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Beleuchtung im Kühlergrill

Themenstarteram 7. Juni 2006 um 20:57

Kurze Frage:

Was passiert wenn ich in eine Kontrolle komme

mit einer ausgeschalteten Neonröhre hinter dem Kühlergrill? (Kaum sichtbar).

Ist erst das einschalten illegal?

Gruss

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57 Antworten
am 8. Juni 2006 um 22:47

sehr richtig! mit xenon ist es doch das selbe!

wer zum geier kam auf die beschissene idee sowas extrem blendendes zuzulassen?? kannst aber sicher sein dass normale scheinwerfer mit illegalen 100 watt power leuchten nicht annähernd so blenden wie der scheiss. zu allem überfluss werden damit dann grad noch die leute bevorteilt die sich ne mühle mit xenonlicht leisten können.

am 9. Juni 2006 um 3:51

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

sehr richtig! mit xenon ist es doch das selbe!

wer zum geier kam auf die beschissene idee sowas extrem blendendes zuzulassen?? kannst aber sicher sein dass normale scheinwerfer mit illegalen 100 watt power leuchten nicht annähernd so blenden wie der scheiss.

Ist das jetzt eher der Neid, weil du dir nur nen Corsa leisten kannst oder hast du so schlechte Augen, das dich alles blendet?

Zitat:

zu allem überfluss werden damit dann grad noch die leute bevorteilt die sich ne mühle mit xenonlicht leisten können.

Da spricht wohl eher der Neid.

CU Markus

Das Xenon grundsätzlich blendet ist mir auch neu.

Die abgrenzung des Lichtest ist sogar noch schärfer, schärfere hell/dunkel Grenze.

Dazu kommt die extra Waschanlage + ALR

Man empfindet Xenon teilweise als blendent, aber nur als Fahrer, da es blendent funktioniert. ;o)

Ne quatscht, da die Austrittsöffnung meist heller ist als bei normalen Scheinwerfern.

D.h. das Fahrzeug mit Xenon hat einen extrem hellen Punkt, der blendet nicht sondern man wird davon evtl. angezogen.

Das gesamte Licht tritt eben durch eine kleinere Öffnung aus und das empfindet man teils subjektiv als Blendung.

Wenn man es objekitv misst blendet Xenon nicht.

Wie schon oft erwähnt ist es wie bei der Umstellung von 6V auf 12V im Auto, damals haben wohl auch alle geschimpft das 12V Lampen blenden würden.

 

Zusatzleuchten alá Unterbodenbeleuchtung sind grundsätzlich ja ok. Und wegen einem Auto mit UBL fährt keinen in den Graben.

ABER, wenn ALLE damit rumfahren würden, könnte uns wohl keiner mehr von UFOs Unterscheiden. *g

Denn wenn ALLE (oder viele) damit rumfahren würde, dann gäbe es ein Problem, nicht jetzt wo man ab und an mal jemanden damit sieht, das stört nicht wirklich. Ist aber verboten damit eben nicht jeder so rumfährt.

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

sehr richtig! mit xenon ist es doch das selbe!

wer zum geier kam auf die beschissene idee sowas extrem blendendes zuzulassen?? ....

Pass auf, dass du mit deinem H4 Licht nicht die Bilux-Lampenfahrer blendest.

Eventuell solltest du überlegen, ob du mit deinen Sehfähigkeiten überhaupt nachts fahren solltest. Das ist mein Ernst.

Zahn

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Pass auf, dass du mit deinem H4 Licht nicht die Bilux-Lampenfahrer blendest.

Eventuell solltest du überlegen, ob du mit deinen Sehfähigkeiten überhaupt nachts fahren solltest. Das ist mein Ernst.

Zahn

Das kann auch tatsächlich möglich sein.

