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Behinderung beim Überholen

Themenstarteram 1. März 2012 um 18:31

Hallo,

mir ist heute bei einer Überlandfahrt ein ganz "besonderer" Autofahrer begegnet.

Die Situation war folgende:

Innerorts, eine wenig befahrene Hauptstraße, ich mit 50. Biegt mir ein Rechtsabbieger ( mit vorfahrtachten) ein und kommt kaum vom Fleck. Ich will ihn überholen, fährt er nach rechts zeigt mir den Vogel und tritt, aus keinem ersichtlichen grund, wie ein bekloppter auf die Bremse. Hätte es da gekracht, was wäre passiert? kann jemand sagen, wie da die polizei die schuld verteilt hätte? schließlich ist er ir ja raus gefahren und dann die behinderung und die aktion mit der Bremse.

Ich habe auch sein Kennzeichen notiert, kann man da noch was machen?

Gruß

P.S. ich hoffe ich habe im richtigen Forum geschrieben, ansonsten bitte verschieben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von YumiTara

zur polizei wär ich eh nicht gegangen. nur hatt ich noch nie einen unfall und so soll's ja auch bleiben, deshalb wollte ich mal wissen was da bei einem unfall rausgekommen wäre. solche aufreger passieren mir mittlerweile mind. 3 mal die woche von daher bin ich irgendwo schon abgestumpft.

Aber danke für die ganzen antworten, jetzt weiß ich wenigstens schon annähernd was da auf mich zugekommen wäre bei einem unfall...

P.S. ich glaube zur verständlichkeit sollte ich da noch etwas genauer ausführen.

also er fährt in die hauptstraße kommt nicht in die pötte und ich will überholen, er deutet es an links rüber zu ziehen, also brems ich ab und bleibe rechts,er bremst nur bisschen und bleibt auch rechts. dann kommt der vogel und dannach steigt er erst in die eisen. aber sowas von :/ wenigstens hab ich gute bremsen.

Für mich ist das lupenreine Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung in einem besonders schweren Fall, aber du weißt ja - auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand, und recht zu haben und Recht zu bekommen...

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Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Zitat:

Original geschrieben von shathh

 

Quatsch!

Er muss nicht damit rechnen, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug unvermittelt ausschert und eine Gefahrbremsung ohne Grund einleitet.

Findet u.A. auch Anwendung bei den Kandidaten der Gruppe "ich bremse auch für Eichhörnchen".

Na sicherlich muss er das, wir müssen jederzeit Bremsbereit sein und immer anhalten können. Wie dir vielleicht klar ist kann das nicht immer der fall sein auser du stehst. Dem Vollbremser wird sicherlich eine Teilschuld zukommen aber nicht die ganze !

Und für Eichhörnchen darfste nicht bremsen, alles was bis zur Stoßstange geht. Gilt als kein grund für eine Gefahrenbremsung.

Ein kleiner, bunter Kinderball geht auch nicht bis zur Stoßstange. Allerdings wage ich zu behaupten, dass kein Verkehrsrichter einem eine Teilschuld anlastet, wenn man deswegen innerorts eine Vollbremsung hinlegt.

Woher kommst Du auf die Sache mit der Stoßstangenhöhe, ist das gängige Rechtsprechung?

Im Übrigen stimme ich dir voll und ganz zu, was das Thema Bremsbereit angeht.

Anscheinend musste der TE ja nicht sofort bremsen, nachdem der andere eingebogen war. Und wenn der sich verschaltet und seine Gänge nicht findet, kann man zwar versuchen, ihn zu überholen, man muss es allerdings nicht unbedingt. Er kann sich genau so darauf berufen, dass er seinen Blinker links gesetzt hat, in dem Falle wäre der Überholvorgang ohnehin verboten.

Wenn der Langsamfahrer einen guten Anwalt hat, wird er vielleicht noch mit Nötigung oder sonst was kommen. Ich würde es nicht unbedingt drauf ankommen lassen, auch nicht mit zwei Kumpels als Zeugen.

am 1. März 2012 um 23:03

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Das wird der Richter dir schon ausführlich erläutern :rolleyes:

Was gibt es da zu erläutern?

Der Grundsatz "der Auffahrende hat immer Schuld" ist nunmal falsch.

Bei entsprechender Beweislage würde in so einem Fall der Bremsende die alleinige Schuld bekommen + ggf. noch wegen Nötigung/gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr belangt werden.

Oder willst du etwa derartige Erziehungsmaßnahmen im Straßenverkehr gutheißen?

