Beim Beschleunigen überholt werden

Hallo zusammen,

mir ist heute an einer Stelle, an der ich seit 8 Jahren täglich vorbei fahre, folgendes passiert und würde mir gerne mal ein paar Einschätzungen zwecks Selbstreflexion einholen:

Ich habe am Ortsausgang (meiner Meinung nach zügig) beschleunigt, um die erlaubte Zielgeschwindigkeit von 100 km/h zügig zu erreichen. Während ich schon schätzungsweise bei 80-90 km/h gewesen sein muss und noch beschleunigte, bemerkte ich neben mir einen Pkw, der zum Überholen angesetzt hatte. Das Ausscheren oder Blinken (sofern letzteres stattgefunden hat) hatte ich nicht bemerkt, weil ich die Verkehrssituation vor mir beobachtet hatte.
Der Pkw neben mir schaffte es jedenfalls nur leidlich an mir vorbeizuziehen und gab mir seinen Unmut mit Gesten zu verstehen. Der überholende Passat kann m.E. nicht viel besser motorisiert gewesen sein als mein Golf TDI.

Auf der einen Seite kann es für den Überholenden tatsächlich so ausgesehen haben, dass ich während des Überholvorgangs beschleunigt habe. Auf der anderen Seite habe ich nun mal (wie jeder Autofahrer) am Ortsausgang beschleunigt und das Überholmanöver leider erst sehr spät bemerkt - also kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Mir ist klar, dass ich nicht beschleunigen darf, wenn ich überholt werde, und dass es gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr erfordert. Aber ab wann muss ich denn bemerken, dass ich überholt werde? Und kann das wirklich bedeuten, dass man am Ortsausgang einfach auf die linke Spur zieht und den Verkehr vor einem dazu zwingt den Beschleunigungsvorgang zu unterbrechen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen.

Beste Antwort im Thema

Wieso müsstest du deinen Beschluenigungsvorgang unterbrechen.
Wenn ich aus der Ortschaft komme beschleunige ich mein Fahrzeug.
Wenn mich beim beschleunigen über holen will muss er schneller sein.
So sehe ich das denn deswegen uterbreche ich nicht mein beschleunigen.

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Zitat:

@IncOtto schrieb am 24. November 2017 um 12:25:56 Uhr:


Macht der gute Autofahrer aber.

Mit der "Ich muss nicht" Einstellung wird der Straßenverkehr ziemlich grauenhaft.

Wo steht geschrieben, was der "gute Autofahrer" zu machen hat?

Der Straßenverkehr wird vor allem dadurch ziemlich grauenhaft, dass Leute sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Riskantes Überholen bei unklarer Verkehrslage ist ein klarer Verstoss gegen die Straßenverkehrsordung. Was man muss und was man nicht muss, ist darin zu finden. Und man muss vor dem simplen Beschleunigen auf seiner Spur nun mal nicht vorher in den Rückspiegel schauen. Vielmehr hat der Überholer sich darauf einzustellen, dass er erst dann bemerkt wird, wenn er den Bereich des toten Winkels verlassen hat. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der "gute Autofahrer" ihn hätte sehen müssen. Es gibt keine Rückschaupflicht beim Beschleunigen.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 24. November 2017 um 12:34:25 Uhr:



Zitat:

@IncOtto schrieb am 24. November 2017 um 12:25:56 Uhr:


Macht der gute Autofahrer aber.

Mit der "Ich muss nicht" Einstellung wird der Straßenverkehr ziemlich grauenhaft.


Der Straßenverkehr wird zuerst dadurch ziemlich grauenhaft, dass Leute sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Riskantes Überholen bei unklarer Verkehrslage ist ein klarer Verstoss gegen die Straßenverkehrsordung. Was man muss und was man nicht muss, ist in der StVO niedergelegt. Und man muss vor dem Beschleunigen auf seiner Spur nun mal nicht in den Rückspiegel schauen. Vielmehr hat der Überholer sich darauf einzustellen, dass er erst dann bemerkt wird, wenn er den Bereich des toten Winkels verlassen hat. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der "gute Autofahrer" ihn hätte sehen müssen.
@IncOtto

Zumal der Überholwillige damit rechnen muss, dass der VT, den er überholen will, am Ende des Limits ebenfalls beschleunigen wird. Dazu kommt, dass der Überholwillige nicht weiß, wie stark der andere beschleunigen wird.

Dadurch ensteht die von tazio1935 schon angesprochene unklare Verkehrslage.

