Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht
Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne mal eure Meinung anhören zu folgender Situation. Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur ca. 100m lang ist und wir haben in dieser Straße wirklich einen Mangel an Parkplätzen.
Parkplätze gibt es nur 4 Stück in der gesamten Straße (die fast immer belegt sind) und einer davon ist auch noch ein Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist. Der gehört einem Behinderten, dessen Haus neben seinem privaten Behindertenparkplatz steht.
Seit ich aber in dieser Straße wohne, kommt es immer wieder vor, dass sich der angeblich "Behinderte" unverschämterweise einfach auf die anderen 3 öffentlichen Parkplätze parkt und das sogar oft mehrere Tage lang. Der Witz ist, dass diese 3 öffentlichen Parkplätze nur 10 Fußsschritte näher an seinem Haus sind. Und der noch größere Witz ist, der ältere Herr und seine Frau, vermutlich beide schon Rentner, haben nichts! Sie haben weder Rollstuhl, noch hinken oder humpeln sie, sind nicht taub, nicht blind, haben nichts an den Händen/Armen etc. Habe mit Beiden schon gesprochen. Würde zu gerne mal wissen, auf welcher Grundlage die sich einen Behindertenparkplatz sichern konnten.
Letzten Monat hab ich sogar mal an seiner Tür geklopft und ihn gefragt, ob sowas wirklich sein muss und warum er seinen kleinen Toyota Yaris nicht auf seinen Behindertenparkplatz stellt, dafür hat er ihn doch schließlich!? Warum er denn den Anwohnern auf diese rücksichtslose Weise den Platz wegnimmt?
Seine Reaktion: Etwas arrogant und völlig uneinsichtig. Er antwortete, er kriege gleich Besuch vom Sohn und deswegen stellt er seinen Wagen auf die öffentlichen Plätze. Dann, wenn sein Besuch da ist, läuft er aus seinem Haus raus, rangiert dann erst seinen Wagen auf seinen Behindertenparkplatz, damit sich der Besuch auf den öffentlichen Parkplatz stellen kann.
Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.
Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?
Beste Antwort im Thema
...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?
Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.
156 Antworten
Zitat:
@martinde001 schrieb am 11. Januar 2016 um 11:05:14 Uhr:
Danke.Gemäss Kantonspolizei Aargau, Sütztpunkt Brugg AG werden die Parkbewilligungen aus dem Ausland GENERELL NICHT ANERKANNT, parkiert man damit auf einen BP wird man umgehend abgeschleppt, Kosten mit Busse ca. CHF 1000.00
Komm her und probier es aus 🙂
Ich habe es in der Region BS und BL bei euch regelmässig und auch unter den Augen der Ordnungsmacht getan... Kein Problem, kein Ticket kein nix... Und nu? bin ich böse oder ist deine Info falsch? Letzteres ist der Fall.
Kann auch sein, dass ihr beide Recht habt und das je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt wird...
In CH ist der Föderalismus schließlich etwas stärker ausgeprägt als in D.
Die Regelung gilt europaweit und in der ganzen Schweiz (und ein paar weiteren Ländern), da die Schweiz die CEMT-Resolution 97/4 umgesetzt hat.
Zitat:
@CV626 schrieb am 18. Januar 2016 um 20:26:15 Uhr:
Kann auch sein, dass ihr beide Recht habt und das je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt wird...In CH ist der Föderalismus schließlich etwas stärker ausgeprägt als in D.
Du solltest Diplomat werden... Europaweit und CH darf meine Frau mit dem blauen Ausweis die entsprechenden Parkplätze nutzen.
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Ich habe nicht behauptet, Recht zu haben, sondern lediglich eine weitere Möglichkeig aufgezeigt.
Wenn es so ist wie du sagst - umso besser.
