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Beobachteter Parkschaden mit Fahrerflucht, wie vorgehen?

Themenstarteram 2. März 2008 um 13:15

Servus,

gestern aus der Strassenbahn heraus beobachtete wie einer seinen Lupo in eine 2m Parklücke halb quer reindrückte und den Vordermann tuchierte.

Er ist beim aussteigen noch vorne hin und hat kurz geguckt, dann ein parkticket gezogen und weg, am liebsten hätte ich ihm den Ars*** aufgerissen.

Beide Kennzeichen merken und Polizei verständigen reicht?

Einen Zettel an die Scheibe des Geschädigten kann er ja einfach wegwerfen, oder wehwehen wie gestern und heute...

War ja eine definitive fahrerflucht, er hat es auch gemerkt!

Gruss

Fubu

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. März 2008 um 13:15

Servus,

gestern aus der Strassenbahn heraus beobachtete wie einer seinen Lupo in eine 2m Parklücke halb quer reindrückte und den Vordermann tuchierte.

Er ist beim aussteigen noch vorne hin und hat kurz geguckt, dann ein parkticket gezogen und weg, am liebsten hätte ich ihm den Ars*** aufgerissen.

Beide Kennzeichen merken und Polizei verständigen reicht?

Einen Zettel an die Scheibe des Geschädigten kann er ja einfach wegwerfen, oder wehwehen wie gestern und heute...

War ja eine definitive fahrerflucht, er hat es auch gemerkt!

Gruss

Fubu

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@ Mensch_Maier

Leider gibt es von deiner Sorte zu wenig Menschen.

Wenn man so etwas sieht, hast du auf alle Fälle richtig gehandelt.

Ich würde mich auch so entscheiden, vorallem wie bei der Frau.

Grüsse

Jony

am 6. März 2008 um 7:32

Hallo,

wie weiter oben beschrieben, ist Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt. Die Leute, die das machen, und sei der Schaden noch so gering, sollten sich mal erkundigen, auf was sie sich da einlassen. Auch bei sehr geringen Schäden sind wir da in einem Bereich, der mit Sicherheit vorm Kadi landet, da Fahrerflucht keine Ordnungwiedrigkeit, sondern eine Straftat ist, und somit der Herr Staatsanwalt da mitspielen möchte. Rein persönlich betrachte, bin ich der Meinung, dass Fahrerflüchtern der Führerschein für immer genommen werden müßte. Jemanden schädigen und dan abhauen ?? da fehlt es am Charakter. Wa macht der, wenns mal richtig brisant wird ? Wenn ich Bockmist baue, dann stehe ich auch dafür ein. Gerade bei Autos, wo schon ein Kratzer einiges an Kostenn verursacht. Und wenn jemand etwa derartiges beobachtet, dann auf jeden Fall melden.......es sehen schon zuviele weg............

Gruß

Das ist vollkommen richtig.

 

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.

 

Heute ist es ein abgefahrener Aussenspiegel und Morgen ist es ein kleines Kind.

 

Für ein solches Verhalten gibt es keine Entschuldigung.

 

Mann braucht den Schaden einfach nur seiner Versicherung zu melden -dafür hat man die- und der Geschädigte bekommt seinen Schaden erstattet.

 

Und für alle die, welche hier meinen, dass ist alles nicht "soo" schlimm und da war ja nix und ich hab gar nichts gemerkt..

 

Es gibt hier drei Prämissen bei der Beurteilung solcher Fälle:

 

Die Wahrnehmbarkeit leichter Fahrzeugkollisionen ist unter drei Gesichtpunkten zu beurteilen:

* visuelle Wahrnehmbarkeit

* akustische Wahrnehmbarkeit

* taktile Wahrnehmbarkeit

 

Ein Sachverständiger kann hier ein profundes Gutachten erstellen, wie es sich hier wirklich abgespielt hat.

 

Da hilft dann vor dem Strafrichter kein rumheulen und auch kein "toffer" Strafverteidiger. 

 

Die Strafen sind drakonisch und das ist auch gut so.... siehe oben.

 

Das sollte sich jeder sehr gut überlegen, wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Wird er ermittelt hilft kein jammern und kein klagen mehr.

