Bei Assyst B Ölwanne zerstört

Mercedes C-Klasse W204

Hallo W204-Fahrer,

ich habe diese Woche meinen Wagen (C220 CDI von 2011) zum Assyst B gebracht. Die Mercedes-Werkstatt hat das Öl nicht abgesaugt, sondern hatte vor, es über die Ablassschraube abzulassen. Beim Versuch, die Schraube zu öffnen, brach ein Stück der Ölwanne heraus (sie ist aus Kunststoff).

Die Konsequenz: die Wanne muss getauscht werden (130,- Euro). Der Zeitaufwand beläuft sich auf 4 Stunden (weil Motor muss raus).

Nun könnt ihr euch schon denken: ich schreibe, da das ganze auf mich abgewälzt werden soll. Doch in mir regt sich Widerstand. Was sagt ihr so dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@fryso schrieb am 11. September 2015 um 22:34:12 Uhr:


Wo gibt es denn sowas, die Werkstatt beschädigt das Kundenfahrzeug und der Kunde soll die notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung auch noch bezahlen?
Sofort zum Anwalt und Klage einreichen.

Oder mal Klartext mit der Werkstatt reden, bevor die Rechtsverdreher verdienen. Das hilft auch manchmal. ;-)

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naja das auto ist ja maximal 4 jahre alt, kein oldtimer

und für das beste ist das was ich hier lese arg bedenklich

Zitat:

@fryso schrieb am 13. September 2015 um 11:18:45 Uhr:


Selbst wenn du das Auto mit dem Hinweis, Öl ablassen, abgegeben hast, ist das kein Freibrief für einen Monteur, die Schraube "um jeden Preis" lösen zu wollen.

Ganz sicher darf er das nicht "um jeden Preis" tun.

Da wären wir wieder genau an dem Punkt einer fachgerechten Arbeit.

Aber: Woher weißt du und wie willst du belegen, dass das so der Fall war?

Das wird weder dem TE noch einem Anwalt gelingen.

Zitat:

@fryso schrieb am 13. September 2015 um 13:16:57 Uhr:


Genau so ist es, wenn MB Materialien verbaut, die anfällig sind, darf das doch nicht dem Kunden angelastet werden, wo leben wir denn?
Und sollte die Werkstatt versuchen, sich von der Nachbesserung zu drücken, hilft nur Anwalt. Basta !!!

Das mag dein Bauchgefühl sein, aber juristisch ist es so. 2 Jahre lang gibt es Gewährleistung und dann ist Schluss. Dann kannst du keine Fehler am Produkt mehr juristisch geltend machen. Auch ein Anwalt kann das nicht. Dann bist du und nur du für das Produkt verantwortlich.

Dabei muss man Werkstatt und Autohersteller klar trennen.

Sogar bei einem sicherheitsrelevanten Rückruf wäre das theoretisch so. Bezahlen tun das die Autobauer nur auf Basis von Kulanz.

Das keine juristische Möglichkeiten bestehen ist wenn ich dem Bericht folge nicht korrekt.
vhttps://autokaufrecht.info/.../
Das BGB legt richtiger Weise zwar einerseits Fristen fest, aber die Produkthaftung geht hier weit darüber hinaus.
Das ist aus Verbraucher Sicht ja auch absolut richtig so.
Niemand der ein Auto kauft, rechnet nur mit 24 Monaten Funktion vor allem auch sicherheitsrelevanter Teile. Man stelle sich das anhand eines berstenden Hauptbremszylinders vor, weil die Hersteller nur für die Funktion nach BGB Garantieren müssten.
Ich habe auf Anhieb dieses eine Urteil gefunden.
In den USA hat es wie ich glaube mich erinnern zu können, ebenfalls bereits horrende Zahlungen an Privatpersonen aus ähnlichen Gründen gegeben gegeben.

Ja, unter gewissen Umständen greift das Produkthaftungsgesetz. Aber das sollte man sich nicht zu umfangreich vorstellen.
Brauchen wir in diesem Thread aber nicht zum Thema machen ... wir reden hier von nicht von einem Problem, das darunter fällt.
Die USA sind eine vollkommen andere Baustelle, das passt erst recht nicht her.

