Beim Autoverkauf betrogen... und nun..?

Hallo zusammen...
Ich bin ganz frisch hier und hoffe auf euren Rat.
Und ja, ich weiß, ich bin dumm und naiv (deshalb auch mein Nickname).??

Ich fahre einen treuen Mitsubishi Space Star, der immer gute Dienste geleistet mit seinen 230.000 km auf der Uhr. Doch aufgrund einer defekten Zylinderkopfdichtung müssen wir uns doch trennen, da ich sehr viel Öl verliere.
Im Netz einen Passat Kombi gefunden.
Die Daten in der Anzeige klangen echt gut:
Bj. 99
1,6l
135.500 km
Tüv/Au neu
Zahnriemenwechsel bei 128.200 km
Auf Optik lege ich nicht so wirklich wert, die Technik muss funktionieren.
Hingefahren, angeschaut, lief ganz gut.
TÜV war 3 Tage vor Kauf gemacht worden.
Aufkleber für Zahnriemenwechsel vorhanden.
Auto gekauft mit Kaufvertrag, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
Bis nach Hause bin ich gekommen, dann streikte das Zündschloß. Zündanlassschalter war gebrochen.
Ausgetauscht, lief aber trotzdem nicht: Anlasser defekt ??
Ausgetauscht, endlich lief er...
Dann habe ich mal in die Fahrzeugpapiere geschaut und gesehen, dass das Fahrzeug 1997 erstmalig zugelassen wurde. Bin da stutzig geworden. Ich weiß von Freunden, dass die ersten Passat komplett grüne Instrumente hatten.
Habe dann im Wagen zum ersten Mal Licht angemacht .
(Fahrzeug war ja nicht angemeldet und wurde bis dahin nicht gefahren)
Tacho leuchtet blau, alles andere grün, Airbagkontroll-Leuchte hatte keine Funktion.
Mir dämmerte es, dass wohl der Tacho ausgetauscht wurde.
Ein Freund von mir versuchte dann, das Fahrzeug auszulesen, kam aber nicht ins Motorsteuergerät, das Gerät spuckte nur eine ellenlange Fehlerliste aus, insbesondere Kurzschlüsse in allen Airbagsystemen und Wegfahrsperre.
Da wir mit dem MSG nicht weiterkamen, Vorbesitzer ausfindig gemacht.
Da fiel mir zum ersten Mal das Kinn runter.
Der Wagen hatte beim Verkauf weit über 200.000 km
runter.
Sofort bei VW die Historie checken lassen:
Beim letzten Besuch in einer VW-Werkstatt im Jahr 2016 hatte der Wagen eine Laufleistung von 212651 km auf der Uhr.
Ich habe den Verkäufer via E-Mail & WhatsApp über den Stand informiert und eine Rückabwicklung des Vertrags verlangt mit einer Frist. Ich möchte einfach nur mein Geld zurück.
Doch dieser reagiert darauf überhaupt nicht.
Der Wagen stand auf einem Gelände, wo viele, alte Gebrauchte zum Verkauf und zum Schlachten standen. Auf dem Kaufvertrag stand diese Adresse, doch scheint der Name auch nicht zu stimmen, es sei denn, die Eltern haben ihm einen weiblichen Vornamen gegeben. (Verkäufer war türkischer Bürger)
Im Netz verkauft er munter weitere Autos, allen mit frischem Zahnriemen, aufgeführt als gewerblicher Händler.
Nun meine Fragen:
Wie konnte das Auto mit defekter Airbagleuchte 3 Tage vorher Tüv bekommen.
Was kann ich nun tun, wenn die Identität eventuell nicht stimmt?
Was kann/muss ich jetzt tun..?
Der Kaufpreis war 1300 Euro, für viele Peanuts, für mich alles, was ich hatte.
Und ich weiß auch, ich bin an Dummheit nicht zu überbieten.

Entschuldigt meinen Roman... ich kann mich einfach nicht kurz halten.
Liebe Grüße
Michaela

Beste Antwort im Thema

Hallo ihr Lieben...
War gerade 2 Stunden bei der Polizei... alles wurde aufgenommen und geht nun weiter an die Staatsanwaltschaft wegen Betrug.
Jetzt muss leider erst einmal die Identität festgestellt werden.

An alle, die hier geschrieben haben, dass das nichts bringen würde:
Wenn ich durch mein Handeln auch nur noch einen Einzigen davor schützen kann, ein unsicheres Fahrzeug bei diesem Menschen zu kaufen, hat es sich gelohnt.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, in geprüften Autohäusern ihre Autos zu kaufen. Klar war ich doof, doch das weiß ich selber nur zu gut und habe Lehrgeld bezahlt.
Doch was wäre gewesen, wenn sich eine Familie mit Kindern den Passat gekauft hätte und irgendetwas wäre mit den Airbags gewesen.
Nicht auszudenken...

