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Beifahrersitz abmontieren: Wird Airbagsystem Probleme machen?

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 17. September 2006 um 5:38

Hi,

Wenn man den Beifahrersitz abmontiert und so faehrt

wird es dann zur Stoerung im Airbagsystem kommen?

Laut diesem Thread

sollte die Stoerung logischerweise dann auch im Zusammenhang mit dem Seitenairbag auftreten oder?

Viele Gruesse

TAMAPA

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36 Antworten

Du wirst auf jeden Fall eine Fehlermeldung bekommen, die dann nur der ":)" löschen kann.

CU markus

am 17. September 2006 um 10:31

Hier sind diverse Dinge zu beachten:

1)

Du selbst darfst den Sitz nicht ausbauen, da der UMGANG mit Bauteilen der Klassifizierung T1 (Airbags / Gurtstraffer) gemäß SprengG in Deutschland AUSSCHLIßLICH gewerblich mit Sachkundenachweiß UND namentlicher Meldung des Ausführenden bei den entsprechenden Behörden zulässig ist.

2)

Wird der Sitz ausgebaut, wird durch die entstehende Fehlermeldung und aufleuchten der Warnlampe das Airbag / Gurtstraffersystem abgeschaltet !!!

3)

Da es sich um eine VORSÄTZLICHE, nicht zulässige, NICHT AUTORISIERTE MANIPULATION an einem Sicherheitssystem der passiven Sicherheit handelt, würde die BE erlöschen und das Fahrzeug dürfte nicht mehr im öffenlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Beachte dazu :

Vorsätzliche Manipulation ist nicht gleichzusetzen mit auftreten eines technischen Defektes !

Immer das selbe Gelaber!

 

Kaum schreibt hier irgendeiner was in dem das Wort "Airbag" vorkommt, findet sich garantiert sofort einer der sein gequirltes Halbwissen verbreitet.

Aber nicht nur Hier sondern natürlich gerne auch in jedem anderen Thread.

klick

Ihr "Fingerhochheber" schreibt Ihr eigentlich noch, oder kopiert Ihr schon Euer Gelaber von einem in den anderen Thread? (retorische Frage)

Grüße

swordty

am 17. September 2006 um 20:24

Entschuldigung,

aber könntest Du bitte mal konkret aufzeigen, was, Deiner Meinung nach, "gequirltes Halbwissen" ist ?

Bislang beziehen sich meine Erläuterungen auf deutsche Gesetze.

Falls Du diese für falsch hältst, solltest Du Dich z.B. an den Petitionsausschuss wenden und eine Änderung der jeweiligen Gesetze anregen !

Themenstarteram 18. September 2006 um 8:08

Hallo,

vielen Dank fuer Euere Antworten.

@hurz100.

Aber auf dem Sitz, sässe doch keiner, weil er abmontiert waere.

Wuerde das komplette Airbagsystem mit dem fehlenden rechten Seitenairbag

(weil der Sitz nicht da ist) weiter funktionieren, muesste das voellig in Ordnung

sein? oder?

Wie ist das, wenn ich die hintere 3er Bank ausbaue, ich entferne damit,

das passive Sicherheitssystem (Gurte). Aber da es dort danach keiner sitzen

kann, kann auch keiner Schaden erleiden.

Es waere, schon interessant solche Sachen auszudiskutieren, damit es

formal alles stimmt und man weiss, worauf man es sich einlaesst.

Viele Gruesse

TAMAPA

am 18. September 2006 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von TAMAPA

Hallo,

vielen Dank fuer Euere Antworten.

@hurz100.

Aber auf dem Sitz, sässe doch keiner, weil er abmontiert waere.

Wuerde das komplette Airbagsystem mit dem fehlenden rechten Seitenairbag

(weil der Sitz nicht da ist) weiter funktionieren, muesste das voellig in Ordnung

sein? oder?

Wie ist das, wenn ich die hintere 3er Bank ausbaue, ich entferne damit,

das passive Sicherheitssystem (Gurte). Aber da es dort danach keiner sitzen

kann, kann auch keiner Schaden erleiden.

Es waere, schon interessant solche Sachen auszudiskutieren, damit es

formal alles stimmt und man weiss, worauf man es sich einlaesst.

Viele Gruesse

TAMAPA

Wenn Du den Beifahrersitz dauerhaft ausbauen möchtest, gibt es die Möglichkeit, den Seitenairbag deaktivieren zu lassen.