Man kann sich alllerdings nicht unbedingt darauf verlassen, dass auch die letzte Gemeindeverwaltung in jedem Land von dieser gegenseitigen Anerkennung auch weiß. Mir ist zB ein Fall aus GB bekannt, wo ene Stadt partout nicht einsehen wollte, dass der deutsche Behindertenausweis aucn in GB anzuerkennen ist. Zum Glück ging es da nur um eine Geldstrafe, da war also kein akuter Handlungsbedarf wie es etwa der Fall wäre, hätte man das Auto abgeschleppt.
Der Fall stammt aus dem Jahr 2011 oder 12, ist natürlich gut möglich, dass so etwas inzwischen nicht menr vorkommt.
ein schwerbehindertenausweis reicht nicht, um auf einem behindertenparkplatz stehen zu dürfen. auf behindertenparkplätzen darf nur stehen wer ein G für gehbhindert (und noch andre zusätze) hat. nach einer krebsopereation bin ich 50 prozent schwerbehindert und muss dennoch woanders parken. zu recht, weil ich eben kein G im ausweis habe. und wer schwerbehindert mit G ist muss deshalb noch lange keinen behindertenparkplatz benutzen. er kann parken wo er lustig ist, z.b. weil ein normaler parkplatz näher an seinem ziel ist. es ist eben so: behindertenparkplatz nur für behinderte, andere parkplätze für alle, auch für behinderte. es ist für behinderte ein recht, aber keine pflicht. das ist wie bei den wahlen. du darfst wählen, musst aber nicht. ist doch nicht schwer zu begreifen?
schwer zu begreifen ist allerdings dass sich freche zeitgenopssen mit gesunden beinen, aber zu faul zum laufen auf behindertenparkplätze stellen. da halte ich ein 3monatiges fahrverbot wegen grob unsozialen verhaltens und des verdachts auf mangelnde charakterliche eignung zur teilnahme am strassenverkehr für durchaus angebracht.
oder man müsste behinderten das recht geben den frechling durch hintendranstellen zuzuparken :-)
Zitat:
@CV626 schrieb am 19. Januar 2016 um 14:29:23 Uhr:
… Mir ist zB ein Fall aus GB bekannt, wo eine Stadt partout nicht einsehen wollte, dass der deutsche Behindertenausweis auch in GB anzuerkennen ist. …
Das ist auch so, der wird ja nicht mal in D anerkannt. Um auf einem Behindertenparkplatz zu parken benötigst du den
blauen EU-einheitlichen Parkausweisoder den
individuellen Parkausweis, jeweils gut sichtbar im Fahrzeug ausliegend.
nei-en: du brauchst einen behindetenausweis mit dem zeichen G für gehbehindert. ich bin behindert ohne G und darf da trotz individuellem ausweis nicht parken. wenn du schon was postest dann bitte korrekt!
Zitat:
@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 19:36:45 Uhr:
nei-en: du brauchst einen behindetenausweis mit dem zeichen G für gehbehindert. ich bin behindert ohne G und darf da trotz individuellem ausweis nicht parken. wenn du schon was postest dann bitte korrekt!
https://de.wikipedia.org/wiki/BehindertenparkplatzZitat:
Der Parkausweis wird schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkzeichen Bl) auf Antrag ausgestellt.
Zitat:
@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 19:36:45 Uhr:
nei-en: du brauchst einen behindetenausweis mit dem zeichen G für gehbehindert. ich bin behindert ohne G und darf da trotz individuellem ausweis nicht parken. wenn du schon was postest dann bitte korrekt!
Das ist nicht ganz korrekt.
Man brauch, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen den blauen Behindertenparkausweis. Den bekommt man aber nur, wenn man einen Schwerbehindertenausweis mit Zusatz G, aG, H oder B besitzt. Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht, egal welche Zusatzzeichen da noch drin stehen.
Mein Dad (der übrigens in den 60ern das Versorgungsamt Stuttgart aufgebaut und geleitet hat) hatte zwar einen Schwerbehindertenausweis mit 70% und G, hat aber den Parkausweis nie beantragt und durfte somit auch nicht auf Behindertenparkplätze.
Zitat:
@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 19:36:45 Uhr:
nei-en: du brauchst einen behindetenausweis mit dem zeichen G für gehbehindert. ich bin behindert ohne G und darf da trotz individuellem ausweis nicht parken. wenn du schon was postest dann bitte korrekt!
