Bei Kauf verschwiegen
Hallo,
ich weiß leider nicht ob ich im richtigen Forum bin, falls nicht bitte vom Moderator verschieben lassen.
Ich habe mir vor über einem Jahr einen Jahreswagen vom Vertragshändler finanziert, welcher seitdem auch ganz gut läuft. Kleine Kinderkrankheiten etc, sowas gibt es immer.
Nun sind mir vor längerer Zeit kleine Sachen aufgefallen die ich komisch fand, an der Frontschürze waren kleine schwarze Halterungen die man kaum gesehen hat, und auch Steckverbindungen. Im Auto selbst und an der B Säule sind auch teilweise halterungen die man aber auch nur sieht wenn man darauf achtet.
Nun war ich letztens beim Service, als ich das Auto abgeholt habe, fragte mich der Werkstattmeister, ob ich wüßte wer der Halter davor war. Als ich fragte warum, wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug vorher ein KFZ vom Notarzt bzw SEK gewesen sein muss. Also auf jeden Fall ein Dienstwagen der mit Blaulicht genutzt wurde, daher halt auch die Halterungen, vorne an der Schürze für die Frontblitzer und an der B Säule für das Aufstecklicht.
Nun stellt sich die frage ob so etwas nicht explizit vom Händler angegeben werden muss vorm Kauf?! Da diese fahrzeuge ja nunmal wesentlich "härter" gefahren werden, welche sich letztenendes auf Bremsen und Verschleiß niederschlägt.
Ich will nicht unbedingt den Wagen zurückgeben trotzdem stellt sich für mich jetzt die Frage ob das alles so rechtens war?
LG
Beste Antwort im Thema
Genau, der Te schweigt sich ja zum Typ aus ... Nachher ist es ein SUV, die Halterungen waren für gelbe Blinkleuchten und es war ein stink langweiliges Bauleitungsfahrzeug wie man es oft auf Autobahnbaustellen sieht ...😁😁
61 Antworten
Lackierung ist nicht relevant. Auch die BW hat haufenweise blaue Fahrzeuge, die einfach oliv foliert werden für die Dauer des Leasing.
Seit es leasing gibt und die Folierung funktioniert ist das normal, bei Taxis schon lange die wenigsten Taxis haben eine richtige Lackierung "elfenbeinbeige" die haben die Lackierung wo der Käufer denkt das lässt sich beim Verkaufen am besten abstoßen, also meistens silber oder schwarz...
Die klassische Taxifarbe ist aber auch in Deutschland schwarz
Elfenbein kann irgendwann in den 60er oder 70er Jahren auf
Seit ein paar Jahren jetzt gibt es aber auch keine klare Regelung dazu mehr
Jetzt gänge auch ein metallicblauer Audi 😁
Was ich aber schon ein bisschen schade find
Zitat:
@tartra schrieb am 24. Oktober 2019 um 10:54:25 Uhr:
... JEDER wirklich JEDER der das nicht 10 Jahre mit Erfolg studiert hat und seine Staatsexamen hat ...
Ob man nach 20 Semestern noch von Erfolg sprechen kann?? 😁
Gruß Metalhead
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Zitat:
@StephanRE schrieb am 24. Oktober 2019 um 12:04:15 Uhr:
Das mit dem reinspringen und Vollgas los preschen passiert nur dann wenn es wirklich um Leben und Tod geht bzw. Gefahr im Verzug ist. Im amtsdeutsch: Wenn höchste Eile geboten ist. NUR dann darf mit "voller Musik" Blaulicht UND Martinshorn losgebrettert werden. Alles Andere ist normales Fahren.
Naja, frag mal einen Polizisten ob der ein Einsatzfahrzeug kaufen würde. 😉
Ich denke eher nicht (zumindest sagen das die, die ich kenne).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Irschen schrieb am 25. Oktober 2019 um 11:16:19 Uhr:
Das ist ja der Hammer, dem sollte man schnellstmöglich den Führerschein wegnehmen bevor noch ein Unglück passiert.
