bereits gewandelt, auch noch getunt und aktuell 2 Nachbesserungsversuche...
Hallo Leidensgenossen :-)
Seit März 2008 bin ich auch Touranist; am liebsten jedoch würde ich das Thema Touran schnell wieder vergessen (liegt aber nicht nur am Touran, sondern auch am VW-Händler).
Mich interessiert Eure Meinung zu folgenden Fakten; wie soll ich weiter vorgehen; habe ich Erfolgschancen?
1. Ich wollte einen Touran 2.0 TDI mit 140 PS kaufen.
Beim VW-Händler stand ein solcher Touran mit 140 PS ausgezeichnet. Kurz Probegefahren und gekauft. Auch im Kaufvertrag steht das er 103 KW (ergo 140 PS) hat.
Auto beim Straßenverkehrsamt angemeldet und gut.
Dann kam 2 Wochen später die Versicherung und teilte mir mit, dass ich mehr KW im Toraun hätte als meine gewünschten 103. Ich solle mal Stellung nehmen etc..
Aha?! Ich also mal den KfZ-Brief genauestens studiert und gesehen, dass dort 122 KW eingetragen sind. Grund hierfür ist eine Leistungssteigerungsbox von HOPA.
Der Vorbesitzer hatte diese einbauen lassen. Wann genau weiss ich nicht da mir dies weder im Verkaufsgespräch gesagt wurde noch irgendwie ein Hinweis auf das Tuning erkennbar war. Auch eine Rechnung darüber habe ich nicht ausgehändigt bekommen.
Ein getuntes Auto wollte ich definitiv nicht kaufen!!!
Da der Touran mit 140 PS inseriert und angepriesen wurde sowie später auch im Kaufvertrag fixiert mit 140 PS übergeben wurde fühle ich mich leicht verschaukelt.
Fällt sowas unter den Punkt "fehlende zugesicherte Eigenschaft"?
Klar kann ich die Box jetzt ausbauen lassen und fahre wieder mit 140 PS durch die Gegend, allerdings weiss ich nicht wie der Vorbesitzer gefahren ist und ein höherer Verschleiß (Motor etc.) ist doch mit Sicherheit durch das Tuning gegeben...
Ich glaube nicht das 10.000 gefahrene Kilometer mit einem getunten Auto das gleiche ist wie mit einem Serienwagen, oder?
2. Knarrzen hinten rechts im Bereich des Radkastens
Hier halte ich mich kurz. Bereits 2 mal (insgesamt 6 Tage) war ich wg. Nachbesserungsversuchen in der VW-Werkstatt, leider ohne Erfolg. Der VW-Händler stellt sich etwas quer und teilte mir unterschwellig mit, das ich bei einem weiteren Reparaturversuch ggf. selbst Kosten zu tragen hätte.
Sachmängelhaftung ist mir bekannt, der Fall wird jetzt von meinem Anwalt bearbeitet. Rücktritt wurde geltend gemacht, mal sehen was draus wird.
3. Yippieh, ich hab ein gewandeltes Auto :-(
Zum den vorgenannten Fakten kommt noch, dass ich von einem anderen VW-Händler erfahren habe, dass mein Touran vom Vorbesitzer wieder zurückgegeben wurde (also ehemals gewandelt wurde). Tolle Info, wurde mir weder beim Verkaufsgespräch noch sonst von meinem VW-Händler mitgeteilt.
Auf meine Frage warum der Vorbesitzer den Wagen verkauft habe habe ich als Antwort folgendes zu hören bekommen: "er ist VW-Mitarbeiter und hat jetzt ein neues Auto. Die fahren die Auto's meist nur kurz blablabla..."
Ist das jetzt arglistige Täuschung? Von Wandlung (ich darf diesen Begriff hoffentlich noch verwenden ohne das mir jetzt gesagt wird das es das nicht mehr gibt...) war nie die Rede!
In Summe bereue ich meine Entscheidung, diesen Touran bei diesem VW-Händler gekauft zu haben.
Wie würdet ihr vorgehen hinsichtlich der Tuning-Geschichte und dem Verschweigen der Wandlung? Einen weiteren Nachbesserungsversuch wg. des Knarrzens lehne ich ab (6 Tage sollten reichen, die finden es eh nicht).
Habe ich Chancen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder hab ich einfach nur Pech gehabt?
Beste Grüsse, Chris
PS: Ist Euer Touran vom Innengeräusch her auch so laut das man sich ab Tempo 120 kaum noch mit den Fondgästen oder dem Beifahrer unterhalten kann?
