Bei rot losgefahren?
Hallo Leute!
Mir ist vorhin etwas wirklich seltsames passiert.
Ich fahr gerade mit meinem Kumpel über eine Hauptstraße auf eine Ampel zu. Da sie Rot ist, bremse ich und halte schließlich an. Hinter mir konnte ich auch schon ne Weile lang die Polizei beobachten. Als die Ampel auf Grün umschaltet fahre ich los, und in dem Moment holt mich die Polizei ein und überholt mich fast auf der Rechtsabbiegerspur... biegen aber nicht ab, überlegen kurz und fahren mir hinterher um mich schließlich ein paar Meter weiter anzuhalten.
"Allgemeine Verkehrskontrolle..blabla... Warum sind Sie denn bei Rot einfach losgefahren?" Ich und mein Kumpel schauen uns total verduzt an. Wir sind uns zu 10000% sicher, dass die Ampel grün war! Ich bin doch nicht so blöd, halte an, und fahr einfach bei Rot los wenn die Polizei hinter mir ist?!
Habe ich eine Chance da irgendwas dagegen zu tun? Ich bin doch nicht farbenblind!?
Gruß, Opschi.
46 Antworten
Na ja - klar, dass die Polizisten am längeren Hebel sitzen. Aber es steht auch was auf dem Spiel. Daher würde ich schon Einspruch einlegen. Anders als beim durchfahren bei "dunkelgelb" behaupten die Freunde ja, du seist bei rot angefahren. Und das ist an einer Ampel schon seeeehr ungewöhnlich im besonderen, wenn ein Polizeiwagen hinter Dir steht. Ein gute Verkehrsrechtsanwalt macht da schon was draus.
Ist der Polizeiwagen mit Sonderrechten hinter Dir her? Das musste er bei Rot schliesslich, denn er fuhr ja dann ebenfalls bei Rot - direkt hinter dir her - in die Kreuzung ein.
Manchmal sind die Jungs auf der Jagd schon sehr irrational, aber das kommt doch seltener vor als man denkt.
Alex
Nen Anwalt (zumindest eine Beratung bei selbigem) würde ich auch empfehlen. Nur ist das wieder ne Kostenfrage, und ich gehe davon aus, dass keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, oder?
Denn, wie mein Vorredner schon sagt - Dass jemand bei dunkelorange über die Kreuzung braust, kommt vor. Aber bei Rot anfahren, wohl seehhr selten.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Bei einem Blitzer wüsste man wenigstens, wer recht hat. 😉
Das nenne ich Vertrauen in die Technik 😁
"Der gute Elektroingenieur sucht die mechanische Lösung". Ist immer noch der Wahlspruch eines Bekannten mit Lehrstuhl an der TUM 😁
@ Opschi
Wie haben denn die Grünen auf euren Einwand reagiert, dass ihr euch beide sicher seid, grün gesehen zu haben?
Und waren es zwei Grüne, oder war es nur einer?
Wer soll hier weiter helfen können?
Da steht die Aussagen von zwei Polizisten gegen die Aussagen von Sünder und Beifahrer.
Im Normalfall glaubt der Richter den Polizisten und das ist grundsätzlich gut so. Sonst bräuchten die Jungs nicht mehr ohne Videokamera und Richtmikrofon vor die Tür gehen.
Es gibt ja kaum einer eine OWi oder gar Straftat zu.
Manche machen Fehler und sind sich dessen nicht ein Mal bewusst.
Diese Leute glauben an ihre Unschuld ohne unschuldig zu sein.
Wenn ich mir den Golf so anschaue, dann glaube ich .... .
Aber das ist uninteressant und hilft keinem weiter. 😉
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Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Im Normalfall glaubt der Richter den Polizisten und das ist grundsätzlich gut so.
Ansichtssache, wären da nicht die immer wieder auftauchenden Fälle wo dieses missbraucht wurde (erwiesen! Und sicher nicht alle 20 Jahre…) dann würde ich auch Autoritäten mehr achten, so komme ich zum Schluss dass im Einzelfall genau 50:50 Glaubwürdigkeiten gelten müssen bzw. nach anderen Kriterien gewichtet werden muss, entspricht den Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten, der zum Glück noch ansonsten weitestgehend besteht und diskriminiert nicht berufsspezifisch, was ja die erhöhte Glaubwürdigkeit beim Polizisten im Endeffekt bedeutet.
