Beim Überholen beschleunigt, leider keine Beweise. Was nun?

Hallo!

Heute hatte ich eine Situation:

Ein Fahrer vor mir war recht langsam unterwegs (unter 30). Ich wollte innerorts überholen, und machte das auch. Es gab viele Straßen, es war am Marktplatz. Dennoch war es übersichtlich, und es kam kein Gegenverkehr oder ähnliches. Die nächste Ausfahrt wo aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ein Auto hätte kommen können war ca. 150 Meter entfernt.

Nun das Problem:
Anfangs habe ich den Fahrer als er so langsam war dass ich den ersten Gang brauchte, angehupt, aber nur genau einmal. Ich habe dann überholt, und der Fahrer hat Gas gegeben.

Korrektur: Fast den ersten Gang

Der Motor des wirklich leistungsstarken Autos war deutlich bei mir zu hören, auch wenn er das Gaspedal mit Sicherheit nur angetippt hat. Anschließend musste ich relativ schnell sein und vorne Einscheren, denn durch den mit Sicherheit um 5 Sekunden verlängerten Überholvorgang kam auch langsam der Gegenverkehr sehr nah. Es war so gefährlich dass ich wirklich sauer war.

Ich war sauer, hielt (leider in der Stadt auf der Straße) an, und stieg aus um den Fahrer zu fragen was das soll. Mein Tonfall war nicht fein, aber ich habe weder Drohungen, Beleidigungen oder ähnliches benutzt. Der andere Fahrer hat mich z.B. einfach so geduzt.

Etwas später habe ich das Handy der Beifahrerin gesehen und machte das gleiche nochmal, um zu fragen was das soll. Das Angebot an die Seite zu fahren und in Ruhe zu reden lehnte der andere Fahrer ab. Mit Sicherheit mussten hinten auch welche bremsen.

Das Hauptproblem: Die "Gegner" waren zu zweit und das zweite Aussteigen ist gefilmt und bewiesen. Somit können die mir natürlich auch alles nachweisen.

Ich will nichts abstreiten, ich habe auch zwei Fehler gemacht (2x anhalten) aber würde gerne wissen was jetzt kommt damit ich mich vorbereiten kann.
Dass ich, sofern der andere Fahrer nicht gnädig ist, mit etwas rechnen muss, ist mir klar und damit rechne ich auch. Ich würde nur mal gerne wissen was genau? Nur ein Bussgeld von vielleicht 150 - 250€ oder noch mehr? Wie gesagt ich habe null Beweise. Ich kann nur sagen dass man sowas nicht aus Spaß macht, anzuhalten.

Deshalb mache ich mir ernsthafte Sorgen.
Und, gibt es die Möglichkeit dass ich mich auch selbst anzeigen oder melden kann? Ich habe meine Fehler eingesehen, frage mich inzwischen selbst wie ich so einen kindischen Müll machen konnte, und bin angewiesen auf mein Auto. Sonst fahre ich immer verkehrsgerecht, und habe genug Leute die belegen können dass ich im Normalfall sehr gut fahre (und das sind nicht nur Familie und Verwandte). Bin schon seit 4 Jahren aus der Probezeit draußen und habe vorher nie irgendeine Strafe bekommen, also 6 Jahre ohne Verkehrssünden.

Dass ich mich hier nicht rausreden kann, klar aber wie gesagt es wäre gut zu wissen was genau kommt. Ich habe nämlich weder Bus noch Bahn um pünktlich zur Arbeit und zurück zu kommen.

Beste Antwort im Thema

Aus der Sicht des anderen VT:
Ich war am Markt bei erlaubten 30km/h am suchen einer Adresse. Die ganze Zeit war niemand hinter mir. Ploetzlich Hupt es und da ich niemanden behindern will, gab ich sofort Gas um wieder auf die erlaubten 30 zu beschleunigen.. Der andere war da aber schon neben mir und fuchtelte wie wild. Dann setzt er sich vor mich und bremst mich aus. Kommt wild meckernd auf mich zu so das ich Angst haben muss das er mir die Schnauze polliert.............
Meine Frau hat alles auf Video. Soll ich ihn Anzeigen? Beweisstueck Video und Schluepper mit braunem Strich 😁

Was wuerdet ihr nun demjenigen Raten der in einem anderen Thread das Erlebnis so geschildert haette?

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 3. August 2015 um 22:08:49 Uhr:



Zitat:

@marcu90 schrieb am 3. August 2015 um 22:02:33 Uhr:


Das zum Anhalten Zwingen ist auf jeden Fall eine Nötigung.
Sicherlich. Aber ob dieser Umstand hier zutrifft, steht ja noch nicht wirklich fest. Dazu müßte man die örtlichen Gegebenheiten kennen.

Marktplatz, wenns wirklich blöd lief 30er Schilder noch da, aber da mache ich mir keine Sorgen weil er war bei 20, und darf beim überholt werden nicht beschleunigen. Denn selbst wenn sie da waren, der Fahrer war lange davor schon bei der Geschwindigkeit wo auf jeden Fall 50 sind. An der Stelle wo ich erstmal über 40 war, waren die 30 sofern sie überhaupt da waren auf jeden Fall wieder 50. Und es gibt keinen Beweis wie schnell ich war.

