bei rot geblitzt
hallo leute,
wurde gestern in bremen bei rot geblitzt.die straße war sehr nass und da die ampel so schnell umgeschaltet hat,konnte ich nicht mehr bremsen.um zum stehen zu kommen müsste ich mit meinen 34000 liter super hinten eine vollbremsung auf nasser fahrbahn hin legen.
Meine frage wäre was jetzt auf mich zu kommt.sollte ich es meinen chef sagen?bin erst seit 2 monaten in der firma beschäftigt.habe da so ein bisschen angst.
mfg
Beste Antwort im Thema
Bei Flüssigtransportern werden doch meist Fahrzeuge mit kleinem Fahrerhaus genommen, da diese ja meist nicht darin schlafen müsse, und die Höhe des Aufliegers auch eher gering ist. Ich denke mal, das man mit 8-9t für die Zugmaschine hinkommt. Und wenn man die geringe dichte (super hat meines wissens eine deutlich geringere dichte als Diesel) bedenkt, dürfte es schon hinkommen mit den 34.000l. Aber Ich behaupte mal, das das für die Fragestellung egal ist, ob er nun 34.000l, 29.000l, oder 1100l geladen hatte...
68 Antworten
Hallo!
Bei den Beitraegen hier zu "Anzahl der Achsen", "Achslasten" und "zGG" muss das Ganze schon ein wenig differenzierter betrachtet werden, so einfach ist es nun auch wieder nicht! Die Dichte von fluessigen oder gasfoermigen Ladungen in Tanks sowie staubfoermigen oder rieselfaehigen Schuettguetern in Silos kann zunaechst vernachlaessigt werden, sofern die Abmessungen der Transportbehaelter (Tanks oder Silos) innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehenen Richtlinien hinsichtlich Laenge, Breite und Hoehe (Fahrzeugabmessungen) bleiben. Ganz einfach, bei geringerer Dichte braucht's ein groesseres Behaeltnis.
Im Vordergrund steht somit zunaechst nur das tatsaechliche Gewicht der Ladung selbst, das zGG des Fahrzeuges unter Beruecksichtigung des Leergewichtes und dessen maximal zulaessige Achs- und Sattellasten, "der-schrittmacher" hat das zuvor schon vollkommen richtig erklaert.
Zitat =
"Es wird sicherlich so sein, das die Achlasten schon alle gleich sind, wenn der Zug voll ausgeladen ist. Und das gute ist bei Flüssigtransporten ja, dass die Ladung immer gleich verteilt ist."
Dem ist leider nur im Prinzip so. Natuerlich verteilt sich fluessige Ladung gleichmaessig ueber den Laderaum. Was aber ist mit dem Leergewicht des Fahrzeuges? Hierbei Anbauteile wie Kompressor oder Pumpe / Verteilerkasten, etc., etc. nicht vergessen. Leergewicht pro Achse plus anteiliges, tatsaechliches Gewicht der Ladung = jeweilige Achslast.
Zitat =
"Wenn sie das nicht ist, hat man auch noch die Möglichkeit dies ein wenig mit der Luft zu verteilen. Ist auf der Zugmaschine zuviel Last, wird die Luftfederung hoch gelassen."
Das funktioniert leider nur bei den nicht mehr sehr haeufig anzutreffenden Fahrzeugen mit Einkammer-Systemen. Alle anderen, die Mehrkammer-Systeme fahren (und das sind wohl die meisten), muessten zunaechst erst einmal jede Menge Loecher in ihre Trennwaende bohren. Nicht zu verwechseln mit den ab Werk fest eingebauten, sogenannten Prall- oder Schwallwaenden, die sind von Hause aus schon durchloechert wie ein schweizer Kaese.
Zitat =
"Die Zugmaschine hat ein Gesamtgewicht von 18t. Der Auflieger 36t. von den 36t dürfen 24t auf die 3 hinteren Achsen. Würde man die 24t und die 18t adieren käme man auf 42t. Also hat man 2t, wie die Achslasten abweichen dürfen.
Also spricht überhaupt nichts gegen die 34.000l. Vielleicht wären je nach Zugmachine und Auflieger auch mehr möglich."
Die einzelnen zulaessigen Achslasten voll ausnutzen wuerde bedeuten, dass maximale zGG der Fahrzeugkombination zu ueberschreiten!
