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BEIFAHRERN unter Alkohol- und Drogeneinfluss droht Führerscheinverlust...

Themenstarteram 4. April 2006 um 14:20

Zitat:

Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer

Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Kontrollierten sowohl der Konsum von Alkohol als auch von Cannabis nachgewiesen werden kann.

Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart mitteilte, wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Beschwerde eines Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dezember zurück (Aktenzeichen 10 K 3224/05). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der 23-Jährige hatte gegen den vom Landratsamt Böblingen verfügten Sofortentzug seines Führerscheins im September 2005 Beschwerde eingelegt.

Der Mann war im Februar als Beifahrer von der Polizei kontrolliert worden. Eine Blutuntersuchung ergab 1,39 Promille und den Hinweis auf regelmäßigen Cannabis-Konsum. Das Verwaltungsgericht befand die Entscheidung des Landratsamtes, dem 23-Jährigen den Führerschein zu entziehen, für richtig. Dem Mann fehle es durch den Parallelkonsum von Alkohol und Drogen an Fahreignung. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten zulässig gewesen, argumentierte das Gericht weiter.

Den Einwand des 23-Jährigen, dass er bei dem Vorfall Beifahrer gewesen sei und deshalb zwischen Konsum und Fahren habe trennen können, ließ das Gericht nicht gelten. Angesichts der grundsätzlichen Gefahr für die Allgemeinheit durch die Teilnahme des Mannes im Straßenverkehr bestehe ein öffentliches Interesse daran, dem Mann den Führerschein zu entziehen.

http://www.swr.de/.../index.html

Ob das ein Schritt in die richtige Richtung ist?

 

grüß0e

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245 Antworten

ich finde es überhaupt schon eine unverschähmtheit, das sich der Gesetzgeber erdreistet, mir zu verbieten, Pflanzen zu Rauchen und zu Essen, welche seit Millionen von Jahren ohne unser zutun auf unserem Planeten wachsen... damit nicht genug, denn durch die Unwissenheit vieler Menschen über Cannabis wird mal als Konsument noch mit Fixern und Kinderschändern auf eine Stuife gestellt.

Das diese Substanz seit tausenden Jahren als Heilmittel dient wird dabei schnell mal vergessen. Ebenso das es sich dabei um somit das einzige Schmerzmittel ganz ohne schädliche Nebenwirkungen handelt...

Das Alkohol hier so gepuscht wird, liegt einzig und alein daran, das es zur Volksverdummung beiträgt, und Menschen gefügig macht. Gib jemandem was zu trinken, er er hält die Schn.... und erledigt alles ohne Fragen zu stellen. Cannabis hingegen regt zum denken an, und hilft zu verstehen worauf es ankommt. Das möchte die Regierung natürlich vermeiden... aber darum geht es hier ja auch nicht.

 

Das was in dem o.g. Bericht passiert ist, ist so ziemlich die größte Unverschämtheit, die ich je in dem Zusammenhang Cannabis und Straßenverkehr gelsen habe. Wie schon gesagt wurde, wird dort für eine eventualität bestraft... Der Typ hatte wirklich pech. Ein engstirniger frustrierter Polizist, dazu ein absolut unfähiger Richter, dem unverzüglich die Zulassung entzogen gehört, das ganze noch in den Medien und schon hat man einen riesen Abschreckungseffekt. Es ist und bleibt eine unverschämtheit, und jeder der das hier anders sieht, hatte mit Cannabis keinerlei Erfahrung, und ist ähnlich engstirnig und intollerant, wie diejenigen, die den Fahrerlaubniss entzug zu verantworten haben.

Ich persönlich finde es auf jeden Fall sehr angenehm, beim Rauchen zwei oder drei Flaschen Bier zu trinken.... umso entspannter kann ich auch nach wenigen Tagen schlaf wieder sicher und entspannt ein Fahrzeug führen....

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

@Drahkke:

Inwiefern meinst du das? Fehlende Charakterstärke?

Natürlich machen einen Drogen über kurz oder lang kaputt, aber ich denke mal dass man hier nicht so vorgehen darf, da viele Menschen, selbst wenn sie Alkohol/Drogen "regelmäßig" abends konsumieren, tagsüber fahrtüchtig sind.

Das Problem ist, daß der Süchtige (besonders wenn er mehrere verschiedene Drogen parallel konsumiert) irgendwann einen Punkt überschreitet, an dem er seine Sucht nicht mehr kontrollieren kann (hier kommt dann die Charakterschwäche zum Tragen).

 

Da er spätestens zu diesem Zeitpunkt eine akute Gefahr im Straßenverkehr darstellt, erfolgt der Enzug der Fahrerlaubnis auf Grund der Charakterschwäche sozusagen präventiv.