Sind dann eigentlich 180€ und 2 Punkte eine realistische Schätzung falls es zur Anzeige kommt und der "worst-case" eintrifft? Oder ist mit mehr zu rechnen?

Das lässt sich nicht seriös beurteilen. Hör auf dich verrückt zu machen. Warte ab, alles andere bringt nichts.

Meine Erfahrung ist in einem solchen Fall:
Kurz (wirklich kurz) hupen hilft eigentlich immer.
Das gibt das freundliche Signal, schau doch mal bitte nach deinen Mitmenschen und dann kommt eigentlich entweder ein losfahren oder der Blinker nach rechts.
Die Hupe gleich voll durchdrücken hingegen macht nur aggressiv.

Ich denke hier wird wie fast immer nichts nachkommen.
So etwas ist allen Beteiligten zu lästig, weil es am Ende nur Ärger macht und nichts bringt.

Zitat:

@AMenge schrieb am 3. August 2015 um 22:21:08 Uhr:


Das lässt sich nicht seriös beurteilen. Hör auf dich verrückt zu machen. Warte ab, alles andere bringt nichts.

Ich möchte halt wenigstens ne grobe Einschätzung... Denn was genau passiert ist, liegt klar auf der Hand.

Und es sind 2 Leute gegen mich, ich alleine. Die haben Beweise, ich absolut nichts.

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 3. August 2015 um 22:22:55 Uhr:


Meine Erfahrung ist in einem solchen Fall:
Kurz (wirklich kurz) hupen hilft eigentlich immer.
Das gibt das freundliche Signal, schau doch mal bitte nach deinen Mitmenschen und dann kommt eigentlich entweder ein losfahren oder der Blinker nach rechts.
Die Hupe gleich voll durchdrücken hingegen macht nur aggressiv.

Ich denke hier wird wie fast immer nichts nachkommen.
So etwas ist allen Beteiligten zu lästig, weil es am Ende nur Ärger macht und nichts bringt.

Ja aber das Hupen war ja nicht das Hauptthema, denke das Ausbremsen und Anhalten, und das ganze zweimal, das ist der Punkt. Das mit dem Hupen, oder dass er beschleunigt hat während ich überholt habe, ist glaube ich der weniger wilde Teil.

Es hilft nichts ... abwarten.
Und klar, das geht gar nicht.
Sei froh, dass die dich gefilmt haben, sonst wäre vielleicht noch mehr passiert.

Also wenn es dich beruhigt.
Wenn du angezeigt wirst und auch noch alles per Handyvideo belegbar ist. Dann sieht es schlecht für dich aus. Deine Fahrerlaubnis wird geschreddert, dein Auto versteigert und du kommst 3 Jahre in den Knast ohne Bewährung. 😁

Bleib ruhig und warte ab, da wird nichts kommen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 3. August 2015 um 22:28:41 Uhr:


Es hilft nichts ... abwarten.
Und klar, das geht gar nicht.
Sei froh, dass die dich gefilmt haben, sonst wäre vielleicht noch mehr passiert.

Wie lange braucht sowas bis da was kommt? Das Warten ist das Schlimmste, wenigstens ob da Fahrverbot drohen könnte oder ob da mehr als 250€ Bußgeld anfallen könnten, wäre gut zu wissen. Wie gesagt ich bin zu 100% angewiesen auf mein Auto.

Danke auf jeden Fall mal für die Antworten...

Bin mal ghespannt, ob und vor allem wann was kommt. Ab wann kann ich sagen der andere Fahrer war gnädig?

Meine Gedanken dazu:
-Lasst die Emotionen beim Autofahren einfach weg, führt zu nix und erzeugt nur Eigenstress.
-wenn man Scheisse baut steht man dazu.
-dieses ewige "das sind 2 zu 1 Zeugen" ist Blödsinn. Da entscheidet nicht das Zahlenverhältnis (zumal die Mitfahrerin einer der Parteien zugehörig ist und daher nicht unabhängige Zeugin) sondern Glaubwürdigkeit, Plausibilität in Relation zu festgestellten Fakten und damit Wahrheitsgehalt der Aussagen.
-da passiert nix. Was hat denn der "Gegner" davon Dich hinzuhängen ausser ein ggf. gekränktes Ego wieder einzurenken? Zunächst Aufwand und Kosten.
bye

Zitat:

@Bleifink schrieb am 3. August 2015 um 21:24:25 Uhr:


Danka für die schnellen Antworten

Das DIng ist halt es liegen klare Beweise gegen mich in der Hand, und die kann (und will ) ich auch nicht abstreiten.
Nur falls ne Anzeige kommt wäre es echt interessant zu wissen mit was ich rechnen muss (im besten als auch im schlimmsten Fall)

Für den Fall, das es noch keiner gesagt hat:

Bußgeldkatalog 2015 - Nötigung

Zitat:

Was bedeutet Nötigung und welche Strafe gibt es dafür?