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Zitat:

@weiss-blau schrieb am 3. März 2019 um 16:07:59 Uhr:


Wenn das Polizeirevier zufällig auf dem Weg liegt und man nichts anderes vor hat kann man Anzeige erstatten. Ebenso gut kann man es aber bleiben lassen.

Betrug ist eine Vorsatztat und dieser muss bewiesen werden, angesichts der Aussichtslosigkeit wird den dahingehenden Versuch niemand unternehmen.

Hahaha, der Verkäufer liest auch mit. 😁

Der Beweis dürfte hier eine Kleinigkeit sein (Aussage des Vorbesitzers, stillgelegte Airbaglampe, gedrehter Tacho). Wenn der Vorbesitzer direkt an den Kameraden verkauft hat, kommt er da IMHO nicht raus (wäre zwar doof, aber sein Kennzeichen ablichten ist das auch 😉).

Gruß Metalhead

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 3. März 2019 um 17:04:13 Uhr:


Betrug ist ein Offizialdelikt. Ohne Kenntnis davon können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. Daher halte ich Aussagen a la "Bringt doch eh nix .." für fahrlässig und nicht hilfreich.

Zumal man nicht alle 3 Monate wegen Betrug angezeigt werden kann ohne daß ein Richter hellhörig wird. Dann ist's schnell vorbei mit "ich wusste von nix" und ein Richter ist da frei in seiner Entscheidung wem er denn Glauben schenkt.

Gruß Metalhead

@Ichbindoof74

Bin auch gespannt wie es weitergeht, bitte halte uns auf dem Laufenden.

Da der Verkäufer ja nicht mehr telefonisch erreichbar ist, bzw sofort auflegt, bestünde nicht die Möglichkeit zu diesem Händler zu fahren und diesen persönlich anzutreffen ?
Desweiteren hat Er ja noch weitere Anzeigen auf Ebay-Kleinanzeigen veröffentlicht.
Kann man hier nicht einen Freund oder Bekannten beauftragen sich als Interessent telefonisch für eine der geschalteten Inserate zu melden und einen Termin mit Ihm ausmachen um dann mit der Polizei dort aufzukreuzen ?

Sich hierzu ein VCDS zu leihen könnte auch hilfreich sein. Bisher hatte noch niemand etwas dagegen, wenn ich es angeklemmt habe.

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Den Schuldigen der dafür zuständig ist anzeigen, sodass es sein letztes Mal gewesen war.

Sowas ähnliches ist meinem Kumpel auch mal passiert. Der kurdische Verkäufer sagte am Telefon, dass selbst wenn sein eigener toter Vater aus dem Graben rauskommt und bettelt, würde er das Auto nicht zurücknehmen.

Als ich dort auftauchte und keine 10 Minuten mit ihm geredet habe, hat er den vollen Kaufpreis zurückgegeben.

Schade, dass der Verkäufer 197 km von mir entfernt ist, sonst würde ich der armen TE echt helfen wollen.

Hallo ihr Lieben...
War gerade 2 Stunden bei der Polizei... alles wurde aufgenommen und geht nun weiter an die Staatsanwaltschaft wegen Betrug.
Jetzt muss leider erst einmal die Identität festgestellt werden.

An alle, die hier geschrieben haben, dass das nichts bringen würde:
Wenn ich durch mein Handeln auch nur noch einen Einzigen davor schützen kann, ein unsicheres Fahrzeug bei diesem Menschen zu kaufen, hat es sich gelohnt.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, in geprüften Autohäusern ihre Autos zu kaufen. Klar war ich doof, doch das weiß ich selber nur zu gut und habe Lehrgeld bezahlt.
Doch was wäre gewesen, wenn sich eine Familie mit Kindern den Passat gekauft hätte und irgendetwas wäre mit den Airbags gewesen.
Nicht auszudenken...

Super! Daß es nix bringt glaube ich in dem Fall nicht.
Laß uns bitte wissen was dabei raus kam.

Gruß Metalhead

@TE

Klar bringt die Anzeige etwas. Hoffentlich auch Dein Geld zurück. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen.

Dass der Verkäufer so dämlich ist und bei den Inseraten sogar sein Händlerkennzeichen zeigt, ist ein Zeichen, dass er nicht ganz so clever ist. Er ist sich vermutlich sicher gewesen, dass die Drohungen nur heiße Luft wären und nichts kommt von Dir. Ansonsten hätte er es nicht drauf angelegt bei etwas über 1000 Euro.

