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Beobachteter Parkschaden mit Fahrerflucht, wie vorgehen?

Servus,
gestern aus der Strassenbahn heraus beobachtete wie einer seinen Lupo in eine 2m Parklücke halb quer reindrückte und den Vordermann tuchierte.
Er ist beim aussteigen noch vorne hin und hat kurz geguckt, dann ein parkticket gezogen und weg, am liebsten hätte ich ihm den Ars*** aufgerissen.

Beide Kennzeichen merken und Polizei verständigen reicht?
Einen Zettel an die Scheibe des Geschädigten kann er ja einfach wegwerfen, oder wehwehen wie gestern und heute...
War ja eine definitive fahrerflucht, er hat es auch gemerkt!

Gruss
Fubu

Beste Antwort im Thema

Servus,
gestern aus der Strassenbahn heraus beobachtete wie einer seinen Lupo in eine 2m Parklücke halb quer reindrückte und den Vordermann tuchierte.
Er ist beim aussteigen noch vorne hin und hat kurz geguckt, dann ein parkticket gezogen und weg, am liebsten hätte ich ihm den Ars*** aufgerissen.

Beide Kennzeichen merken und Polizei verständigen reicht?
Einen Zettel an die Scheibe des Geschädigten kann er ja einfach wegwerfen, oder wehwehen wie gestern und heute...
War ja eine definitive fahrerflucht, er hat es auch gemerkt!

Gruss
Fubu

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Das bedeutet, dass der Beschuldigte (der Flüchtige) eine Aussage aus seiner Sicht tätigt, und diese vermutlich im starken Gegensatz zu der Aussage des Zeugen (TE) steht. Welche der beiden gegensätzlichen Aussagen nun näher an der Wahrheit ist, hat dann der sog. Richter zu entscheiden.

99% der deutschen Bundesbürger kennen den Begriff "Aussage gegen Aussage", nur ein paar sesselfurzende Korinthenkacker ziehen sich an sowas hoch, weil ihre selbsteingenommene erhabene Position es nicht zulässt, sich auf das Niveau des normalen Bürgers herabzulassen. Das sind dann die, die der Volksmund dann "Bremser" nennt und die unseren Staat langsam aber sicher von innen heraus lähmen.

Mfg Zille

So wie die Aussage: Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit meiner Aussage!😉

Zitat:

Original geschrieben von Dr.OeTzi


Ich sprach ihn an, das er gerade mein Auto erwischt habe - "achso?"

ich: "ja, passen se halt beim nächsten ma bissel mehr auf"

er: "ach macht man das im OSTEN so?" dreht seich und ging ohne Worte weiter

Du wolltest nett zu dem "Kollegen" sein und ihm Ärger ersparen. Das hat er wohl als selbstverständlich aufgenommen. Du kannst ja deine Meinung ändern und deinen Schaden bei seiner Versichrung geltend machen. Drei Jahre Zeit hast Du noch dafür.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Das bedeutet, dass der Beschuldigte (der Flüchtige) eine Aussage aus seiner Sicht tätigt, und diese vermutlich im starken Gegensatz zu der Aussage des Zeugen (TE) steht. Welche der beiden gegensätzlichen Aussagen nun näher an der Wahrheit ist, hat dann der sog. Richter zu entscheiden.

99% der deutschen Bundesbürger kennen den Begriff "Aussage gegen Aussage", nur ein paar sesselfurzende Korinthenkacker ziehen sich an sowas hoch, weil ihre selbsteingenommene erhabene Position es nicht zulässt, sich auf das Niveau des normalen Bürgers herabzulassen. Das sind dann die, die der Volksmund dann "Bremser" nennt und die unseren Staat langsam aber sicher von innen heraus lähmen.

Mfg Zille

Nun hast Du es mir aber gegeben! Whow! Bin schwer beeindruckt 😰

Macht Deine Aussage (gegen die ich jetzt aussage) aber auch nicht richtiger ... 😁

Weil ich so nett bin:

Problematisch ist es, wenn selbsternannte Experten wie Du, locker flockig und voller Selbsbewusstsein mit einem Satz wie "... Das könnte auf ein klassisches Aussage gegen Aussage hinauslaufen ..." um die Ecke kommen.

Den Hilfesuchenden wird damit gerne der Eindruck vermittelt:

Ist egal was Du sagst, der "Gegner" sagt genau das Gegenteil und somit steht es 1:1, wir also schwer vor Gericht, weil eben "Aussage gegen Aussage" steht. Und das ist nun mal Blödsinn, ob es Dir passt oder auch nicht! Es geht (zum Glück) nicht darum, wer wie viele Aussagen der anderen entgegensetzt oder wie viele Zeugen benannt werden um dann einen zahlenmäßigen Vorteil zu erlangen oder wenigsten ein Remis (Aussage gegen Aussage/Zeuge gegen Zeuge) zu ereichen.

Und dann kläre doch so einen XXXXX wie mich auf: was ist ein "... sog. Richter...?"

Zitat:

Original geschrieben von superlolle


Hört das denn nie auf? Was bitte ist dieses sagenumwobene "Aussage gegen Aussage"?

Das ist leider so ein Thema, welches man einem juristischen Laien nur sehr schwer vermitteln kann...

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