Es gibt in der Rechtsprechung so was wie einen Idealfahrer, und der bist du nicht, wenn du nie in den Rückspiegel schaust. Lässt du einen Überholer also verhungern, ist je nach Konstellation bei einem Unfall ein erheblicher Teil der Schuld dir anzulasten.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 24. November 2017 um 12:42:41 Uhr:


Es gibt in der Rechtsprechung so was wie einen Idealfahrer, und der bist du nicht, wenn du nie in den Rückspiegel schaust. Lässt du einen Überholer also verhungern, ist je nach Konstellation bei einem Unfall ein erheblicher Teil der Schuld dir anzulasten.

Man kann mir nur dann eine Schuld anlasten, wenn ich den Überholer bemerkt habe. Habe ich den Überholer hingegen NICHT bemerkt, trifft mich KEINE Schuld. Nochmals: Ich muss nicht den rückwärtigen Verkehr beobachten, wenn ich am Ortsausgangschild einfach nur aufs Gas trete. Es ist auch klar geregelt, wer wann tatsächlich in den Rückspiegel schauen muss: Der Überholer, bevor er die Spur wechselt. Sogar in doppelter Rückschau. Der Überholer muss sich sicher sein, dass er überholen kann, ohne sich selbst und andere zu gefährden.

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Zitat:

@IncOtto schrieb am 24. November 2017 um 12:42:41 Uhr:


Es gibt in der Rechtsprechung so was wie einen Idealfahrer, und der bist du nicht, wenn du nie in den Rückspiegel schaust. Lässt du einen Überholer also verhungern, ist je nach Konstellation bei einem Unfall ein erheblicher Teil der Schuld dir anzulasten.

großer Irrtum an dieser Stelle

Am Ende eines Limits weiß jeder, dass auch alle anderen beschleunigen werden.
Wer unbedingt meint, dort zu überholen. begeht den Verstoß Überholen bei unklarer Verkehrslage.

Dass der Überholte es nicht zum Unfall kommen lassen sollte, steht dann auf einem anderen Blatt.
Die Diskussion gab es hier schon.
Ortsausgang und jemand meint zu überholen, während der andere VT am Ende des Limits ebenfalls beschleunigt, was sein Recht ist.
Nun taucht Gegenverkehr auf. Was nun tun.
der zu Überholte geht vom Gas und der Überholer gibt weiter Gas -> funktioniert
kann jedoch auch als erzwungenes Bremsmanöver gewertet werden
Überholer geht vom Gas und Überholer bleibt auf dem Gas -> funktioniert

beide gehen vom Gas -> Situation unverändert

Am Ende eines Limits hat der Überholwillige zu warten, was der VT vor ihm macht und kann dann immer noch überholen. Alles andere kann gefährlich werden, es sei denn der Überholwillige besitzt die Fähigkeit von Nicolas Cage aus "Next" bzw. sitzt in KITT aus "Knight Rider" (egal welchem der 2).

Zitat:

@IncOtto schrieb am 24. November 2017 um 12:42:41 Uhr:


Lässt du einen Überholer also verhungern, ist je nach Konstellation bei einem Unfall ein erheblicher Teil der Schuld dir anzulasten.

Für diese Konstellation muss man aber auch grundlos beschleunigen, was bei einem Ortsende schonmal nicht der Fall ist.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 24. November 2017 um 12:25:56 Uhr:


Macht der gute Autofahrer aber.

Mit der "Ich muss nicht" Einstellung wird der Straßenverkehr ziemlich grauenhaft.

Viel grauenhafter ist die Einstellung: „ Mir doch egal, Regeln die mir nicht passen gibt es für mich nicht, Hauptsache die anderen halten sich dran.“ oder „ Solange meine eigenen Bedürfnisse nicht beschnitten werden, können Regeln ruhig missachtet werden.“

Ergänzt um: "Alle, die mich beim Regelübertreten behindern, handeln falsch. Die darf ich dann berechtigt bestrafen."

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 24. November 2017 um 13:16:26 Uhr:


Ergänzt um: "Alle, die mich beim Regelübertreten behindern, handeln falsch. Die darf ich dann berechtigt bestrafen."

Oder: „ Wenn ich die Regeln missachte haben mich die anderen dabei zu unterstützen.“

Ich denke sogar das diese Denke schon sehr verbreitet ist.
Viele setzen schon drauf das der Klügere nach gibt.

Fall aus der Praxis:

Zitat:

Hmm - in meiner automobilen Frühzeit habe ich genau das gemacht. Mit einem blassgrünen Fiat Regata mit Anhängerkupplung habe ich im dritten Gang voll durchgezogen bis 100 km/h. Der Ur-Golf GTI-Fahrer, der hinter mir war, wusste offensichtlich nicht, dass es die Dinger auch mit 100 PS gibt. Und ich habe ehrlich erst bei 100 km/h im Spiegel festgestellt, dass da jemand hinter mir auf der linken Spur hängt. (Quelle)

Hier träfe den Regata-Fahrer keine Schuld. Er hat den GTI nicht gesehen und musste ihn auch nicht sehen - keine Rückschaupflicht für ihn. Etwaige Schuld träfe den Golf-Fahrer, denn er wollte ohne den nötigen Geschwindigkeitsüberschuss überholen. Bei ihm liegt die Fehleinschätzung der Situation.