Das muß allerdings nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden, je nach Airbaggeneration ist dazu ein Eingriff Softwareseitig und / oder Hardwareseitig erforderlich, ist danach TÜV-Abnahme und -Eintragungspflichtig und muß dem Hersteller angezeigt werden.

Dann ist auch keine Fehlermeldung zu erwarten.

Wird der Sitz nur ausgebaut und keine Deaktivierung des Seitenairbags durchgeführt, wird ein Fehler im Steuergerät abgelegt und aufgrund dieses Fehlers das gesamte Airbagsystem abgeschaltet !

Bezüglich der Gurte hinten:

Da beim Caddy keine el. gezündeten Gurtstraffer verbaut sind, welche von der Eigendiagnose des Airbag / Gurtstraffersystems überwacht werden, erfolgt auch kein Fehlereintrag im System,

Demzufolge wird auch damit das Airbag / Gurtstraffersystem in der Fehlererkennung keine Probleme hervorrufen.

Aber auch diese Maßnahme ist TÜV-Abnahme und -Eintragungspflichtig.

Airbag ist immer noch funktionsbereit!

 

Moin hurz100,

Zitat:

...wird ein Fehler im Steuergerät abgelegt und aufgrund dieses Fehlers das gesamte Airbagsystem abgeschaltet !

meines Wissens sind die Airbags immer noch funktionsbereit auch wenn im Cockpit das "Airbag-Fehlfunktions-Symbol" leuchtet...!

Gruß Torsten

Ihr "Fingerhochheber" schreibt Ihr eigentlich noch, oder kopiert Ihr schon Euer Gelab

 

Dem kann ich nur zustimmen.

Viele Optionen sind rechtlich betrachtet nur mit hohen Kosten

verbunden und es gibt zum Glück Leute hier wie herrn Kiebert

die einem unkonvenzionel schnell helfen.

Um Hilfe zu bekommen möchte ich hier nicht wissen wie es nicht

geht.

Solche Beiträge wären besser im Bundestag aufgehoben.

Gruss und Kuss

am 19. September 2006 um 15:30

Re: Airbag ist immer noch funktionsbereit!

 

Zitat:

Original geschrieben von Torsten Kiebert

Moin hurz100,

 

 

Zitat:

----------------------------------------------------------------------

...wird ein Fehler im Steuergerät abgelegt und aufgrund dieses Fehlers das gesamte Airbagsystem abgeschaltet !

----------------------------------------------------------------------

 

meines Wissens sind die Airbags immer noch funktionsbereit auch wenn im Cockpit das "Airbag-Fehlfunktions-Symbol" leuchtet...!

Gruß Torsten

Woher beziehst Du dieses Wissen ?

Bei einigen Fehlern wäre das fatal, da dann u.U. unkontrolliertes Auslösen möglich wäre.

Dazu gibt u.A. der Hersteller z.B. zu Fehlereinträgen bezüglich Seitenairbags genaue Vorgaben !

Fehlereintrag " Seitenairbag Fahrereseite / Beifahrerseite, Kurzschluß nach Masse / Plus " darf nicht gelöscht werden, OHNE DIE FEHLERURSACHE ZU BEHEBEN !,

da allein durch Fehlerspeicher löschen bei weiter besethendem Fehler beim Selbsttest des Airbagsystems nach Fehlerspeicher löschen die Airbags auslösen können !

Der Hersteller hielt es sogar für nötig, dazu eine TPL zu veröffentlichen !

am 19. September 2006 um 15:44

Re: Ihr "Fingerhochheber" schreibt Ihr eigentlich noch, oder kopiert Ihr schon Euer Gelab

 

Zitat:

Original geschrieben von Schnitzelmonste

Dem kann ich nur zustimmen.

Viele Optionen sind rechtlich betrachtet nur mit hohen Kosten

verbunden und es gibt zum Glück Leute hier wie herrn Kiebert

die einem unkonvenzionel schnell helfen.

Um Hilfe zu bekommen möchte ich hier nicht wissen wie es nicht

geht.

Solche Beiträge wären besser im Bundestag aufgehoben.

Gruss und Kuss

Es ist durchaus nachvollziehbar, das einigen solche Beiträge nicht passen !

Allerdings sollte man in einem öffentlichen Forum darauf achten, das es nicht gewünscht ist, Hilfestellung zu z.B. illegalem Handeln / ggf. Straftaten oder Ähnlichem zu geben .

