Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht
Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne mal eure Meinung anhören zu folgender Situation. Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur ca. 100m lang ist und wir haben in dieser Straße wirklich einen Mangel an Parkplätzen.
Parkplätze gibt es nur 4 Stück in der gesamten Straße (die fast immer belegt sind) und einer davon ist auch noch ein Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist. Der gehört einem Behinderten, dessen Haus neben seinem privaten Behindertenparkplatz steht.
Seit ich aber in dieser Straße wohne, kommt es immer wieder vor, dass sich der angeblich "Behinderte" unverschämterweise einfach auf die anderen 3 öffentlichen Parkplätze parkt und das sogar oft mehrere Tage lang. Der Witz ist, dass diese 3 öffentlichen Parkplätze nur 10 Fußsschritte näher an seinem Haus sind. Und der noch größere Witz ist, der ältere Herr und seine Frau, vermutlich beide schon Rentner, haben nichts! Sie haben weder Rollstuhl, noch hinken oder humpeln sie, sind nicht taub, nicht blind, haben nichts an den Händen/Armen etc. Habe mit Beiden schon gesprochen. Würde zu gerne mal wissen, auf welcher Grundlage die sich einen Behindertenparkplatz sichern konnten.
Letzten Monat hab ich sogar mal an seiner Tür geklopft und ihn gefragt, ob sowas wirklich sein muss und warum er seinen kleinen Toyota Yaris nicht auf seinen Behindertenparkplatz stellt, dafür hat er ihn doch schließlich!? Warum er denn den Anwohnern auf diese rücksichtslose Weise den Platz wegnimmt?
Seine Reaktion: Etwas arrogant und völlig uneinsichtig. Er antwortete, er kriege gleich Besuch vom Sohn und deswegen stellt er seinen Wagen auf die öffentlichen Plätze. Dann, wenn sein Besuch da ist, läuft er aus seinem Haus raus, rangiert dann erst seinen Wagen auf seinen Behindertenparkplatz, damit sich der Besuch auf den öffentlichen Parkplatz stellen kann.
Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.
Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?
Beste Antwort im Thema
...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?
Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.
156 Antworten
Genau dieser Missbrauch der Ausweise ist es ja warum die Beantragung immer schwieriger wird und Menschen die ihn wirklich brauchen nicht bekommen oder sehr hohe Hürden bewältigen müssen. Gerade in Orten "wo man sich kennt" ist dieser Gefallen für den guten Nachbarn oder Kollegen mal schnell getan und das Landratsamt macht da wenig. Ich kenne da mehr als genug solche Fälle, u.a. Ex-Bürgermeister der in den USA Marathon läuft und in seinem Heimatort auf BH-Plätzen parkt und kostenlos Bahn fährt.
Ich habe auch einen, in der Regel benutze ich ihn nicht, ich will niemand wirklich bedürftigen den Platz weg nehmen. Ich finde nur den Euro-Key sehr praktisch 🙂
Wenn ich mal in D in der Grenzregion bin finde ich ohnehin keinen Platz denn da werden die BH-Plätze ohnehin meistens von den "Behinderten" mit dem Roten Pass zugeparkt (offenbar eine Karte für personen mit einer geistigen Behinderung da ihnen ja körperlich nichts anzusehen ist). Aber seit einiger Zeit scheint, speziell im Gebiet WT, KN ein anderer Wind zu wehen, man sieht sehr häufig Abschelpper mit CH-Fahrzeugen drauf.
Es gibt keinen roten Pass, der das Parken auf einem Behindertenparkplatz gestattet.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 10. Januar 2016 um 11:00:32 Uhr:
Um einen Behindertenparkplatz zu bekommen muss aG im Schwerbehindertenausweis stehen.So einen Ausweis bekommt man relativ leicht, da es oft die Entscheidung eines einzelnen Beamten/Sachbearbeiters ist, und man kennt sich...
Ich habe auch einen mit aG, G als Kriegsgeschädigter. Hat viele Vorteile, unter anderem habe ich den Eurokey. Ich habe den Ausweis vor 22 Jahren bekommen, Gültigkeit unbegrenzt. Aber nur gültig in D. Beantragung dauerte wenige Minuten mit Attest vom Militärarzt. …
Den Ausweis zu bekommen liegt nicht im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters, sondern er muss auf Antrag und entsprechendem Nachweis ausgestellt werden.