19 Antworten
Na ja, wenn Du schon (richtigerweise) einen Anwalt beauftragt hast, brauchst Du sicher keine Definition mehr, ob eine arglistige Täuschung vorliegt. (Arglist = der Händler muss gewusst haben, dass er Dich täuscht und dass auch gewollt haben, also vorsätzlich gehandelt haben)
Die "Arglist" dürfte im Rahmen einer Anfechtung des Kaufvertrages in Frage kommen. Dann wäre der Kaufvertrag von Anfang an unwirksam.
Ansonsten ist zu prüfen, ob Dein Touri mangelhaft ist. (Mangel = negative Abweichung der Ist- von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit). Hiervon dürfte wohl auszugehen sein.
Wenn KEIN Mangel, dann wäre zu prüfen, ob das "Fehlen einer zugesicherten Eigeschaft vorliegt."
Viel Arbeit für Deinen Anwalt.
Grüße,
flei123
Moin,
also zunächst ist der Touran mal im Innenraum nicht laut, zumindest nicht der 2Liter diesel, und schon gar nicht bei 120 km/h.
Zum Tuning: Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, würde aber behaupten wollen, daß du den Wagen zurückgeben solltest und das auch kannst. Ich würde NIE NIE NIE einen gechippten Diesel kaufen.
Und wenn in deinem Kaufvertrag, den du ja hoffentlich hast, nichts vom Tuning steht und der WAgen mit 140 PS angegeben ist, dann hat das Produkt nicht die dir zugesicherte Eigenschaft. Auch wenn die Box mittlerweile wieder ausgebaut sein sollte (ist sie noch drinn? ) würde ich den Wagen nicht behalten. VW verweigert dir auf diesen Eintrag hin nämlich jegliche Kulanz bei einem evtl. auftretenden Schaden!!!!!
Geh zum Chef des Authauses, lass dich nicht abwimmeln, droh mit dem Anwalt, und mach den Kauf rückgängig.
Auf das Knarzen im Radkasten brauchst du gar nicht eingehen, der gechippte Motor reicht völlig aus.
Und warte nicht noch ein paar Tage, das ganze sollte zeitnah stattfinden.
Gruß, Jochen
Zitat:
Original geschrieben von skyloopster
Fällt sowas unter den Punkt "fehlende zugesicherte Eigenschaft"?
Ich würde eher sagen, dass es hierbei um arglistige Täuschung handelt. Dazu kommt noch, das im Angebot und im Vertrag was anderes steht. Sicherlich wußte dies dein Händler auch nicht, aber das ist für dich nicht relevant. Ich würde an deiner Stelle alles über einen Fachanwalt klären, denn der Gang zum Händler würde bestimmt nichts bringen, außer das Du dich ärgerst.
Gruß
Zitat: "
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Aufklärungspflichten, insbesondere des Verkäufers, zu richten. Hier besteht eine besondere Pflicht, durch deren Verletzung der Verkäufer unter Umständen Schadensersatz zu leisten hat oder dem Käufer gegebenenfalls Kaufpreisminderung oder sogar ein Rücktrittsrecht zu stehen können. In der Regel handelt es sich bei den Aufklärungspflichten (z.B. über einen gravierenden Unfall, oder einen den vertragsgemäßen Zweck beeinträchtigenden Mangel -Auto ist fahruntüchtig, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen [“aufgeklärt”] wurde-) um Nebenpflichten des Kaufvertrages; im Einzelfall kann die Aufklärungspflicht unter Umständen auch eine Hauptleistungspflicht darstellen. "
gefunden bei www.autorecht24.de
@skyloopster
krasse Story. Dein Händler spinnt wohl !
Der Schritt zum Anwalt war die einzig wahre Entscheidung.
Der Händler muss diesen Wagen zurücknehmen oder Dir eine angemessene
Kaufpreisminderung anbieten. Ob Du annimmst oder nicht, ist eine andere Sache.
Das Zurückhalten derart gravierender Informationen (Leistungssteigerung + ehem. gewandeltes Fahrzeug)
ist im Bereich des Kaufvertragrechts unzulässig und könnte womöglich sogar strafrechtlich geahndet werden,
wenn man dem Händler betrügerische Absichten (arglistige Täuschung) unterstellen würde.
Argumentation wäre: Er wollte sich durch das Vorenhalten dieser Informationen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen.
Will heißen: Hätte er Dir diese beiden Dinge im Verkaufsgespräch offengelegt, hättest Du das Auto mit Sicherheit nicht gekauft.
So hat er aber diese Infos nicht weitergegeben und Du hast gekauft. Das ist Erschleichung eines Vorteils.
Zitat:
Der VW-Händler stellt sich etwas quer und teilte mir unterschwellig mit, das ich bei einem weiteren Reparaturversuch ggf. selbst Kosten zu tragen hätte.