Ich glaube Du überschätzt die Auswahlkriterien für die letzteren, das Spektrum der Persönlichkeiten das dort vertreten ist, ist zu breit um das Wort mit Gold aufzuwiegen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Es gibt ja kaum einer eine OWi oder gar Straftat zu.
Ja das stimmt, kann man auch bemängeln, ich z.B. stehe dazu wenn es mal alle paar Jahre 15€ zu zahlen gibt, wobei wenn so ein Strafzettel für Birnenwechsel nachts im Industriegebiet wo kein Mensch war, dennoch formal Falschparken … – ankommt, dann fehlt mir die Einsicht bei anderer Gelegenheit.
Sollen sie eben mit einer Kamera fahren, die Kosten können sich dann amortisieren weil mehr Delikte beweisbar wären und selbst wenn nicht, wieso sollte es mein Problem sein, sie wollen im Zweifelsfall was von mir bzw. betr. Verkehrsteilnehmer, dann haben sie auch den festen Beweis zu erbringen und nicht ich/er die Unschuld zu belegen.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Ich glaube Du überschätzt die Auswahlkriterien für die letzteren, das Spektrum der Persönlichkeiten das dort vertreten ist, ist zu breit um das Wort mit Gold aufzuwiegen.
Du meinst vermutlich:
Die Richter überschätzen die Glaubwürdigkeit ...
Ich vermute allerdings, dass Richter, die Polizisten zu nahezu 100 Prozent vertrauen, deutlich näher an der tatsächlichen Quote liegen werden, als Du mit Deiner 50:50 Einschätzung.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Du meinst vermutlich:
Die Richter überschätzen die Glaubwürdigkeit ...
Im Ergebnis ja, wenn ich sehe wie viele Polizisten sich als Club18-Mitglieder zeigen, war neulich wieder was … u.s.w. dann darf man da keine Annahme treffen sie wären von Natur aus und/oder durch die Ausbildung irgendwie anders als ein durchschnittlicher Bürger der eine statistische Wahrscheinlichkeit für div. Vergehen … ausweist.
Dazu wurden schon zu viele verurteil, beim Lügen erwischt etc.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ich vermute allerdings, dass Richter, die Polizisten zu nahezu 100 Prozent vertrauen, deutlich näher an der tatsächlichen Quote liegen werden, als Du mit Deiner 50:50 Einschätzung.
Davon bin ich sogar überzeugt (davon dass sie seltener lügen als die andere Partei), aber es herrschte beim Gesetzgeber als er ein idealistischen Anfall hatte und „im Zweifel für den Angeklagten“ etc. festschrieb die Einsicht dass 100 Freigelassene der Preis sind für 1 der nicht Unrechtens verurteilt wird. Ist es so wichtig jedes Mal die paar € zu kassieren und dabei in Kauf zu nehmen dass einer bestohlen wird? denn nichts anderes ist es.
Kann man es nicht ertragen nur dann Geld zu nehmen, Fahren zu verbieten u.s.w. wenn es ganz klar ist? Muss man hier im Zweifel draufhauen?
Das ist eben die Frage ob die bessere Quote der wahrheitsgemässen Assagen eines Polizisten als des Beschuldigten, alles überwiegt. Demnach war der Vorschlag alle männlichen Neugeborenen per DNS-Test zu erfassen, da Männer öfter Kapitalverbrechen begehen, richtig. Dann wäre es auch richtig ein Flugzeug abzuschliessen da der sichere Tod von 350 Menschen nicht bedeutender ist als die Wahrscheinlichkeit mit x % dass >350 ansonsten beim Anschlag sterben. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht sieht es anders.
Leider ist der einzelne Richter der aufgrund des Berufes und nicht anderen Kriterien die Glaubwürdigkeit anders gewichtet, weit von Ansichten des Bundesverfassungsgerichts entfernt.
