Beschiss vom FOH?

Opel Astra H

Hallo,

vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen. Ich poste jetzt einfach mal in`s Astra H Forum, weiß jetzt nicht, ob es für das Problem
vielleicht noch ein Unterforum geht.

Es geht darum, dass ich meinen 3 Jahre alten Astra H Caravan ( Sondermodell Navi, 1.9 CDTI 120 PS Schalter, EZ. 03.2008, 28500km)
abgeben möchte und auf den Astra J umsteigen möchte. Der Wagen ist finanziert über 3 Jahre, die festgelegte Auslösesumme liegt bei 11.500€.

Ich war eben bei meinem Verkäufer, welcher meinte, er könne nur noch gut 9000€ dafür geben. Grund wäre ein paar Lachschäden an der hinteren Stoßstange. Diese ist ansonsten nicht beschädigt (auch nach seiner Aussage), müsste aber neu lackiert werden. Grund ist, dass es jemand beim ausparken etwas zu gut meinte. Ansonsten ist der Wagen in einem absolut gepflegten und einwandfreiem Zustand. Normale Gebrauchsspuren sind in 3 Jahren nicht ganz zu vermeiden. Obendrein meinte er, dass er den Wagen eh für höchstens 11.500€ wieder an den Mann bringen könnte. Eine kurze Recherche bei mobile.de brachte eben allerdings ganz andere Ergebnisse. Die meisten werden mit dieser Ausstatung, Motor und Laufleistung ab ca. 14.000€ angeboten.

Er meinte dann, Opel würde sich mit 1500€ daran beteiligen, der Rest würde mir quasi von der Anzahlung abgezogen.

Mal davon abgesehen, dass er einen fast neuen Satz Winterreifen, die geringe Laufleistung (15.000km weniger, als vereinbart) mehr oder weniger unter den Tisch fallen ließ.

Meine Frage ist, ob der Verkäufer hier rechtens handelt? Irgendwie komme ich mir ein wenig verarscht vor, als wenn er mich gewaltig über den Tisch ziehen will. Ich würde zwar sehr gerne bei Opel bleiben, habe in diesem Autohaus bisher auch sehr gute Erfahrungen gemacht, aber so wirklich seriös empfinde ich seine Aussagen nicht.

Gruß

Dirk

Beste Antwort im Thema

Hallöchen!
Ich bin neu hier im Motor-Talk und habe im Grunde nicht viel Ahnung von Autos, aber da ich mal wieder einen alten Wagen (Opel Kadett E Caravan BJ 91) besitze u. somit einige wehwehchen habe bräuchte ich mal eure hilfe. Folgendes: Im Winter ist meiner Scheibe eingefroren u. mein Göttergatte dachte er müsste die Scheibe trotzdem runter kurpeln. Fazit: Die Kurpel dreht durch! Jetzt meine Frage: Ich habe die ganze Verkleidung abbekommen, trotz zahllosen Schrauben u. Klemm usw. außer die Kurpel. Wie in Gottes namen kann ich diese entfernen? Keine Einkerbung, keine Schraube (habe nämlich Löchlein i. d. Mitte der Kurpel gebohrt)... Wie bekomme ich dieses Scheiß Ding runter, damit ich dies austauschen o.s. machen kann? Kann mir das bitte jemand erklären, so, als wenn ich 5 Jahre wäre? BITTE! Es eilt, denn die Scheibe verliert mittlerweile an halt!
Danke schon mal1
Eure Mel

44 weitere Antworten
44 Antworten

Hi,

ich würde das auch so wie Du sehen. Klar, eine Wertminderung durch ein eventuelles Nachfolgemodell oder einen schlechteren Wiederverkaufswert kann schon eintreten, aber das war ja von vornerein klar. Liest sich halt sehr nichtssagend diese Formulierung. Aber ich würde auch sagen, dass es sich dabei eher um Schäden etc. handel kann. Ansonsten sind so einem Händler ja quasi Tor und Tür zur absolut dreisten Abzocke geöffnet.

Von daher bin ich auch der Meinung, dass er die fixierte Summe auch akzeptieren muss. Klar, es kommt auch immer drauf an, wieviel er sich beim Kauf eines Neuen bewegt. Aber da kam bisher auch nicht sehr viel von ihm. Sonst wäre ja evtl. ein Kompromiss drin. Aber so wie es bisher klang, will er seine Linie stur durchziehen. Und von daher werde ich meinen Standpunkt auch weiter verteidigen.

Hab deine PN schon beantwortet, gehört ja wirklich nur nebenbei zum Thema.