Daher ist es legitim, wenn Frage zu solchen Dingen auftauchen, auf evtl. rechliche Konsequenzen aufmerksam zu machen.

Da es unsiinig ist, über deutsche Gesetzgebung zu diskutieren, sollte man das so hinnehmen !

Falls Du diese Gesetzgebung in Deutschland für falsch hälst, kannst Du Dich an den Petitionsausschuss wenden und eine Änderung der jeweiligen Gesetze anregen !

Es ist allerdings nicht anzunehmen, das die Gesetzgebung dahingehend geändert wird, das Illegales legalisiert wird !

Re: Re: Airbag ist immer noch funktionsbereit!

 

Nabend hurz100,

Zitat:

Woher beziehst Du dieses Wissen ?

hat mir ein "Monteur" hier aus dem Forum erzählt! ;)

Es war folgendes passiert...

Der Beifahrerairbagdeaktivierungsschalter wurde von meinem Schrauber (der meinen Wagen auf Pöl umgerüstet hat) während der Elektrikverlegung abgezogen. Zeitgleich muß er wohl die Zündung betätigt haben und *ZACK* leuchtet die gelbe Airbag-Lampe im Cockpit...

Habe dann diesen gewissen Herrn hier aus dem Forum abends mal privat angerufen und nachgefragt ob das eigentlich schlimm wäre...

Da es sich um einen "temporären Fehler" handelt, würde dieser eh nach ca. x30 Zündung ein/aus automatisch gelöscht!

Er hat dann gesagt, seines Wissens müßten die Airbags auch mit dieser "Fehlermeldung" bei einem Unfall zünden!

That's it! :p

Gruß Torsten

Themenstarteram 19. September 2006 um 18:16

Hi Torsten,

Verschwand dann der Fehler nach 30 Zündungsvorgängen?

Viele Gruesse

TAMAPA

Verschwand dann der Fehler nach 30 Zündungsvorgängen?

 

Nabend TAMAPA,

Zitat:

Verschwand dann der Fehler nach 30 Zündungsvorgängen?

kann ich nicht sagen, der Fehler wurde 2 Tage später händisch per Laptop gelöscht! :p

Gruß Torsten

am 19. September 2006 um 19:00

Re: Re: Re: Airbag ist immer noch funktionsbereit!

 

Zitat:

Original geschrieben von Torsten Kiebert

Nabend hurz100,

hat mir ein "Monteur" hier aus dem Forum erzählt! ;)

Es war folgendes passiert...

Der Beifahrerairbagdeaktivierungsschalter wurde von meinem Schrauber (der meinen Wagen auf Pöl umgerüstet hat) während der Elektrikverlegung abgezogen. Zeitgleich muß er wohl die Zündung betätigt haben und *ZACK* leuchtet die gelbe Airbag-Lampe im Cockpit...

Habe dann diesen gewissen Herrn hier aus dem Forum abends mal privat angerufen und nachgefragt ob das eigentlich schlimm wäre...

Da es sich um einen "temporären Fehler" handelt, würde dieser eh nach ca. x30 Zündung ein/aus automatisch gelöscht!

Er hat dann gesagt, seines Wissens müßten die Airbags auch mit dieser "Fehlermeldung" bei einem Unfall zünden!

That's it! :p

Gruß Torsten

Dann weiß der Herr etwas falsches !

-Das entspricht nicht den Aussagen des Herstellers.

-Das würde die aktuelle TÜV-Praxis ad absurdum führen, bei aktiver "Warn- und Ausfalllampe" die TÜV-Plakette zu verweigern, da ein Sicherheitssystem der passive Sicherheit deaktiv ist.

-Das würde bedeuten, das der Hersteller das Risiko eingeht, z.B. bei sporadisch auftretenden Kurzschlüssen eine Fehlauslösung mit möglichen Personenschäden zu riskieren und Schadensersatzleistungen erbringen müsste !

-Das würde bedeuten, das es eigentlich niemanden geben dürfte, dessen Warn- und Ausfalllampe wochenlang leuchtet.

-Das würde bedeuten, das niemand den Fehlerspeicher löschen lassen müsste, wenn mal ein Fehler im System aufgetreten ist.

Ich würd mich da eher auf die Aussagen des Herstellers verlassen.

Ausprobieren möcht ich das auch nicht.

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