Gilt nicht dass man als Beschuldigter sich nicht selbst belasten muß? Die Polizisten dagegen müssen dagegen die Wahrheit sagen (da Zeugen) und Polizisten ansonsten Rechtlich belangt werden können?
Von daher kannst du ungestraft sagen du bist bei Grün gefahren (auch wenn es rot gewesen sein sollte). Wenn die Polizisten dagegen eine Falschaussage machen können sie von dir (Verleumdung oder sowas) und vom Dienstherr belangt werden. Von daher wird man wohl vermuten, dass die Polizisten die Wahrheit sagen.
Wenn nicht... shit happen's
Zitat:
Original geschrieben von Kunstbanause
Gilt nicht dass man als Beschuldigter sich nicht selbst belasten muß?
Entweder sagt man die Wahrheit oder garnix.
Ich für meinen Teil zahle Strafzettel auch erst, wenn die mit der Post eintreffen. Sollen die Brüder wenigsten eine Halterabfrage machen müssen.
vielleicht fand die rennleitung deinen wagen etwas überheblich und wollte dir eins auswischen. wie hier schon erwähnt wurde, sind nicht alle polizisten so, wie man sie gern hätte!
Zitat:
Original geschrieben von Nico321
vielleicht fand die rennleitung deinen wagen etwas überheblich und wollte dir eins auswischen. wie hier schon erwähnt wurde, sind nicht alle polizisten so, wie man sie gern hätte!
Aber gleich zwei Polizisten? Gut, die Kollegen kennen sich sicher schon länger, aber ob man sich so spontan gegen einen Verkehrsteilnehmer verschwört?
Wenn sie ihm eins auswischen wollten, hätten sie ihn 30min kontrollieren können, alles nach Drogen durchsuchen oder sonstwas, aber da hängt man doch niemandem einen Rotlichtverstoss (und der findet ja in der Regel nicht beim Losfahrern statt) an... Komisch, komisch.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wenn sie ihm eins auswischen wollten, hätten sie ihn 30min kontrollieren können, alles nach Drogen durchsuchen oder sonstwas, aber da hängt man doch niemandem einen Rotlichtverstoss (und der findet ja in der Regel nicht beim Losfahrern statt) an... Komisch, komisch.
So ist es.
Persönlich gehe ich davon aus, dasss man im Auto gequatscht hat und der Fahrer die unterschiedlichen Lichtzeichen für die verschiedenen Fahrtrichtungen falsch zugeordnet hat.
Unaufmerksamkeit hin oder her.
Ein keinesfalls seltener und vor allem ein stets gefährlicher Fehler.
Wird 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot kosten.
Und ein paar EUR. 😉
Wenn die dich gesehen haben geht das meist ohne Fahrverbot. Eh einer blöd nach dem Messprotokoll fragt wie lange denn schon rot war wird da meist ein Verstoss unter 1s draus gemacht.
Hatte das Glück auch schonmal. Unaufmerksam in der Routine des Arbeitswegs, Ampel wird grün, ich fahr an, Blaulicht geht an ... und was war? Haben 1 Tag vorher eine Rechtsabbiegerampel angebracht die vorher nicht da war. Und ich natürlich wie immer Ampel grün und gefahren.
Kleine Unaufmerksamkeit die mir meine ersten 3 Punkte eingebracht hat. War aber "gerade" erst auf Rot umgesprungen 😮
Gruß Meik
So erledigt man das in der Praxis tatsächlich zur beidseitigen Zufriedenheit.
Kein Fahrverbot, 3 Punkte und 50 EUR plus Gebühren. 😉
Vielleicht eine "Fahrradampel"? Hab mich auch schon mal erwischt wie ich auf eine Ampel ungebremst zugefahren bin die m.E. grün war, bis ich erst aus der Nähe erkannte, dass es sich um eine Fahrradampel handelt und nicht die HAuptampel.
Genau diese Fahrradampeln schalten generell früher als die Hauotverkehrsampel um den Fahrradfahren ein sicheres anfahren zu ermöglichen.
@kunstbanause: Du trägst gefährliches Halbwissen in dir, Zahn aht recht, hätte aber anmerken müssen dass du dich als Zeuge (ob Betroffen oder nicht) bei Falchaussage auch strafbar machst.