Gruß

Dirk

Hi

vor jahren habe ich bei MB. ein Neuwagen bestellt! Schriftlich vereinbart wurde das der alt Wagen zum Schwackerestwert in Zahlung geht. Als der Wagen geliefert wurde hat der Unfreundliche mir 2000 Eier weniger geboten!!! Darauf angesprochen sagte er "wenn ich morgens ins Geschäft fahre mache ich das um Geld zu verdienen" Habe mein Wagen privat verkauft!

Ciao

Hi,

klar, die Einstellung wird wohl jeder Verkäufer haben. Irgendwie ja auch völlig zurecht. Aber was vertraglich von beiden Seiten unterzeichnet wurde, kann nicht von einer Seite einfach mal so eben gebrochen werden. Verträge sind in diesem Land halt schon noch bindend. Sonst könnte ich ja auch sagen, ich löse den Wagen aus, aber nicht für 11.500, sondern nur noch 9.500, weil mir einfach danach ist und ich mir überlegt habe, ich könnte doch mal eben ein wenig Geld sparen.

Hi

@Dirk_Vie

Zitat:

Klar, es kommt auch immer drauf an, wieviel er sich beim Kauf eines Neuen bewegt. Aber da kam bisher auch nicht sehr viel von ihm. Sonst wäre ja evtl. ein Kompromiss drin. Aber so wie es bisher klang, will er seine Linie stur durchziehen. Und von daher werde ich meinen Standpunkt auch weiter verteidigen.

Ich würde mich da nicht auf einen Kompromiss einlassen. Denn der Preis des Neuen hat ja mit dem Rücknahmewert des alten nichts zu tun. Denn der Rücknahmewert des "Altwagens" ist ja unabhängig vom Kauf eines neuen Fahrzeuges schon bei Kauf des "Altwagens" festgelegt worden. Von daher zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

Erst wird der "Altwagen" abgewickelt, dann wird über den neuen verhandelt.

Dann kann es natürlich passieren, das der Händler dir ein schlechtes Angebot macht, weil er halt beleidigt ist das du dich nicht hast veräppeln lassen.

@m.k.s

Habt ihr denn nicht schriftlich über ein Ankaufvertrag fixiert, für welchen Betrag der Altwagen in Zahlung genommen werden soll?

Gruß Hoffi

Ähnliche Themen

@HOFFI,

Du hast schon recht. Kam mir eben kurz in den Sinn, aber es sind halt 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Ich gehe eh davon aus, dass er mit dem Nachlass, erst Recht, wenn ich meine berechtige Forderung durchsetze, sehr zurückhaltend sein wird. Aber ok, entweder dann ein anderer Verkäufer oder halt wirklich ein anderes Autohaus.

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI


Hi

@Dirk_Vie

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI



Zitat:

Klar, es kommt auch immer drauf an, wieviel er sich beim Kauf eines Neuen bewegt. Aber da kam bisher auch nicht sehr viel von ihm. Sonst wäre ja evtl. ein Kompromiss drin. Aber so wie es bisher klang, will er seine Linie stur durchziehen. Und von daher werde ich meinen Standpunkt auch weiter verteidigen.

Ich würde mich da nicht auf einen Kompromiss einlassen. Denn der Preis des Neuen hat ja mit dem Rücknahmewert des alten nichts zu tun. Denn der Rücknahmewert des "Altwagens" ist ja unabhängig vom Kauf eines neuen Fahrzeuges schon bei Kauf des "Altwagens" festgelegt worden. Von daher zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Erst wird der "Altwagen" abgewickelt, dann wird über den neuen verhandelt.
Dann kann es natürlich passieren, das der Händler dir ein schlechtes Angebot macht, weil er halt beleidigt ist das du dich nicht hast veräppeln lassen.

@m.k.s

Habt ihr denn nicht schriftlich über ein Ankaufvertrag fixiert, für welchen Betrag der Altwagen in Zahlung genommen werden soll?

Gruß Hoffi

Hallo

wir hatten damals alles schriftlich und hätten "gute Karten" gehabt! Wir wollten allerdings kein Streß und haben das Auto in Mobile eingestellt und gut verkauft !?! somit hat sich dieses "Problem" gelöst.

Es ist mittlere weile ca 10 jahre her! und hat immernoch ein schlechten "Nachgeschmack" selbst wenn ein Verkäufer so denkt darf man so was arrogantes nicht sagen!

LG.

Hi,

denke, das ist auch die Taktik meines Verkäufers. Ich gehe mal davon aus, dass er auch denkt, dass ich ja keinen Stress mit ihm will und daher schon irgendwann einlenken werde. Aber da hat er sich böse geschnitten. Bin mit Sicherheit kein Korintenkacker, aber hier gehts halt um klare Vertragsinhalte.