Das wurde er bereits. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@StephanRE schrieb am 25. Oktober 2019 um 18:36:22 Uhr:
16.000 km in einem Jahr spricht eher gegen eine Nutzungs als Einsatzfahrzeug. Die haben deutlich geringere Werte.
Ein Streifenwagen der von drei Schichten gefahren wird hat z.B.deutlich mehr drauf.
Zitat:
Feuerwehr, THW sanitäter etc. verwenden keine Q5, ...
Wie kommst denn da drauf? Wenn du bei der Feuerwehr dazu berechtigt bist Sondersignal zu haben, kannst dir kaufen was du willst (unser KBR fährt Q5).
Gruß Metalhead
Zitat:
@MTler2018 schrieb am 26. Oktober 2019 um 07:45:48 Uhr:
Auch die BW hat haufenweise blaue Fahrzeuge, die einfach oliv foliert werden für die Dauer des Leasing.
Die BW fährt schon jahrzehnte silberne Karren (nur geländegängiges Material ist noch im Tarnanstrich).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. Oktober 2019 um 08:11:51 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 24. Oktober 2019 um 10:54:25 Uhr:
... JEDER wirklich JEDER der das nicht 10 Jahre mit Erfolg studiert hat und seine Staatsexamen hat ...
Ob man nach 20 Semestern noch von Erfolg sprechen kann?? 😁Gruß Metalhead
Mit den ganzen Praxisphasen/Praktika und den ein oder anderen Nebenjob kann man bei Juristen locker 10 Jahre ansetzen bis das richtige Geldverdienen los geht oder man beim Staat einen richtigen Arbeitsplatz hat. In der Zeit hat der pfiffige jung Handwerksmeister evtl. schon sein Haus+Grundstück fast bezahlt...😛
Richtig ist, dass das viele Neider nicht wissen, wenn Sie nur die aufgelisteten Spitzengehälter in der Bildzeitung von wenigen TopAnwälten sehen..😉
Bundeswehr hat eigenlich alle Farben, der Fuhrpark hier in berlin ist gerne mal schwarz, die ganzen Limoversionen, Servicewagen, wie Sprinter, T6 ... oftmals blau ... kur, die haben auch alle Farben im Portfolio😁
Zitat:
@tartra schrieb am 28. Oktober 2019 um 08:56:20 Uhr:
Mit den ganzen Praxisphasen/Praktika und den ein oder anderen Nebenjob kann man bei Juristen locker 10 Jahre ansetzen bis das richtige Geldverdienen los geht oder man beim Staat einen richtigen Arbeitsplatz hat. In der Zeit hat der pfiffige jung Handwerksmeister evtl. schon sein Haus+Grundstück fast bezahlt...😛
Regelstudienzeit 9 Semester (mit Möglichkeit nach 8 Semestern)+ 2 Jahre Referendariat (wo bereits je nach Bundesland eine zum Leben auskömmliche Vergütung gezahlt wird (mehr als der Auszubildende hat).
Praktika werden im Studium gemacht, der Berufseinstieg eines Volljuristen läuft im absoluten Normalfall nicht mit Praktika oder Ähnlichem ab.
Die meisten Juristen werden also nach 6-7 Jahren im Berufsleben stehen.
Ob "der pfiffige junge Handwerksmeister" bis dahin sein Hazs bezahlt hat, dürfte im Regelfall zu bezweifeln sein. Selbst wenn der seine Lehre mit 16 begonnen hat, hat er am Ende "nur" 5-6 Jahre Vorsprung. Natürlich ist das relevant, für ein anständiges Haus mit Grundstück wird es aber eher noch nicht reichen.
Derartige Vergleiche sind doch sinnlos. Man sollte weder irgendein Handwerk noch die Juristerei ausüben, weil man da möglichst schnell Geld verdienen kann. Möglich ist es in beiden Bereichen, hängt aber eben von sehr persönlichen Eigenschaften und Einsatzwillen ab.
