Beimk schliesen piepsen lassen

VW Golf 4 (1J)

ich hab mal wieder ne Frage an euch:
Also, ihr kennt doch sicher alle diese Akkustischen bestätigungen beim schliesen des Autos wie es sie an einigen Autos gibt. Gibts sowas auch für nen Golf als zusatzteil was man nachrüsten kann??

35 Antworten

Für das da jemand so tut als wüsste er alles weiß er aber garnichts! Erst schlau machen dann reden. Es ist Lärmbelästigung frag mal bei den grünen Freunden nach!!!!

Gruß

der Einbau von einem solchen Modul setzt technisches Verständnis voraus....und das dauert ungefähr eine halbe Stunde...hab es bei mir einbauen lassen von einem Elektriker....

und Rettungstim... das Ding hat wirklich 120 db...
aber das kommt immer drauf an wo Du Deine ZV bedienst...wenn viel Platz da ist, wird viel "Lautstärke" geschluckt...

ist eben ne praktische Sache und auch ein riesen Showeffekt...

Grüße Bonatus...

Irgendwie wird mir das hier zu dumm! Wenn bei euch die grünen sagen es ist verboten habt ihr Pech gehabt! Ich war auch schon bei den grünen und die sagen das es nicht verboten sei. Einer sagte sogar das das sein NEUER kia auch hat serienmäßig und nicht abgeschaltet.
Ich antworte jetzt hier nicht mehr wenn sich die Situation auch noch aufschaukelt und langsam beleidigend wird.

Mit freundlichen Grüßen
Tim

genau merlin85.

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Also hab mal folgendes in der STVO gefunden, und ich wurde auch auf diesen Paragrafen verwiesen. ABER:
da steht ja Leucht und Schallzeichen, beim auf und zu machen vom Fahrzeug habe ich auch ein Leuchtzeichen und das ist auch nicht verboten, also bleibt es noch ein wenig ungeklärt, warte noch auf das KBA, mal schaun ansonsten ruf ich da oder bei der DEKRA, TÜV oder sonst nem sch.. mal an und hör mir an was die so dazu sagen.

StVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 16 Warnzeichen

--------------------------------------------------------------------------------
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.

Na gut, es ist mir schon klar, dass das Ding nicht so laut sein darf das die Nachbarn ausm Bett fallen, ich meine ja auch nicht eine quitierung mit eine 150db anlage sondern nur ein kurzes Chirpen

wenn ich was neues weis meld ich mich

Merlin85 schrieb:

Zitat:

[...]aber wofür braucht man das überhaupt???

Also ich fände das auch praktisch. Ich laufe z.B. oft gleich weg vom Auto und betätige erst im Gehen den Schlüssel- ein akustisches Signal, dass der Wagen auch sicher verschlossen ist, wäre sehr sinnvoll.

Ist zwar etwas nervig, wenn das alle haben (in Amerika auf nem Mall Parkplatz wirste da verrückt), aber wenn man das freischalten könnte, würde ich das auch machen, weils eben praktisch ist.

PS: Die 120db möchte ich mal STARK bezweifeln...

Grüße
probigmac

die 120 db zweifel ich auch an aber ich glaub das is im Ami land auch net so schlimm, schau doch mal wie viele hier ne Funkfernbedinung haben und da blinkt es immer, da müsste ja auch der ganze Parkplatz leuchten. Is aber immer ma vereinzelt.

auf die Frage wofür man das braucht...
Es ist einfach ein zusätzlicher Luxus, das man das schliesen/öffnen noch mal bestätigt bekommt.

Wenn ich alles weg lassen wollte was man nicht unbedingt braucht dann hätte ein Auto ne Ausstattung die nahe null geht und würde auch nur noch 1/3 kosten.

Zitat:

Original geschrieben von shorty.m


Also hab mal folgendes in der STVO gefunden, und ich wurde auch auf diesen Paragrafen verwiesen. ABER:
da steht ja Leucht und Schallzeichen, beim auf und zu machen vom Fahrzeug habe ich auch ein Leuchtzeichen und das ist auch nicht verboten, also bleibt es noch ein wenig ungeklärt, warte noch auf das KBA, mal schaun ansonsten ruf ich da oder bei der DEKRA, TÜV oder sonst nem sch.. mal an und hör mir an was die so dazu sagen.

StVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 16 Warnzeichen

--------------------------------------------------------------------------------
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.

 

Frage: Ist das chirpen ein Warnzeichen? Dein Auto warnt dich also, dass dus abgeschlossen hast? ;-)

Zu den Lichtzeichen: Wenn du den obigen Paragraphen so anwendest, wie ich dich verstanden hab, dann darfst du zum Abbiegen / Spurwechsel nicht blinken!! *weird*
Mit Lichtzeichen ist die Lichthupe gemeint und nicht die Blinkeranlage (würd sonst ja absolut keinen Sinn machen) - Schallzeichen dementsprechend die Hupe. Unter Schallzeichen könnte man aber auch nen aufheulenden Motor oder quitschende Reifen oder Musik ausm Radio verstehen :-)

Warten wir mal ab was die offiziellen meinen - kann das vielleicht n "guter" Fahrlehrer wissen??
Ciao

so hab hier was:

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§38b Fahrzeug-Alarmsysteme

In Personenkraftwagen sowie in Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,00 t eingebaute Fahrzeug-Alarmsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Fahrzeug-Alarmsysteme in anderen Kraftfahrzeugen müssen sinngemäß den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

nur wo ist denn dieser Anhang zu der Vorschrift vieliecht kommt ja jemand besser klar mit dieser STVO ich blick da net gescheit durch

so jetzt hab ich was weiteres:

die Richtlinie
74/61/EWG
auf die wird im Anhang verwiesen aber ich hab mir das grad durchgelesen und peil es trotzdem nicht, vieliecht ist ja jemand hier der Behördendeutsch versteht und es mir erklärt ob es nun erlaubt ist ja oder nein

wenn du sachst was da drin steht kann man vielleicht "kollektiv" versuchen sich da durchzukämpfen??

also fakt ist: im blöden vw tester steht drin, dass es verboten ist ... wieso auch immer. man kanns trotzdem aktivieren - hab ich auch gemacht als ich noch nen 4er hatte und habs auch jetzt bei meinem 5er gemacht ...geht also! Wenn nicht über geführte Fehlersuche dann direkt über die lange codierung ... kann aber wahrscheinlich nicht jeder freundliche Mitarbeiter ... egal hat mich beide male 20€ für die Kaffeekasse gekostet ... dann hupts beim 4er und piept beim 5er golf. Beim 4er muss man dann eben die Scheibenwischer abmachen, die Wasserkastenabdeckung losnehmen und eben den stecker von der Alarmhupe abstecken und an eine "neue" Sirene (ca.15€) ranstöpseln. Wieder alles zusammenbauen und schon hat man den originalen piepton ... nix am Kabelbaum rumgeschnipselt, immerwieder rückrüstbar und definitiv die einfachste, billigeste und eleganteste Lösung!

also jetzt hab ich die Antwort.
es ist verboten ;-(((

hier der auszug aus 74/61/EWG
ausführlich gibts das HIER

siehe hier:

Code:
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet,
entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und
außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von
optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.
9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von
„scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und
umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch
durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen,
sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

Aber man kann sichs ja immer noch heimlich einbauen :-)

oh, mann
dieser wisch zeigt mal wieder die ausmaße der Bürokratie - alles, absolut jeder kleine Funz wird da festgesetzt......... *weird*

Das dollste an der ganzen sache ist unsere Behörden wissen es teils selbst nicht. das KBA verweist mir das ich in der STVO bezüglich Alarmanlagen suchen soll, sprich ne genaue Antowrt haben die mir nicht geschickt, der TÜV Prüfer meinte das man sich so nen Summer einbauen darf, nur darf wohl net an die Hupe, ein bekannter Polizist meinte er hat noch nie was davon gehört das sowas verboten wäre.

Ich finds einfach nur Klasse..

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