Das ganze erinnert mich auch ein klein wenig an einen Fall aus der Fahrschule. Ein Fahrschüler wurde wenige Wochen vor der Prüfung als Fußgänger mit geringem Eigenbedarf erwischt. Konsequenz, er durfte die Prüfung noch ablegen, bekahm nach dieser jedoch nicht seinen Führerschein ausgehändigt. Dieser erhielt er erst Monate später.

Unglaublich was hier geschieht... anstatt immer über fehlende Gelder zu heulen, sollse einfach Cannabis versteuern. Dadurch werden Millionen bei der Kriminalitätsbekämpfung gespart, und nochmal soviel an Steuern eingenommen...

Und das ganze mit dem Autofahren liesse sich auch klären, indem eindeutige Gesetze geschaffen werden, wie es beim Alkohol der Fall ist. Von mir aus lässt man das Fzg stehen, bis das Urin wieder negativ ist, auch wenns übertrieben ist... aber das man zumindest irgendetwas hat, woran man sich als Konsument orientieren kann. Bekifft Autofahren dürfte sowieso den wenigsten Spass machen...

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena

Der Typ hatte wirklich pech. Ein engstirniger frustrierter Polizist, dazu ein absolut unfähiger Richter, dem unverzüglich die Zulassung entzogen gehört...

Warum muß es deiner Meinung nach immer erst Verletzte oder gar Tote geben, bevor die Justiz tätig wird? Der Polizist und der Richter würden sich persönlich Vorwürfe machen, wenn durch ihre Untätigkeit Menschen körperlich zu Schaden oder ums Leben gekommen wären...

am 4. April 2006 um 20:30

ein zeitungsbericht und wieder alle am rumrätseln. wir wissen dohc gar nicht, wie die situation war.

- vielleicht war der kläger schon mehrfach erwischt und bestraft worden.

- vielleicht war er den polizist und/oder dem richter gegenüber unverschämt.

etc etc

raten ist ja echt lustig, aber sowas geht leicht zu weit.

cannabis ist immer noch illegal in deutschland und nur aus bagatelgründen wird der konsum selbst nicht verfolgt.

am 4. April 2006 um 20:32

@Drahkke:

Da hast du sicherlich recht!

Wobei das Leute sind, die wohl auch vor der Sucht einen nicht allzu starken Charakter hatten ;)

Ich finde es -wie auch Rocketarena- jedoch übertrieben, Cannabis und Alkohol zusammen als Polytoxicoman darzustellen. Die beiden gehören für die meisten einfach zusammen ;)

Deshalb denke ich auch, dass eine Legalisierung und eindeutiger (hoher!) Strafenkatalog beim betrunkenen/bekifften fahren wahrscheinlich die korrekteste Lösung wäre.

Aber auch wenn man es nicht legalisiert, kann man von mir aus Konsumenten und Besitzer bestrafen, dafür das sie Drogen besitzen, und dafür, wenn sie bekifft fahren. Aber bitte nicht profilaktisch dafür, dass sie ja rauchen, und vielleicht deshalb irgendwann mal zu debil zum Autofahren sind, den FS abnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Deshalb denke ich auch, dass eine Legalisierung und eindeutiger (hoher!) Strafenkatalog beim betrunkenen/bekifften fahren wahrscheinlich die korrekteste Lösung wäre.

Ob ein Katalog von Strafmaßnahmen bei Suchtkranken der richtige Lösungsansatz ist, wage ich zu bezweifeln.

Im vorliegenden Fall erfolgte der Führerscheinentzug ja auch nicht als Strafe, sondern als Schutzmaßnahme sowohl für den Süchtigen als auch für die Allgemeinheit (im Straßenverkehr).

am 4. April 2006 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Warum muß es deiner Meinung nach immer erst Verletzte oder gar Tote geben

Soweit muss es natürlich nicht kommen. Am Steuer mit Drogeneinfluss erwischt (ohne Unfall) und die Pappe ist gerechtfertigterweise weg. Aber ein Strafdelikt, der eine Verurteilung rechtfertigt, muss auf jeden Fall erstmal vorliegen. Ein Strafdelikt liegt hier aber nicht vor, noch nicht einmal ein Vergehen! Das ist aber genau der Punkt. Regelmäßiger Cannabis-Konsum ist - das haben wir ja nun geklärt - erlaubt, wenngleich er natürlich nicht gut ist.