Hier liegt der Denkfehler bei einigen der vorherigen Beitraege. Es darf weder das zGG der einzelnen Fahrzeugeinheiten noch das zGG der Fahrzeugkombination und auch nicht die einzelnen, zulaessigen Achs- und Sattellasten ueberschritten werden.
Somit kann es dann im Umkehrschluss auch vorkommen, dass jemand mit nur 38 To. zGG, und entsprechend weniger Ladung, durch die Landschaft fahren muss, obwohl fuer dessen Fahrzeugkombination seitens des Gesetzgebers ein maximales zGG von 40 To. zulaessig waere. Und zwar immer dann, wenn bedingt durch die Art der Beladung, die Beschaffenheit der Ladung oder bedingt durch fahrzeugtechnische Gegebenheiten ansonsten eine der zulaessigen Achslasten oder die Sattellast ueberschritten wuerde.
Sorry, das alles hat nun wirklich ueberhaupt nichts zu tun mit der eigentlichen Thematik und dem Verstoss des TS gegen die StVO.
Aber bei den ganzen sich an das eigentliche Thema anschliessenden Beitraegen zu "zGG." musste ich mich ganz einfach einmal einklinken, wenn auch total "off-topic".
Denn so lange die technischen Daten der Fahrzeugkombination nicht bekannt sind, wird es keinem der Forenmitglieder gelingen die maximal moegliche Ladekapazitaet in Litern auszurechnen.
Klaus
P.S. und falls es jemanden interessiert =
Zitat =
"Für 36 Tonnen oder 38 Tonnen tut's auch ein 4-Achs-Zug."
Auch wieder nicht so einfach, in 4-achsiger Konstellation sind eigentlich nur maximal 36 To. zGG. zulaessig.
4-achsige Haengerzuege (Motorwagen und Anhaenger) sind in der 38-To.-Gewichtsklasse ueberhaupt ausgeschlossen. Die angesprochenen 38 To. zGG mit nur 4 Achsen sind nur moeglich und auch nur bei Einsatz von zweiachsigen Sattelzugmaschinen in Verbindung mit zweiachsigen Sattelanhaengern wenn gegeben ist, dass "der Achsabstand des Sattelanhaengers mehr als 1,8 Meter betraegt und wenn gleichzeitig die Antriebsachse der Zugmaschine mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgeruestet ist"!
Die Anbauteile am LKW sind ja aber fixe gewichte, welche ihre laage nicht verändern. Dadurch das die Achslasten zusammen addiert mehr als 40t ergeben, ist es auch nicht nötig das gewicht exakt zu verteilen, so hat man etwas spielraum...
Auch wenn ein Tank kammern hat (wie verteilt sich die flüssigkeit darin? kenn mich da nicht so aus) würde die anhebung der Luftfederung einen Gewichtsunterschied bewirken, allerdings einen deutlich kleineren. Und wenn es wie du erwähnt hast kleine verbindungen zwischen den einzelnen Kamern gibt, so kann man sich diese für die Ladungsverteilung wegdenken.
Es darf weder achslast, sattellast und gesamtgewicht überschritten werden. Dies wird wie schon geschrieben wurde dadurch verhindert, das:
-Achslasten sind addiert höher als 40t
-Sattellast muss für die 40t nicht voll ausgenutzt sein.
-Gesammtgewicht zu Kontrollieren sollte kein problem darstellen.
naja KOLLEGEN, hier im forum bin ich wohl falsch.hatte gehoft antorten auf meine fragen zu bekommen.
meine frage war nicht die achslasten oder wieviel ich laden darf oder nicht.es ging auch nicht darum was wo wie geladen wurde.
ich danke trotzdem den jenigen die meine frage verstanden und versucht haben sie zu beantworten.
wünsche euch ALLEN trotzdem weiterhin gute fahrten.
Hiermit möchte ich dieses thema beenden.
brauchst doch nicht gleich zu gehen, deine frage wurde doch direkt und schnell beantwortete, dass daraus etwas weiteres gewachsen ist, ist nichts ungewöhnliches
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bei mir könntest du dein urlaub nehmen um deine strafe abzusitzen, und wenn du keinen urlaub mehr hast bekommst du unbezahlten urlaub.
