Beim Überholen beschleunigt, leider keine Beweise. Was nun?
Hallo!
Heute hatte ich eine Situation:
Ein Fahrer vor mir war recht langsam unterwegs (unter 30). Ich wollte innerorts überholen, und machte das auch. Es gab viele Straßen, es war am Marktplatz. Dennoch war es übersichtlich, und es kam kein Gegenverkehr oder ähnliches. Die nächste Ausfahrt wo aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ein Auto hätte kommen können war ca. 150 Meter entfernt.
Nun das Problem:
Anfangs habe ich den Fahrer als er so langsam war dass ich den ersten Gang brauchte, angehupt, aber nur genau einmal. Ich habe dann überholt, und der Fahrer hat Gas gegeben.
Korrektur: Fast den ersten Gang
Der Motor des wirklich leistungsstarken Autos war deutlich bei mir zu hören, auch wenn er das Gaspedal mit Sicherheit nur angetippt hat. Anschließend musste ich relativ schnell sein und vorne Einscheren, denn durch den mit Sicherheit um 5 Sekunden verlängerten Überholvorgang kam auch langsam der Gegenverkehr sehr nah. Es war so gefährlich dass ich wirklich sauer war.
Ich war sauer, hielt (leider in der Stadt auf der Straße) an, und stieg aus um den Fahrer zu fragen was das soll. Mein Tonfall war nicht fein, aber ich habe weder Drohungen, Beleidigungen oder ähnliches benutzt. Der andere Fahrer hat mich z.B. einfach so geduzt.
Etwas später habe ich das Handy der Beifahrerin gesehen und machte das gleiche nochmal, um zu fragen was das soll. Das Angebot an die Seite zu fahren und in Ruhe zu reden lehnte der andere Fahrer ab. Mit Sicherheit mussten hinten auch welche bremsen.
Das Hauptproblem: Die "Gegner" waren zu zweit und das zweite Aussteigen ist gefilmt und bewiesen. Somit können die mir natürlich auch alles nachweisen.
Ich will nichts abstreiten, ich habe auch zwei Fehler gemacht (2x anhalten) aber würde gerne wissen was jetzt kommt damit ich mich vorbereiten kann.
Dass ich, sofern der andere Fahrer nicht gnädig ist, mit etwas rechnen muss, ist mir klar und damit rechne ich auch. Ich würde nur mal gerne wissen was genau? Nur ein Bussgeld von vielleicht 150 - 250€ oder noch mehr? Wie gesagt ich habe null Beweise. Ich kann nur sagen dass man sowas nicht aus Spaß macht, anzuhalten.
Deshalb mache ich mir ernsthafte Sorgen.
Und, gibt es die Möglichkeit dass ich mich auch selbst anzeigen oder melden kann? Ich habe meine Fehler eingesehen, frage mich inzwischen selbst wie ich so einen kindischen Müll machen konnte, und bin angewiesen auf mein Auto. Sonst fahre ich immer verkehrsgerecht, und habe genug Leute die belegen können dass ich im Normalfall sehr gut fahre (und das sind nicht nur Familie und Verwandte). Bin schon seit 4 Jahren aus der Probezeit draußen und habe vorher nie irgendeine Strafe bekommen, also 6 Jahre ohne Verkehrssünden.
Dass ich mich hier nicht rausreden kann, klar aber wie gesagt es wäre gut zu wissen was genau kommt. Ich habe nämlich weder Bus noch Bahn um pünktlich zur Arbeit und zurück zu kommen.
Beste Antwort im Thema
Aus der Sicht des anderen VT:
Ich war am Markt bei erlaubten 30km/h am suchen einer Adresse. Die ganze Zeit war niemand hinter mir. Ploetzlich Hupt es und da ich niemanden behindern will, gab ich sofort Gas um wieder auf die erlaubten 30 zu beschleunigen.. Der andere war da aber schon neben mir und fuchtelte wie wild. Dann setzt er sich vor mich und bremst mich aus. Kommt wild meckernd auf mich zu so das ich Angst haben muss das er mir die Schnauze polliert.............
