Bei Kauf verschwiegen
Hallo,
ich weiß leider nicht ob ich im richtigen Forum bin, falls nicht bitte vom Moderator verschieben lassen.
Ich habe mir vor über einem Jahr einen Jahreswagen vom Vertragshändler finanziert, welcher seitdem auch ganz gut läuft. Kleine Kinderkrankheiten etc, sowas gibt es immer.
Nun sind mir vor längerer Zeit kleine Sachen aufgefallen die ich komisch fand, an der Frontschürze waren kleine schwarze Halterungen die man kaum gesehen hat, und auch Steckverbindungen. Im Auto selbst und an der B Säule sind auch teilweise halterungen die man aber auch nur sieht wenn man darauf achtet.
Nun war ich letztens beim Service, als ich das Auto abgeholt habe, fragte mich der Werkstattmeister, ob ich wüßte wer der Halter davor war. Als ich fragte warum, wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug vorher ein KFZ vom Notarzt bzw SEK gewesen sein muss. Also auf jeden Fall ein Dienstwagen der mit Blaulicht genutzt wurde, daher halt auch die Halterungen, vorne an der Schürze für die Frontblitzer und an der B Säule für das Aufstecklicht.
Nun stellt sich die frage ob so etwas nicht explizit vom Händler angegeben werden muss vorm Kauf?! Da diese fahrzeuge ja nunmal wesentlich "härter" gefahren werden, welche sich letztenendes auf Bremsen und Verschleiß niederschlägt.
Ich will nicht unbedingt den Wagen zurückgeben trotzdem stellt sich für mich jetzt die Frage ob das alles so rechtens war?
LG
Beste Antwort im Thema
Genau, der Te schweigt sich ja zum Typ aus ... Nachher ist es ein SUV, die Halterungen waren für gelbe Blinkleuchten und es war ein stink langweiliges Bauleitungsfahrzeug wie man es oft auf Autobahnbaustellen sieht ...😁😁
61 Antworten
Moin,
Ich sehe das ähnlich wie ixtra - ohne zu wissen was denn da genau der Sachverhalt ist - völlig unklar ob ein Anspruch besteht oder nicht - ob Offenbarungspflichtig, weil ggf. wertmindernd usw.
Für die meisten Horrorszenarien die ich mir bei solchen Fahrzeugen vorstellen kann, finde ich die Haltezeit viel zu kurz, das ist ein Jahreswagen.
Ich könnte mir auch genauso gut vorstellen, dass das Auto z.B. gewerblich zur Begleitung von Schwertransporten zur Absicherung vor oder nach dem Transporter eingesetzt wurde - was ich jetzt nicht unbedingt kritisch betrachten würde.
Fraglich ist also - WAS hat das Auto getan.
LG Kester
Genau, der Te schweigt sich ja zum Typ aus ... Nachher ist es ein SUV, die Halterungen waren für gelbe Blinkleuchten und es war ein stink langweiliges Bauleitungsfahrzeug wie man es oft auf Autobahnbaustellen sieht ...😁😁
Genau, warten wir doch mal ab, was im Brief für ein Vorbesitzer steht, bevor hier jeder wild spekuliert.
Komisch finde ich aber, dass das bei der damaligen Besichtigung nicht aufgefallen ist bzw. mal gefragt wurde, was das denn ist.
Das müsste eigentlich auch einem Laien auffallen. Zumindest Halterungen an der B-Säule. Das sieht doch komisch aus.
Wobei eine Aufsteckvorrichtung nicht unbedingt für Notarzt spricht. Eher Autobahnpolizei, Begleitfahrzeuge usw.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 24. Oktober 2019 um 09:07:29 Uhr:
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche Einsatzfahrzeuge im Normalfall zum einen extrem gut gewartet werden (die müssen 100% funktioniern wenn sie gebraucht werden) und zum anderen haben die oft neben einer permanenten Ladung der Batterie oft auch eine Vorwärmung damit sie eben keinen Kaltstart hinlegen müssen. Dazu kommt noch, das sie in der Regel relativ wenig km auf der Uhr haben. die werden ja immer nur 2-3 mal am Tag für extreme Kurzstrecken benutzt.Ein Einsatzfahrzeug, egal von welcher Behörde, hat in der Regel fest verbaute Ein- und Umbauten. neben Blalicht und Martinshorn auch Funk. Dazu kommen noch div. Einbauten. Notarztwagen z.B. haben meist nur maximal 3 Sitzplätze der Rest sind Schränke und Kisten (Halterungen).
grerade solche Fahrzeuge sind auch meist deutlich älter wie ein Jahr wenn sie ausgemustert werden.
Wie sieht es mit der Farbe aus? Meist ist das Blau der Polizei oder das Rot vom Rettungsdienst foliert. Darunter ist es weiß oder silber. Und wenn es ein PKW ist, dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Kombi. wahrscheinlich Mittelklasse (MB C Klasse, 3er, BMW oder ein vergleichbares Fahrzeug aus oft ausländischer Produktion, je nach dem welche Automarke ihren Sitz dort hat). In Köln z.B. werden oft Ford gefahren oder in Leverkusen oft Mazda.War es viellicht ein Fahrschulauto? (Zusatzpedale mit Löchern im Fußraum, Halterung für Zusatzspiegel etc.)
