Beim Überholen beschleunigt, leider keine Beweise. Was nun?
Hallo!
Heute hatte ich eine Situation:
Ein Fahrer vor mir war recht langsam unterwegs (unter 30). Ich wollte innerorts überholen, und machte das auch. Es gab viele Straßen, es war am Marktplatz. Dennoch war es übersichtlich, und es kam kein Gegenverkehr oder ähnliches. Die nächste Ausfahrt wo aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ein Auto hätte kommen können war ca. 150 Meter entfernt.
Nun das Problem:
Anfangs habe ich den Fahrer als er so langsam war dass ich den ersten Gang brauchte, angehupt, aber nur genau einmal. Ich habe dann überholt, und der Fahrer hat Gas gegeben.
Korrektur: Fast den ersten Gang
Der Motor des wirklich leistungsstarken Autos war deutlich bei mir zu hören, auch wenn er das Gaspedal mit Sicherheit nur angetippt hat. Anschließend musste ich relativ schnell sein und vorne Einscheren, denn durch den mit Sicherheit um 5 Sekunden verlängerten Überholvorgang kam auch langsam der Gegenverkehr sehr nah. Es war so gefährlich dass ich wirklich sauer war.
Ich war sauer, hielt (leider in der Stadt auf der Straße) an, und stieg aus um den Fahrer zu fragen was das soll. Mein Tonfall war nicht fein, aber ich habe weder Drohungen, Beleidigungen oder ähnliches benutzt. Der andere Fahrer hat mich z.B. einfach so geduzt.
Etwas später habe ich das Handy der Beifahrerin gesehen und machte das gleiche nochmal, um zu fragen was das soll. Das Angebot an die Seite zu fahren und in Ruhe zu reden lehnte der andere Fahrer ab. Mit Sicherheit mussten hinten auch welche bremsen.
Das Hauptproblem: Die "Gegner" waren zu zweit und das zweite Aussteigen ist gefilmt und bewiesen. Somit können die mir natürlich auch alles nachweisen.
Ich will nichts abstreiten, ich habe auch zwei Fehler gemacht (2x anhalten) aber würde gerne wissen was jetzt kommt damit ich mich vorbereiten kann.
Dass ich, sofern der andere Fahrer nicht gnädig ist, mit etwas rechnen muss, ist mir klar und damit rechne ich auch. Ich würde nur mal gerne wissen was genau? Nur ein Bussgeld von vielleicht 150 - 250€ oder noch mehr? Wie gesagt ich habe null Beweise. Ich kann nur sagen dass man sowas nicht aus Spaß macht, anzuhalten.
Deshalb mache ich mir ernsthafte Sorgen.
Und, gibt es die Möglichkeit dass ich mich auch selbst anzeigen oder melden kann? Ich habe meine Fehler eingesehen, frage mich inzwischen selbst wie ich so einen kindischen Müll machen konnte, und bin angewiesen auf mein Auto. Sonst fahre ich immer verkehrsgerecht, und habe genug Leute die belegen können dass ich im Normalfall sehr gut fahre (und das sind nicht nur Familie und Verwandte). Bin schon seit 4 Jahren aus der Probezeit draußen und habe vorher nie irgendeine Strafe bekommen, also 6 Jahre ohne Verkehrssünden.
Dass ich mich hier nicht rausreden kann, klar aber wie gesagt es wäre gut zu wissen was genau kommt. Ich habe nämlich weder Bus noch Bahn um pünktlich zur Arbeit und zurück zu kommen.
Beste Antwort im Thema
Aus der Sicht des anderen VT:
Ich war am Markt bei erlaubten 30km/h am suchen einer Adresse. Die ganze Zeit war niemand hinter mir. Ploetzlich Hupt es und da ich niemanden behindern will, gab ich sofort Gas um wieder auf die erlaubten 30 zu beschleunigen.. Der andere war da aber schon neben mir und fuchtelte wie wild. Dann setzt er sich vor mich und bremst mich aus. Kommt wild meckernd auf mich zu so das ich Angst haben muss das er mir die Schnauze polliert.............