Ja, kann man synonym setzen.

Zur weiteren Klärung, ob der Überholte durch Beschleunigen falsch handelt:

Für den Überholten wird...

Zitat:

... keine unzulässige Behinderung angenommen, wenn er durch seine Beschleunigung den Überholer gefahrlos zwingt, sich wieder hinter ihm einzureihen u sich somit vorschriftsmäßig zu verhalten
(Bay VM 68, 82; Celle VRS 80, 24; vgl hierzu auch BGH NJW 87, 913 = StVE § 1 StVO 37 zur Verhinderung verbotenen Schnellerfahrens, krit St Verf NStZ 87, 115; s auch Frankfurt VersR 79, 725 LS).

Das Wort "gefahrlos" sollte man dabei nicht übersehen. Aber eine der zentralen Fragen dieses Threads ist damit hoffentlich beantwortet.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 24. November 2017 um 12:17:25 Uhr:


Wieso macht ihr euch so einen Stress?

Ich freue mich, wenn mich jemand überholt. Kein Scheiß. Egal wo, egal wie.

Wenn der Überholer danach nur noch im Weg steht weil er bei 80 auf der Landstraße offensichtlich überfordert ist nervt es gewaltig wenn man Überholt wurde.
Auch auf schlechten aber kurvigen Straßen ist es zb Nervig wenn da Einer der TBB- Fraktion überholt und dann wegen jedem Kiesel und jeder Bodenwelle bremst und das Auto um die Kurven trägt weil er Angst hat von der Straße zu hoppeln.

Wenn Einer Überholt und dann davonzieht ist es mir Schnurz wann und wo und wie schnell Er überholt und fährt. Wenn Ich nicht Belästigt oder Gefährdet werde ist mir das Verhalten Anderer Sch...egal.
Aber leider gehören die Innerortsüberholer selten dazu.

Und ja, die Typen die zu blöd zum Überholen sind gehen auf den Sack. Aber Einige wollen zwar Schneller aber sind aus welchen Gründen auch immer nicht fähig zu Überholen. Mangelnde Leistung ist da selten die Ursache.

So ist es.

So, so, es wird sich hier darauf berufen, dass man keine Rückschaupflicht hat.

Das halte ich in vielen Fällen für ein Pseudoargument, denn mir ist es noch nie passiert, dass ich von einem Überholer in der Form überrascht wurde, dass ich den erst bemerkt habe, als er neben mir war. Gerade wenn im Ort hinter einem ein Ungeduldiger ist, bekommt man das doch meist mit, weil die ja dann auch noch dicht auffahren. Dass man dann nicht mitbekommen will, dass der dann nach dem Ortsausgang überholt ist ein in die Tasche lügen.

Ich sehe überhaupt kein Problem in dem Überholen nach dem Ortsausgang, wenn einfach normal beschleunigt wird. Der Überholer muss damit rechnen und rechnet in der Regel auch damit und beschleunigt entsprechend stark. Daher habe ich auch noch nie erlebt, dass das tatsächlich ein Problem ist.

Da daraus hier aber ein Problem gemacht wird, gehe ich mal davon aus, dass einige, die hier das Überholen am Ortsausgang thematisieren, absichtlich stärker beschleunigen, wenn sie denn überholt werden. Gerade auch, dass hier mehrfach Leistungsvergleiche der Fahrzeuge gemacht wurden, bestätigt meine Vermutung.

Andererseits wird immer betont, dass man sich an die StVO hält und daher werden halt Pseudoargumente Fahrweise gesucht, um seine Fahrweise zu begründen (nicht sehen und hören, also brauche ich nicht handeln).

Also liebe Vertreter mit euren Audi-Kombis, ich empfehle euch folgende Vorgehensweise:
Wenn ihr also einen braven MT-Fahrer nach dem Ortsausgang überholen möchtet, so schert nach dem Ortsausgangschild aus und ganz wichtig, betätigt sowohl die Hupe und auch die Lichthupe für ein bis 2 Sekunden. Damit kann der brave MT-Fahrer eure Überholabsicht nicht mehr ignorieren und wird wie auf Befehl brav nach der StVO und entsprechen der Kommentierung von Henschel (Klick mich) seine Beschleunigung sofort und umgehend abbrechen. Dies funktioniert sogar auf zweispurigen Straßen, wie die BAB, z.B. nach einer Baustelle. So ist ein gechilltes Übeholen möglich. 😁

Gruß

Uwe

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