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Wenn man das Urteil liest kann man erkennen, dass außerhalb der Garantie nach BGB etwas an dem Fahrzeug während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ( Reparaturen gehören dazu ) kaputtgegangen ist, was dem Benutzer einen unvorhersehbaren Schaden verursacht hat. Schuldzumessend kommt hinzu, dass eine MB Werkstatt das Problem 100% kennt.

Ich würde mich mit einem Rechtsanwalt der auf Produkthaftung spezialisiert ist darüber unterhalten.

Das Beispiel mit den USA war nur ein Hinweis dafür das hier nichts in Stein gemeißelt ist , sondern auch noch nach vielen Jahren weltweit die Hersteller herangezogen werden können, wenn sie nachweislich Mist gebaut haben.

Zitat:

@klausram schrieb am 13. September 2015 um 21:28:40 Uhr:


Ich würde mich mit einem Rechtsanwalt der auf Produkthaftung spezialisiert ist darüber unterhalten.

Im Fall des TE?

Keine Chance!

Hallo,

ich kann beide Seiten teilweise verstehen und bin gespannt was der TE aus der Werkstatt rauskitzeln kann.

Ich denke, ein ruhiges sachliches Gespräch, könnte eine Lösung mit 50% Werkstattkulanz ergeben.

Ich hatte den MB freundliche in Holland gefragt das Oel via die Ablassschraube zu wechseln, weil das folgens mir weniger Altoel im Wanne hinterbleibt. Der Monteur hat mir gesagt : das mach ich , aber alleine als die Wanne von Stahl ist weil das Risico auf kaputtgehen von Kunststof mir zu gross ist.
Meine war von Stahl also kein Problem, der Freundiche weiss also das das sehr risicovoll ist und soll dan auch selbst zahlen und nicht die Kunde.

Mein Auto habe ich jetzt wieder. Ich konnte mir vor Abholung des Wagens noch eine Meinung von einem ehemaligen Mercedes-Meister, der jetzt selbstädnig ist, einholen.
Seine Betrachtungsweise war dann für mich ausschlaggebend: wenn Schrauben festkorrodiert oder ermüdet sind (gern geschehen z.B. an den Achskomponenten), und beim Lösen ein Schaden entsteht, zahlt es der Kunde.

Das war insoweit einleuchtend, dass der Kunde nicht ein Auto hinbringen kann, was sonst wie schlecht gewartet ist, und die Werkstatt solls dann alles richten. In meinem Fall war das Auto natürlich immer vorschriftsmäßig zur Inspektion. Aber weil es die vorhergehenden Werkstätten nicht auf die Reihe bekamen, einen ordentlich Ölwechsel zu machen, und jetzt wurde ein "richtiger" gemacht, will die aktuelle Werkstatt nicht den Dummen machen - kann ich nachvollziehen.

Ich hatte mit dem Meister der aktuellen Werkstatt bei Abholung noch ein langes Gespräch, habe die Rechnung bezahlt (etwa 340,- Euro für den Schadenfall) - fertig. Klar, manch anderer hätte noch geklagt. Angesichts der doch moderaten Rechnung aber wenig lohnenswert (Verlust einer sonst guten Werkstatt, Risiko zu verlieren - sehr peinlich). Für mich war wichtig, dass beide Seiten gesichtswahrend aus der Geschichte rauskommen.

Anbei noch Bilder. In Öffnungrichtung der Ablasschraube dreht sich die Gewindebuchse mitsamt Schraube mit. In Schließrichtung lässt sich nichts drehen. Gehäuse gebrochen.

Gesamtansicht
Außenansicht
Gewindebuchse mit Schraube

Dein Auto ist ja auch schon steinalt. Da kann das schonmal passieren.

@"Aber weil es die vorhergehenden Werkstätten nicht auf die Reihe bekamen, einen ordentlich Ölwechsel zu machen, und jetzt wurde ein "richtiger" gemacht, will die aktuelle Werkstatt nicht den Dummen machen - kann ich nachvollziehen."

Waren die "vorhergehenden Werkstätten" eigentlich auch MB-Werkstätten oder nicht? Waren es verschiedene oder immer die gleiche W..

Musste nun dafür wirklich der Motor raus?

Ok...Danke an den Themenersteller. Denke, dieser Thread hat einigen weitergeholfen, mir ganz bestimmt. Nun weiss ich, dass doch manches, was in der Werkstatt am Auto bei der
Reparatur kaputt geht, auf meine Rechnung gesetzt wird und das sogar berechtigterweise.