Hatte natürlich auch schon dran gedacht, dass Auto privat zu verkaufen. Mal sehen, was ich das mache. Oder halt wirklich mal einen anderen FOH aufsuchen. Wird bestimmt auch andere gute geben, die einen Neukunden auch gerne sehen.

Ich kann das schon gut verstehen, dass da immer ein Nachgeschmack bleibt. Seid ihr denn im gleichen Autohaus, bzw. beim gleichen Verkäufer geblieben oder inzwischen dann doch gewechselt?

Leg' den Vertrag doch mal Deinem Anwalt vor.

Der soll den nur mal querlesen und sagen, was der davon hält.

Vielleicht ruft der dann ja auch den Händler an, wenn Du im Recht bist.

Meistens reicht das schon.

Verbraucherzentrale geht auch.

Hier wird leider immer nur gemutmasst - ohne Fakten sehe ich kein Weiterkommen.

Stimmt schon, man kann den Vertrag halt auslesen wie man will.

War eben nochmal dort. Diesmal kam er damit, dass die GMC Bank eben nicht bereit wäre, den Wagen für diese Summer auszulösen und er dann auf den Kosten sitzenbleiben würde. Allerdings bot er mit heute auf einen neues Astra 21,5% Nachlass, so dass ich unterm Strich quasi auf dasselbe Ergebnis käme, als wenn er die Summe begleichen würden. Immerhin hat er sich heute von 9.000 auf 10.000 bewegt. Und die 1500 wären dann quasi im Nachlass wieder drin. Werde das zwar gleich nochmal kurz selber nachrechnen, aber es kommt pi mal Daumen hin. Scheinbar will er mich als Kunden doch noch behalten. Ich überlege jedenfalls, werde aber mit Sicherheit auch die Konkurenz kommende Woche nach den Karnevalstagen aufsuchen. Trotzdem, es schadet wohl nicht, das ganze einem Anwalt mal eben vorzulegen und schauen, was er sagt. Klar, kann natürlich sein, dass ich dann Recht bekommen, aber ich denke, ganz so großzügig dürfte der Rabbat dann nicht mehr ausfallen.

Hallo

nehmen wir ein extrem bsp. du finanzierst ein Wagen mit ein Neuwert von 25000€ ohne Anzahlung mit Mon. a 200 € = in 3 Jahren 7200 € abzüglich von dene 25000€ = 17800€ Restfinanzwert nach 3 Jahren einfachhalber ohne Zinsen... Das Auto ist allerdings weniger Wert!!! weil du zuwenig bezahlt hast 😰 die differenz zum realen Wert muß du tragen !!! Du kannst doch nicht vom 🙂 verlangen das er den Wagen zu ein überteuerten Wert dir abkauft?!? nur weil du Geld gespart hast bzw. zuwenig bezahlt hast.
Du kannst den Wagen für 17800,-- von der Bank ablösen und versuchen zu diese Summe zuverkaufen, nur wirst merken das dies (in diesen bsp.) unmöglich ist!!!

Habe das bsp. oben extra so extrem dargestellt, um es leichter zu verdeutlichen! Ich möchte auch erwähnen das ich vielleicht auch falsch liegen kann, weil ich kein Finanzprofi bin und den Vertrag nicht kenne. Ich denke der 🙂 wird nicht verantwortlich sein das der Restwert vom Auto mit der Restsumme vom Finanzvertrag übereinstimmt.

Desweiteren finde ich das die dir gebotene Summe von 9000,-- doch sehr wenig für dein Wagen ist. Ich würde den Wagen weiter fahren, oder du verkaufst ihn mir. 😁 Ich vermute das es beim neuen Astra doch möglich sein sollte ein Nachlass von 20 - 21,5% bei Barzahlung und freundliche Verhandlung zu bekommen, selbst wenn der Nachlass weniger ist wirst bei Privatverkauf vom alt Wagen unterm Strich mehr haben?!?

Wenn du zu einen Anwalt gehst redet der eh nur für sein Interesse, besser den Verbraucherschutzverein fragen!

Ps: Habe vor 2 Wochen ein Astra H 1,9 Bj 10.07 mit 63000Km. mit Navi u. Autom. für 10800€ von ein Opelhändler gekauft, er wollte ursprünglich 12500,-- nur zu Info.

LG.

Hi

@m.k.s

Moment mal, wir sprechen hier nicht über Restwertleasing, sondern über eine Drei-Wege Fianzierung.