Drohen mit Gewalt:
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

Zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingen:
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

Zuerst ist die Nötigung im Straßenverkehr von dem Delikt der Beleidigung zu unterscheiden. Den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen, ist noch längst keine Nötigung. Hier gilt der Tatbestand der Beleidigung, welcher mit einem Bußgeld geahndet wird.
Bei einer Nötigung im Straßenverkehr gilt es, einige Punkte abzuwägen, ob es sich tatsächlich um eine solche Tat handelt. Der Einsatz der Lichthupe/Hupe ist noch keine Nötigung, da das deutsche Strafrecht davon ausgeht, dass jeder Mensch einen bestimmten Grad an Besonnenheit aufweist und darüber hinwegsehen kann.

Die Definition im Strafgesetzbuch: Nötigung

Da es keinen eigenen Paragraphen für die Nötigung im Straßenverkehr im Strafgesetzbuch (StGB) gibt, müssen die Gerichte auf § 240 StGB zurückgreifen. Erst wenn dieser Tatbestand erfüllt ist, handelt es sich auch um eine Nötigung im Verkehr.

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 240 Abs. 1 StGB)

Die Absätze 2 und 3 regeln, dass auch der Versuch strafbar ist sowie die Tat dann rechtswidrig ist, “wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“.

Das bedeutet, dass Nötigung im Straßenverkehr als Strafe angesehen werden kann, wenn der vermeintliche Täter vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz liegt immer dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer den Entschluss gefasst hat, den anderen zu nötigen. Er muss also in voller Absicht gehandelt haben. Da dieses Merkmal fast immer bei einer Nötigung vorliegt, ist die Tat oftmals strafbar.

Wenn man jemanden ausbremst (und das auch noch 2 mal),

dann zwingt man diesen Menschen zu einer Handlung, was dem Tatbestand der Nötigung entspricht. Entschieden wird vor Gericht jedoch immer anders, auch anhand der Glaubwürdigkeit der Zeugen!

Nur weil es 2 gegen 1 sind, heißt das noch lange nicht,

das du automatisch verloren hast!

Falls er dich zeitnah anzeigt, solltest du innerhalb von ca. 4 Wochen eine Ladung als Zeuge bzw. Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten. In meiner Stadt (West NRW) dauert das teilweise nur 1 bis 2 Wochen, in der Nachbarstadt (Großstadt) ca. 3 bis 4 Wochen. Ist überall unterschiedlich!
Bis zu einer Verhandlung vergehen Monate..

LG 😉

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 3. August 2015 um 22:22:55 Uhr:


Meine Erfahrung ist in einem solchen Fall:
Kurz (wirklich kurz) hupen hilft eigentlich immer.
Das gibt das freundliche Signal, schau doch mal bitte nach deinen Mitmenschen und dann kommt eigentlich entweder ein losfahren oder der Blinker nach rechts.

Das war früher. Heute kann sowas lebensgefährlich sein.

Es gibt einfach sehr viele kranke Menschen da draußen...

Aus Schweden, vor ein paar monaten passiert:
http://www.dn.se/.../
""Ein 50-Jähriger hat mit seinem Peugeot einem BMW die Vorfahrt genommen, der BMW-fahrer hupt und der Peugeot-fahrer macht vollbremsung, geht aus dem auto mit einen Messer und tötet der 21-Jährigen BMW-fahrer mit mehrere Messerstichen.""

/Henrik

Aus der Sicht des anderen VT:
Ich war am Markt bei erlaubten 30km/h am suchen einer Adresse. Die ganze Zeit war niemand hinter mir. Ploetzlich Hupt es und da ich niemanden behindern will, gab ich sofort Gas um wieder auf die erlaubten 30 zu beschleunigen.. Der andere war da aber schon neben mir und fuchtelte wie wild. Dann setzt er sich vor mich und bremst mich aus. Kommt wild meckernd auf mich zu so das ich Angst haben muss das er mir die Schnauze polliert.............
Meine Frau hat alles auf Video. Soll ich ihn Anzeigen? Beweisstueck Video und Schluepper mit braunem Strich 😁

Was wuerdet ihr nun demjenigen Raten der in einem anderen Thread das Erlebnis so geschildert haette?

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 3. August 2015 um 22:07:02 Uhr:



Zitat:

@Klappeimer schrieb am 3. August 2015 um 22:02:40 Uhr:


Wieso sollte man das Filmen einstellen? Man kann jeden Menschen auf der Welt filmen und fotografieren.

Man kann, darf aber nicht...

Natürlich darf man das. Mach dich vorher lieber mal schlau, bevor du etwas falsches behauptest. Und dafür gibt es noch zweimal danke 🙄

Man darf es nur nicht veröffentlichen.

Zitat:

@Klappeimer schrieb am 4. August 2015 um 06:55:05 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 3. August 2015 um 22:07:02 Uhr:


Man kann, darf aber nicht...

Natürlich darf man das. Mach dich vorher lieber mal schlau, bevor du etwas falsches behauptest. Und dafür gibt es noch zweimal danke 🙄

Man darf es nur nicht veröffentlichen.

Du darfst eine Privatperson nicht filmen, wenn die das nicht möchte. Persönlichkeitsrecht.

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