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  7. Bei voller Fahrt von Eisblock getroffen -> Treffer @ Motorhaube&Scheibe

Bei voller Fahrt von Eisblock getroffen -> Treffer @ Motorhaube&Scheibe

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 7:17

Guten Morgen zusammen!

Hatte gerade mein Schock-Guten-Morgen-Erlebnis.

Ich fuhr wie jeden Tag in die Arbeit und auf der Staatsstraße fährt vor mir ein Polo her. Jedenfalls kam dann eine Windbö, und plötzlich seh ich wie sich was vom Polo löst, und durch die Luft segelt. Jedenfalls wars ein Eisblock, welcher mir auf die Motorhaube und die Frontscheibe einschlug.

Ergebnis: eine kleine ausgeprägte Beule in der Motorhaube und einen Sprung, der aussieht wie ein Steinschlag in der Frontscheibe in etwa auf halber Höhe auf der Beifahrerseite. Beide waren vorher nicht da.

Und jetzt die Frage: Kann ich die Polofahrerin irgendwie belangen? Kennzeichen etc hab ich mir vorsorglich notiert.

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20 Antworten

Moin,

ja die Fahrerin des Polo ist haftbar zu machen, denn sie hat vor Antritt der Fahrt solche Dinge vom Fahrzeug zu entfernen.

Das Gleiche gilt auch für LKW-Fahrer - von deren LKWs stürzt nach einer gewissen Standzeit auch oftmals Eis vom Trailer oder Anhänger zu Boden - dabei ist es auch schon zu tödlichen Unfällen gekommen.

Es ist zwar für den Fahrer eines solch hohen Fahrzeugs nahezu unmöglich das Eis ohne Hilfsmittel zu beseitigen, eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch trotzdem.

Beste Grüße

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 7:34

Vielen Dank für die (ermutigende) Antwort..

Wie kann ich jetzt das ganze anpacken? Polizei rufen?

Wie gesagt, hab halt nur das Kennzeichen vom Polo (keinen Namen etc).

 

edit:

Hab grad meine Versicherung angerufen, die meinte, dass ich nichts haftbar machen kann... :( Leider verloren

Zitat:

Original geschrieben von defiler23

edit:

Hab grad meine Versicherung angerufen, die meinte, dass ich nichts haftbar machen kann... :( Leider verloren

Schlechte Versicherung! :D

 

Zitat:

§ 23 StVO

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers: Vor Fahrtbeginn Schnee und Eis vom Autodach entfernen .

Dicke Schneehauben oder Eisplatten auf Autodächern können zur Gefahr für andere werden. Lösen sie sich während der Fahrt vom Dach des Fahrzeugs, werden sie zu Geschossen oder zu überdimensionierten Schneebällen, die leicht andere Verkehrsteilnehmer verletzen oder großen Schaden verursachen können.

Vor Fahrtbeginn muss deshalb die gefährliche Dachlast entfernt werden. Die Polizei kann dieses im Einzelfall auch anordnen: Denn der Fahrer ist nach § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet, dafür zu sorgen, das sein Fahrzeug vorschriftsmäßig ist. Neben Betriebssicherheit und Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zählt dazu auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Als Fahrer hat er Maßnahmen gegen konkrete, über den normalen Betrieb des Fahrzeugs hinausgehende Gefahren für andere ergreifen. Also, weg mit den Schnee- oder Eishauben !

Quelle

Ich glaube nämlich auch, dass es schon in der Fahrprüfung gelehrt wurde, dass man Schnee und Eis komplett zu entfernen hat um den Verkehr nicht zu gefährden!

 

greetings

Zitat:

Hab grad meine Versicherung angerufen, die meinte, dass ich nichts haftbar machen kann...

Inwiefern? Zahtl Deine Versicherung nicht? Also zumindest VK könntest Du dafür in Anspruch nehmen. Ob die Polofahrerin dafür zu haften hat kann Deine Versicherung doch nicht entscheiden, ist ja keine juristische Beratung.

- mein Vorschlag: Anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der deutschen Autoversicherer den Halter ermitteln und einfach mal drüber reden. Wenns nicht fruchtet ab zum Anwalt.

am 7. Januar 2008 um 9:18

DEINE Versicherung hat ja auch nix zu zahlen ... sondern die, der Polofahrerin !

Also bringt ein Anruf und die Aussage DEINER Versicherung nix !

 

Ich rate Dir auch den Zentralruf der Autoversicherer anzurufen ... mal googeln, oder ich gebe sie Dir morgen früh ... und da nach den Versicherungsdaten der Dame fragen ... sollten die die Daten nicht rausrücken, hilft nur der Gang zur Polizei, damit Du erstmal an die Halter/Versicherungsdaten kommst.