Zu den wenigen Kilometern bei Einsatzfahrzeugen sei gesagt: es hängt davon ab, wo diese eingesetzt werden. In eher ländlichen Gegenden hat man z.B. im Rettungsdienst immer ziemlich weite Strecken zu den Krankenhäusern (und natürlich wieder zurück). Als Beispiel kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass Rettungswagen oder Notarztfahrzeuge in einer Kleinstadt im Norden mit ca 20.000 Einwohnern etwa 70.000 Km pro Jahr abspulen.
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Zitat:
@Sidi A4 2.6 schrieb am 24. Oktober 2019 um 08:47:22 Uhr:
Meistens sind Bremsen Fahtrwerk etc. bei diesen Fahrzeugen für stärkere Beanspruchungen ausgelegt. Muß man dann eben beim Teile-Tausch beachten.
Würde ich eher bezweifeln.
Das sind stinknormale Leasing - Fahrzeuge, die dann in entsprechenden Werkstätten mit Blitzlicht, Funk, Blaulicht und Martinshorn nachgerüstet sowie foliert werden.
EIne EInsatzdauer von nur einem Jahr ist allerdings - sieher der genannte Aufwand - eher unüblich.
Das mit dem reinspringen und Vollgas los preschen passiert nur dann wenn es wirklich um Leben und Tod geht bzw. Gefahr im Verzug ist. Im amtsdeutsch: Wenn höchste Eile geboten ist. NUR dann darf mit "voller Musik" Blaulicht UND Martinshorn losgebrettert werden. Alles Andere ist normales Fahren. Ein Blaulicht allein hat keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung. Es ist nicht mehr wie ein gelbes Blinklicht bzw. ein erweiterter Warnblinker, nur eben in blau.
Beim Notarzt, der Feuerwehr und einem RTW passiert das häufiger, bei der Polizei hält es sich in Grenzen und bei anderen (THW, Versorgungsbetriebe etc.) ist es selten der Fall.
Ein ziviles Auto (Kripo) hat, wenn überhaubt, vielleicht 1 -2 mal im Jahr die volle Musik an. andere Behördenfahrzeuge (Diplomaten Begleitschutz etc.) haben oft nichtmals ein Martinshorn und werden somit NIE in den zweifelhaften Genuß kommen vollgas durch die Stadt zu rasen.
Und genau das sind ja die nachvollziehbaren Bedenken die der TE hat.
Frag halt den Händler bzw. die Zulassungsbehörde wer Erstbesitzer war. Die Versicherung wird da wenig bis garkeine Auskunft geben können, da Behördenfahrzeuge oft über keine Versicherung verfügen. (wenn der Halter z.B. die Bundesrepublik ist)
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 24. Oktober 2019 um 10:43:38 Uhr:
So wie ich den Gesetzestext verstehe muss ja bei Mietwagen dies beim Verkauf offenbart werden.
In welchem Gesetz? Dem zur Offenbarungspflicht zur mietwageneinschaft ( GOffPflMietw)?
Oh Wow soviel Interesse in so kurzer Zeit hätte ich nicht erwartet.
Konnte jetzt auch nicht alles explizit durchlesen da ich noch unterwegs bin.
Will nur was ich auf die schnelle gelesen habe beantworten.
Es handelt sich hierbei um einen Audi Q5 FY in der Farbe Metallic Blau.
Zwischen den Rücksitzen und den Vordersitzen ist in der Mitte hinter der Mittelkonsole eine Plastikhalterung mit Klettverschluss eingebaut. Ich habe mir hierbei nichts gedacht, dachte von anfang an es wäre eine Halterung für Skisäcke oder sonstiges. Der Werkstattmeister meinte allerdings das dies die Halterung für das Blaulicht gewesen wäre, welche dann aufs Dach kommt.
Ich denke sowas hätte gesagt werden müssen, da diese Fahrzeuge deutlich mehr beansprucht werden.
Im Fahrzeugschein steht auch was von Rückbauten am Fahrzeug, welche stehen aber nicht direkt gelistet.
Der Wagen wurde mit 16.000 km geholt.
Ja und auf wen war er denn jetzt zugelassen? Allein dass der Wagen evtl mal Blaulicht hatte, sagt noch nix über den Einsatz aus. Und bei 16000km war der vielleicht weniger Vollgas unterwegs als ein HotHatch in Privathand.