Lieber TE, Du solltest die ganze Sache vergessen, sonst ärgerst Du Dich nur noch einmal. Würdest Du ihn jetzt anzeigen, nimmt der andere sich möglicherweise einen Anwalt, der fordert Akteneinsicht, zerpflückt Deine Aussage und führt Dich vor Gericht vor. Du bekommst zwar keine Strafe, aber verzweifelst an der Gerichtsbarkeit. Wäre ein Unfall passiert, hätte der andere wahrscheinlich schlechtere Karten, denn der Sachverhalt wäre von der Polizei aufgenommen worden und der gegnerische Anwalt könnte nach Akteneinsicht nicht eine geeignete Ausrede finden/erfinden. Das sind aber nur Spekulationen. Also vergessen und an Gott glauben, dass jeder irgendwann seine gerechte Strafe findet.

Zitat:

Original geschrieben von shathh

 

Was gibt es da zu erläutern?

Schon mal was von der " Betriebsgefahr " gehört ? Außerdem ist immer ein ausreichender Abstand zu halten so daß die Fuhre jederzeit angrehalten werden kann. Eine Teilschuld ist immer drin und auch für den Rest braucht man Glück und zig Zeugen. Bloß,wer hat die schon? Es wird zuerst nach dem Beweis des ersten Anscheins ausgegangen - schlechte Karten, vor allem bei der hiesigen " Rechtsprechung " :rolleyes: .

am 2. März 2012 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von shathh

 

Was gibt es da zu erläutern?

Schon mal was von der " Betriebsgefahr " gehört ? Außerdem ist immer ein ausreichender Abstand zu halten so daß die Fuhre jederzeit angrehalten werden kann. Eine Teilschuld ist immer drin und auch für den Rest braucht man Glück und zig Zeugen. Bloß,wer hat die schon? Es wird zuerst nach dem Beweis des ersten Anscheins ausgegangen - schlechte Karten, vor allem bei der hiesigen " Rechtsprechung " :rolleyes: .

Also ich hätte dem Typen die Hupe gegeben und hätte ihn rechts oder im Gegenverkehr überholt. Solche Blockierer braucht keiner.

Wärst du ihm einfach mal direkt in der Einmündunge reingefahren, dann wäre die Rechtsprechung eindeutig. :cool:

Ich kenne die von dir beschriebene Situation nur zu gut..."Hinter dir fährt 300m kein Auto, aber iein Heini versucht auf Biegen und Brechen noch eben schnell vor dir in deine Fahrspur einzufahren und kommt dann nicht von der Kupplung!"

Was danach alles noch passiert ist, gehört sich nicht. Ein Zeuge wäre wie schon beschrieben dein Trumpf.

Und auf die Diskussion "bremsbereit" sein etc. muß hier kein Erbsenzähler eingehen.

Der TE wollte lediglich überholen (ich setze voraus, dass er weiß wie das geht) und das der Verkehrsbehinderer einen Anfall erleidet, hätte der TE nicht wissen können...bremsbereit hin, oder her. Aber dadurch, dass der TE dem Manöver auch ausweichen konnte, war er meines Erachtens nach BREMSBEREIT.

Solche Vorfälle gibt es täglich zu hunderten und sind nur eines wert: Lochen und ablegen! Wer aber viel Zeit hat, jemandem nachträglich einen Denkzettel zu verpassen, der möge eine Anzeige machen. Meine Freizeit ist mir kostbarer als der Gang in die Amtsstube, aber das muss jeder für sich entscheiden. Ich täte es nicht!

am 2. März 2012 um 12:23

Bei einem Unfall würde wohl je nach Einzelfall anders entschieden werden. Entscheidend wäre dann wo genau der Unfall passierte und ob du genug Zeit hattest um ein Sicherheitsabstand aufzubauen.

In deinem Fall würde ich auch zu 50:50 tendieren, da der Vordermann zwar ohne Grund gebremst hat, du jedoch den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast. Dass er kurz zuvor ausgeschert ist, wird wohl zweitrangig sein, da erst gebremst wurde, nachdem er wieder in der rechten Spur war.

Wärst du ihm in der linken Spur reingebrettert, sähe das schon wieder anders aus.

Wenn mich jemand vorsätzlich gefährdet, so wie im vorliegenden Fall geschildert wird, würde ich das anzeigen. So jemand ist doch charakterlich offensichtlich nicht geeigent, ein KFZ zu lenken, das sollte man nicht auf sich beruhen lassen, meine ich.