Meine Frau hat alles auf Video. Soll ich ihn Anzeigen? Beweisstueck Video und Schluepper mit braunem Strich 😁
Was wuerdet ihr nun demjenigen Raten der in einem anderen Thread das Erlebnis so geschildert haette?
101 Antworten
Ich ergänze die Tipps noch: Nicht hupen nur weil jemand langsamer fährt. Gelassenheit am Steuer ist sehr viel wert.
Zitat:
@Bleifink schrieb am 3. August 2015 um 21:05:53 Uhr:
Hallo!Heute hatte ich eine Situation:
Ein Fahrer vor mir war recht langsam unterwegs (unter 30). Ich wollte innerorts überholen, und machte das auch. Es gab viele Straßen, es war am Marktplatz. Dennoch war es übersichtlich, und es kam kein Gegenverkehr oder ähnliches. Die nächste Ausfahrt wo aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ein Auto hätte kommen können war ca. 150 Meter entfernt.
Nun das Problem:
Anfangs habe ich den Fahrer als er so langsam war dass ich den ersten Gang brauchte, angehupt,
Genau das war dein größter Fehler.
Das führt zu Aggressionen und eine eskalierende Situation.
Hupen ist nur in Gefahrensituationen erlaubt, unerlaubtes Hupen kostet ab 10 Euro Bußgeld.
/Henrik
Zitat:
@Drahkke schrieb am 3. August 2015 um 21:38:51 Uhr:
Das war wohl der Aufregung in dieser Situation geschuldet.Zitat:
@Bleifink schrieb am 3. August 2015 um 21:31:51 Uhr:
Ich habe nur das Auto in Erinnerung mit einem Teil des Kennzeichens.Mein Tipp (für die Zukunft):
Ruhig bleiben, Kennzeichen notieren, Personalien erfragen und dann sofort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Damit hast du dann erst einmal den Lauf der Dinge in deinem Sinne angestoßen.
Naja ich habe ja den Eingriff durch das Anhalten gemacht. Wie gesagt alle Beweise liegen gegen mich. Und Persönlichkeitsrechte sind in dem Fall nicht gegeben.
Aber nun zu meiner Frage was kommt nun auf mich zu, oder gkann zu kommen?
1. Hupen - 10€, also lachhaft im Gegensatz zu:
2. und 3. anhalten auf der Straße um den Fahrer anzusprechen
4. Überholen Innerorts (ich habe eventuell um rechtzeitig vorbei zu kommen die Geschwindigkeit überschritten aber maximal um 15 km/h)
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Zu Punkt 4:
Überholen innerorts ist erlaubt (wenn kein Überholverbot ausgeschildert ist) und für die Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es keinen Beweis.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 3. August 2015 um 21:52:12 Uhr:
Zu Punkt 4:
Überholen innerorts ist erlaubt (wenn kein Überholverbot ausgeschildert ist) und für die Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es keinen Beweis.
Aber Punkt 2 und 3 sind denke ich das Hauptding. Punkt 1, ist jetzt auch wie man kurz Hupen definiert. Es war schon mehjr als eine Sekunde der andere Fahrer sagte Hupen wie ein Blöder.
Ich habe verzweifelt gesucht nach etwas was aus dem Bußgeldkatalog darauf zutrifft aber nichts gefunden... Steht bei Überholen nicht drinnen und die Definitionen füre Nötigung sind auch mehjr als nur schwammig.
Anhalten auf einer Innenstadtstraße ist erlaubt, auch und insbesondere, wenn es im Umfeld einer Gefahrensituation geschieht und wenn der Fahrer des anderen Fahrzeuges mühelos hätte an dir vorbeifahren können, aber trotzdem stehengeblieben ist, liegt auch keine Nötigung vor.
Das zum Anhalten Zwingen ist auf jeden Fall eine Nötigung.
Über eine Sekunde Hupen ist übrigens nicht kurz Hupen.