Mit einer solchen unprofessionellen Aussage outet sich der Händler als absolut unseriös.
Wenn ein Sachmangel (Annahme hier, dass die Knärzursache schon zum Kaufzeitpunkt also bei der Übergabe vorhanden war)
vorliegt (was hier unbestritten sein dürfte), muss der Händler nachbessern. Ist diese Nachbesserung wiederholt erfolglos, dann
wird Wandlung oder Minderung entschieden. Der Händler sollte also klar und unmissverstöndlich zurechtgewiesen werden,
was seine Pflichten sind und was Deine Rechte sind. Das BGB ist beim Verbraucherschutz klar auf der Seite der Endverbraucher.
Und die deutschen Gerichte stehen darauf, wenn gewerbliche Händler mit den Endverbraucher ihre Spielchen spielen wollen.
Mit anderen Worten, wenn der Händler nicht gefügig wird, zieh ihn vors Gericht. Spätestens dort kriegt er die Keule.
Also, an Deiner Stelle würde ich über den Anwalt die Kauf-Rückabwicklung einfordern mit Fristsetzung. Sonst würde ich weitere rechtliche Schritte
androhen. Hier sollte auch überlegt werden, ob man die betrügerische Absicht bzw. arglistige Täuschung für einen strafrechliche Anzeige verwenden kann.
Dein Anwalt weiss aber ganz genau was hier zu tun ist.
Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist es meines Erachtens nicht.
Hätte das Auto nachweislich nur z.B. 94KW statt den "zugesicherten" 103KW, dann wäre dieser Sachverhalt erfüllt.
Es geht da um das Fehlen im negative Sinne, also ein "zu wenig".
Du hast aber 122KW statt 103. Das hat rein formal erstmal einen positiven Anschein, weil Du mehr bekommst, als für
was Du bezahlt hast.
So long und viel Erfolg beim Plattmachen dieses unseriösen Händlers
Ciao
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Moin,
also ich würde den wagen ohen Wenn und Aber zurückgeben !!!
Was mich aber auch intressiert, ist der 3. Punkt.
MUSS der Verkäufer angeben, wenn der Wagen zuvor gewandelt wurde?
Wenn ja, so müsste dies doch auch im Kaufvertrag stehen, oder nicht?
Anwalt eingeschaltet, das ist wichtig. Der Anwalt sollte sich auch auskennen, oder noch besser spezialisiert sein auf Autos.
Ein Chiptuning ist eine erhebliche Modifikation. Das kann ja wohl nicht sein das dies vergessen wurde. In den Papieren steht die Modifikation ja, sonst hätte die Versicherung das ja nicht nachgefragt.
Zum Thema das der Wagen vorher gewandelt wurd, hier ist wichtig warum. Wenn der Fehler zB ein Blinker Relais war, das nun richtig behoben wurde, ist das kein Thema. War der Grund aber zB Getriebe Defekte die immer noch vorhanden sind, dann ginge das in Richtung Täuschung.
Wir drücken die Daumen! Nicht über Los und direkt den Wagen beim Händler abstellen und auf den Putz hauen (erst vom Anwalt OK holen 😉).
Zitat:
Original geschrieben von Der Westfale
Was mich aber auch intressiert, ist der 3. Punkt.
MUSS der Verkäufer angeben, wenn der Wagen zuvor gewandelt wurde?
Wenn ja, so müsste dies doch auch im Kaufvertrag stehen, oder nicht?
kurz dazu: er muss es nicht angeben, sofern der Grund zur Wandlung beseitigt worden ist. Es liegt ja dann kein Sachmangel mehr vor.
ABER: Mit dem Wissen das schon zig mal dran rumgeschraubt wurde hätte ich (wie viele andere bestimmt auch) den Wagen nicht gekauft. Es gibt genügend andere Touran's die zum Verkauf stehen...
Da ich aber direkt nachgefragt habe hätte er mir es sagen müssen. Seine Auskunft mir gegenüber war ja milde ausgedrückt nicht die ganze Wahrheit.
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Zum Thema das der Wagen vorher gewandelt wurd, hier ist wichtig warum. Wenn der Fehler zB ein Blinker Relais war, das nun richtig behoben wurde, ist das kein Thema. War der Grund aber zB Getriebe Defekte die immer noch vorhanden sind, dann ginge das in Richtung Täuschung.
Grund der Wandlung war laut Aussage des anderen VW-Händlers ein Nicht-Starten des Motors. Diesbezüglich war der Wagen mehrfach in der Werkstatt, was genau letztendlich das Problem war ist mir nicht bekannt. Mehr wollte mir der VW-Händler auch nicht sagen; die Reparaturenhistorie wollte er mir auch nicht ausdrucken.