 

Gruss Delle

 

 

 

 

ich würde das in jedem fall melden. sowas geht gar nicht!

ich habe vor vielen jahren als frischling auch mal beim einparken jemanden gestreift. GANZ leicht.....und glaube mir: das merkst du. IMMER. diese ausrede von wegen "habe ich nicht gemerkt" ist schlichtweg gelogen. wenn du im auto sitzt und jemand mit der jacke dein auto streift, dann hörst du das! (probiert es ruhig mal...)

ich habe damals selber die polizei gerufen, weil ich den halter nicht ausfindig machen konnte. hat mich nichtmal was gekostet! die polizei war da sehr kooperativ und hat mich mit ruhigem gewissen wegfahren lassen. der halter hat sich dann einige stunden später telefonisch gemeldet und wir haben das völlig unspektakulär selber geregelt. keine versicherung, keine polizei. er hat es richten lassen und ich habe es bezahlt. fertig.

ende vom lied: ich habe keine fahrerflucht begangen und wurde nicht belangt, meine prozente sind nicht hoch gegangen weil wir uns einigen konnten und dem halter wurde der schaden, den ICH verursacht hatte, ersetzt.

so muß es sein und nicht anders. wer sich aus der verantwortung stehlen will, gehört bestraft.

ich finde es immer ganz bezaubernd, wenn jemand lange auf ein auto spart oder einfach auch nur viel geld dafür bezahlt hat, oder noch bezahlen muß, und dann sein auto beschädigt vorfindet, weil irgendein netter mitmensch die gunst der stunde zur flucht genutzt hat.

sorry...das ist kein spiesbürgertum oder petzerei: zeig den an.

überleg mal es wäre dein auto gewesen....dann wärst du auch froh, wenn es jemand meldet!

kein vorwurf an dich, kann es schon verstehen das man nicht gerne jemanden anzeigt oder sich in einen polizeifall einklinken möchte, aber letztlich muß man ganz hart sagen: wer es sieht und nicht meldet ist in gewisser weise mitschuldig. (rechtlich weiß ich es nicht, aber zumindest ist es eine gewissensfrage!)

ich finde es auch nicht toll leute zu denunzieren oder mich "mit gewalt" in irgendwelche gerichtsprozesse oder polizeiermittlungen einzuschlaten, wenn ich es nicht unbedingt muß. aber in so einem fall ist der halter des beschädigten fahrzeugs ein opfer und der "wegfahrer" ein verbrecher. da muß man dann auch seiner bürgerpflicht nachkommen.

was ist denn wenn es ein leasingauto war und der halter nun enorme finanzielle abstriche machen muß, weil die gnadenlos eine wertminderung berechnen?

ein freund von mir hatte mal so einen fall. ein streifschaden am auto....

er hatte die wahl: reparatur zahlen BEVOR er das leasingauto abgibt: kostenpunkt: 600euro

oder (der hinweis kam von :)) dem leasinggeber bei rückgabe roundabout 1500euro nachzahlen (reparaturkosten, bearbeitung, wertverlust.....alles unter dem deckmantel "übermäßige abnutzung")

ich weiß nicht wie ihr das seht, aber wenn einer beim wenden beispielsweise ein blümchen in nem vorgarten platt fährt, würde ich den aufstand mit "polizei, zeuge, eventuell gericht" sicherlich nicht machen.

in diesem fall jedoch mit absoluter sicherheit!

am 9. März 2008 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von heltino

........kein vorwurf an dich, kann es schon verstehen das man nicht gerne jemanden anzeigt oder sich in einen polizeifall einklinken möchte, aber letztlich muß man ganz hart sagen: wer es sieht und nicht meldet ist in gewisser weise mitschuldig. (rechtlich weiß ich es nicht, aber zumindest ist es eine gewissensfrage!)............

da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat (§142 StGb) handelt und jeder verpflichtet ist, zur Aufklärung einer Straftat beizutragen, sofern er etwas weiß (Stichwort Zeuge !!), macht man sich rein theoretisch beim "Nichtanzeigen" ebenfalls strafbar und die Person könnte ebenfalls eine auf den Deckel bekommen. Wird aber selten bis garnicht gemacht, da man sich ja sonst alle Zeugen vergraulen würde und z. B. Medienaufrufe nach Zeugen dann noch weniger erfolgsversprechender wären. Wenn der flüchtende Fahrer aber wirklichen Bockmist gebaut hat, z.B. jemanen getöte und ein Augenzeuge dies nicht anzeigt, könnten unsere Juristen schon auf die Idee kommen, dem jenigen irgendwie Beihife zu untersellen.

am 11. März 2008 um 15:38

Ich würde in jedem Fall die Polizei benachrichtigen! Man ist versichert und dann ist es einfach eine Sauerei abzuhauen, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern! Aber leider ist die Praxis heute anders, die Fahrerflucht nimmt täglich zu.