Themenstarteram 2. März 2012 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Lieber TE, Du solltest die ganze Sache vergessen, sonst ärgerst Du Dich nur noch einmal. Würdest Du ihn jetzt anzeigen, nimmt der andere sich möglicherweise einen Anwalt, der fordert Akteneinsicht, zerpflückt Deine Aussage und führt Dich vor Gericht vor. Du bekommst zwar keine Strafe, aber verzweifelst an der Gerichtsbarkeit. Wäre ein Unfall passiert, hätte der andere wahrscheinlich schlechtere Karten, denn der Sachverhalt wäre von der Polizei aufgenommen worden und der gegnerische Anwalt könnte nach Akteneinsicht nicht eine geeignete Ausrede finden/erfinden. Das sind aber nur Spekulationen. Also vergessen und an Gott glauben, dass jeder irgendwann seine gerechte Strafe findet.

Da hast du recht!

hab das ganze inzwischen schon "vergessen". wäre mal interessant zu erfahren, was ein polizist im forum dazu sagen würde :)

nur aus reiner neugierde.

Danke für eure Antworten

Themenstarteram 2. März 2012 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von xspark

Bei einem Unfall würde wohl je nach Einzelfall anders entschieden werden. Entscheidend wäre dann wo genau der Unfall passierte und ob du genug Zeit hattest um ein Sicherheitsabstand aufzubauen.

In deinem Fall würde ich auch zu 50:50 tendieren, da der Vordermann zwar ohne Grund gebremst hat, du jedoch den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast. Dass er kurz zuvor ausgeschert ist, wird wohl zweitrangig sein, da erst gebremst wurde, nachdem er wieder in der rechten Spur war.

Wärst du ihm in der linken Spur reingebrettert, sähe das schon wieder anders aus.

erstmal sry wegen doppelpost :/

es war meiner meinung nach absicht des anderen, bei meinem überholmanöver zu blockieren...

er hat genau in den spiegel geschaut und mir zugeschaut was ich mach. als der abstand immer kleiner wurde obwohl ich weiter 50 gefahren bin, hab ich blinker rein und wollte vor fahren, war alles frei gerade strecke etwa 5 km lang... oder mehr. da deutet er an links auszuscheren. OHNE blinker oder sonst was.

also nicht, dass du meinst ich hab da zu wenig abstand gelassen oder so. ich bin schon frühzeitig links rüber... alles mMn in ordnung.

aber das ganze ist vergessen. man sieht sich immer zweimal...

am 2. März 2012 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

 

Anscheinend musste der TE ja nicht sofort bremsen, nachdem der andere eingebogen war. Und wenn der sich verschaltet und seine Gänge nicht findet, kann man zwar versuchen, ihn zu überholen, man muss es allerdings nicht unbedingt. Er kann sich genau so darauf berufen, dass er seinen Blinker links gesetzt hat, in dem Falle wäre der Überholvorgang ohnehin verboten.

...

Wenn der Überholte den Blinker setzt, ist es also verboten, ihn zu überholen? Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wo soll das gelten? Innerorts oder generell?

Mit Verlaub aber die letztgenannte Aussage hätte ich gerne belegt, den so eine Auslegung der Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.

In der Tat würde es m. E. das "normale" Verkehrsverhalten völlig auf den Kopf stellen.

Bisher habe ich immer nur gelesen, dass einem Überholenden das Überholen zu ermöglichen ist, ggf. auch unter der Maßgabe, dass man selber anhält.

WENN also der Vorfahrtmissachter schon erkennt, dass er überholt wird (was ja erst einmal eine m. E. recht intelligente "Klärung der Situation" durch den TE darstellt) hätte er eigentlich rechts bleiben und ggf. seinerseits abbremsen müssen, um dem Anderen das Abschließen des eingeleiteten Überholvorgangs zu ermöglichen.

Dass beide Aktionen des Vorfahrtmissachters von verkehrlicher (Vorfahrtmissachtung) als auch von sozialer Inkompetenz (Rüberziehen) zeugen, ist dabei völlig offensichtlich.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

 

 

 

Wenn der Überholte den Blinker setzt, ist es also verboten, ihn zu überholen? Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wo soll das gelten? Innerorts oder generell?

Das ist Blödsinn. Es wird so lediglich die Absicht verkündet die Spur zu wechseln oder zu überholen.

am 2. März 2012 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

 

 

 

Wenn der Überholte den Blinker setzt, ist es also verboten, ihn zu überholen? Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wo soll das gelten? Innerorts oder generell?

Das ist Blödsinn. Es wird so lediglich die Absicht verkündet die Spur zu wechseln oder zu überholen.

