Bei 17" Radkästen ziehen?!

VW Golf 4 (1J)

Hey Leute,

Also ich glaub langsam das ich spinne......
Ich war am donnerstag bei der DEKRA um mein Gewindefahrwerk eintragen zu lassen ( H&R Twintube ca. 70/60 tiefer).
Als der nette Prüfer mein auto dann auf eine rampe fuhr, um die freigängigkeit zu testen, kam dann die unglaubliche Nachricht....
Er meinte ich müsse meine radkästen ziehen weil der reifen nicht genug platz im radkasten hat und das bei 7,5Jx17" auf nem 225er reifen mit 45er querschnitt.
Ich frage mich ( und euch natürlich auch) ob der mich jetzt iwie verarschen wollte oder nen schlechten tag hatte?
Weil wenn ich sehe wie tief hier manche VW's rumfahren ( und bei denen ist alles eingetragen) frage ich mich wirklich was der fürn problem hatte -.-

lg

32 Antworten

Es schleift weder im stand noch beim kreuztest und beim fahren auch nicht....deswegen frag ich mich ja was der typ da fürn problem hatte.

Was ist wenn du bei voller Beladung mit 100 km/h über eine Bodenwelle fährst?.

Da hat früher nur der stabi an der antriebswelle geschliffen aber der wurde ja wie gesagt schon gewechselt. Ich werde jetzt einfach 1 oder 2 federwegsbegrenzer pro Seite reinhauen und dann nochma dahinfahren. Wenn die das dann immer noch nicht eintragen wollen weiß ich auch nich mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Pasi891


Da hat früher nur der stabi an der antriebswelle geschliffen aber der wurde ja wie gesagt schon gewechselt. Ich werde jetzt einfach 1 oder 2 federwegsbegrenzer pro Seite reinhauen und dann nochma dahinfahren. Wenn die das dann immer noch nicht eintragen wollen weiß ich auch nich mehr.

Vorher mal wo anders hinfahren und nachfragen.

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Zitat:

Original geschrieben von tochan01


muss ab einer bestimmten "tiefe" nicht eine lenkwinkelbegrenzung eingebaut werden? fahrzeuge die ab werk nen sportfahrwerk drin haben, haben das wohl schon.

Jupp, meine Sport Edition hat von Hause aus Santa Monica-Felgen mit 225/45R17-Bereifung und einem (unmerklich) reduzierten Lenkeinschlag. Aber selbst dort ist vorgeschrieben, dass die Reifen nur maximal 218 mm breit sein dürfen. Ich habe schon öfter hier im Forum gefragt, wie ernst ich diese Einschränkung nehmen muss, aber leider nie eine zufriedenstellende Antwort erhalten.

@ VW-Malle
ja das werde ich wahrscheinlich auch tun. Mein Dad hat mir gesagt,das GTÜ bei solchen sachen besser ist als die DEKRA. Kann das hier jmd von euch bestätigen oder kommt das da auch auf den prüfer an?
Ich mein am telefon können die einem ja viel erzählen.....
Laut VW ist mein auto ja auch TÜV-Fertig aber man sieht ja das das nicht stimmt^^

lg

Zitat:

wie ernst ich diese Einschränkung nehmen muss, aber leider nie eine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Im Falle eines Falles könnte deine Versicherung die Auflage ernst nehmen und eine Obligenheitsverletzung erkennen.

Aber da du zur Zeit ja ohne BE unterwegs bist, spielt das keine Rolle.

Du meinst, weil ich auf meinem Auto, das laut Fahrzeugschein bis 208 km/h geht, meine Sommerreifen aufbrauche, die bis 210 km/h gehen? Das sehe ich entspannt.

Was die Obligenheitsverletzung angeht: Die spielt keine Rolle, wenn ich nachweisen kann, dass die Obligenheitsverletzung bei dem Schaden (welcher Schaden auch immer auftreten mag) keine Rolle gespielt hat. Damit ist die Versicherung dann dennoch in der Pflicht und muss zahlen. Ich denke, dass dieser Nachweis nicht schwerfallen dürfte.

Außer natürlich wenn ich tatsächlich mit meinen Reifen am Radkasten angebockelt bin. Deswegen ja auch meine Frage, die allein technisch gemeint war. Ich rechne damit, dass VW sich da eine Menge Toleranzen gelassen haben wird, besonders wenn ich höre, was andere so in ihren Gölfen IV fahren, so dass ich vermute, dass genug Platz für jeden Reifen ist, der auf die (immerhin von VW serienmäßig gelieferte) Felge passt. Trotzdem wollte ich dazu halt gerne mal eine fachlich fundierte Meinung hören.