......
leergewicht szm + leergewicht trailer = xxxxx
40 000kg - xxxxx = nutzlast
und die nutzlast muss dann so verteilt werden das die achslasten stimmen basta.
spritbomber, scania 420 kleine hütte, 300 liter tank,mit bett :-),rundkessel,4 kammer, ultraschallpeilung,direktausläufer,hendricks,leergewicht komplett ca. 11400kg, ladevolumen füllgrad max 37000l!!!!!!!!bei sk, dk max 34000 liter auf grund des spez. gewichtes
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Si senor aber er fährt wohl einen Axor ( anderes Posting von ihm) und den gibts denk ich mal nicht unter 12 Tonnen zu haben,wenn nicht gar 18 Tonnen zul.Ges.gew.Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Bei Flüssigtransportern werden doch meist Fahrzeuge mit kleinem Fahrerhaus genommen, da diese ja meist nicht darin schlafen müsse, und die Höhe des Aufliegers auch eher gering ist. Ich denke mal, das man mit 8-9t für die Zugmaschine hinkommt. Und wenn man die geringe dichte (super hat meines wissens eine deutlich geringere dichte als Diesel) bedenkt, dürfte es schon hinkommen mit den 34.000l. Aber Ich behaupte mal, das das für die Fragestellung egal ist, ob er nun 34.000l, 29.000l, oder 1100l geladen hatte...und natürlich macht es einen Unterschied ob er überladen unterwegs ist oder nicht, wenn er schon nicht auf Wetter und sonstiges achtet.
Und gehen wir also mal von 18 Tonnen aus bei 34 Tonnen Auflieger zul.Ges.gew. und schätzen mal 10 Tonnen Aufliegelast dann sind generell schon 2 Tonnen der Last zuviel in der Rechnung, macht nochmal 2600 Liter zu viel an Bord
Und da er selbst schreibt, dass er ansich noch garkeine Ahnung von der Materie hat sollte man durchaus darauf hinweisen dass er darauf auch achten sollte, erst recht bei Gefahrgut
Hallo!
Jetzt noch einmal und diesmal wirklich total "off-topic", aber immer noch zum Thema "Gefahrengut" und "maximale Auslastung von Tankfahrzeugen".
Denn: "Andere Laender, andere Sitten", siehe Bilder.
Hier bei uns sind 60.000 Liter pro Transport Tagesgeschaeft, selbst die "kleinen" 4-Achser hauen locker noch 44.000 Liter pro Sattelzug weg.
Verkehrsampeln ("Lichtzeichenanlagen"😉 gibt es hier im Landesinneren nicht, keine "gelben", keine "gruenen" und schon gar keine "roten". Achswaagen sind unbekannt und selbst nach einer normalen Brueckenwaage muesstest Du lange suchen, so wie die Nadel im Heuhaufen.
So etwas wie "Punktekonto in Flensburg" - hier nicht bekannt und unvorstellbar. Sollte man dann unterwegs trotzdem wirklich doch einmal von einem Polizisten "belaestigt " werden, wird dies ganz form- und zwanglos unter der Hand mit einem "Taschengeld" geregelt. Das sind, im Normalfall und wenn ueberhaupt, pro "Verkehrsvergehen" nicht mehr als maximal umgerechnet EUR 7,50 (PKR 750,00).
Wobei hier bei Tankfahrzeugen die "Dichte" der fluessigen Ladung ueberhaupt keine Rolle spielt. Egal ob "Benzin" oder "Diesel" oder (die Kroenung) "Schweroel" fuer die Kraftwerke im Landesinneren. Einfach immer nur "voll" bis obenhin!
Klaus
P.S.
Nur bei Tanks mit mehr als 60.000 Litern an Fassungsvermoegen im oeffentlichen Strassenverkehr gibt's ein Problem . Bei den schlechten Strassen hier ist konstruktionstechnisch nicht die geforderte Stabilitaet / Steifigkeit gegeben, der Rotz bricht einfach in der Mitte durch (oder es braeuchte mehr Achsen).