Zu einem gewissen Teil kann ich die Handlung des Richters ja verstehen. Das ändert aber nichts daran, dass präventive Strafmaßnahmen nunmal nicht zulässig sind. Dabei ist es völlig egal, ob es um die Abnahme des Führerscheins oder 10 Jahre Haft geht. Es ist nicht erlaubt jemanden zu verurteilen, der noch gar nicht gegen das Gesetz verstoßen hat. Präventive Strafen im Straßenverkehr mögen ja vielleicht zu mehr Sicherheit beitragen (kann aber nicht bewiesen werden!), jedoch halte ich dies für moralisch und ethisch völlig verwerflich!

Hat man einmal mit so einer willkürlichen Prozessführung im Verkehrswesen begonnen, ist nicht auszudenken, was mit dem Rest des Justizapparates passiert. Überspitzt könnte man da ja sagen, dass jeder Bundesbürger, egal ob nüchtern, sternhageldicht, stoned, überarbeitet oder sonstwas, ein potentieller Schwerverbrecher ist, der präventiv eingesperrt gehört. Das kann doch nicht gut sein? So etwas kenne ich ja nur aus absolutistischen Staaten, die jeden wegsperren, der eine Bedrohung fürs Regime darstellt...

am 4. April 2006 um 20:44

Wer Suchtkrank ist, hat ja schonmal eine hohe Chance auf eine MPU und Führerscheinentzug.

Die Strafen sollten generell, wie beim Alkohol, für THC am Steuer stehen. Ob man eine Grenze setzt wie beim Alkohol oder eine quasi Zero-Tolerance Grenze setzt, ist nebensächlich.

am 4. April 2006 um 20:44

Nochmal zu den gesetzlichen bedingugen:

Selbstverständlich ist auch der Konsum illegal!.

Warum:

man kann nur konsumieren was man besitzt. Und Erwerb, Besitz und Verkauf sind illegal.

Hier Verwechseln alle Besitz und eigentum. Wenn Du einen Joint gereicht bekommstz nist Du für die nächste Minute der Besitzer. Eigentümer gibt es keinen (s.u.)

Wenn Ich eine Zeitung kaufe und sie Dir zu Lesen gebe bsit Du der Besitzer, ich der Eigentümer. Konsument wäre schweirig, da die Zeitung beim ordnungsgemäßen Gebrauch nicht verbraucht wird :-)

Eigentum an Drogen kann selbstverständlih nicht erworben werden. Dies führt zu gelegentlichen irritationen wenn man den Diebstahl von 1kg Canabis anzeigen will :-)

AUCH in HOLLAND ist Drogenerwerb und Besitz nicht legal, es wird nur nicht verfolgt. Auch hier kann kein Eigentum an Drogen erworben werden.

REGELMÄßIGER Drogenkonsum ist mit den Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Fahrzeugführern nicht vereinbar.

Dies gilt auch für regelmäßigen Alkoholkonsum.

Dies ich faht bekifft besser als Du besoffen oder meine Freundin nüchtern Diskussionen finde ich reichlich deplaziert.

@Rocketarena

genau, und wie unverschämt dass die mich jetzt verhaften wollen nur weil ich den Extrakt alter Indianerpflazen einführen will. Kokablätter Kauen ist ja so entspannend und hilft gegen die Höhenkrankheit sowie böse Geister. Hmmm, und Weißmohn erst,...

Der Staat verbietet Dir auch Knollenblätterpilze zu essen, wie unverschämt. Und Tollkirschen sind auch nur bei ABC Angriffen erlaubt (oder beim Augenarzt)

Dass immer das ist ja natürlich als Argument gebracht wird? Nee, ich nehm ja nich die Chemiescheße??????

Jungs, Naturprodukte sind schwer zu dosieren (da die Wirkstoff Menge variiert) und keineswegs weniger schädlich.

(Tollkirsche, Knollenblätterpilz, Fingerhut,.....)

Und ich bin verdammt froh dass es Aspirin gibt, Weidenrinde hat doch erheblich mehr Nebenwirkungen.

.

Zitat:

Die beiden gehören für die meisten einfach zusammen

Schon mal was von selektiver wahrnehmung gehört?

Also für DICH mag das gelten, vielleicht auch für DEINE Kumpels, für meine sicher nicht.

Ach ja, einen entscheidenden Unterschied gibt es zwischen Alkohol und Canabis:

Ich kenne niemanden der den Joint wegen des guten Geschmacks raucht, während ich Alkohol noch nie wegen der Wirkung getrunken habe.

Alkohol ist ein teufelszueg, deshalb vernichte ich ihn wo ich ihn antreffe!

Hau wech

Zitat:

Original geschrieben von Kurve2

Aber ein Strafdelikt, der eine Verurteilung rechtfertigt, muss auf jeden Fall erstmal vorliegen. Ein Strafdelikt liegt hier aber nicht vor, noch nicht einmal ein Vergehen!

 

Das ändert aber nichts daran, dass präventive Strafmaßnahmen nunmal nicht zulässig sind.