Mein Reden :) Ich wollte es nur etwas "politisch korrekter" ausdrücken ;)

am 2. März 2012 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von YumiTara

nein, nein.

ich bin auf der vorfahrtsstraße gefahren und der ist von einer nebenstraße auf die vorfahrtsstraße gefahren(rechtsabbieger).

dann die besagte situation. kommt nicht vom fleck, also versuche ich zu überholen, da ja 50 erlaubt sind und der einfach nicht beschleunigt hat... er zieht links rüber, dass ich nicht vorbei kann. zeigt mir den vogel und steigt wie bekloppt in die eisen. was wäre bei einem crash passiert wer hätte schuld. was meint ihr?

ich habe auch sein kennzeichen notiert, kann man da noch irgendwas machen, hatte auch 2 zeugen im auto.

Schlimmstenfalls müsste die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden, von einem Sachverständigen.

Der gesunde Menschenverstand sagt zwar, der "Einbieger" hat nicht aufgepasst (Vorfahrt missachtet), den Spurwechsel nicht deutlich genug angezeigt (Fahrtrichtungsanzeiger betätigt). Durch das zurückwechseln auf die rechte Spur, kann ihm auch kein Vorwurf gemacht werden, weil man ihm zu gute halten muss, dass er seinen Fehler korrigieren wollte. Das abrupte abbremsen kann durch versehentliches treten der Kupplung und der Bremse passieren. Passiert mir selbst oft, weil ich ziemlich breite Schuhe anhabe und damit schon mal Bremse und Kupplung treffe.

Den "Vogel zeigen" könnte man als Beleidigung sehen. So weit so gut ... Aber nun geht das ganze anders auf.

Sollte bei einem Unfall jemand verletzt werden: FAHRZEUGE STEHEN LASSEN und die Polizei sowie die Rettungskräfte rufen. Bei einem geringen Schaden ist wichtig die Fahrbahn zu räumen, damit der folgende Verkehr nicht behindert wird. Dann sollten sich Beide einig sein, ob die Polzei gerufen wird, denn dann gibt's erst mal Bußgeld, zumal, wenn die Fahrbahn nicht geräumt ist! Ansonsten Daten austauschen!

Ist die Polizei vor Ort, entscheidet sie nach Sachlage WER der mögliche Unfallverursacher ist. Das bedeutet NICHT automatisch, das derjenige auch Schuld sein muß! Denn, Polizisten sind keine Richter!!!

Kommt es NICHT zum Unfall sondern nur, wie im vorliegenden Fall, zu einer angenommenen Nötigung in Verbindung mit einer Beleidigung, können Zeugen nützlich sein.

Folgt der nächste Schritt: Nächste Polizeiwache aufsuchen und darauf bestehen eine Anzeige aufzunehmen! Merke: Polizisten sind in den seltensten Fällen bereit eine Anzeige aufzunehmen, bedeutet es doch Arbeit. Ich weiß wovon ich rede, habe oft genug Anzeigen erstattet!

Andere Möglichkeit: Schriftliche Anzeige formlos bei der Staatsanwaltschaft einreichen! Wichtig ist genaue Schilderung des Ablaufs möglichst mit Uhrzeit, Straßennamen, km-Marke (steht normalerweise auf den Leitpfosten!)

Folgt: Staatsanwalt prüft und ... schmettert die Anzeige wegen UNBEGRÜNDET oder Geringfügigkeit ab! Beleidigung? Bist du Beamter? Ansonsten kannst du das schallende Gelächter des Staatsanwaltes noch hören, wenn er deine Anzeige bearbeitet ...

Sollte der Staatsanwalt der Meinung sein, das mit dem Vorgang ein Gericht befasst werden muß, oder der Gegner hat Einspruch gegen ein mögliches Bußgeld eingelegt, geht's vor Gericht! Der Prozeß kann allerdings bis über ein Jahr auf sich warten lassen ...

Bei mir gab es gegenseitige Anzeigen bei der Autobahnpolizei. Der "Gegner" hatte seine Frau als Zeugin dabei, ich war alleine. Der Polizist, der die Anzeige der "Gegner" aufnahm, signalisierte mir aber schon da, dass ich mir keine Sorgen machen müsste ... HA, HA! Stand doch 1 Jahr Fahrverbot und Führerscheinentzug auf dem Spiel und das mir als Kundendiensttechniker, der auf seinen Führerschein angewiesen war.

Der Prozeß fand erst 14 Monate (!) nach Anzeigenerstattung statt! Der "Gegner" verstrickte sich als Zeuge in soviele Widersprüche, das der Staatsanwalt die Einstellung vorschlug dem die Richterin zum Glück folgte.

FAZIT: Auch wenn es ärgerlich ist, einfach den Vorfall abhaken! Solange kein Unfall passiert ist es Zeitverschwendung Anzeige zu erstatten. 90% der Verfahren werden eingestellt ... trotz Zeugen!

... und ich schreibe nicht wie der Blinde von der Farbe, sondern aus eigener Erfahrung!

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