Und für das nächste Auto welches Du von privat kaufst, lasse Dir den Ausweis zeigen,von dem der als Verkäufer eingetragen wird. Ansonsten hast Du das Fahrzeug von einem unbekannten dritten erworben. Ich denk mal auf die Tour versucht der es jetzt bei Dir.
Kannst Du die Person eindeutig identifizieren, der mit Dir den KV gemacht hat? Könnt mir vorstellen,dass es die Person im KV nicht mal gibt. Hab ich schon einige Male gesehen so was.

Gruß Martin

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 3. März 2019 um 16:25:18 Uhr:



Zitat:

@pargelenisXXL schrieb am 3. März 2019 um 15:16:31 Uhr:


Dadurch wurde der Einbrecher unserer Wohnung gestellt. War auch eine Straftat.

Habt ihr vorher/nachher miteinander telefoniert?
Woher hattest Du die Nr.des Einbrechers?

Das war ein Bekannter vom Nachbarn, der mein Handy geklaut hatte, was in der Wohnung lag.

.und der ist rangegangen,als Du nach dem Einbruch Dein eigenes Handy angerufen hast?

Gruß M

Guten Morgen...
@windelexpress
Ich denke, ich würde ihn wiedererkennen.
Und beim nächsten Autokauf beherzige ich alle eure Ratschläge. Ich brauche ja immer noch ein Auto...??
Nur, was mache ich jetzt mit dem Passat, wenn das vorbei ist..? ( hab ich bei der Polizei vergessen zu fragen)
Bekommt der Verkäufer ihn zurück..? (Hab das Fzg ja nicht zugelassen, nach dem Auslesen.)

Prinzipiell ist der Passat erst mal Deiner. Du möchtest den Koffer zurück geben und Dein Geld haben. Dann ist der Passat ja wieder weg.
Sollte sich das Verfahren hinziehen,musst die Karre irgendwo unterstellen.

Ich hoff mal dass der VK noch Einknickt und es schneller geht für Dich.

Gruß Martin

Der Passat gehört so lange Dir, bis der Käufer ihn entweder freiwillig zurücknimmt oder ein Gericht ihn dazu verurteilt und er es dann gezwungenermaßen macht. Hoffentlich kann er dann auch zahlen und den Kaufpreis erstatten oder hat pfändbaren Besitz.

Ich denke, dass Nachbesserung (Reparatur durch Verkäufer) und Zahlung von Wertminderung hier wohl nicht in Frage kommt, wäre aber auch eine Möglichkeit.

Ein Verkauf durch Dich ist natürlich auch möglich. Da muss man abwägen, wie wahrscheinlich die erfolgreiche Rücknahme des Fahrzeuges ist, bzw. ob von dem Verkäufer "was zu holen" ist.

Die Plakette mit HU, bzw. das HU-Dokument ist eine Urkunde mit besonderer Beweiskraft über das "Nichtvorhandensein erheblicher Mängel". Wurde hier gemogelt, müsste die Polizei eigentlich auch in der Richtung ermitteln.

Zitat aus dem ADAC Infobrief:

Beurkundung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs durch die HU-Prüfplakette
Dok.Nr: 110795, BGH vom 16.08.2018
1 STR 172/18
Die an dem Fahrzeugkennzeichen angebrachte Prüfplakette beurkundet mit besonderer Beweiskraft im Sinne des § 348 I StGB neben dem Termin der nächsten Hauptuntersuchung auch die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptuntersuchung. (Aus den Gründen: ...Nummern 3.1.4.1 und 3.1.4.2 Anlage VIII zur StVZO sehen vor, dass eine HU-Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden kann, wenn entweder keine oder nur geringe Mängel, deren unverzügliche Beseitigung - spätestens innerhalb eines Monats - zu erwarten ist, festgestellt werden. In Nummer 3.1.4.3 Anlage VIII zur StVZO ist bestimmt, dass bei Feststellung erheblicher Mängel diese in den Untersuchungsbericht einzutragen sind und - zunächst - keine HU-Prüfplakette zugeteilt werden darf. Angesichts dieser eindeutigen Regelungen ist davon auszugehen, dass die Feststellung des Nichtvorhandenseins erheblicher Mängel kraft Gesetzes Inhalt der Urkunde ist...).

ADAJUR-ARCHIV

Zitat Ende

Leider hilft dies nicht unmittelbar weiter, um das Geld für die Rückgabe des Passats schnell zu erhalten.

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