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain


Jupp, meine Sport Edition hat von Hause aus Santa Monica-Felgen mit 225/45R17-Bereifung und einem (unmerklich) reduzierten Lenkeinschlag. Aber selbst dort ist vorgeschrieben, dass die Reifen nur maximal 218 mm breit sein dürfen. Ich habe schon öfter hier im Forum gefragt, wie ernst ich diese Einschränkung nehmen muss, aber leider nie eine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Geht mir genau so. Ich fahre nun -eventuell- illegal!

Nachtrag:
Ich hatte beim Reifenhändler ein Modell aus dieser Liste bestellt, aber ein anderes Profil erhalten, welches nicht in der Liste steht. Nun weiß ich nicht, ob das geht oder nicht. Nachgemesen habe ich nicht, weil ich nicht weiß mit welchem Fahrzeuggewicht und Reifendruck die Messung gemacht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Pasi891


@ VW-Malle
ja das werde ich wahrscheinlich auch tun. Mein Dad hat mir gesagt,das GTÜ bei solchen sachen besser ist als die DEKRA. Kann das hier jmd von euch bestätigen oder kommt das da auch auf den prüfer an?
Ich mein am telefon können die einem ja viel erzählen.....
Laut VW ist mein auto ja auch TÜV-Fertig aber man sieht ja das das nicht stimmt^^

lg

Denke, dass es mit der Person zu tun hat, die dir deine Umbauten etc. eintragen soll.

Bei uns turnt auch ein Spezi rum, der einem etwas nicht einträgt, wenn dort ein Vogelschiss drauf ist. 😁

Wenn laut VW der Wagen "TÜV-fertig" ist...warum lassen die das dann nicht eintragen?

Zitat:

Original geschrieben von Vroomm


Geht mir genau so. Ich fahre nun -eventuell- illegal!

Das mit dem "illegal" interessiert mich an dieser Stelle nicht wirklich, weil ich überzeugt bin, dass im Schadenfall niemand auf die Idee kommt, solch Detail zu prüfen, und wenn es doch jemand täte, dann würde der Nachweis mühelos gelingen, dass die größere Reifenbreite keinerlei Anteil an der Unfallursache hatte. Polizeikontrollen prüfen sowas meiner Meinung nach sowieso nicht

(wer hier dennoch ein Risiko sieht, dem sei halt gesagt, dass ich es einzugehen bereit bin)

.

Ich sehe das vor allem deshalb so entspannt, weil hier kein Sicherheitsrisiko besteht. Wenn überhaupt liegen breitere Reifen ja sicherer auf der Straße. Ich gefährde also niemanden, wenn ich mich über diese Vorschrift hinwegsetze. Ganz im Gegenteil habe ich dann die Möglichkeit, mir noch bessere Reifen auszuwählen, was letztlich für alle Beteiligten sicherer ist.

Was mich interessiert ist der rein technische Aspekt, also der, ob breitere Reifen zuverlässig funktionieren, ohne irgendwo anzubockeln. Wenn das gegeben ist, dann sehe ich da überhaupt kein Problem. Nur leider hat dazu noch niemand etwas geschrieben. Interessant wäre es halt, wenn jemand, der die Santa Monicas draufhat, mal schauen würde, wieviel Platz denn da so ist, wenn die Reifen voll eingeschlagen sind (mit Lenkeinschlagbegrenzer). Wenn da reichlich Toleranzluft ist (was ich vermute, aber eben nicht sicher weiß), dann wären die breiteren Reifen auch kein Problem. Optimal wäre natürlich, bei schräg belastetem Fahrzeug (nur vorne rechts und hinten links oder umgekehrt) zu schauen.

@ VW-Malle ja das hab ich mich auch schon gefragt aber die haben zu mir gesagt das die nur den TÜV machen wollen um die eintragung soll ich mich kümmern. Aber auch da haben die gesagt das es eigentlich keine Probleme geben dürfte.

Zitat:

Original geschrieben von Pasi891


@ VW-Malle ja das hab ich mich auch schon gefragt aber die haben zu mir gesagt das die nur den TÜV machen wollen um die eintragung soll ich mich kümmern. Aber auch da haben die gesagt das es eigentlich keine Probleme geben dürfte.

Ja...sagen kann man viel, wenn der Tag lang ist. 😁

Da mußt du einfach Klinken putzen und erzähl bloß keinem was von deinen Blinkern. 😛

Ähm wie meinstn das jetzt?

Zitat:

Original geschrieben von Pasi891


@ VW-Malle
ja das werde ich wahrscheinlich auch tun. Mein Dad hat mir gesagt,das GTÜ bei solchen sachen besser ist als die DEKRA. Kann das hier jmd von euch bestätigen oder kommt das da auch auf den prüfer an?
Ich mein am telefon können die einem ja viel erzählen.....
Laut VW ist mein auto ja auch TÜV-Fertig aber man sieht ja das das nicht stimmt^^

lg

ja klro....für die gtü gelten andere gesetze und richtlinien wie für die dekra. 🙄

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