Beim Autoverkauf betrogen... und nun..?

Hallo zusammen...
Ich bin ganz frisch hier und hoffe auf euren Rat.
Und ja, ich weiß, ich bin dumm und naiv (deshalb auch mein Nickname).??

Ich fahre einen treuen Mitsubishi Space Star, der immer gute Dienste geleistet mit seinen 230.000 km auf der Uhr. Doch aufgrund einer defekten Zylinderkopfdichtung müssen wir uns doch trennen, da ich sehr viel Öl verliere.
Im Netz einen Passat Kombi gefunden.
Die Daten in der Anzeige klangen echt gut:
Bj. 99
1,6l
135.500 km
Tüv/Au neu
Zahnriemenwechsel bei 128.200 km
Auf Optik lege ich nicht so wirklich wert, die Technik muss funktionieren.
Hingefahren, angeschaut, lief ganz gut.
TÜV war 3 Tage vor Kauf gemacht worden.
Aufkleber für Zahnriemenwechsel vorhanden.
Auto gekauft mit Kaufvertrag, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
Bis nach Hause bin ich gekommen, dann streikte das Zündschloß. Zündanlassschalter war gebrochen.
Ausgetauscht, lief aber trotzdem nicht: Anlasser defekt ??
Ausgetauscht, endlich lief er...
Dann habe ich mal in die Fahrzeugpapiere geschaut und gesehen, dass das Fahrzeug 1997 erstmalig zugelassen wurde. Bin da stutzig geworden. Ich weiß von Freunden, dass die ersten Passat komplett grüne Instrumente hatten.
Habe dann im Wagen zum ersten Mal Licht angemacht .
(Fahrzeug war ja nicht angemeldet und wurde bis dahin nicht gefahren)
Tacho leuchtet blau, alles andere grün, Airbagkontroll-Leuchte hatte keine Funktion.
Mir dämmerte es, dass wohl der Tacho ausgetauscht wurde.
Ein Freund von mir versuchte dann, das Fahrzeug auszulesen, kam aber nicht ins Motorsteuergerät, das Gerät spuckte nur eine ellenlange Fehlerliste aus, insbesondere Kurzschlüsse in allen Airbagsystemen und Wegfahrsperre.
Da wir mit dem MSG nicht weiterkamen, Vorbesitzer ausfindig gemacht.
Da fiel mir zum ersten Mal das Kinn runter.
Der Wagen hatte beim Verkauf weit über 200.000 km
runter.
Sofort bei VW die Historie checken lassen:
Beim letzten Besuch in einer VW-Werkstatt im Jahr 2016 hatte der Wagen eine Laufleistung von 212651 km auf der Uhr.
Ich habe den Verkäufer via E-Mail & WhatsApp über den Stand informiert und eine Rückabwicklung des Vertrags verlangt mit einer Frist. Ich möchte einfach nur mein Geld zurück.
Doch dieser reagiert darauf überhaupt nicht.
Der Wagen stand auf einem Gelände, wo viele, alte Gebrauchte zum Verkauf und zum Schlachten standen. Auf dem Kaufvertrag stand diese Adresse, doch scheint der Name auch nicht zu stimmen, es sei denn, die Eltern haben ihm einen weiblichen Vornamen gegeben. (Verkäufer war türkischer Bürger)
Im Netz verkauft er munter weitere Autos, allen mit frischem Zahnriemen, aufgeführt als gewerblicher Händler.
Nun meine Fragen:
Wie konnte das Auto mit defekter Airbagleuchte 3 Tage vorher Tüv bekommen.
Was kann ich nun tun, wenn die Identität eventuell nicht stimmt?
Was kann/muss ich jetzt tun..?
Der Kaufpreis war 1300 Euro, für viele Peanuts, für mich alles, was ich hatte.
Und ich weiß auch, ich bin an Dummheit nicht zu überbieten.

Entschuldigt meinen Roman... ich kann mich einfach nicht kurz halten.
Liebe Grüße
Michaela

Beste Antwort im Thema

Hallo ihr Lieben...
War gerade 2 Stunden bei der Polizei... alles wurde aufgenommen und geht nun weiter an die Staatsanwaltschaft wegen Betrug.
Jetzt muss leider erst einmal die Identität festgestellt werden.

An alle, die hier geschrieben haben, dass das nichts bringen würde:
Wenn ich durch mein Handeln auch nur noch einen Einzigen davor schützen kann, ein unsicheres Fahrzeug bei diesem Menschen zu kaufen, hat es sich gelohnt.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, in geprüften Autohäusern ihre Autos zu kaufen. Klar war ich doof, doch das weiß ich selber nur zu gut und habe Lehrgeld bezahlt.
Doch was wäre gewesen, wenn sich eine Familie mit Kindern den Passat gekauft hätte und irgendetwas wäre mit den Airbags gewesen.
Nicht auszudenken...

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. März 2019 um 16:13:45 Uhr:


Magst Du bitte erläutern, warum es aussichtslos erscheint?

Ungern ausführlich.

Kurzfassung: Beweise überhaupt erst einmal, wer genau das Auto verkauft hat. Beweise dann dem Verkäufer, dass er von der Manipulation des KM -Standes wußte. Beweise dem Verkäufer, dass Mängel bei der HU schon vorlagen. Beweise dem Verkäufer, dass er davon wußte. Beweise ... u.s.w. u.s.f.

Dem Geschäftsmodell liegt ja gerade zugrunde, dass Wissen um Herkunft und Zustand der Fahrzeuge eben nicht nachvollzieh- und beweisbar sind.