Aber den lokalen Fahrzeugbauern (Hinterhof-Werkstaetten) ist diese Problematik bekannt. Es wuerde uns nicht wundern, wenn die Burschen hier demnaechst nicht noch die "Super-Generation" mit 70.000 Tank fuer "up-country"-Transport vorstellen und auf die Strasse bringen! Ein normaler 6-achsiger Sattelzug schafft hier ganz easy mindesten 80 To. Nutzlast / Ladung in "one-go", was sollte also das Problem beim Tankzug sein?
wen interessiert denn schon arab überland verkehr?
Ich wohnte einst unweit von Herborn und bin froh drüber dass es hier regeln und vorschriften gibt und mit Backschich nicht wirklich was zu machen ist
Was bitte schön hat diese ganze Kilo-Feilscherei noch mit dem Anfangsthema zu tun?
Der TE sagte doch, das seine Fahrzeugdaten in der Ladestelle hinterlegt sind. Da wird wohl das Leergewicht und das zGgw. erfasst sein. Dann wird die Zuladung ausgerechnet und fertig.
Zum Thema: Bei Rot geblitzt, Foto von vorn mit Kennzeichen und Fahrer.
Automatischer Vorgang, Halter wird ermittelt, Bußgeldbescheid abgeschickt.
Der Fahrer hat die Dauer der Gelbphase falsch eingeschätzt. Oder sich nicht getraut, richtig in die Eisen zu treten. Sind diese Tanklaster nicht schon alle mit ABS versehen? Egal, es hat nicht gereicht.
Er bekommt den Bescheid und da steht drin, was ihm zum Last gelegt wird. Und warum soll ein überfahren bei Rot mit Gefahrgut automatisch eine Gefährdung der anderen darstellen? Das Ding ist erstmal nicht gefährlicher wie 40t Schotter. Und solange er keinen anderen durch seine Fahrweise direkt gefährdet, bleibt es bei einem einfachen Rotlichtverstoss.
MFG Thomas
Nun möchte ich auch noch was zum Thema und zur Diskussion sonst sagen:
Zum Thema:
Wenn eine Vollbremsung drin gelegen wäre, hättest Du anhalten müssen! Da dies aber eine Ermessensache ist kannst Du evtl. darauf drücken.
Nimm alle Papiere und zeig den Behörden auf wieviel Du geladen hattest anhand der Papiere. Danach kannst Du denen aufzeigen das dies nicht mehr möglich gewesen ist rechtzeitig zum Stand zu kommen. Es ist sicherheitstechnisch gesehen sinnvoller gewesen darüber zu fahren.
Ich fahre selber flüssig und bin auch sehr sehr abgeneigt eine Vollbremsung zu machen. Es ist jedesmal ein verdammt blödes Gefühl wenn das flüssige Medium arbeitet.
Mein Vorschlag: Falls Du eine Busse bekommst, geh zum Chef sag dem offen und ehrlich wie es war und besorg Dir die Papiere von dem Tag und finde heraus wieviel Betriebsgewicht Du zu dem Zeitpunkt gehabt hast. Falls Du nicht zu schnell unterwegs warst kannst Du auch die Tachodaten einschicken lassen damit Sie diese auswerten können. Evtl. finden die sogar heraus wie schnell Du über die Ampel gefahren bist. Wenn Du ein unauffälliger Strassenverkehrsteilnehmer bist kannst Du auch auf einen guten Leumund verweisen. Such Dir jedes bisschen Positive heraus, dass der zuständigen Person ein gutes Bild von Dir geben lässt. Murren und gehässig sein ist das letzte was man jetzt machen sollte. Dann spielste jetzt halt mal die nasse Katze oder den geschlagenen Hund -> es ist ja nur für den Moment. Wenns nicht funktioniert, hast Du es wenigstens probiert.
Hier im Forum hat einer geschrieben er sei in Graubünden auf der San Bernardino Route von der Polizei zur Kasse gebeten worden. Anschliessend wollte er wissen was er machen konnte. Da hab ich auch gepostet, allerdings hat er nie geschrieben was dabei rausgekommen ist.