Der "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union" gilt übrigens nicht nur in D, sondern mindestens in der ganzen EU incl. Schweiz.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 10. Januar 2016 um 17:41:48 Uhr:
"Schlaues" Verfahren hier: Rentnerwagen wird auf dem öffentlichen Stellplatz geparkt, Besuch kommt, Rentner parkt auf seinen BP um, Besuch kann sich auf den freiwerdenden öffentlichen stellen, alles in Butter. Vom Standpunkt des Rentners und seines Besuchs aus.
Dieses "Schlaue Verfahren" finde ich - der
leider aucheinen entsprechenden Ausweis hat - als rechtlich nicht i.O.
Ganz abgesehen davon heist es ja ganz schnell "Die mit ihrem Ausweis können sich wohl alles herausnehmen"
Es ist wie immer. Ein kleiner ‰-Satz baut Sch***** und alle müssens ausbaden.
Mit den widerwärtigen Angriffen in Köln (auch Flüchtlinge sollen beteiligt gewesen sein) werden bestimmt wieder alle Flüchtlinge in einen Topf geworfen.
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@birscherl Stimmt nicht. In der CH wird diese Parkbewilligung NICHT anerkannt. Es gibt sofort eine Busse. Dort wird NUR der Schwerbehindertenausweis anerkannt.
Das mit dem "Roten Pass" war ironisch gemeint weil viele Schweizer (Roter Pass) denken die Verkehrsregeln in D gelten nicht für sie. Wenn da z.b. die Security kommt und die freundlich darauf hinweist dass sie dort mit ihrem Sportwagen oder Protz-SUV nicht stehen dürfen kommt meistens die Aussage: Ich bin Schweizer, bei uns gibt es diese Regeln nicht, ich bin behindert und ich bleibe da stehen. (Aussage ist natürlich falsch, gelästert wird dann Roter Pass = Geistig Behindert).
Zwischenzeitlich wird wenn sich jemand beschwert (z.b. ICH tue das immer wenn ich so was sehe) abgeschleppt. Dann geht der "Ententanz" los wenn die mit ihren 3 randvollen Einkaufswagen aus dem Center kommen und blöd vor der von einem Berechtigten belegten Parklücke stehen. Die Worte die dort fallen, auch ggü der Polizei sind weniger freundlich.
"Ständig leer steht er ja nicht. Wie gesagt, in der Regel parken die beiden Eheleute ja auch auf ihrem Parkplatz, obiges Szenario kommt aber so ein Mal die Woche vor, mal mehr mal weniger."
dann weiß ich überhaupt nicht was du für ein problem hast.
wenn ich es jetzt richtig verstehe steht er regelmäßig auf seinem parkplatz und sehr selten eben mal nicht.
da sehe ich nichts was zu beanstanden wäre.
klar ist's nichts ganz fair den parkplatz für seinen sohn oder wen auch immer auf diese art und weise freizuhalten aber wenn du damit ein problem hast dann sprich doch mal mit seinem sohn.
entweder ihm ist das verhalten seines vaters peinlich und sorgt dafür dass es abgestellt wird (indem er nämlich die größe zeigt und mit seinem vater spricht und auch von sich aus freiwillig woanders park) oder aber er geht auf konfrontation dann kannst du immernoch damit drohen dafür zu sorgen, dass der bh parkplatz abgeschafft wird.
evtl erfährst du über den sohn ja auch welche behinderung vorliegt. vielleicht muss seine frau einmal am tag zur dailyse? eben eine regelmäßige fahrt einmal täglich - eine recht deutliche gesundheitliche einschränkung incl täglichem stationsbesuch, die du als aussenstehender aber vielleicht gar nicht wahrnimmst.
es kann alles mögliche sein. es muss sich nicht um eine gehbehinderung oder was handeln.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 10. Januar 2016 um 20:51:50 Uhr:
@birscherl Stimmt nicht. In der CH wird diese Parkbewilligung NICHT anerkannt. Es gibt sofort eine Busse. Dort wird NUR der Schwerbehindertenausweis anerkannt. …
Doch, der internationale blaue Parkausweis gilt auch in der Schweiz!