Aber nun sind wir wirklich weit vom Thema abgekommen.
@TE: Hast Du das freundliche Gespräch mit dem Händler schon geführt. Das wäre die Grundlage, um das weitere Vorgehen abzuwägen.
Mein Tip: Das löst sich in Wohlgefallen auf, der Händler ist hoffentlich so kulant und weitsichtig, dem Kunden - ohne Eingestehen eines Fehlers und rein aus Kulanz - mit einer für ihn günstigen Leistung entgegenzukommen.
Zitat:
@ixtra schrieb am 28. Oktober 2019 um 11:35:46 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 28. Oktober 2019 um 08:56:20 Uhr:
Mit den ganzen Praxisphasen/Praktika und den ein oder anderen Nebenjob kann man bei Juristen locker 10 Jahre ansetzen bis das richtige Geldverdienen los geht oder man beim Staat einen richtigen Arbeitsplatz hat. In der Zeit hat der pfiffige jung Handwerksmeister evtl. schon sein Haus+Grundstück fast bezahlt...😛
Regelstudienzeit 9 Semester (mit Möglichkeit nach 8 Semestern)+ 2 Jahre Referendariat (wo bereits je nach Bundesland eine zum Leben auskömmliche Vergütung gezahlt wird (mehr als der Auszubildende hat).Praktika werden im Studium gemacht, der Berufseinstieg eines Volljuristen läuft im absoluten Normalfall nicht mit Praktika oder Ähnlichem ab.
Die meisten Juristen werden also nach 6-7 Jahren im Berufsleben stehen.
...
Das mag funktionieren, aber nur mit sehr solventen Eltern, die einen komplett den Rücken freihalten, dass 100% studiert werden kann ...😉
Das es im Referendariat mehr Geld gibt möchte auch sein, die Leute sind bereits einen ticken älter als der durschnittliche Lehrling ... eigentlich ist die Bezahlung zu gering, bei den ganzen Nebenkosten (Miete, Kursgebühren ... Leben😎) ... aber ok ist wirklich ein anderes Thema...
Stehen Juristen nach bereits 6 Jahren im berufsleben, sind es meistens irgendwo hängengebliebende (Prüfungen mehrmals verhauen/ am staatsexamen gescheitert) und arbeiten evtl. noch in Rechsabteilungen von Firmen oder als Taxifahrer ...😁
Zitat:
@tartra schrieb am 28. Oktober 2019 um 11:55:11 Uhr:
Das mag funktionieren, aber nur mit sehr solventen Eltern, die einen komplett den Rücken freihalten, dass 100% studiert werden kann ...😉
Dies gilt so erst einmal genauso sehr bzw. wenig für jeden anderen Studiengang auch.
Das Jurastudium enthält keine besonderen Hürden, die ein Absolvieren in der Regelstudienzeit mit Bafög-Bezug unmöglich machen würden.
Das Problem ist, dass sich im Jura-Studium die Unart der bezahlten Repetitorien ausgebreitet hat, also relativ teure externe Nachhilfe.
Hier sind in der Tat die im Vorteil, deren Eltern diese Kosten übernehmen können. Allerdings sind auch diese Kosten durch Nebenjobs finanzierbar.
Am Besten ist es meines Erachtens, wenn man einfach lernt, selber zu lernen.
Der Punkt ist ein anderer: Nach einem verhältnismäßig ruhigen Studium ist das Examen gefühlt sehr hart. Die dort erzielte Note wird noch auf den Grabstein gemeißelt stehen und bestimmt in einem ungewöhnlich hohem Maße über die beruflichen Möglichkeiten. Über 60 Prozent der Absolventen (!) haben nicht die Noten, um in einer Großkanzlei oder im Staatsdienst unter zu kommen. Durchfallen darf man (bei regulärem Versuch) nur einmal, und durchfallen ist für den Großteil der Prüflinge zumindest subjektiv eine reale Angst. Wer nicht von vornherein nur aus zweistellige Ergebnisse spekulieren darf (so etwa 1-2 Prozent des Jahrgangs) kann durchaus mal einfach durch Tagesform und Pech 2-3 Notenpunkte unter seinem Wert rausgehen. Bei Durchschnittsnoten von unter 6 Punkten und einer Bestehensgrenze von 4 Punkten, sind etwa 70 Prozent der Prüflinge daher tatsächlich in der Gefahr des Durchfallens.