Zitat:
@tartra schrieb am 24. Oktober 2019 um 10:54:25 Uhr:
Da ich selber Juristen in der Familie haben, JEDER wirklich JEDER der das nicht 10 Jahre mit Erfolg studiert hat und seine Staatsexamen hat ... versucht erst garnicht Gesetzestexte zu verstehen oder schlimmer aus einem Text Fall X auf irgendeinen anderen Fall/Sachverhalt Y, wenn es auch noch so gleich wirkt, wie hier der Sachverhalt vom Te zu schließen, das kann nur in die Hose gehen 😁
Nicht umsonst gibt es den Spruch Zwei Juristen, Drei Meinungen
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. Oktober 2019 um 16:02:38 Uhr:
Ja und auf wen war er denn jetzt zugelassen? ...
So eine Frage stellen nur Barzahler wie Du und ich 😉
"normale" Autokäufer können das nicht einfach nachschauen, weil der 'Brief' erst mal 4 Jahre bei der Bank liegt ...
Zitat:
@tartra schrieb am 24. Oktober 2019 um 10:54:25 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 24. Oktober 2019 um 10:43:38 Uhr:
So wie ich den Gesetzestext verstehe muss ja bei Mietwagen dies beim Verkauf offenbart werden......
Da ich selber Juristen in der Familie haben, JEDER wirklich JEDER der das nicht 10 Jahre mit Erfolg studiert hat und seine Staatsexamen hat ... versucht erst garnicht Gesetzestexte zu verstehen oder schlimmer aus einem Text Fall X auf irgendeinen anderen Fall/Sachverhalt Y, wenn es auch noch so gleich wirkt, wie hier der Sachverhalt vom Te zu schließen, das kann nur in die Hose gehen 😁
Lies bitte meinen Beitrag noch einmal, versuche ihn inhaltlich zu verstehen und schließe nicht aus eigener fehlender Fachkenntnis auf Andere.
Das von mir zitierte Urteil enthält einige grundsätzliche Aussagen zur Aufklärungspflicht. Das dies nicht der gleiche Fall ist, habe ich dargelegt. Inwieweit und unter welchen Umständen die Ausführungen anwendbar sind, auch.
Die Wahrscheinlichkeit, dass genau dein Fall schon einmal (obergerichtlich) entschieden wurde, ist trotz der hohen Anzahl von Rechtstreitigkeiten nun mal auf Grund der Vielzahl an Lebenssachverhalten gering. Das bedeutet aber nicht, dass grundsätzliche Ausführungen nicht anwendbar wären.
Warum ich mir die Mühe mache das hier auszuführen? Damit der TE nicht durch Beiträge einiger User ermutigt zum Händler rennt und "arglistige Täuschung" brüllt. Dann dürfte der Händler erfahrungsgemäß wenig Einigungsbereitschaft zeigen.
Genauso wenig ist dem verunsicherten TE geholfen, wenn man ihm nur sagt, es solle sich nicht so anstellen.
Die Antwort ist nunmal: Es kommt darauf an.
Die Antwort mag dem Bedürfnis nach einer möglichst simplen Beantwortung in einem Forum zuwiderlaufen, ist aber gleichwohl das Einzige, was dem TE weiterhilft.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 24. Oktober 2019 um 16:15:30 Uhr:
Nicht umsonst gibt es den Spruch Zwei Juristen, Drei Meinungen
Wie jeder Spruch hat auch dieser im Kern eine Berechtigung. Häufig beruht aber dieser Eindruck vielmehr darauf, dass nicht erkannt wird, wo die Unterschiede in scheinbar gleichen Sachverhalten liegen bzw. warum es wichtig ist zu differenzieren.
Ich behaupte, dass der Grund für diesen Eindruck nicht selten auf der anderen Seite des Tisches als der des Juristen sitzt.
Zitat:
@benji83 schrieb am 24. Oktober 2019 um 15:59:00 Uhr:
Ich denke sowas hätte gesagt werden müssen, da diese Fahrzeuge deutlich mehr beansprucht werden.
Vielleicht, vielleicht aber auch nicht.
Wenn dies ein Privatwagen war, der nur ganz gelegentlich auch für Einsatzfahrten verwendet wurde, dürfte die Beanspruchung nicht relevant sein.
Selbst beim gepflegten Rentnerwagen aus 1. Hand weist Du nicht, ob der Enkel damit ein par Mal die Sau rausgelassen hat. Dieses Risiko kaufst Du beim Gebrauchten mit. Und im Allgemeinen können die PKW das auch ganz hervorragend ab.
Bei 16.000 KM und einer Haltedauer von einem Jahr halte ich eine durchgängige Nutzung als Einsatzfahrzeug für eher unwahrscheinlich. Aber frage doch bitte einfach höflich beim Händler nach. Ein seriöser Händler wird seine Erkenntnisse mit dir teilen und eine für beide Seiten vertretbare Lösung suchen.
Zitat:
@ixtra schrieb am 24. Oktober 2019 um 17:11:29 Uhr:
Selbst beim gepflegten Rentnerwagen aus 1. Hand weist Du nicht, ob der Enkel damit ein par Mal die Sau rausgelassen hat. Dieses Risiko kaufst Du beim Gebrauchten mit. Und im Allgemeinen können die PKW das auch ganz hervorragend ab.