer Sache über... genau hierauf hat man durch den Kaufvertrag einen Anspruch. Wenn der Händler nun das Eigentum an der Sache wirksam aufgegeben hat (weil er es auf Grund eines anderen Kaufvertrages jemand anderem übertragen hat), dann kann er seinen anderen Vertrag nicht mehr erfüllen. Auf Grund der Nichterfüllung hätte der Kunde jetzt einen Schadenersatzanspruch (wenn ich mich richtig erinnere, ist bei objektiver Unmöglichkeit kein Verzug notwendig).
Genau hier wird es schwierig. Erstmal muss natürlich ein gültiger Vertrag vorliegen - nicht nur eine Bestellung, sondern auch eine damit übereinstimmende Bestätigung... oder eben ein "normaler" Kaufvertrag. Da dieser Vertrag wahrscheinlich das Fahrzeug genau bestimmt (Fahrgestellnummer), kann er nicht durch Lieferung eines anderen Fahrzeugs erfüllt werden. Natürlich bleibt es den beiden Vertragspartnern unbenommen, sich über eine Änderung des Vertrages zu einigen. Die Konditionen wären dann Verhandlungssache.
Soviel zum Hintergrund... weiteres beim Rechtsanwalt des Vertrauens, oder eben in einem offenen und konstruktiven Gespräch mit dem Händler 😉
Angeblich Werksdienstwagen. Ist mit dem Kilometerstand hier gar nicht unüblich, stehen 10 auf dem Platz (alle schon verkauft, nur meiner ist eben nicht angekommen). Offizieller (die Größte vorort) Audihändler. Also wie bei einem Neuwagen.
Ordentlicher Kaufvertrag und trotzdem wurde der Wagen von Ingolstadt an ein anderes Autohaus geliefert und dort an jemand anderen verkauft.
Also alles super seriös, bis heute eben. Die sind auch recht freundlich und bedauern alles. Ich weis jetzt eben nur nicht, wie ich mich weiter verhalten soll.
Inspektion TÜV/AU NEU wäre eh schon mit im Vertrag gewesen.
Ob die 7tkm die -3Monate ausgleichen, ist m.E. auch abhängig von deiner Fahrleistung. Ob dein Fahrzeug bei Weiterverkauf nun 110.000 oder 117.000km auf der Uhr hat, macht sich finanziell nicht bemerkbar - ggf. bringen dir da sogar die 3 Monate mehr.
Aber wie bereits erwähnt, würde ich auch versuchen, die Inspektion o.ä. "rauszuschlagen".
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Meines Wissens ist für die Besteuerung hier das Datum der Erstzulassung entscheidend. Da auch das "Ersatzfahrzeug" vor dem 01.07.09 angemeldet wurde, dürfte daher weiter die alte Besteuerung gelten.Zitat:
Original geschrieben von nacht-mensch
...Anmeldung nun nach den teureren CO2-Gesetzen...Zum Rest: Sehr schwer, dazu etwas zu sagen... und im Detail auch gar nicht erlaubt in einem öffentlichen Forum.
.....
Naja, ich will mich ja auch nicht mit ihm streiten. Die Frage wäre eben: Um wieviel könnte ich den Preis drücken. Oder habe ich Anspruch, dass er in einer angemessenen Zeit ein Fahrzeug mit ähnlicher Kilometerleistung besorgt. Stand von heute: "Nehmen Sie den mit 30.000km den wir heute für sie bestellt haben, oder sie müssen eben warten, oder woanders suchen?."
Es gibt doch diesen "Satz" je gef. km , die bei Wandlungen greift. Vielleicht kann man hier den Spieß umderehen? 😉
Man müsste aber vorher wissen, welchen "Druck" man überhaupt ausüben kann oder ob man auf die kulante Regelung des Händlers angewiesen ist.
Zitat:
Original geschrieben von nacht-mensch
Naja, ich will mich ja auch nicht mit ihm streiten. Die Frage wäre eben: Um wieviel könnte ich den Preis drücken. Oder habe ich Anspruch, dass er in einer angemessenen Zeit ein Fahrzeug mit ähnlicher Kilometerleistung besorgt. Stand von heute: "Nehmen Sie den mit 30.000km den wir heute für sie bestellt haben, oder sie müssen eben warten, oder woanders suchen?."
Es kommt im Wesentlichen darauf an, was genau im Vertrag steht. Wenn ein Wagen mit einer Laufleistung von 23000 km verkauft worden ist, hast du auch einen Anspruch auf Lieferung eines solchen.
Wenn kein Liefertermin vereinbart ist (oder nur mündlich zugesagt worden - was im Streitfall schwer zu beweisen), musst du dem Verkäufer eine angemessene Frist einräumen, dir ein entsprechendes Fahrzeug zu besorgen.
Dass der Wagen "zwei Mal verkauft" worden ist, ist eigentlich das Problem des Händlers. Er muss dir den im Kaufvertrag vereinbarten Pkw liefern. Kann er dies nicht, hast du diverse Ansprüche wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages.
Aber: Eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer ist immer die beste Lösung!
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Stand von heute: "Nehmen Sie den mit 30.000km den wir heute für sie bestellt haben, oder sie müssen eben warten, oder woanders suchen?."
Ich denke auch, dass der Händler lieber dir 2.500 € als einem Anwalt 5.000 € (fiktive Zahlen) mit ungewissem Ausgang geben wird. Frag doch einfach nach einem kostenlosen Übergangsfahrzeug.
Du solltest dich nicht einschüchtern lassen! Auf den Spruch "Nehmen Sie den mit 30.000km den wir heute für sie bestellt haben, oder sie müssen eben warten, oder woanders suchen?." hätte ich geantwortet "Vielen Dank für den Tipp. Gerne suche ich woanders. Würden Sie mir bitte kurz schriftlich Bestätigen, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten".
Ich brauche dringend ein Auto. Ich bin auch nicht an den Vertrag gebunden, ohne Vertragsgegenstand auch kein Vertrag. Nur habe ich dann eben kein Auto. Leihwagen würde ich ja ab morgen früh bekommen, bis der andere da ist. Aber das ist dann nicht MEIN Auto.
Also geht es hier also weniger um Anwalt, sondern darum ob der Andere mit mehr Kilometer zum selben Preis ein faires Angebot ist? Oder ob ich lieber doch woanders suchen sollte?
Bzw. wieviel kann man verlangen ohne unverschämt zu wirken, aber trotzdem nicht übers Ohr gehauen zu werden?
Zitat:
Original geschrieben von nacht-mensch
Leihwagen würde ich ja ab morgen früh bekommen, bis der andere da ist. Aber das ist dann nicht MEIN Auto.
Guten Morgen!
Nur, damit ich das richtig verstehe:
- Man hat Dir einen (exakt?) gleich ausgestatteten Wagen beschafft bzw. dieser ist bereits im Zulauf.
- Der ersatzbeschaffte Wagen ist drei Monate jünger, hat aber statt 23.000 dann 30.000 km auf dem Tacho.
- Die Inspektion ist ohnehin vereinbart.
- Man stellt Dir kostenlos ein Übergangsfahrzeug zur Verfügung.
- Die steuerliche Frage ist ohnehin nicht relevant, da beide Fahrzeuge vor dem 1.7.09 zugelassen wurden.
Welche materiellen Erwartungshaltungen hast Du noch gegen den Händler?😕 OK, eine ordentliche mündliche Entschuldigung darf man schon erwarten, das ist scheinbar auch schon erfolgt.
Ich bitte um Nachsicht, aber was soll der Händler noch anstellen, um Dich zu befriedigen?
Gruß
Michael