 

Selbstverständlich ist die Dame in der Pflicht, Ihr Fahrzeug VORHER zu kontrollieren ... Du ( UND DEIN BEIFAHRER ALS ZEUGE) werden ja sicher bestätigen können, dass das Eisstück von IHREM Fahrzeug kam, und es Dir - TROTZ AUSREICHENDEM SICHERHEITSABSTAND - aufs Auto gefallen ist ...

 

 

Rene`

 

 

Ich denke, dass es auf die Herkunft des Einklotzes kommt.

Wenn er von Schmutzfänger stammt, dann hast du ganz schlechte Karten, bekommst evt. noch einen rein, weil du zu dicht aufgefahren bist.

Wenn sie natürlich mit 1 Meter hohem Schnee/Eis Gemisch auf dem Dach spazieren fährt, dann schon eher.

Wenn es sich nicht um Ladung handelt, ist es immer schwer.

Zitat:

Original geschrieben von Lupo16v

bekommst evt. noch einen rein, weil du zu dicht aufgefahren bist.

bingo!

und egrade bei kleinen fahrzeugen wie dem o.g. ist das sogar sehr gut möglich....

Äh Jungs!?

Wie schnell muss man denn fahren, dass ein Eisblock vom Schmutzfänger über die Morothaube bis zur Frontscheibe geschleudert wird? :D:D:D

Das soll mir mal einer vormachen!

 

greetings

Zitat:

Original geschrieben von BlackRavN

Wie schnell muss man denn fahren, dass ein Eisblock vom Schmutzfänger über die Morothaube bis zur Frontscheibe geschleudert wird? :D:D:D

Es reicht doch schon, wenn der "Eisblock" mit den Reifen in Berührung kommt und durch die Drehung nen "Schubs" bekommt und hochgewirbelt wird... Wenn es ein "flaches" Eisstück ist, kann dieses Durch den Wind auch nach oben gewirbelt werden... ;)

Gruß

Jan

Nene flaches Eisstück wäre aber schon an der Motorhaube kaputt gegangen.

Die Theorie mit dem Reifen, gilt es erstmal zu beweisen.

Durch den Fahrtwind müsste der Block nämlich vom Reifen weg getrieben werden, in den paar Milisekunden des Falls. :D

greetings

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 13:33

Danke für die vielen Antworten!

Also zu dicht aufgefahren bin ich sicher nicht, da gerade bei Dämmerung bei mir höchste Vorsicht geboten ist.

Das Eisstück löste sich vom DACH des Polos. Ich hab selber gestaunt, weil ich es (ungelogen) durch die Luft fliegen/segeln sah, und dann schlug es ein. Also das gab einen Knall, dass ich dachte mir springt die Scheibe *schauder*

am 7. Januar 2008 um 14:24

Der Polo ist definitiv für den entstandenen Schaden haftbar zu machen!

Jeder Fahrzeugführer ist vor Antritt des Fahrzeugs für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs sazu zählt ebenfalls, dass sich kein Eis oder Schnee auf dem Auto befindet verantwortlich!

Wir hatten bei uns in der Gegend mal einen Schweren Unfall weil von einem LKW Eis beim umfahren einer leichten Kurve mit etwa 50km/h fiel. Die Fahrzeugführerin des Kleinwagens hatte schwere Verletzungen im Gesicht sowie Schädelhirn trauma.

Laut Aussage der Polizei sei der Fahrzeugführer egal ob LKW oder PKW für den Zustand des Fahrzeugs immer verantwortlich.

Das zu dichte Auffahren steht auf einen anderen Stück Papier, was dir erstmal einer nachweisen muss! Was ja wie du schon geschrieben hast ja auch nciht der Fall war!

Hoff du hast dir das Kennzeichen notiert und machst die Sache auch mit Polizeilichen Stempel!!!!

Bei sowas immer auf nummer Sicher mit der Polizei!

Grüße Peter

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 14:41

Ja, das Kennzeichen hab ich mir montiert. Hoff bloß dass es nicht zu spät ist mittlerweile (war ja heute morgen).

Wollte sie eigtl. aufhalten, aber da war sie schon abgebogen, und ich hatte keinerlei Wendemöglichkeit mehr.

Nicht dass ich mich jetzt bei der Polizei zum Deppen mach... :(

Hey, das verboten andere Kennzeichen zu montieren! :D

Nein, machst dich sicher nicht zum Deppen, fahr da einfach mal hin und dann gehts weiter.

Muss man eigentlich gleich Anzeige erstatten?

Kann man nicht erstmal eine Schadensmeldung aufgeben, so zu sagen das man an dem Tag da war und den Schaden gemeldet hat, als Nachweiß?

Die Polizei darf doch nicht einfach so die Adressdaten rausgeben, Betr. Datenschutz!?

Ich könnt ja wetten, das der/die Autofahrer/in es nichteinmal bemerkt hatte, das er/sie was verloren hat. Ich würde erstmal versuchen, die Daten von der Versicherung zu bekommen und dann mit dem Halter zu sprechen. Wenn der sich uneinsichtig zeigt, dann Anzeige erstatten.

 

greetings

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