Meine Frau hat alles auf Video. Soll ich ihn Anzeigen? Beweisstueck Video und Schluepper mit braunem Strich 😁
Was wuerdet ihr nun demjenigen Raten der in einem anderen Thread das Erlebnis so geschildert haette?
101 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. August 2015 um 10:47:15 Uhr:
Jetzt erzähl mal keine Schauermärchen, Geisslein.
Probiers doch einfach mal aus 😉
Bei meinem FW-Kamerad reichte eine Beleidigung eines Migranten aus, daß er 3 Monate laufen durfte und nur knapp an einer MPU vorbeischrammte.
Die Situation entsprang aus einem Wutanfall.
Das Ganze ist noch gar nicht so lange her !
Ich kenne ebenfalls einen Fall aus dem nahen Kollegenkreis (Sommer 2013).
Könnte man vielleicht auch als "Wutanfall" nach einem Ausbremsmannöver (durch den anderen VT) bezeichnen.
Ums kurz zu machen: Er hat an der Ampel dessen Tür geöffnet und ihm eine eingeschenkt.
Folge 3 Monate Fahrverbot, 500€ Geldstrafe + Gerichtskosten.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. August 2015 um 13:35:59 Uhr:
Probiers doch einfach mal aus 😉Zitat:
@birscherl schrieb am 5. August 2015 um 10:47:15 Uhr:
Jetzt erzähl mal keine Schauermärchen, Geisslein.
Bei meinem FW-Kamerad reichte eine Beleidigung eines Migranten aus, daß er 3 Monate laufen durfte und nur knapp an einer MPU vorbeischrammte.
Die Situation entsprang aus einem Wutanfall.
Das Ganze ist noch gar nicht so lange her !
Ja ja, es sind Ferien … Eine Beleidigung im Straßenverkehr ist üblicherweise eine Straftat und wird mit Tagessätzen Geldstrafe geahndet – aber weder mit Fahrverbot noch mit MPU. Zumal man nicht "knapp an einer MPU vorbeischrammen" kann, die wird entweder angeordnet oder eben nicht. Schauermärchen halt.
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Also Typen, die so mir nichts, dir nichts, aus dem Stand echte Wutanfälle mit anderen Ausfallerscheinungen bekommen, haben doch auf der Straße mal gar nichts zu suchen.
Gibt es eigentlich in 'schland auch so was wie Antiaggressionstraining für solche Patienten? Sieht man ja in Ami-Filmen immer.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 5. August 2015 um 08:43:04 Uhr:
Der TE hat mitten auf der Straße angehalten, 2x. Was in meinen Augen immer noch keine Nötigung darstellt. Man könnte ja drumherum fahren. Wenn man sich nicht unterhalten wollte.
Der TE hat ganz klar das hier gesagt:
"ich habe wie gesagt den Fahrer zum Anhalten gezwungen, zweimal"
Klar kann ich solche Aussagen des TE´s in Frage stellen, aber dann kann ich praktisch alles in Frage stellen.
was es hier am Ende dafür geben würde, das kann hier wohl keiner sagen, denn dafür fehlen in der Tat die Einzelheiten.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. August 2015 um 14:26:10 Uhr:
Der TE hat ganz klar das hier gesagt:Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 5. August 2015 um 08:43:04 Uhr:
Der TE hat mitten auf der Straße angehalten, 2x. Was in meinen Augen immer noch keine Nötigung darstellt. Man könnte ja drumherum fahren. Wenn man sich nicht unterhalten wollte.
"ich habe wie gesagt den Fahrer zum Anhalten gezwungen, zweimal"Klar kann ich solche Aussagen des TE´s in Frage stellen, aber dann kann ich praktisch alles in Frage stellen.
was es hier am Ende dafür geben würde, das kann hier wohl keiner sagen, denn dafür fehlen in der Tat die Einzelheiten.
