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Behinderung beim Überholen

Themenstarteram 1. März 2012 um 18:31

Hallo,

mir ist heute bei einer Überlandfahrt ein ganz "besonderer" Autofahrer begegnet.

Die Situation war folgende:

Innerorts, eine wenig befahrene Hauptstraße, ich mit 50. Biegt mir ein Rechtsabbieger ( mit vorfahrtachten) ein und kommt kaum vom Fleck. Ich will ihn überholen, fährt er nach rechts zeigt mir den Vogel und tritt, aus keinem ersichtlichen grund, wie ein bekloppter auf die Bremse. Hätte es da gekracht, was wäre passiert? kann jemand sagen, wie da die polizei die schuld verteilt hätte? schließlich ist er ir ja raus gefahren und dann die behinderung und die aktion mit der Bremse.

Ich habe auch sein Kennzeichen notiert, kann man da noch was machen?

Gruß

P.S. ich hoffe ich habe im richtigen Forum geschrieben, ansonsten bitte verschieben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von YumiTara

zur polizei wär ich eh nicht gegangen. nur hatt ich noch nie einen unfall und so soll's ja auch bleiben, deshalb wollte ich mal wissen was da bei einem unfall rausgekommen wäre. solche aufreger passieren mir mittlerweile mind. 3 mal die woche von daher bin ich irgendwo schon abgestumpft.

Aber danke für die ganzen antworten, jetzt weiß ich wenigstens schon annähernd was da auf mich zugekommen wäre bei einem unfall...

P.S. ich glaube zur verständlichkeit sollte ich da noch etwas genauer ausführen.

also er fährt in die hauptstraße kommt nicht in die pötte und ich will überholen, er deutet es an links rüber zu ziehen, also brems ich ab und bleibe rechts,er bremst nur bisschen und bleibt auch rechts. dann kommt der vogel und dannach steigt er erst in die eisen. aber sowas von :/ wenigstens hab ich gute bremsen.

Für mich ist das lupenreine Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung in einem besonders schweren Fall, aber du weißt ja - auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand, und recht zu haben und Recht zu bekommen...

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am 3. März 2012 um 17:30

Wen euch jemand vors Auto zieht und dann eine Vollbremsung macht, gibt es mit Sicherheit keine 50:50. Bleibt mal realistisch. Das geht dann 100:0 dank Vorsatz aus.

am 3. März 2012 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Wen euch jemand vors Auto zieht und dann eine Vollbremsung macht, gibt es mit Sicherheit keine 50:50. Bleibt mal realistisch. Das geht dann 100:0 dank Vorsatz aus.

In deinem Fall, ja!

Wenn ich die Schilderung aber richtig verstanden habe, ist der Vorderman nicht komplett ausgeschert, sondern hat's nur "angedeutet", sprich er ist noch in seiner Spur geblieben. Darauf hin hat der TE gebremst und ist wieder in die rechte Spur gewechselt (?), wo der Vordermann dann plötzlich in die Eisen gegangen ist.

Und hier wäre es entscheidend wieviel Zeit zwischen "halb Ausscheren" und Gefahrenbremsung lag. Wenn genug um wieder ein Sicherheitsabstand aufzubauen, 50:50. Wenn nicht wäre der Vordermann schuld. Zumindest meiner Meinung nach.

Aber wie gesagt, der genaue Ablauf spielt hier eine wichtige Rolle, beim Unfall wäre dann der Gutachter gefragt.

Themenstarteram 4. März 2012 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

 

Anscheinend musste der TE ja nicht sofort bremsen, nachdem der andere eingebogen war. Und wenn der sich verschaltet und seine Gänge nicht findet, kann man zwar versuchen, ihn zu überholen, man muss es allerdings nicht unbedingt. Er kann sich genau so darauf berufen, dass er seinen Blinker links gesetzt hat, in dem Falle wäre der Überholvorgang ohnehin verboten.

...

Wenn der Überholte den Blinker setzt, ist es also verboten, ihn zu überholen? Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wo soll das gelten? Innerorts oder generell?

Mit Verlaub aber die letztgenannte Aussage hätte ich gerne belegt, den so eine Auslegung der Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.

In der Tat würde es m. E. das "normale" Verkehrsverhalten völlig auf den Kopf stellen.

Bisher habe ich immer nur gelesen, dass einem Überholenden das Überholen zu ermöglichen ist, ggf. auch unter der Maßgabe, dass man selber anhält.

WENN also der Vorfahrtmissachter schon erkennt, dass er überholt wird (was ja erst einmal eine m. E. recht intelligente "Klärung der Situation" durch den TE darstellt) hätte er eigentlich rechts bleiben und ggf. seinerseits abbremsen müssen, um dem Anderen das Abschließen des eingeleiteten Überholvorgangs zu ermöglichen.

Dass beide Aktionen des Vorfahrtmissachters von verkehrlicher (Vorfahrtmissachtung) als auch von sozialer Inkompetenz (Rüberziehen) zeugen, ist dabei völlig offensichtlich.

Ich dachte das ganze hätte ich schon ausreichend beschrieben...

der andere hat mit absicht die spur gewechselt.

kein blinker, noch nicht mal eine einfahrt oder andere nebenstraße wo man hin hätte abbiegen können.

und das abprubte bremsen war nur um m.M.n einen unfall zu provozieren, da er genau in den spiegel geschaut hat, was ich denn mache und ob ich auffahre! soweit dazu, das war auf keinen fall unbeabsichtigt... sogar die fußgänger haben den kopf geschüttelt. wobei ich natürlich nicht weiß was die dachten...

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Das ist Blödsinn. Es wird so lediglich die Absicht verkündet die Spur zu wechseln oder zu überholen.

Mein Reden :) Ich wollte es nur etwas "politisch korrekter" ausdrücken ;)

Ihr seid schon zwei echte Experten im Verdrehen von Sachverhalten. :rolleyes:

Natürlich meinte ich damit, dass er seinen linken (!!) Blinker setzt, bevor der Hintermann neben ihm ist. Beispielsweise, wenn er eine Straße oder eine Einfahrt sucht, in die er links abbiegen will und deswegen evtl. auch langsamer fährt.

Aber überholt ihr ruhig fleißig innerorts... es bringt ja auch so wahnsinnig viel Zeitvorsprung.

am 5. März 2012 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Zitat:

Original geschrieben von eKx0

... Hätte es gekracht müsste er erstmal erklären was er auf der linken Spur zu suchen hat.

Ich denke, das ist der Knackpunkt. Mir mag da gerade keine plausible Begründung einfallen, die als Ausrede für ihn durchgehen könnte.

Seit wann darf man innerorts nicht auf der linken Spur fahren????

am 5. März 2012 um 16:18

Innerorts herrscht freie Fahrstreifenwahl ;)

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