Beim Überholen beschleunigt, leider keine Beweise. Was nun?

Hallo!

Heute hatte ich eine Situation:

Ein Fahrer vor mir war recht langsam unterwegs (unter 30). Ich wollte innerorts überholen, und machte das auch. Es gab viele Straßen, es war am Marktplatz. Dennoch war es übersichtlich, und es kam kein Gegenverkehr oder ähnliches. Die nächste Ausfahrt wo aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ein Auto hätte kommen können war ca. 150 Meter entfernt.

Nun das Problem:
Anfangs habe ich den Fahrer als er so langsam war dass ich den ersten Gang brauchte, angehupt, aber nur genau einmal. Ich habe dann überholt, und der Fahrer hat Gas gegeben.

Korrektur: Fast den ersten Gang

Der Motor des wirklich leistungsstarken Autos war deutlich bei mir zu hören, auch wenn er das Gaspedal mit Sicherheit nur angetippt hat. Anschließend musste ich relativ schnell sein und vorne Einscheren, denn durch den mit Sicherheit um 5 Sekunden verlängerten Überholvorgang kam auch langsam der Gegenverkehr sehr nah. Es war so gefährlich dass ich wirklich sauer war.

Ich war sauer, hielt (leider in der Stadt auf der Straße) an, und stieg aus um den Fahrer zu fragen was das soll. Mein Tonfall war nicht fein, aber ich habe weder Drohungen, Beleidigungen oder ähnliches benutzt. Der andere Fahrer hat mich z.B. einfach so geduzt.

Etwas später habe ich das Handy der Beifahrerin gesehen und machte das gleiche nochmal, um zu fragen was das soll. Das Angebot an die Seite zu fahren und in Ruhe zu reden lehnte der andere Fahrer ab. Mit Sicherheit mussten hinten auch welche bremsen.

Das Hauptproblem: Die "Gegner" waren zu zweit und das zweite Aussteigen ist gefilmt und bewiesen. Somit können die mir natürlich auch alles nachweisen.

Ich will nichts abstreiten, ich habe auch zwei Fehler gemacht (2x anhalten) aber würde gerne wissen was jetzt kommt damit ich mich vorbereiten kann.
Dass ich, sofern der andere Fahrer nicht gnädig ist, mit etwas rechnen muss, ist mir klar und damit rechne ich auch. Ich würde nur mal gerne wissen was genau? Nur ein Bussgeld von vielleicht 150 - 250€ oder noch mehr? Wie gesagt ich habe null Beweise. Ich kann nur sagen dass man sowas nicht aus Spaß macht, anzuhalten.

Deshalb mache ich mir ernsthafte Sorgen.
Und, gibt es die Möglichkeit dass ich mich auch selbst anzeigen oder melden kann? Ich habe meine Fehler eingesehen, frage mich inzwischen selbst wie ich so einen kindischen Müll machen konnte, und bin angewiesen auf mein Auto. Sonst fahre ich immer verkehrsgerecht, und habe genug Leute die belegen können dass ich im Normalfall sehr gut fahre (und das sind nicht nur Familie und Verwandte). Bin schon seit 4 Jahren aus der Probezeit draußen und habe vorher nie irgendeine Strafe bekommen, also 6 Jahre ohne Verkehrssünden.

Dass ich mich hier nicht rausreden kann, klar aber wie gesagt es wäre gut zu wissen was genau kommt. Ich habe nämlich weder Bus noch Bahn um pünktlich zur Arbeit und zurück zu kommen.

Beste Antwort im Thema

Aus der Sicht des anderen VT:
Ich war am Markt bei erlaubten 30km/h am suchen einer Adresse. Die ganze Zeit war niemand hinter mir. Ploetzlich Hupt es und da ich niemanden behindern will, gab ich sofort Gas um wieder auf die erlaubten 30 zu beschleunigen.. Der andere war da aber schon neben mir und fuchtelte wie wild. Dann setzt er sich vor mich und bremst mich aus. Kommt wild meckernd auf mich zu so das ich Angst haben muss das er mir die Schnauze polliert.............
Meine Frau hat alles auf Video. Soll ich ihn Anzeigen? Beweisstueck Video und Schluepper mit braunem Strich 😁

Was wuerdet ihr nun demjenigen Raten der in einem anderen Thread das Erlebnis so geschildert haette?

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Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 3. August 2015 um 21:14:33 Uhr:


Was soll das Handyvideo beweisen?

Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des TE. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@S HKE 438 schrieb am 3. August 2015 um 21:44:47 Uhr:


Hupen ist nur in Gefahrensituationen erlaubt, unerlaubtes Hupen kostet ab 10 Euro Bußgeld.

Hupen ist als Überholankündigung explizit erlaubt (allerdings nur außerorts).

Gruß Metalhead

Das einzige auf was ich wohl gehen kann ist das Beschleunigen. Und es waren nicht 30 sondern 50 hab heute früh extra nochmal geschaut. Keine Schilder auch nicht zur Seite gedreht nur eingeschränktes Halteverbot

Kompliment an dich dass du deinen Fehler einsiehst!