Behauptung, Vermutung, Annahme, Unterstellung ... sind keine Beweise.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. März 2019 um 16:13:45 Uhr:


Den Hinweis auf Dummheit und Blauäugigkeit empfinde ich als unhöflich.

"Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar." (Ingeborg Bachmann)

[Gelöscht, Moorteufelchen]

Als Laie habe ich selbstverständlich keine Ahnung.

Ich habe die TE aber so verstanden, dass ihr Beweise zur mind. KM-Manipulation vorliegen und der Vorbesitzer als Zeuge benannt werden kann. Der Verkäufer ist doch im Vertrag benannt und gehört es dann nicht zu einer ordentlichen Ermittlungsarbeit der Exekutive dem nachzugehen?

Bzgl. eines respektvollen Umgangs bleib ich bei meiner Auffassung 😉

Betrug ist ein Offizialdelikt. Ohne Kenntnis davon können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. Daher halte ich Aussagen a la "Bringt doch eh nix .." für fahrlässig und nicht hilfreich.

Sehe ich genauso. Auf schnellstem Weg zur Polizei und Anzeige erstatten.

Gruß M

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@ TE
Auch wenn Du vieles falsch gemacht hast: Zum Glück hast Du Screenshots vom Händler / Inserat zur Beweissicherung erstellt. Eventuell sind im Browserspeicher noch weitere Daten der Anzeige vorhanden? Emails, SMS und WhatsApp unbedingt sichern oder ausdrucken!

Viel Glück...

Auch eBay-Kleinanzeigen kann kontaktiert werden. Die sollten auch die IP des Inseraterstellers haben.

Muss die Staatsanwaltschaft machen und um Herausgabe bitten.
Wird wohl leider bei dem Wert und Delikt nicht geschehen.... 🙁
Ist einfach nicht schlimm genug.

Irgendeinen Trumpf muss der Verkäufer aber haben ... Betrüger sind ja nicht automatisch doof, die wollen weder die Polizei auf dem Hof noch ständig Ärger mit den Käufern haben. Wer so eine schrottreife Karre verkauft, die keinen Monat fährt ohne auseinander zu fallen, macht doch damit sein eigenes Geschäft kaputt ...

Wenn ich mir die Umgebung bei den anzeigenfotos anschaue, scheint das eher ein Schrott- als ein Autohändler zu sein.

Sorry, aber ohne Ahnung von Autos kauft man dort niemals was - und von einem undurchsichtigen ausländischen Verkäufer ohne Namen schon gar nicht.

Zitat:

@Ichbindoof74 schrieb am 3. März 2019 um 10:53:52 Uhr:



Wie konnte das Auto mit defekter Airbagleuchte 3 Tage vorher Tüv bekommen.

Hallo Michaela,

von "TÜV Neu!!" würde ich mich nicht beeindrucken lassen. Es gibt leider genügend Leute, die diese Plaketten verkaufen und das Auto gar nicht anschauen. Unseriöse Händler haben hier die entsprechenden Kontakte. Selbiges mit diesen Gebrauchtwagen-Zertifikaten, die viele Händler anbieten. Da bekommt dann noch der letzte Schrotthaufen ein 5-Sterne Zertifikat.

Schau doch mal genau im TÜV-Bericht, wo und von wem der TÜV gemacht wurde.

Viel Glück!

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. März 2019 um 15:47:18 Uhr:



Zitat:

@Ichbindoof74 schrieb am 3. März 2019 um 15:27:28 Uhr:


@Nomon
Ich habe den Verkäufer darüber informiert, auch mit einer Anzeige gedroht. Die einzige Reaktion war, dass er sein WA Profilbild, wo sein Firmenname, Adresse und ein FGG mit seiner roten Nummer abgebildet waren, gelöscht hat.

Das zeigt, dass die Drohung nicht ins Leere geht.

Das zeigt lediglich, dass die TE vom Autoverkäufer auf Whatsapp blockiert wurde 😉
Der hat sicher nicht sein Profilbild gelöscht.

Grüße
Timo

Werden bei solcherart Verträge Adressen ausgetauscht ? Ich hätte leichte Bauchschmerzen wenn der Händler weiß wo Ich wohne und evtl eine Drohkulisse aufbaut .

Hoffe für dich das die Sache ein halbwegs gutes Ende findet .

Ein Kaufvertrag ohne Adressenaustausch bei Fahrzeugen wäre grob fahrlässig. Der Verkäufer könnte nicht nachweisen, dass das Fahrzeug verkauft wurde, wenn damit eine Straftat begangen wird und der Käufer hat keinen Nachweis darüber, von wem er das Eigentum erworben hat.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. März 2019 um 13:33:34 Uhr:


Ein Foto zur Identifizierung des "Verkäufers" wäre für die Pullizei ganz hilfreich.

Wenn er weiter Autos im Netz hat, würde ich bei der Polizei anfragen ob die zu einem Termin mal mitkommen könnten (dann Personalien feststellen).

Gruß Metalhead

Was kommt auf der Seite eigentlich nach Eingabe der Kundennummer? Man kann keine beliebige eingeben. Kann man dort, nachdem er sich auf ein Lockvogelangebot gemeldet hat, Daten eines Fahrzeugs angeben, welches man tatsächlich verkaufen will und einen Preis von z.b. 12.000€ statt 10.000€ angeben und mit Glück stimmt er zu und man bekommt mehr, als man eigentlich ursprünglich wollte?

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