Mann o Mann Chris,
da hast Du aber ganz schön in die Sch.... gegriffen.
Das wesentliche wurde schon geschrieben und
Du hast ja auch schon einen Anwalt eingeschaltet,
was sicher richtig war/ist.
Aber im Grunde ist es klar und Dein Fall ist zu vergleichen,
mit unfallfrei bestätigt und Du bekommst heraus, das ist
nicht richtig.
Hier wird jeder seriöse Händler nicht lange zucken und
den Wagen zurücknehmen.
Dein Händler scheint das Problem und da musst Du,
wie Jochen richtig sagt, hart am Ball bleiben und
Druck ausüben. Drohe ruhig damit, dass Du WOB
einschalten wirst und Beschwerde bei der Innung
einlegen wirst. Ist alles höchst ungern gesehen
und dürfte eventuell ein schnelles Umdenken einleiten.
grüssle
willi
PS: kannst du den Vorbesitzer herausfinden und mit dem sprechen??
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
PS: kannst du den Vorbesitzer herausfinden und mit dem sprechen??
Den Vorbesitzer kann ich ja dem Brief entnehmen. Seine Mail-Adresse habe ich ergooglen können; leider trotz Erinnerung keine Antwort. Telefonnummer ist nicht rauszubekommen; kein Eintrag und auch über die Auskunft keine Chance.
Mein Anwalt meinte, das wir im WorstCase den Vorbesitzer schriftlich kontaktieren können.
Ich hoffe mal das es auch ohne solches glatt über die Bühne geht...
und Tschüß liebe Tourangemeinde...
Ich wechsle ab Samstag wieder zu den Passat-Freunden. Habe den Touran "gewandelt" bekommen.
Dank Anwalt und freundlicher Unterstützung des Landgerichts bin ich den Touran ein für allemal los :-)
Ich hoffe das es mit dem Passat besser läuft...
War nett mit Euch hier; DANKE für die 1000 Tipps etc...
So long,
Chris
Zitat:
Original geschrieben von skyloopster
und Tschüß liebe Tourangemeinde...Ich wechsle ab Samstag wieder zu den Passat-Freunden. Habe den Touran "gewandelt" bekommen.
Dank Anwalt und freundlicher Unterstützung des Landgerichts bin ich den Touran ein für allemal los :-)
Hallo Skyloopster,
Glückwunsch, dass Du den Touran los bist (nicht wegen Touran allgemein sondern in diesem speziellen Fall). Dass es bis zum Gericht gehen musste, verwundert mich jedoch. Das Autohaus hätte doch selber wissen müssen, dass sie damit nicht durchkommen.
Trotzdem würde es mich ja interessieren, wie das so im Detail gelaufen ist, erzähl bitte mal...
Maxjonimus
Zitat:
Original geschrieben von skyloopster
und Tschüß liebe Tourangemeinde...Ich wechsle ab Samstag wieder zu den Passat-Freunden. Habe den Touran "gewandelt" bekommen.
Dank Anwalt und freundlicher Unterstützung des Landgerichts bin ich den Touran ein für allemal los :-)Ich
Chris
Kannst du etwas zu den Rücktrittskonditionen sagen, sprich welchen Wertverlust pro 1000km du zu tragen hast.?
Gibt es Erkenntnisse, warum das AH es auf einen Prozeß hat ankommen lassen?!
Kannst du etwas zu den Rücktrittskonditionen sagen, sprich welchen Wertverlust pro 1000km du zu tragen hast.?
Gibt es Erkenntnisse, warum das AH es auf einen Prozeß hat ankommen lassen?!Rücktrittskonditionen: 0,5% je gefahrene 1.000km
also Kaufpreis mal 0,5% = x
14.400 gefahren km : 1.000 = y
x mal y = z (Abzug vom Kaufpreis)
Kaufpreis minus z = Restwert des Touran
Sonstige Ausgaben meinerseits habe ich nicht geltend gemacht (Fahrten zur Werkstatt, Anschaffung Reifen etc.)
Die Reifen (18 Zoll MAM Felge, wie A8, auf 225/40/18 werde ich nun verkaufen; knapp 6.000 km gelaufen! Jemand Interesse; Nähe Bochum an Selbstabholer....
Vor Gericht ging eigentlich alles ganz schnell. Warum es der Händler soweit hat kommen lassen und nicht vorher klein beigegeben hat weiss ich nicht. Der Richter war von anfang an auf meiner Seite.
Ich bin froh das es dann doch recht schnell ging. Für mich ist am 06.12.2008 schon Weihnachten; kanns kaum noch
erwarten endlich wieder in einem mangelfreien Auto zu sitzen...