Beim Wiederholungsversuch gilt dann schon die Angst vor: 5 Jahre Studium, Ergebnis: Abitur und Führerschein.
Deswegen wird nachvollziehbar das Examen aufgeschoben, bis man sich bereit fühlt (bei Einigen ist das nie der Fall).
Zitat:
@tartra schrieb am 28. Oktober 2019 um 11:55:11 Uhr:
Stehen Juristen nach bereits 6 Jahren im berufsleben, sind es meistens irgendwo hängengebliebende (Prüfungen mehrmals verhauen/ am staatsexamen gescheitert) und arbeiten evtl. noch in Rechsabteilungen von Firmen oder als Taxifahrer ...😁
Das ist nun wirklich Blödsinn.
Ich kenne genug fleißige Bienchen die nach 8 Semestern fertig waren und damit nach knapp über 6 Jahren in gut bezahlten Stellungen angekommen waren. Dazu dann noch Abitur nach 12 Jahren und dann haben wir 23-24 Jährige Berufsanfänger. Ich sehe da gewisse andere Probleme, aber möglich ist das.
Wenn die gut sind (so die besten 15-20 Prozent), dann stehen alle Türen offen. Die dürfen sich dann aussuchen, ob die für über 100.000 Jahresgehalt (Start, über die Jahre steigend) den Weg der Partner-Track-Selbstausbeutungs-Lotterie gehen oder sich für ein sicheres Lehrergehalt (R1, etwas besser als A13) mit den Alltagsproblemen anderer Leute zuschütten lassen. Oder sich irgendwo in der Verwaltung eine ruhige Stelle suchen... oder, oder, oder...
Sämtliche Berufsbilder können dabei genauso glücklich oder unglücklich machen, wie das des " pfiffigen jungen Handwerksmeisters".
Es ist keine Schande, wenn man selber 10 Jahre für den Einstieg in die juristische Berufswelt benötigt hat. Wenn die Noten passen, interessiert das keinen Menschen. In gewissen Berufsfeldern ist die Lebenserfahrung auch mit Sicherheit ein Vorteil.
Zu behaupten, dies sei eine Notwendigkeit, ist schlicht falsch.
Moin,
Tja ... Und so hat ein jeder eben seine Vorurteile und Urteile über Bildungswege und Berufe. Am Ende ist es aber stets so - das eine funktioniert eben dauerhaft nicht ohne das andere und wer GUT und ENGAGIERT ist wird seinen Weg wahrscheinlich erfolgreich machen.
Und bedenken wir dabei immer - Erfolgreich ist bereits derjenige, dessen Haushaltseinkommen die 2000€ Netto erreicht. Denn das Durchschnittsnettoeinkommen liegt eben bei knapp 1900€.
LG Kester
Zitat:
@ixtra schrieb am 28. Oktober 2019 um 11:35:46 Uhr:
Die meisten Juristen werden also nach 6-7 Jahren im Berufsleben stehen.
Ich muss mich korrigieren. Die "meisten Juristen" stimmt statistisch wohl nicht.
Die durchschnittliche Studienzeit liegt bei 11,5 Semestern, was etwa 7-8 Jahren inkl. Referendariat im Durchschnitt entspricht.
Da dies aber von einer Vielzahl von extremen Langzeitstudenten nach oben gezogen wird (Man kann nach 25 Semestern i.d.R. noch studieren, aber nicht in unter 8 Semestern fertig sein), dürfte eine relevante Anzahl an Juristen durchaus in 6-7 Jahren im Berufsleben stehen.