Zur Diskussion:
Bei Fahrzeugen mit flüssiger Ladung nutzt das heben oder senken der Achsen nicht viel. Es sind ein paar hundert Kilo aber viel mehr geht da nicht. Zumal bei Fahreugen mit flüssiger Ladung bzw. in Tanks keine Achslastmessungen vorgenommen werden dürfen! Ist verboten! (CH)
Des weiteren ist für mich fraglich ob ein Kraftstoffsattelzug LKW 2-Achser/ Auflieger 3-Achser) mit den Achslasten zurecht kommt. Ich glaube nein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der LKW nur 10t von der ganzen Ladung abbekommen soll. die restlichen Tonnen sollen alle auf die hinteren Achsen gehen. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Schaut Euch doch mal diesen hier an: Klich auf mich
Wenn der nur 30m3 laden kann und (und einer von denen kann, ich weiss es, 43m3 laden) nur knapp die hälfte davon auf die LKW Achse geht, hat der schon zuviel... Klar max. Füllungsgrad und etwas geht auf die Vorderachse aber das ist sehr sehr wenig.
Dass das Fahren mit flüssiger Ladung nicht mit Plane zu vergleichen ist, ist hoffentlich überaus logisch...!?!?! Die Kurvengeschwindigkeiten nehmen stark ab und das Medium Flüssigkeit arbeitet immer während der Fahrt. Es können Tonnen von Kräften auftreten bei einer Vollbremsung. Wenn einer drei Kammern hat und der Tank hat einen Durchmesser von 1,9m dann ergibt das mal eine Fläche von ~8,5m2 (3x2,8m2). Wenn der Auflieger nur ca. 12m lang ist ergibt das pro Kammer 4m Anlaufmöglichkeit der Flüssigkeit. Um die Kräfte ausrechnen zu können würde jetzt noch der Füllungsgrad fehlen. Stellt Euch mal 8,5m3 vor (also ca. 3x3m) und eine Flüssigkeit die 4m Anlauf holt..., ich möcht nicht davor stehen müssen.
Wenn Ihr mal eine Vollbremsung mit flüssiger Ladung gemacht habt würdet Ihr sicherlich ganz andes denken. Erst bremst der LKW ganz normal, geht in die Knie und dann plötzlich wenn der LKW in den Knie'n ist kommt die Flüssigkeit und drückt, je nach Beladung, sehr stark weiter. Ich dachte schon mal ich würde aus der Kabine fallen weil ich vorne so eingeknickt bin. Das ist nicht ohne.... Je nach Federart mehr oder weniger.
Wegen Gesamtgewichten. Zul. Gesamtgewicht des LKW's und Auflieger's zusammen zählen wenn über 40t kommst dann gilt max. 40t. Anschliessend die realen Leergewichte eruieren. 40t minus die Leergewichte und nun weisst Du wieviel Du laden kannst. Achslasten sollten nach möglichkeit eingehalten werden, bei uns in der Schweiz aber "egal" weil die das wohl messen dürfen, aber keine Strafen aussprechen. 😁
Ich kann auf meiner Doppelachse 25t haben das muss den Polypen egal sein. Fürs Gesamtgewicht dürfen sie mich strafen ober nicht für Achslasten. Es gibt sogar ein Schreiben davon, dass ich immer bei mir habe.
Ich hoffe beiden Seiten etwas mitgeteilt haben zu können.
Wen Ihr Euch fragen solltet warum ich erst so spät schreibe, ich hab das Thema irgendwie nicht im Auge gehabt... 😕
Sorry bin kein Brummi-fahrer.
Fahr nur mit einem FF-LKW.
Aber eine Rote-Ampel ist und bleibt eine Rote-Ampel!
Viktor
Nur wenn Du nicht mehr zum stehen kommst fährst Du darüber....
Du kannst auch anhalten und rückwärts fahren in der Hoffnung das kein 18jähriger Golffahrer der 10cm vor seine Haube fährt hinter Dir steht, dann schiebst Du den wieder retour und bist das Arsch...
Es gibt manchmal die Situation das es nicht mehr 100pro reicht, dann halt drüber. Besser als in der Kreuzung zu stehen....
Ist schon klar peach82
Manchmal geht es sich nimmer aus.
Nur sollte man ja so fahren, das man jederzeit anhalten kann.
Wenn die Strasse frei ist, und mann meilenweit sieht,
dann läst man es schon rollen.
Blöd nur wenn so ein Rotlichtkasten, wie nennt ihr das "Starrenkasten", oder so ähnlich,
oder die Wegelagerer sich hinter einem Baum verstecken.
Viktor
Wenn man immer so fahren würde wie es das Gesetz verlangt, dann wäre man vielfach ein gröberes Verkehrshindernis....