Zitat:

Original geschrieben von piglitt

da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat (§142 StGb) handelt und jeder verpflichtet ist, zur Aufklärung einer Straftat beizutragen, sofern er etwas weiß (Stichwort Zeuge !!), macht man sich rein theoretisch beim "Nichtanzeigen" ebenfalls strafbar und die Person könnte ebenfalls eine auf den Deckel bekommen.

Unfug. Das man Zeuge sein muß, hat mit einer Pflicht zur Erstattung einer Anzeige nichts zu tun, denn eine solche Pflicht gibt es nicht. Und man macht sich auch nicht strafbar, wenn man eine Straftat nicht meldet.

Moralisch betrachtet hast Du völlig recht.

Ich habe vor Jahren mal eine Unfallflucht beobachtet und angezeigt. Die Halterin war sehr dankbar, denn der Schaden betrug immerhin damals über 600,- DM...

Der Fahrer (Jahrgang 1912) hatte übrigens behauptet, er habe das nicht bemerkt. Als uns (mir und meiner Frau) der Polizist das bei der Vernehmung sagte, mussten wir herzhaft lachen, den der Herr ist einfach rückwärts gefahren, bis es nicht mehr ging, nämlich weil das andere Auto im Weg stand... Den Schlag haben wir in unserem Auto noch gehört, und gefühlt haben muss man das auch.

Wer anderen einen Schaden zufügt, soll gefälligst dafür geradestehen. Ich habe auch schon mal einen Spiegel abgefahren, und wer hätte gedacht, dass so ein Sch....-Fiat-Spiegel satte 230,- DM kostet...

Grüße

Jan

Ich wohne hier an einer knackigen Gefällestrecke und habe bei Schnee und Eis einen Paradeplatz um Glatteisunfälle zu sehen. 95% der Leute hauen nach dem Unfall einfach ab.

Deswegen habe ich auch mittlerweile Routine in der Sache.

Melde dich bei deiner zuständigen Polizeiwache und frag nach der Adresse der zuständigen Sonderabteilung für Verkehrsunfallflucht. Die gibt es überall.

Denen schreibst Du dann (Du must schreiben, denn mündlich machen die gar nichts), was Du gesehen hast, also Tatablauf, Kennzeichen der Fahrzeuge von Täter und Geschädigtem, auch eine ungefähre Beschreibung des Fahrers, und normalerweise auch den zu sehenden Schaden (es gibt nämlich auch Geschädigte, die haben nach einem Parkrempler plötzlich einen Rahmenschaden).

Das kannst Du auch noch Wochen später machen.

Um alles weitere kümmert sich dann die Polizei.

Martin

 

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

Er ist beim aussteigen noch vorne hin und hat kurz geguckt, dann ein parkticket gezogen und weg, am liebsten hätte ich ihm den Ars*** aufgerissen.

Beide Kennzeichen merken und Polizei verständigen reicht?

Fubu,

als Geschädigter kann man Dir nur danken.

Optimales und nicht vorwerfbares Verhalten in Deinem Fall.

Bei der Polizei unter Angabe des Grundes mit dem Kennzeichen des Geschädigten nach dessen Adresse fragen.

Erfahrene Polizisten zwingen Dich keinesfalls das gegnerische Kennzeichen zu melden.

Du meldest dann den Unfall dem Geschädigten, gibst ihm das Kennzeichen des Unfallfahrers und bietest Dich als Zeugen an.

Der Geschädigte kann dann selbst entscheiden, ob er eine Anzeige wegen Unfallflucht stellen möchte oder nicht.

Grundsätzlich:

Gerade die Parkrempler sind die beliebtesten Anlässe zur Unfallflucht.

Dabei entstehen locker mal eben 1.000 EUR Schaden und mehr.

Wer 1.000 EUR klaut ist kein Kavalier, sondern ein Straftäter!

In jedem Fall sollte man dem Täter bei Schäden bis 1.000 EUR noch die Gelegenheit geben sich freiwillig zu melden.