Infos zu den Ausweisen kannst du beispielsweise hier bekommen:
http://www.intakt.info/.../#a03
Danke.
Gemäss Kantonspolizei Aargau, Sütztpunkt Brugg AG werden die Parkbewilligungen aus dem Ausland GENERELL NICHT ANERKANNT, parkiert man damit auf einen BP wird man umgehend abgeschleppt, Kosten mit Busse ca. CHF 1000.00
Komm her und probier es aus 🙂
Da sollte sich der Stützpunkt Brugg mal auf einen aktuellen Stand bringen, die Grundlage der Gültigkeit ist nämlich ein Beschluss der CEMT (Europäische Verkehrsminister-Konferenz) mit den assoziierten Staaten.
https://www.adac.de/.../...%BCr-Schwerbehinderte-im-Ausland_147630.pdf
https://www.myhandicap.ch/.../Zitat:
@martinde001 schrieb am 11. Januar 2016 um 11:05:14 Uhr:
Danke.Gemäss Kantonspolizei Aargau, Sütztpunkt Brugg AG werden die Parkbewilligungen aus dem Ausland GENERELL NICHT ANERKANNT, parkiert man damit auf einen BP wird man umgehend abgeschleppt, Kosten mit Busse ca. CHF 1000.00
Komm her und probier es aus 🙂
Demnach kann ich das ohne Probleme probieren
Zitat:
@wkienzl schrieb am 11. Januar 2016 um 12:17:14 Uhr:
https://www.myhandicap.ch/.../
Demnach kann ich das ohne Probleme probieren
Demnach würde ich mich vor jedem Versuch im Detail über die jeweils gültigen örtlichen Bestimmungen informieren.
Schön dass es Sonderregeln zum Ausgleich von Nachteilen gibt. Dass es Behinderten Menschen dabei aber derart erschwert wird, davon Gebrauch zu machen, ist ein "Brett".
Bei Behindertenparkplätzen gibt es keine örtlichen Sonderregelungen, der blaue Ausweise mit ausreichendem Eintrg wird ohne wenn und aber in der Schweiz anerkannt! Örtliche Bestimmungen kann es bei der Verwendung eines Parkscheins oder einer Parkscheibe geben oder bei der Einfahrt in eine Lieferzone etc. Aber niemals bei der Benutzung eines ausgewiesenen Behindertenparkplatzes.
Bin mal sehr gespannt, was der TE über die existierenden Zustände beim zuständigen Amt hier berichtet.
Wäre gut, wenn Er uns auf dem Laufenden halten würde !
Zitat:
@Roman-1989 schrieb am 10. Januar 2016 um 01:52:44 Uhr:
Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.
Frag ihn doch mal, ob er seine Behinderung mitsamt Parkplatz gegen deine Gesundheit tauschen möchte.
Zitat:
@Roman-1989 schrieb am 10. Januar 2016 um 01:52:44 Uhr:
Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?
Was ist das für eine Frage, bzw. Alternative?
Ich kann auch etwas tolerieren und zugleich erbost darüber sein. Ist man das nicht ohnehin, wenn man etwas tolerieren muss? Seltsame Formulierung.
Ansonsten: Siehe Foto !!
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 12. Januar 2016 um 11:16:46 Uhr:
Frag ihn doch mal, ob er seine Behinderung mitsamt Parkplatz gegen deine Gesundheit tauschen möchte.Was ist das für eine Frage, bzw. Alternative?
Ich kann auch etwas tolerieren und zugleich erbost darüber sein. Ist man das nicht ohnehin, wenn man etwas tolerieren muss? Seltsame Formulierung.Ansonsten: Siehe Foto !!
Der TE soll das doch jetzt bitte bei der Behörde abklären. Sonst dreht man sich hier unnötig im Kreis.
Wenn Er das gemacht hat, kann Er uns ja mitteilen was los ist.
Ansonsten bin ich ein sehr toleranter Mensch, wenn der Herr aber einen "eigenen" Parkplatz hat, dann soll Er ihn auch nutzen.
Ich wette, die Nachbarn gehören zu der Sorte Mensch, welche nen riesen Aufmarsch zelebrieren, wenn der Behindertenparkplatz in der Stadt, wenn's zum Einkaufen geht, belegt ist.
Selber aber den "eigenen" Behindertenparkplatz nicht nutzen wollen.