Zitat:
@fryso schrieb am 11. September 2015 um 22:34:12 Uhr:
Wo gibt es denn sowas, die Werkstatt beschädigt das Kundenfahrzeug und der Kunde soll die notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung auch noch bezahlen?
Sofort zum Anwalt und Klage einreichen.
Oder mal Klartext mit der Werkstatt reden, bevor die Rechtsverdreher verdienen. Das hilft auch manchmal. ;-)