 

Es ist nicht erlaubt jemanden zu verurteilen, der noch gar nicht gegen das Gesetz verstoßen hat.

Natürlich sind präventive Strafmaßnahmen in Deutschland nicht zulässig.

Der Führerscheinentzug erfolgte deshalb ja auch aus dem Grund, daß der Kläger die für das Führen eines Kraftfahrzeuges nötige charakterliche Eignung nicht mehr vorweisen konnte.

 

Es lag also eine der Voraussetzungen für den Führerscheinbesitz nicht mehr vor.

 

Wenn beim LKW-Führerschein die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung alle 5 Jahre nicht vorgewiesen werden kann, dann verliert der Führerscheinbesitzer auch die Berechtigung, entsprechende Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Es wäre genauso absurd, in diesem Fall von einer "Bestrafung" des LKW-Fahrers zu sprechen.

Nicht anders liegt der Grundsachverhalt im vorliegenden Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena

Ich persönlich finde es auf jeden Fall sehr angenehm, beim Rauchen zwei oder drei Flaschen Bier zu trinken.... umso entspannter kann ich auch nach wenigen Tagen schlaf wieder sicher und entspannt ein Fahrzeug führen....

hö?!

du brauchst das zeug also, damit du "ruhig" und "entspannt" fahren kannst?! und damit ist schon die abhängigkeit da...

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena

Das diese Substanz seit tausenden Jahren als Heilmittel dient wird dabei schnell mal vergessen. Ebenso das es sich dabei um somit das einzige Schmerzmittel ganz ohne schädliche Nebenwirkungen handelt...

dein vergleich hinkt!

nämlich daran, das es z.b. völker gibt, die sich damit in trance bringen, bevor sie auf kriegszüge gehen (aber das wäre ja dann anch deiner einstellung nach, etwas positives)! aber die "verletzten" (sofern sie noch am leben sind) können ja dann ihre schmerzen damit stillen... *lol*

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

- vielleicht war der kläger schon mehrfach erwischt und bestraft worden.

- vielleicht war er den polizist und/oder dem richter gegenüber unverschämt.

Diese beiden Punkte halte ich bei der Beurteilung der Situation eher für unerheblich. Die Meßwerte der Überprüfung sind da aussagekräftiger und objektiver und werden deshalb in solchen Fällen bevorzugt zur Beurteilung der Eignung von Probanden zum Führen von Kraftfahrzeugen herangezogen.

Ich sehe bei der Sache folgendes Problem.

Alkoholkonsum ist legal. Alkohol ist ein Suchtmittel. Trotzdem werden Leute, denen regelmäßiger Alkoholkonsum nachgewiesen werden kann nicht präventiv entfernt, obwohl hier ebenfalls der starke Verdacht der Sucht besteht und damit die charakterliche Eignung angezweifelt werden müsste.

Warum passiert das nicht?

Die Diskussion hatten wir schon, aber man könnte hier auch mit der Begründung von zu erwartenden körperlichen und psychischen Defiziten alten Leuten den Führerschein entziehen. Hat man einmal angefangen und die Kriterien gelockert, kullert der Rest unter Umständen schnell nach.

 

@ Drahkke

Der Fall ist durchaus grundlegend anders gelagert. Bei einem LKW Fahrer ist von der beruflichen Nutzung der Fahrerlaubnis auszugehen.

Für einen Autofahrer besteht in aller Regel die Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen.

Daher ist bei einem Berufskraftfahrer immer davon auszugehen, dass er aus persönlichem Vorteil fahren wird.

Bei einem alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Autofahrer ist das nicht zwingend anzunehmen. Andernfalls müsste man betrunken sein unter Strafe stellen.

Wäre mit der Argumentation, die man bei Cannabis hernimmt ja auch kein Problem, vor allem, da ja Langzeitschäden und dergleichen längst wissenschaftlich erfasst sind.

Vor allem als kritisch erachte ich den Führerscheintentzug ohne vorherige MPU, da es somit zu keinem Zeitpunkt eine Überprüfung der charakterlichen Eignung gab.

@ fuchs755

Falsch.

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Trotzdem werden Leute, denen regelmäßiger Alkoholkonsum nachgewiesen werden kann nicht präventiv entfernt, obwohl hier ebenfalls der starke Verdacht der Sucht besteht und damit die charakterliche Eignung angezweifelt werden müsste.

ich denke, das hat damit zu tun, das bei drogen es auch noch tage/wochen später zu nem 2.ten rausch kommen kann, ohne das er drogen genommen hat, bei alk. biste voll und danach wieder nüchtern, bei den drogen, ist es halt anders, da kommt nach dem "nüchtern" event. der zwiete rausch...

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