Bei rot über die Ampel - Hilfe...kein foto vorhanden
Mir wird zur last gelegt, ich hätte eine rote ampel überfahren!
An einer stelle wo es keinen blitzer gibt, anscheinend gibt es einen zeugen (ruber, PHM).
An dem besagten tag zur besagten uhrzeit war ich aber im Zuggesessen. Wenn ich es gewesen wäre, hätte dies ca. 20 min früher geschehn müssen.
jetzt soll ich mich schriftlich äussern!
Wie würdet ihr vorgehen? Kann mir jemand einen tipp geben?
57 Antworten
ach ja der herr polizist hatt am telefon gesagt:" Er sei über die ampel geloffen und hätte sich nach dem überqueren umgeschaut und gesehen dass der Bmw über die rote ampel gefahren sein soll...."
Also ich hatte das mal, dass ich in eine Straße gefahren bin, wo Durchfahrt nur für Busse war - hab das Schild echt nicht gesehen.
Mich haben damals zwei grüne gesehen und die beiden waren denn auch als Zeugen auf dem PApier angegeben. Und so muss das, glaube ich zumindest, immer sein. Zwei Leute müssen es bezeugen, allein schon wegen dem 4-Augen-Prinzip. Denn sonst könnte doch jeder x-beliebige Meister da rumrennen und unhaltbare Äußerungen in den Raum stellen... Bei zweien von der Rennleitung ist des shon schwieriger.
Gruß Christoph
Du solltest Dein Problem im www.radarforum.de posten. Dort gibt es auch Leute die was von Verkehrsrecht verstehen, die können Dir vielleicht helfen.
Ich würde keine Aussage machen, bevor ich nicht mit einem Anwalt gesprochen hätte. Ruf doch beim ADAC an und sag, daß Du eine Rechtsberatung brauchst, da sagt bestimmt niemand NEIN.
Viel Glück!
hat mir einer ne nummer vom adac wo ich anrufen könnte
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Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Dann ist ja auch mal intressant, von woaus der Mann das gesehen haben will und ob die notierte Autofarbe/Marke zu Deinem Kennzeichen passt.
Ganz genau!!!
Mich hat auch mal ein übereifriger PM angeblich gesehen, in einer Fußgängerzone - mein Kennzeichen, meine Lackfarbe, aber "Mercedes-Benz". Da das nicht zusammenpasst: Widerspruch (Begründung: Wohl ein Zahlendreher o.ä.), nie wieder etwas gehört.
Gruß
Reader
Mein Gott Leute, bleibt doch mal locker mit eurem Anwalt 🙂
Die Sache ist doch total simpel: Aussage gegen Aussage.
Der PHM war (denke ich mal) privat unterwegs, und hat sich über dein Verhalten geärgert. Daraufhin hat er sich dein Kennzeichen notiert, und auf der Dienststelle einen Datenermittlungsbeleg an die Stadt gesandt, die dir nun die Rotlichtfahrt vorwirft.
Nun äußerst du dich in dem Schreiben, dass du zum angegebenen Zeitpunkt nicht mit dem Auto unterwegs warst, sondern mit dem Zug i.R. sonstwo, was Herr X bestätigen kann. Gib auch den Zug mit der Abfahrts- und Ankunftszeit an.
Wenn die Stadt sich das dann anguckt, wird sie die Sache einstellen, da sie vor Gericht eh keine Chance hat, da die Zeit nicht stimmt, du direkt danach nicht angesprochen wurdest, und es kein Foto gibt. Erledigt ist die Sache.
Und nein: Die Aussagekraft eines Polizisten, ob in der Ausbildung oder nicht, ist immer gleich. Hier hattest du es allerdings mit einem ausgebildeten Polizeihauptmeister zu tun.
So, und jetzt lass den Anwalt stecken und seh der Sache locker entgegen.
eben mit anwalt telefoniert, sieht net so rosig aus für mich...mal kucken was die sagen...hab draufgeschrieben, dass ich zum gegebenen zeitpunkt im zug richtung stuttgart saß.
anwalt hatt gemeint, wenn ein schnittlauch sieht, is des vor gericht immer schlecht...hoffe die lassen des aus mangel an beweisen oder sowas fallen
Ich zitiere selten so lange Passagen...
Zitat:
Original geschrieben von picotto
Mein Gott Leute, bleibt doch mal locker mit eurem Anwalt 🙂
Die Sache ist doch total simpel: Aussage gegen Aussage.Der PHM war (denke ich mal) privat unterwegs, und hat sich über dein Verhalten geärgert. Daraufhin hat er sich dein Kennzeichen notiert, und auf der Dienststelle einen Datenermittlungsbeleg an die Stadt gesandt, die dir nun die Rotlichtfahrt vorwirft.
Nun äußerst du dich in dem Schreiben, dass du zum angegebenen Zeitpunkt nicht mit dem Auto unterwegs warst, sondern mit dem Zug i.R. sonstwo, was Herr X bestätigen kann. Gib auch den Zug mit der Abfahrts- und Ankunftszeit an.
Wenn die Stadt sich das dann anguckt, wird sie die Sache einstellen, da sie vor Gericht eh keine Chance hat, da die Zeit nicht stimmt, du direkt danach nicht angesprochen wurdest, und es kein Foto gibt. Erledigt ist die Sache.
Und nein: Die Aussagekraft eines Polizisten, ob in der Ausbildung oder nicht, ist immer gleich. Hier hattest du es allerdings mit einem ausgebildeten Polizeihauptmeister zu tun.
So, und jetzt lass den Anwalt stecken und seh der Sache locker entgegen.
Aber hier unterschreibe ich wirklich jedes Wort! 🙂 😁
Viele Grüße, Timo
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Ich zitiere selten so lange Passagen...Aber hier unterschreibe ich wirklich jedes Wort! 🙂 😁
Viele Grüße, Timo
habs eben auch gelesen. Vorhin ausversehen überlesen.
Werde so verfahren.!
Soll ich auf der Anhörung draufschreiben, mit welchem zug ich genau unterwegs war? und evtl. zeugen belege?
Zitat:
Soll ich auf der Anhörung draufschreiben, mit welchem zug ich genau unterwegs war?
Ja, würde auf jeden Fall den Zug mit Abfahrts- und Ankunftszeit angeben, da es jawohl während dieser Zeit war.
Wenn du sogar nen Zeugen mit Namen benennen kannst dann dürfte es eh gelaufen sein.
mal ne andere frage... übernimmt bei sowas wenn ich zum anwalt gehen würde,die verkehrrechschutzversicherung oder braucht man da eine andere..??
Zitat:
Original geschrieben von st328
mal ne andere frage... übernimmt bei sowas wenn ich zum anwalt gehen würde,die verkehrrechschutzversicherung oder braucht man da eine andere..??
Das solltest Du in Deiner Polizze nachsehen ob diese Fälle durch Deine Versicherung abgedeckt sind 😉