Ich habe das korrekt gepostet. Mit einem Behindertenausweis allein darfst du nicht auf einem Behindertenparkplatz stehen! Und mit "G" schon gar nicht, da müsste "aG" oder "Bl" stehen. Aber, wie gesagt, man braucht einen
Parkausweis.
QuelleZitat:
Allein der Schwerbehindertenausweis rechtfertigt noch nicht die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen, d.h. der Möglichkeit, einen Behindertenparkplatz zu nutzen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO haben lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) das Recht, diese Parkplätze zu nutzen. Seit Anfang April 2009 gehören zum berechtigten Personenkreis auch Personen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Beidseitige Amelie bedeutet, dass beide Arme fehlen. Beidseitige Phokomelie bedeutet, dass Hände bzw. Füße unmittelbar an Schultern bzw. Hüften ansetzen. Entsprechend ist unter einer vergleichbaren Funktionseinschränkung ein völliger Funktionsverlust der Arme inklusive der Schulter- und Ellenbogengelenke zu verstehen. Dieser Personenkreis erhält den europaweit geltenden blauen Parkausweis, der gut lesbar im Fahrzeug auszulegen ist.
Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Parkerleichterungen, d.h. das Vorliegen der erforderlichen Merkzeichen prüft bereits das regional zuständige Versorgungsamt. Den Parkausweis selbst erteilt auf Antrag die Straßenverkehrsbehörde.
Solange das Versorgungsamt die Zugehörigkeit zu dem berechtigten Personenkreis nicht festgestellt hat, sind Sie nach dem geltenden Bundesrecht auch nicht berechtigt, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Sonstige Parkerleichterungen auf Bundes- sowie Landesebene können Sie evtl. auch in Anspruch nehmen, wenn Sie die eng gefassten Voraussetzungen für einen Sonderparkausweis für Behindertenparkplätze nicht erfüllen.
.
Zitat:
@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 18:36:31 Uhr:
nach einer krebsopereation bin ich 50 prozent schwerbehindert und muss dennoch woanders parken.
Kurze Ergänzung:
Der GdB (Grad der Behinderung) spielt keine Rolle, das Gebot/Verbot richtet sich ausschließlich am hier bereits beschriebenen Zusatz.
Ich hatte aus dem gleichen Grund wie Du einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80% für fünf Jahre nach Behandlung.
Außer einer Ermäßigung in Zoo und Schwimmbad hatte es keinen Einfluss auf potentielle Parkmöglichkeiten.
@ buggeliger,
ja das ist schon widerlich, wie sich A-----löcher ohne Behindertenausweis (G) auf ebendiese Parkplätze stellen.
Rücksichtslos, dummdreist. Ich mache das immer so, das ich den Täter bitte dort wegzufahren wenn der kein Behindertenausweis mit G hat. Dann glotzen sie immer dumm und faseln was von "..... was geht dich das an"
Dann antworte ich immer dasselbe: micht nichts, aber die Polizei schon......und gleichzeitig ziehe ich mein Handy und tippe 110.... Dann glotzen sie noch dümmer (ja man glaubt es kaum, es geht noch dümmer) und brabbeln irgendwas, drehen um zu ihrer Karre und fahren weg.
So einfach geht das....
Grüße rzz
ja das schreib ich doch:
nei-en: du brauchst einen behindetenausweis mit dem zeichen G für gehbehindert.
du schreibst
Man brauch, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen den blauen Behindertenparkausweis. Den bekommt man aber nur, wenn man einen Schwerbehindertenausweis mit Zusatz G, aG, H oder B besitzt
gut, offiziel kann es behindertenparkausweis heißen aber genau das habe ich doch g e m e i n t ! behinderung alleine genügt nicht.
"G" reicht auch nicht, wie schon mehrfach gesagt, es muss mindestens "aG" attestiert sein. Und wenn du das eine meinst, aber das andere schreibst, wird’s missverständlich.