Deine Beispielrechnung mit der nachfolgenden Erläuterung würde bei Restwertleasing zutreffen, aber nicht bei einer Drei-Wege Finanzierung. Leasing und Drei-Wege Finanzierung sind zwei völlig unterschiedliche Finanzierungskonzepte.

Denn beim Restwertleasing ist die evtl. Nachzahlung bei nicht zu erreichendem Restwert des Fahrzeuges bzw. Minderung der Rückkaufsumme Bestandteil des Vertrages weil sie vom Leasinggeber eben nicht garantiert wird.

Bei der Drei-Wege Finanzierung ist es aber genau andersrum. Hier wird der Restwert bzw. der Rückkaufwert des Fahrzeuges vom Finanzierungsgeber garantiert. Völlig egal ob das Auto diesen Wert noch wert ist, oder ob der Händler das Fahrzeug für diesen Betrag verkauft bekommt. Das ist in dem Fall Pech des Händlers, und nicht des Kunden.

@Dirk_Vie

Zitat:

War eben nochmal dort. Diesmal kam er damit, dass die GMC Bank eben nicht bereit wäre, den Wagen für diese Summer auszulösen und er dann auf den Kosten sitzenbleiben würde.

Na das ist nun wirklich nicht dein Problem. Das müssen GMAC und der FOH unter sich ausmachen. Wenn GMAC das Geld nicht lockermachen will, ist der PP des FOH. Du hast vertraglich geregelten Anspruch auf diese Summe. Wo die letztlich herkommt, bzw. wer sich da von wem das Geld ist dir nicht anzulasten.

Gruß Hoffi

Danke Hoffi
dann habe ich es verwechselt!

LG.

Hallöchen!
Ich bin neu hier im Motor-Talk und habe im Grunde nicht viel Ahnung von Autos, aber da ich mal wieder einen alten Wagen (Opel Kadett E Caravan BJ 91) besitze u. somit einige wehwehchen habe bräuchte ich mal eure hilfe. Folgendes: Im Winter ist meiner Scheibe eingefroren u. mein Göttergatte dachte er müsste die Scheibe trotzdem runter kurpeln. Fazit: Die Kurpel dreht durch! Jetzt meine Frage: Ich habe die ganze Verkleidung abbekommen, trotz zahllosen Schrauben u. Klemm usw. außer die Kurpel. Wie in Gottes namen kann ich diese entfernen? Keine Einkerbung, keine Schraube (habe nämlich Löchlein i. d. Mitte der Kurpel gebohrt)... Wie bekomme ich dieses Scheiß Ding runter, damit ich dies austauschen o.s. machen kann? Kann mir das bitte jemand erklären, so, als wenn ich 5 Jahre wäre? BITTE! Es eilt, denn die Scheibe verliert mittlerweile an halt!
Danke schon mal1
Eure Mel

Zitat:

Original geschrieben von MelPower


Hallöchen!
Ich bin neu hier im Motor-Talk und habe im Grunde nicht viel Ahnung von Autos, aber da ich mal wieder einen alten Wagen (Opel Kadett E Caravan BJ 91) besitze u. somit einige wehwehchen habe bräuchte ich mal eure hilfe. Folgendes: Im Winter ist meiner Scheibe eingefroren u. mein Göttergatte dachte er müsste die Scheibe trotzdem runter kurpeln. Fazit: Die Kurpel dreht durch! Jetzt meine Frage: Ich habe die ganze Verkleidung abbekommen, trotz zahllosen Schrauben u. Klemm usw. außer die Kurpel. Wie in Gottes namen kann ich diese entfernen? Keine Einkerbung, keine Schraube (habe nämlich Löchlein i. d. Mitte der Kurpel gebohrt)... Wie bekomme ich dieses Scheiß Ding runter, damit ich dies austauschen o.s. machen kann? Kann mir das bitte jemand erklären, so, als wenn ich 5 Jahre wäre? BITTE! Es eilt, denn die Scheibe verliert mittlerweile an halt!
Danke schon mal1
Eure Mel

Mel du bist im falschen Tread das heist OT.

@Hoffi bitte um Hilfe!

Hi

@MelPower

Herzlich willkommen bei Motor-Talk. Du bist tatsächlich falsch in diesem Thread hier. Am besten du stellst deine Frage nochmal im Kadett E Forum, dort wird dir sicher geholfen. Entweder du suchst im Kadett E Forum nach deinem Problem, oder wenn du nicht fündig wirst erstelle ein neues Thema.

Gruß Hoffi

Deine Antwort
Ähnliche Themen