Beimk schliesen piepsen lassen
ich hab mal wieder ne Frage an euch:
Also, ihr kennt doch sicher alle diese Akkustischen bestätigungen beim schliesen des Autos wie es sie an einigen Autos gibt. Gibts sowas auch für nen Golf als zusatzteil was man nachrüsten kann??
35 Antworten
also mein beetle (US Version) hat ein ganz leises hupen beim verschliessen von Haus aus.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Jimmy B
also mein beetle (US Version) hat ein ganz leises hupen beim verschliessen von Haus aus.
Gruss
Yo is klar, du sagst es ja US version :-)
Naja hab ja bei TÜV Dekra Polizei, KBA gefragt, es weis so wirklich keiner von denen genau und wenn dies nicht wissen ists ja egal was in der STVO steht wenn sie es net wissen gibts auch keinen ärger dafür :-)
Außerdem ist es unwahrscheinlich das mal einer die Alarmanlage kontrolliert
Hi, ist ja wieder eine tolle Diskussion hier. Klar ist wohl inzwischen, dass die Hupe nicht losgehen darf, wenn man dei ZV betätigt. Ein dezenter Piepser würde da wohl keinen Aufruhr verursachen, da ja das mechanische Geräusch der Schliessmotoren auch nicht gerade leise ist. Den "Sprücheklopfern" möchte ich mal zu denken geben: Was ist, wenn die Nachbarn ihre Autos unter Euerem Schlafzimmerfenster parkt und jeden Morgen um fünf Uhr die Autos mit einem "netten" 100 dB-Signal öffnen? Oder nachts ab eins im viertelstundenintervall von der Party nach hause kommen und abschliessen? Da steht man doch senkrecht im Bett. Wie gesagt, gegen ein dezentes Piepsen ist wohl kaum etwas einzuwenden, aber die Hupe oder das Alarmhorn sind einfach zu laut.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Euro Eddy
Ist das bei uns erlaubt, ich dacht ich hätte mal gelesen, dass sowas in Deutschland nicht erlaubt ist,
Hatte vor ein paar Tagen leihweise einen werksfrischen neuen "Stufenheckpolo" (frage mich zwar immer noch, wozu man einem so kleinen Auto auch noch die heckklape nimmt, aber wer´s braucht...), bei dem war das aktiviert.
Kein Re-Import oder so, sondern Vorführwagen eines deutschen VW Händlers.
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So das ist das offizielle Statement der Dekra:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die kleine Verspätung.
Gerne antworten wir Ihnen:
Bezugnehmend auf die StVZO, §38a, sind Alarmanlagen nach der Rili 74/61/EWG mit Änderung durch die Rili 95/56/EG auszuführen und müssen demnach diesen Bestimmungen entsprechen.
Die akustische Rückmeldung dieser Anlagen beim Verschließen der Türen bzw. beim Aktivieren der Alarmanlage ist danach unzulässig.
Dieses gilt gemäß §§ 30 und 55 der StVZO auch für Verriegelungsanlagen ohne Alarmanlage oder Wegfahrsperre.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i. A. Andreas Forkert
Dies hätte man auch durch ein bisschen blättern im Forum heruasfinden können. Die EG-Richtlinie regelt das sogar explizit! (Anders als die StVO)