Ein sehr aufschlussreicher Thread!

🙂

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 20. September 2015 um 11:24:04 Uhr:


Dein Auto ist ja auch schon steinalt. Da kann das schonmal passieren.

@"Aber weil es die vorhergehenden Werkstätten nicht auf die Reihe bekamen, einen ordentlich Ölwechsel zu machen, und jetzt wurde ein "richtiger" gemacht, will die aktuelle Werkstatt nicht den Dummen machen - kann ich nachvollziehen."

Waren die "vorhergehenden Werkstätten" eigentlich auch MB-Werkstätten oder nicht? Waren es verschiedene oder immer die gleiche W..

War immer MB-gewartet in der Region Frankfurt a.M., also weit entfernt.

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 20. September 2015 um 11:52:09 Uhr:


Musste nun dafür wirklich der Motor raus?

Ja, musste raus.

Zitat:

@Nanonetworks schrieb am 20. September 2015 um 09:40:47 Uhr:


Mein Auto habe ich jetzt wieder. Ich konnte mir vor Abholung des Wagens noch eine Meinung von einem ehemaligen Mercedes-Meister, der jetzt selbstädnig ist, einholen.
Seine Betrachtungsweise war dann für mich ausschlaggebend: wenn Schrauben festkorrodiert oder ermüdet sind (gern geschehen z.B. an den Achskomponenten), und beim Lösen ein Schaden entsteht, zahlt es der Kunde.

Das war insoweit einleuchtend, dass der Kunde nicht ein Auto hinbringen kann, was sonst wie schlecht gewartet ist, und die Werkstatt solls dann alles richten. In meinem Fall war das Auto natürlich immer vorschriftsmäßig zur Inspektion. Aber weil es die vorhergehenden Werkstätten nicht auf die Reihe bekamen, einen ordentlich Ölwechsel zu machen, und jetzt wurde ein "richtiger" gemacht, will die aktuelle Werkstatt nicht den Dummen machen - kann ich nachvollziehen.

Ich hatte mit dem Meister der aktuellen Werkstatt bei Abholung noch ein langes Gespräch, habe die Rechnung bezahlt (etwa 340,- Euro für den Schadenfall) - fertig. Klar, manch anderer hätte noch geklagt. Angesichts der doch moderaten Rechnung aber wenig lohnenswert (Verlust einer sonst guten Werkstatt, Risiko zu verlieren - sehr peinlich). Für mich war wichtig, dass beide Seiten gesichtswahrend aus der Geschichte rauskommen.

Anbei noch Bilder. In Öffnungrichtung der Ablasschraube dreht sich die Gewindebuchse mitsamt Schraube mit. In Schließrichtung lässt sich nichts drehen. Gehäuse gebrochen.

Du hast den Fusch von Mercedes ja nun leider wirklich bezahlt.😕

Kein Mensch würde akzeptieren, wenn z.B. Zündkerzen häufig im Gewinde zu Problemen führen, oder Luftfilter und Ölfilteraufnahme ständig beim Wechsel Ärger machen, der viele 100€ verschlingt. Ich bin mir auch absolut sicher, nicht der einzige zu sein, der mehr als 30 Jahren Ölwechsel ohne Probleme über eine banale Ölablassschraube durchführt. Ehrlich gesagt, habe ich noch niemals dort ein Problem bekommen bei Verwendung einer neuen Dichtung.

Oberflächlich gesehen kann man sicher auch den pauschalen einstudierten Argumenten des Meisters folgen. Nur eben nicht hier bei dieser Art der Teile, die im Autoleben häufig (oft genug 1x im Jahr) angepackt werden, und konstruktiv auch so zu konzipieren sind .

Achskomponenten werden ggf. alle 80.000- 100.000km werkstattechnisch in Angriff genommen, wenn da eine Schraube abreißt, ist das kein Problem, da diese Teile bei einer ordentlichen Arbeit ohnehin zu erneuert sind.

Ich nehme mal an, dass man erneut das zu fragile Teil aus Kunststoff verbaut hat, um so wohlmöglich schon nächstes Jahr erneut mehrere Hundert Euro wegen Unfähigkeit des Konstrukteurs zu kassieren ? Hier gibt es im BGB auch einen Paragraphen § 263

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