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Zitat:

@mattalf schrieb am 4. August 2015 um 05:27:37 Uhr:


Aus der Sicht des anderen VT:
Ich war am Markt bei erlaubten 30km/h am suchen einer Adresse. Die ganze Zeit war niemand hinter mir. Ploetzlich Hupt es und da ich niemanden behindern will, gab ich sofort Gas um wieder auf die erlaubten 30 zu beschleunigen.. Der andere war da aber schon neben mir und fuchtelte wie wild. Dann setzt er sich vor mich und bremst mich aus. Kommt wild meckernd auf mich zu so das ich Angst haben muss das er mir die Schnauze polliert.............
Meine Frau hat alles auf Video. Soll ich ihn Anzeigen? Beweisstueck Video und Schluepper mit braunem Strich 😁

Was wuerdet ihr nun demjenigen Raten der in einem anderen Thread das Erlebnis so geschildert haette?

Eigentlich die beste Antwort bisher auf den Eingangsthread. Deswegen weise ich nochmal darauf hin. 😎

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. August 2015 um 13:25:51 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 4. August 2015 um 05:27:37 Uhr:


Aus der Sicht des anderen VT:
Ich war am Markt bei erlaubten 30km/h am suchen einer Adresse. Die ganze Zeit war niemand hinter mir. Ploetzlich Hupt es und da ich niemanden behindern will, gab ich sofort Gas um wieder auf die erlaubten 30 zu beschleunigen.. Der andere war da aber schon neben mir und fuchtelte wie wild. Dann setzt er sich vor mich und bremst mich aus. Kommt wild meckernd auf mich zu so das ich Angst haben muss das er mir die Schnauze polliert.............
Meine Frau hat alles auf Video. Soll ich ihn Anzeigen? Beweisstueck Video und Schluepper mit braunem Strich 😁

Was wuerdet ihr nun demjenigen Raten der in einem anderen Thread das Erlebnis so geschildert haette?

Eigentlich die beste Antwort bisher auf den Eingangsthread. Deswegen weise ich nochmal darauf hin. 😎

Und ich mache mal eine Antwort auf die Frage:

Wenn du Lust auf viel Arbeit und Ärger haben willst, dann zeig es an. Gewinnen wirst du dabei auf alle Fälle aber nichts. Ich würde es einfach dabei bewenden lassen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 4. August 2015 um 14:16:31 Uhr:


Und ich mache mal eine Antwort auf die Frage:
Wenn du Lust auf viel Arbeit und Ärger haben willst, dann zeig es an. Gewinnen wirst du dabei auf alle Fälle aber nichts. Ich würde es einfach dabei bewenden lassen.

So etwas ähnliches ist für einen älteren Herren vor ca. 20 Jahren ganz böse ausgegangen. Ich war mit dem LKW unterwegs und hatte dickflüssigen Schlamm (aus dem Absetzteich einer Zuckerfabrik) auf dem offenen Kipper geladen. An einer Kreuzung wurde mir die Vorfahrt genommen und ich musste etwas stärker bremsen, wodurch ein Klecks (vielleicht ein Eimer voll) Schlamm über die Bordwand auf die Straße lief. Für solche Fälle hatte die Firma extra eine Kehrmaschine an der Zuckerfabrik stehen, die man über Funk alarmieren konnte. Das habe ich also getan und bin weiter Richtung meines Ziels gefahren. Der ältere Herr hinter mir wollte mir diese Straßenverschmutzung aber nicht durchgehen lassen, überholte mich (auf der Landstraße) und bremste mich aus. Ergebnis: mehrere Kubikmeter Schlamm auf der Straße.

Polizei vor Ort, Anzeige gegen mich wegen unzureichend gesicherter Ladung (wie man Schlamm auf dem Kipper festbinden soll, konnte mir der Polizist aber auch nicht verraten), damals ca. 100 DM (hat die Firma übernommen) und 1 Punkt. Hat mich nicht weiter gejuckt. Allerdings habe ich direkt vor Ort Anzeige gegen den Opi erstattet (der ja vorher den Polizisten stolz von seiner "Heldentat" erzählt hat). Ergebnis für Opi: sehr hohe Geldstrafe und Fahrverbot 😁 Er hatte empört gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, weshalb es zur Verhandlung kam bei der ich als Zeuge teilnehmen durfte. Natürlich habe ich mir das Urteil nicht entgehen lassen.

Im vom TE geschilderten Fall war der Anlass des Anhaltens ja noch nichtiger (bzw. nicht belegbar) als in dem von mir geschilderten Fall...

Schlamm auf dem Kipper kannst nicht sichern. Hier hat die Firma das falsche Transportmittel gewaehlt. 😉

Zitat:

@mattalf schrieb am 4. August 2015 um 15:38:44 Uhr:


Schlamm auf dem Kipper kannst nicht sichern. Hier hat die Firma das falsche Transportmittel gewaehlt. 😉

Die Firma hatte keine anderen Transportmittel. Außerdem war das wirklich ein übles Mistzeug: zum Absaugen mit einem Tankwagen o.ä. wäre es zu dickflüssig gewesen, es musste mit dem Bagger aufgeladen werden. Auf der Ladefläche haben sich dann aber die dickeren Bestandteile nach unten abgesetzt und die dünnflüssige Pampe war oben drauf...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. August 2015 um 15:42:48 Uhr:


Die Firma hatte keine anderen Transportmittel.