Das kann er nur in diesem Fall (Schaden unter 1.000 EUR) noch strafbefreiend binnen 24 Stunden tun.

Danach bekommt er den FS entzogen (Bravo!) und eine nette Geldstrafe.

Und die Versicherung holt sich wegen der Straftat das Geld für den Schaden ebenfalls noch.

Merke:

Unfallflucht beim Kratzer kann sehr, sehr teuer werden!

hab über dich Suche diesen angestaubten Thread gefunden und werde ihn aus aktuellem Anlass mal ausgraben.

Ich bin heute früh aus meinem Auto raus, habe noch kurz vor der Firma mit nbem Kollegen geschwatzt und beobachte wie sich n Volvofahrer noch hinter mir reinpresst. Da war eher Platz fürn Golf, als fürn Volvo. Er hat seine Sache auch ganz gut gemacht bis mein Auto leicht wackelte

Er stieg aus, schaute netmal und kam bei uns vorbei (er arbeitet wohl im gleichen Komplex wie ich (mehrere Firmen, kenne den Typen net)

Ich sprach ihn an, das er gerade mein Auto erwischt habe - "achso?"

ich: "ja, passen se halt beim nächsten ma bissel mehr auf"

er: "ach macht man das im OSTEN so?" dreht seich und ging ohne Worte weiter

 

Ich zum Auto, der "Schaden" wenn man es so bezeichnen kann, begrenzt sich auf abgekratzte Farbe am Kennzeichen und wohl ne winzige Schramme an der Kante der Kennzeichenmulde

 

Gilt das als Fahrerflucht? Allein aufgrund seines mehr als nur unangemessenem Verhalten würde ich ihm schon gernen nen Dämpfer verpassen. Polizei anrufen oder reicht zur Wache zu gehen?

Wieso? Wenn er aus dem Westen kommt, hat er dein Auto doch eh selber bezahlt.

Könnte ein schönes Aussage gegen Aussage werden. Er sagt er wollte dir seine Daten geben und du hast ihm Schläge angedroht so dass er erstmal vor Angst weggefahren ist.

mfg zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wieso? Wenn er aus dem Westen kommt, hat er dein Auto doch eh selber bezahlt.

Könnte ein schönes Aussage gegen Aussage werden. Er sagt er wollte dir seine Daten geben und du hast ihm Schläge angedroht so dass er erstmal vor Angst weggefahren ist.

mfg zille

Warum das denn?

Übrigens:

Zitat:

er: "ach macht man das im OSTEN so?" dreht seich und ging ohne Worte weiter

also nix mit wegfahren. Er hat sogar seinen Kollegen als Zeugen, also Sache eindeutig!!!

P.S.: Man muss nur den Text richtig lesen!;):D

Ich habe sowas schon im Baumarkt gesehen.Wagen hat gewackelt,Verursacher stieg aus und hat geschaut,dann wieder in den Wagen und schnell weg..

Haben den geschädigten ausrufen lassen und das Kennzeichen und unseren Namen übergeben

Von der Polizei kam ein Anhörungsbogen.Dann nie wieder etwas gehört.Vermutlich hat der Verursacher es gleich zugegeben

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wieso? Wenn er aus dem Westen kommt, hat er dein Auto doch eh selber bezahlt.

Könnte ein schönes Aussage gegen Aussage werden. Er sagt er wollte dir seine Daten geben und du hast ihm Schläge angedroht so dass er erstmal vor Angst weggefahren ist.

mfg zille

Hört das denn nie auf? Was bitte ist dieses sagenumwobene "Aussage gegen Aussage"?

Das bedeutet, dass der Beschuldigte (der Flüchtige) eine Aussage aus seiner Sicht tätigt, und diese vermutlich im starken Gegensatz zu der Aussage des Zeugen (TE) steht. Welche der beiden gegensätzlichen Aussagen nun näher an der Wahrheit ist, hat dann der sog. Richter zu entscheiden.

99% der deutschen Bundesbürger kennen den Begriff "Aussage gegen Aussage", nur ein paar sesselfurzende Korinthenkacker ziehen sich an sowas hoch, weil ihre selbsteingenommene erhabene Position es nicht zulässt, sich auf das Niveau des normalen Bürgers herabzulassen. Das sind dann die, die der Volksmund dann "Bremser" nennt und die unseren Staat langsam aber sicher von innen heraus lähmen.

Mfg Zille

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