Denn viele sind wirklich Nachtblind, und fühlen sich dadurch schneller geblendet.

hehe... als ich den titel gelesen hab musste ich gleich an K.I.T.T denken

http://homepages.paradise.net.nz/~acorn/kr/pics/kitt.gif

am 9. Juni 2006 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Zusatzleuchten alá Unterbodenbeleuchtung sind grundsätzlich ja ok.

finde ich nicht....besonders anchts, sind die zusatzleuchten alá "beleuchtete waschdüse" sehr irritierend...

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Und wegen einem Auto mit UBL fährt keinen in den Graben.

ich sag nur: "guck mal was der hat" und schon haben wir ne ablenkung....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

....

ich sag nur: "guck mal was der hat" und schon haben wir ne ablenkung....

Liebe Damen,

kurze Röcke bitte nur auf abgesperrten Plätzen tragen, wo es keinen Autoverkehr gibt.

Am besten, die hübschen bleiben ganz zu hause.

Zahn

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

 

Liebe Damen,

kurze Röcke bitte nur auf abgesperrten Plätzen tragen, wo es keinen Autoverkehr gibt.

Am besten, die hübschen bleiben ganz zu hause.

Zahn

ROFL, der war echt gut. ;o)

Ich meinte ja auch nicht das es gar nicht stört.

Diese Lichter stören, ok, aber nicht sooo das ein einzelnes Licht sofort zur riesen Verkehrsgefährdung wird.

Darum kann man nun natürlich nicht so einen mist erlauben, denn wenn er erlaubt wäre, dann wäre es eben nicht nur ein Licht sondern dann wären es hunderte.

Ich mag diesen Mist auch nicht, nur hat der Gesetztgeber das Licht sicher nicht verboten weil ein Lichtpunkt mehr den gesamten Verkehr um Umkreis lahmlegen würde, sondern weil unser Straßenverkehr durch die Gesamtheit aller zusatzlichter sehr gestört würde.

Sonst darf bald keiner mehr mit Taschenlampe spazieren gehen denn dadurch könnten ja Unfälle passieren.

"Schau mal da ein Licht!" > Unfall

Und wenn ich mich durch meinen Beifahrer so ablenken lassem habe ich eh ein Problem.

Wenn ich immer auf das regieren würde was meine Freundin wärend der Fahrt sagt, könnte ich wahrscheinlich kaum noch nach vorne schauen.

Und das kommt bei ihr auch schon mal ganz plätzlich.

"Schau mal da ein Hase!!!! - Ist der nicht süß."

Wenn ich dann ne Vollbremsung mache weil ich denke ich hab nen Hasen vor mir dann gute Nacht.

Viele sagen ja immer "ach das eine Licht macht doch nichts" und das stimmt so auch, denn davon passiert wirklich nicht viel.

Aber wenn fast jeder ein Licht hat, sind das plötzlich ganz viele Lichter, und dann wird es eben gefährlich.

Man muss eben ab und an in etwas größeren regionen denken und nicht auf "Ich" bezogen.

am 9. Juni 2006 um 19:00

Dazu kommt noch, das eben nicht alle Verkehrsteilnehmer (auch nichtmotorisierte) so jung, gesund und fit sind wie die Mehrzahl der User hier im Thread. Und da kommt ein erheblicher Teil der jetzt noch jungen, gesunden und fitten auch noch hin...

Ciao!

am 9. Juni 2006 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Aber wenn fast jeder ein Licht hat, sind das plötzlich ganz viele Lichter, und dann wird es eben gefährlich.

das ist dann quasi wie im AUTOscooter aufm jahrmarkt...

Kerngrundsatz ist ja letztendlich, daß alle Außenbeleuchtungen an Kraftfahrzeugen nur Sicherheits- oder Funktionszwecken dienen.

Showbeleuchtungen sind im Geltungsbereich der StVZO grundsätzlich nicht vorgesehen.

am 10. Juni 2006 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Showbeleuchtungen sind im Geltungsbereich der StVZO grundsätzlich nicht vorgesehen.

Das stimmt und das ist auch gut so. Obwohl die Gestaltung mancher Leuchten bei aktuellen Modellen in diese Richtung zu gehen scheinen.

Ciao!

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