Der Fall ist nicht ganz einfach, aber sollte sich der Angehaltene dazu genötigt (LOL) sehen, den TE anzuzeigen, hat dieser sicherlich schlechte Karten. Das Duzen ergibt sich übrigens aus dem Alter. Ich würde einen 24jährigen, der vor mir auf der Straße das Rumpelstilzchen gibt, auch duzen.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 5. August 2015 um 14:44:24 Uhr:
Der Fall ist nicht ganz einfach, aber sollte sich der Angehaltene dazu genötigt (LOL) sehen, den TE anzuzeigen, hat dieser sicherlich schlechte Karten.Und was war jetzt so schwierig zu diesem Urteil zu kommen?
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. August 2015 um 14:19:34 Uhr:
Ja ja, es sind Ferien … Eine Beleidigung im Straßenverkehr ist üblicherweise eine Straftat und wird mit Tagessätzen Geldstrafe geahndet – aber weder mit Fahrverbot noch mit MPU. Zumal man nicht "knapp an einer MPU vorbeischrammen" kann, die wird entweder angeordnet oder eben nicht. Schauermärchen halt.
Also ich hab keine Ferien, aber deiner Fantasie sind keine Grenzen gesetzt !
Nochmals, Du hast die Option das gerne selbst auszuprobieren.
Eine Straftat kann einen Führerscheinentzug mit sich führen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. August 2015 um 15:19:41 Uhr:
Und was war jetzt so schwierig zu diesem Urteil zu kommen?Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 5. August 2015 um 14:44:24 Uhr:
Der Fall ist nicht ganz einfach, aber sollte sich der Angehaltene dazu genötigt (LOL) sehen, den TE anzuzeigen, hat dieser sicherlich schlechte Karten.
Einfach war's nicht 🙂 Das verkehrsgefährdende Verhalten des Angehaltenen schwebt noch im Raum. Allerdings auch das unrechtmäßige Hupen des TE. Da aber leider Vergehen nicht gegen Vergehen aufgewogen werden ...
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 5. August 2015 um 16:07:26 Uhr:
Einfach war's nicht 🙂 Das verkehrsgefährdende Verhalten des Angehaltenen schwebt noch im Raum. Allerdings auch das unrechtmäßige Hupen des TE. Da aber leider Vergehen nicht gegen Vergehen aufgewogen werden ...
Klar, in wie weit das Verhalten des anderen verkehrsgefährdend war, das würde ich auch erst wirklich beurteilen wollen, wenn ich die Gegenseite gehört hätte. Denn die klingt meist dann doch etwas anders.
Aber es ist und bleibt Nötigung, wenn man jemand zum anhalten zwingt, um ihm seine Meinung zu geigen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. August 2015 um 16:17:11 Uhr:
Klar, in wie weit das Verhalten des anderen verkehrsgefährdend war, das würde ich auch erst wirklich beurteilen wollen, wenn ich die Gegenseite gehört hätte. Denn die klingt meist dann doch etwas anders.Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 5. August 2015 um 16:07:26 Uhr:
Einfach war's nicht 🙂 Das verkehrsgefährdende Verhalten des Angehaltenen schwebt noch im Raum. Allerdings auch das unrechtmäßige Hupen des TE. Da aber leider Vergehen nicht gegen Vergehen aufgewogen werden ...
Aber es ist und bleibt Nötigung, wenn man jemand zum anhalten zwingt, um ihm seine Meinung zu geigen.
Klar. Zwei Vergehen werden nicht gegeneinander aufgerechnet, auch wenn das eine ohne das andere nicht passiert wäre. Hier hat mal ein Landwirt einem PKW-Fahrer auf einem Wirtschaftsweg die Vorfahrt (rechts vor links) genommen. Der Landwirt (bzw. dessen Versicherung) musste ganz normal Schadensersatz leisten und Bußgeld bezahlen, obwohl der PKW-Fahrer den Weg gar nicht hätte nutzen dürfen. Der wiederum hat "nur" seine Geldstrafe für das widerrechtliche Benutzen des Wirtschaftswegs bezahlt.