Das zählt aber nicht als Ausrede.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2015 um 15:50:32 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. August 2015 um 15:42:48 Uhr:


Die Firma hatte keine anderen Transportmittel.
Das zählt aber nicht als Ausrede.

Gruß Metalhead

Dann sag mal als 21-jähriger Student in Deiner ersten Arbeitswoche dem Chef, "damit fahre ich nicht, das ist nicht geeignet" 😁

Immerhin waren am Leerfahren der Teiche 3 Firmen mit insgesamt 12 LKW (alles Kipper) beteiligt. Die Feuchtigkeit des Schlamms war auch innerhalb der Teiche deutlich unterschiedlich, es gab trockenere Ecken und Ecken, wo der Schlamm fast wie Wasser war. Schwierig...

Und wie gesagt: hat mich ja im Endeffekt nichts gekostet außer den einen Punkt, der nach 2 Jahren wieder weg war. Die Polizei hat es auch nicht weiter interessiert, obwohl die ganze Aktion insgesamt 3 Monate dauerte (jedes Jahr im Sommer vor der nächsten Kampagne). Außer in meinem Fall (da konnten sie nicht drüber hinwegsehen) ist die Polizei nie eingeschritten oder hat kontrolliert...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. August 2015 um 15:55:58 Uhr:


Dann sag mal als 21-jähriger Student in Deiner ersten Arbeitswoche dem Chef, "damit fahre ich nicht, das ist nicht geeignet" 😁

Ja, schon klar, meist kann man selber gar nix dafür.

Zitat:

hat mich ja im Endeffekt nichts gekostet außer den einen Punkt, der nach 2 Jahren wieder weg war.

Manch einem Spezialisten hier, wäre der Punkt bis zum Führerscheinentzug geblieben. 😁

Gruß Metalhead

Ich beurteile die Situation folgendermaßen:
Man kennt die Gründe nicht, warum der Fahrer so langsam gefahren ist, daß es dem TE zu langsam ging.
Trotz allem wurde das vorausfahrende Fahrzeug angehupt, was als Überholankündigung "innerorts" gar nicht zulässig ist und das kann schon als Nötigung gewertet werden. Fehler Nr. 1.
Vermutlich wachte aber der Fahrer durch die Hupe auf und gab im selben Moment Gas als der TE zum überholen ansetzte. Fehler Nr. 2
Der 3. Fehler den der TE gemacht hat, war, die Situation zu beobachten wie sich der Fahrer vor Ihm auf die Hupe verhält... stattdessen wurde versucht mit der Brechstange zu überholen und die Situation noch gefährlicher zu machen.
Fehler Nr. 4 und das ist ganz klare Nötigung, den Fahrer später anzuhalten und am weiterfahren zu hindern.

Bete, daß keine Anzeige kommt !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. August 2015 um 16:54:54 Uhr:


Ich beurteile die Situation folgendermaßen:
Man kennt die Gründe nicht, warum der Fahrer so langsam gefahren ist, daß es dem TE zu langsam ging.
Trotz allem wurde das vorausfahrende Fahrzeug angehupt, was als Überholankündigung "innerorts" gar nicht zulässig ist und das kann schon als Nötigung gewertet werden. Fehler Nr. 1.
Vermutlich wachte aber der Fahrer durch die Hupe auf und gab im selben Moment Gas als der TE zum überholen ansetzte. Fehler Nr. 2
Der 3. Fehler den der TE gemacht hat, war, die Situation zu beobachten wie sich der Fahrer vor Ihm auf die Hupe verhält... stattdessen wurde versucht mit der Brechstange zu überholen und die Situation noch gefährlicher zu machen.
Fehler Nr. 4 und das ist ganz klare Nötigung, den Fahrer später anzuhalten und am weiterfahren zu hindern.

Bete, daß keine Anzeige kommt !

Der Fahrer muss mich gesehen haben er hat erst Gas gegeben, als ich fast vorbei war. Offenes Schiebedach, Musik nicht laut, und da habe ich den V6 oder V8 deutlich beschleunigen gehört. Aussage vom Fahrer: Es sei seine Sache wenn er beschleunigt. Meine Aussage: Es ist meine Sache wenn ich wegen zu schnell geblitzzt werde (ich war nicht zu schnell der Fahrer dachte es seinen 30 aber ich hab jetzt zweimal geschaut, definitiv 50)

Also beschleunigt um meinen Überhohlvorgang zu verlängern hat er, er hat erst gebremst als Gegenverkehr kam (inzwischen war da nämlich eine Kurve)

Und Situation 3 und 4 sind ja aus dem Überholen entstanden. Hätte er mich einfach nur wegen hupen und zu schnell angezeigt wäre es dabei geblieben

Da sind sich einfach die Richtigen zur rechten Zeit begegnet. Oder vice versa.

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