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BEIFAHRERN unter Alkohol- und Drogeneinfluss droht Führerscheinverlust...

Themenstarteram 4. April 2006 um 14:20

Zitat:

Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer

Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Kontrollierten sowohl der Konsum von Alkohol als auch von Cannabis nachgewiesen werden kann.

Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart mitteilte, wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Beschwerde eines Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dezember zurück (Aktenzeichen 10 K 3224/05). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der 23-Jährige hatte gegen den vom Landratsamt Böblingen verfügten Sofortentzug seines Führerscheins im September 2005 Beschwerde eingelegt.

Der Mann war im Februar als Beifahrer von der Polizei kontrolliert worden. Eine Blutuntersuchung ergab 1,39 Promille und den Hinweis auf regelmäßigen Cannabis-Konsum. Das Verwaltungsgericht befand die Entscheidung des Landratsamtes, dem 23-Jährigen den Führerschein zu entziehen, für richtig. Dem Mann fehle es durch den Parallelkonsum von Alkohol und Drogen an Fahreignung. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten zulässig gewesen, argumentierte das Gericht weiter.

Den Einwand des 23-Jährigen, dass er bei dem Vorfall Beifahrer gewesen sei und deshalb zwischen Konsum und Fahren habe trennen können, ließ das Gericht nicht gelten. Angesichts der grundsätzlichen Gefahr für die Allgemeinheit durch die Teilnahme des Mannes im Straßenverkehr bestehe ein öffentliches Interesse daran, dem Mann den Führerschein zu entziehen.

http://www.swr.de/.../index.html

Ob das ein Schritt in die richtige Richtung ist?

 

grüß0e

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245 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

und wenn ich mich voll stonend mittem Taxi heimfahren lasse?

... hat der Taxifahrer das als Gefahrgut-Transport zu deklarieren und das Taxi entsprechend zu kennzeichnen. :D

Danke Göölf - der war lustig :)

Gerade noch ein Kommentar, dann werde ich wohl hier nichts mehr schreiben:

@Fuchs - es zeugt von schlechtem Stil, Leuten etwas vorzuwerfen, dessen man sich selbst schuldig macht (Stichwort: Beratungsresistenz)

ciao

Ralle

am 13. April 2006 um 16:18

Soweit ich mich erinnere war ich bisher der einzige der hier anhand belegbarer Argumente agiert. Alle anderen postulieren ständig das Versgen des Rechtsstaats.

Sollte jemand tasächlich einleuchtend belegen können dass hier Willkür herrscht bin ich keinesfalls beratungsresistent.

Eindeutiger als die Fahrerlaubnisverordnung geht wohl nicht, oder?

am 13. April 2006 um 18:26

Das schlimme ist nur dass du die Quellen die du als "Belege" angibst(FeV) selber nicht verstehst und so verdrehst dass sie zu deiner Meinung passen.

am 14. April 2006 um 15:20

Zitat:

selber nicht verstehst und so verdrehst dass sie zu deiner Meinung passen.

Welch Grobe Unterstellung! Was versteh ich denn Deiner Meinung nach nicht?

Passage und meine Fehlinterpretation wäre nicht schlecht.

Ich verstehe im Allgemeinen sowohl Gestzte als auch verordnungen recht gut.

Zudem kenne ich mich notgedrungen ganz gut mit den Regelungen bei Flug und Sportbootlizenzen aus.

Bisher kam als Gegenargument immer nur "ungerecht" und eine abstruse Begründung uber den Entzug der Fahrerlaubnis durch konstruierte angebliche Charakterschwächen.

Bitte zeig mir doch wo ich Unrecht hab, ansonsten darf ich Dich bitten unfundierte und unbelegte Unterstellungen und Angriffe zu unterlassen.

Das hier artet langsam in den Presönlichen Bereich ab, ohne dass bisher irgend jemand plausible Argumente bringt.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Was versteh ich denn Deiner Meinung nach nicht?

Passage und meine Fehlinterpretation wäre nicht schlecht.

So sehe ich das auch.Eine genaue Spezifizierung wäre hier wirklich angebracht.

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