Ohne Grund deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren kann irgendwann auch als Nötigung ausgelegt werden. Ich weiß nicht wie viel km/h das sein müssen, aber erster Gang Innerorts ist schon sehr langsam - wie schnell ist er da gefahren?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 3. August 2015 um 21:22:57 Uhr:
Hast du die Dame auch aufgefordert, das Filmen einzustellen und die Sequenzen, auf denen du zu sehen bist, zu löschen?Zitat:
@Bleifink schrieb am 3. August 2015 um 21:05:53 Uhr:
Etwas später habe ich das Handy der Beifahrerin gesehen und machte das gleiche nochmal, um zu fragen was das soll.
Wieso sollte man das Filmen einstellen? Man kann jeden Menschen auf der Welt filmen und fotografieren.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 3. August 2015 um 22:00:04 Uhr:
Anhalten auf einer Innenstadtstraße ist erlaubt, auch und insbesondere, wenn es im Umfeld einer Gefahrensituation geschieht und wenn der Fahrer des anderen Fahrzeuges mühelos hätte an dir vorbeifahren können, aber trotzdem stehengeblieben ist, liegt auch keine Nötigung vor.
Auch wenn ich nur Warnblinker rein gemacht habe, wirklich sehr schnell angehalten habe, und andere aufgehalten habe? In dem Fall war ja ich die Gefahrensituation, wäre ich einfach gefahren wäre nichts passiert. Vorbeifahren bin ich mir nicht mehr sicher ob Gegenverkehr kam, beim zweiten Mal (was auf Video ist) ist ein anderes Auto sofort hupend vorbei gefahren. Weg war also frei und die Straße breit.
Zitat:
@Klappeimer schrieb am 3. August 2015 um 22:02:40 Uhr:
Wieso sollte man das Filmen einstellen? Man kann jeden Menschen auf der Welt filmen und fotografieren.Zitat:
@Drahkke schrieb am 3. August 2015 um 21:22:57 Uhr:
Hast du die Dame auch aufgefordert, das Filmen einzustellen und die Sequenzen, auf denen du zu sehen bist, zu löschen?
Man kann, darf aber nicht...
Zitat:
@marcu90 schrieb am 3. August 2015 um 22:02:33 Uhr:
Das zum Anhalten Zwingen ist auf jeden Fall eine Nötigung.
Über eine Sekunde Hupen ist übrigens nicht kurz Hupen.Ohne Grund deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren kann irgendwann auch als Nötigung ausgelegt werden. Ich weiß nicht wie viel km/h das sein müssen, aber erster Gang Innerorts ist schon sehr langsam - wie schnell ist er da gefahren?
Ja das hängt ja vom Auto ab ich sollte z.B. wenigstens 2000rpm drehen beim Motor, was im 2. etwa 20km/h entspricht.... wie gesagt kurz vorm 1. Gang. ABer Schrittempo war es jetzt auch nicht.
Zitat:
@marcu90 schrieb am 3. August 2015 um 22:02:33 Uhr:
Das zum Anhalten Zwingen ist auf jeden Fall eine Nötigung.
Sicherlich. Aber ob dieser Umstand hier zutrifft, steht ja noch nicht wirklich fest. Dazu müßte man die örtlichen Gegebenheiten kennen.
Zitat:
@Bleifink schrieb am 3. August 2015 um 22:05:47 Uhr:
Auch wenn ich nur Warnblinker rein gemacht habe, wirklich sehr schnell angehalten habe, und andere aufgehalten habe?
Ja. Um eine Nötigung anzunehmen, müssen schon ein paar mehr Voraussetzungen erfüllt sein.
Zitat:
@marcu90 schrieb am 3. August 2015 um 22:02:33 Uhr:
.
Über eine Sekunde Hupen ist übrigens nicht kurz Hupen.
In der Seestrassenordnung schon.😎
Da ist lang 4-6 sec.
Möglicherweise kann man sich darauf berufen.😁
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